Forderungsausfalldeckung in der Haftpflicht: Was sie leistet und wann sie sinnvoll ist
Ein Radfahrer fährt Sie auf dem Gehweg an. Sie stürzen, verletzen sich und können mehrere Wochen nicht arbeiten. Der Fahrer ist für den Unfall verantwortlich, aber nicht haftpflichtversichert. Auch aus eigener Tasche kann er Ihren Schaden nicht bezahlen. Was nun?
In einem solchen Fall kann die Forderungsausfalldeckung Ihrer eigenen Privathaftpflicht helfen. Sie schützt Sie vor dem finanziellen Ausfall, wenn jemand Ihnen Schadenersatz schuldet, aber zahlungsunfähig ist. Welche Nachweise Sie brauchen und welche Schäden versichert sind, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
In einem solchen Fall kann die Forderungsausfalldeckung Ihrer eigenen Privathaftpflicht helfen. Sie schützt Sie vor dem finanziellen Ausfall, wenn jemand Ihnen Schadenersatz schuldet, aber zahlungsunfähig ist. Welche Nachweise Sie brauchen und welche Schäden versichert sind, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Schnelleinstieg
Was eine Forderungsausfalldeckung ist
Die Forderungsausfalldeckung ist ein Leistungsbestandteil der privaten Haftpflichtversicherung.Sie greift, falls eine andere Person Ihnen einen Schaden zufügt, den fälligen Schaden aber aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht leisten kann. In diesem Fall übernimmt die private Haftpflichtversicherung die berechtigen Schadenersatzansprüche. Das betrifft zum Beispiel Schmerzensgeld nach einer Verletzung oder den Ersatz einer beschädigten Sache.
Normalerweise schützt eine Privathaftpflichtversicherung Sie, wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen und dafür haften. Die Forderungsausfalldeckung dreht diesen Fall um: Eine andere Person verursacht Ihren Schaden, müsste Ihnen Schadenersatz zahlen, kann das aber nicht.Für diesen Schutz werden auch die Begriffe Ausfalldeckung, Forderungsausfallschutz oder Forderungsausfallversicherung verwendet. Im Zusammenhang mit der Privathaftpflicht beschreiben sie denselben Grundgedanken.
| Situation | Welcher Schutz hilft | |
|---|---|---|
| Sie verursachen einen Schaden und müssen dafür haften. | Ihre Privathaftpflicht prüft die Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigte Ansprüche im versicherten Umfang. | |
| Eine andere Person schädigt Sie, haftet dafür und kann nicht zahlen. | Ihre Privathaftpflichtversicherung kann den nicht realisierbaren Schadenersatz nach den Vertragsbedingungen ersetzen. |
Wann eine Ausfalldeckung in der Haftpflicht sinnvoll ist
Eine Ausfalldeckung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie die Folgen eines größeren Schadens finanziell nicht selbst tragen könnten. Ob die Person, die Sie verletzt oder Ihr Eigentum beschädigt, ausreichend versichert ist, haben Sie nicht in der Hand.Besonders schwer wiegt ein Zahlungsausfall bei Personenschäden. Nach einer schweren Verletzung können über längere Zeit Einkommen fehlen oder zusätzliche Ausgaben entstehen, etwa für eine Haushaltshilfe. Auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld nützt Ihnen wenig, wenn beim Verantwortlichen kein Geld zu holen ist.
Bei einem kleinen Sachschaden können eigene Rücklagen ausreichen. Eine Forderungsausfalldeckung sollte aber auch bei hohen Ansprüchen helfen. Deshalb gehören die Versicherungssumme und die Leistungsvoraussetzungen ebenso zum Vergleich wie der Beitrag.
Zuerst den bestehenden Vertrag prüfen
Möglicherweise ist die Ausfalldeckung bereits in Ihrer Privathaftpflicht enthalten. Prüfen Sie den Versicherungsschein und die Bedingungen, bevor Sie einen Tarifwechsel erwägen. Fehlt der Schutz, fragen Sie nach einer Erweiterung. Ist er vorhanden, kommt es darauf an, welche Schäden er tatsächlich erfasst und welche Nachweise Sie erbringen müssen.Wann die Forderungsausfalldeckung greift
Ausfalldeckung bedeutet bei der privaten Haftpflicht, dass Ihre Versicherung auch dann für Sie wichtig werden kann, wenn nicht Sie selbst einen Schaden verursachen, sondern eine andere Person bei Ihnen. Kann der Verursacher Ihren berechtigten Schadenersatz nicht bezahlen, kann Ihre eigene Versicherung im Rahmen der Ausfalldeckung einspringen.
Für die Leistung müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Tarif; diese Punkte sind wesentlich:
- Es besteht ein berechtigter Schadenersatzanspruch. Die andere Person muss nach den gesetzlichen Haftungsregeln für Ihren Schaden verantwortlich sein.
- Der Verursacher kann den Schaden nicht oder nicht vollständig bezahlen. Dass er die Zahlung lediglich verweigert, belegt noch keine Zahlungsunfähigkeit.
- Sie können den Anspruch und den Zahlungsausfall nachweisen. Häufig verlangt der Versicherer einen gerichtlichen Titel und Belege dafür, dass die Forderung beim Verursacher nicht durchgesetzt werden kann.
- Der Schaden fällt unter Ihren Vertrag. Dazu zählen die versicherten Schadenarten, der Zeitpunkt des Schadenereignisses, der Geltungsbereich und gegebenenfalls eine Mindestschadenhöhe.
Ein Beispiel für die Forderungsausfalldeckung
Angenommen, ein Gericht spricht Ihnen nach dem Fahrradunfall Schmerzensgeld zu. Eine anschließende Zwangsvollstreckung beim Fahrer bleibt erfolglos. Mit dem Urteil und den Vollstreckungsunterlagen können Sie den Ausfall gegenüber Ihrem Versicherer belegen. Sind auch die übrigen Vertragsbedingungen erfüllt, übernimmt die Forderungsausfalldeckung den versicherten Anspruch bis zur vereinbarten Grenze.Zwischen Unfall und Auszahlung kann deshalb Zeit vergehen. Klären Sie früh mit Ihrem Versicherer, welche Unterlagen er benötigt und welche Schritte in Ihrem Fall erforderlich sind.
Welche Schäden versichert sein können
Die Forderungsausfalldeckung kann Personen- und Sachschäden sowie finanzielle Folgen daraus erfassen. Welche Ansprüche versichert sind, richtet sich nach dem Vertrag.- Bei einer Verletzung geht es etwa um Schmerzensgeld, ersatzfähige Behandlungskosten oder zusätzliche Ausgaben wegen bleibender gesundheitlicher Folgen.
- Bei Sachschäden kann der Ersatz beschädigter oder zerstörter privater Gegenstände versichert sein.
- Auch ein Verdienstausfall infolge einer Verletzung kann dazugehören. Er ist ein finanzieller Folgeschaden des Personenschadens.
Wann die Forderungsausfalldeckung nicht zahlt
Fehlt ein rechtlicher Anspruch gegen den Verursacher, gibt es grundsätzlich auch keine Forderung, deren Ausfall ersetzt werden könnte. Daneben können vertragliche Grenzen eine Leistung ausschließen: beispielsweise ein Schaden außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs, eine nicht versicherte Schadenart oder ein Betrag unterhalb der vereinbarten Mindestschadenhöhe.Vorsätzlich verursachte Schäden sind eine wichtige Tariffrage. Ob Ihre Forderungsausfalldeckung auch dann schützt, wenn jemand Sie absichtlich verletzt oder Ihr Eigentum beschädigt, muss ausdrücklich geregelt sein. Der Ausschluss von selbst verursachten vorsätzlichen Schäden in der normalen Haftpflicht beantwortet diese Frage noch nicht.
Auch Schäden aus beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten können ausgeschlossen sein. Der Baustein ist auf private Schadenersatzansprüche ausgerichtet. Er ist keine allgemeine Absicherung gegen unbezahlte Rechnungen, ausstehende Miete oder nicht zurückgezahlte Darlehen.
Worauf Sie beim Vertrag achten sollten
Mit diesen Kriterien lässt sich besser beurteilen, was hinter der Angabe „Forderungsausfalldeckung enthalten“ steckt:| Kriterium | Darauf kommt es an | |
|---|---|---|
| Versicherungssumme | Gilt für die Forderungsausfalldeckung dieselbe Summe wie für die Privathaftpflicht oder eine niedrigere Grenze? Beachten Sie auch Höchstbeträge je geschädigter Person. | |
Mindestschadenhöhe |
Ab welchem Schadenbetrag wird geleistet? Eine niedrige Schwelle oder der Verzicht darauf bezieht auch kleinere Schäden ein. | |
| Selbstbeteiligung | Welchen Betrag tragen Sie selbst? Der Eigenanteil ist von einer Mindestschadenhöhe zu unterscheiden. | |
| Nachweise | Welche gerichtlichen Titel und weiteren Belege verlangt der Versicherer für Ihren Schadenersatzanspruch und die Zahlungsunfähigkeit des Verursachers? | |
| Umfang des Schutzes | Welche Personen- und Sachschäden sowie Folgeschäden sind erfasst? Sind vorsätzliche Handlungen des Schädigers eingeschlossen? | |
| Ausland | Wo muss der Schaden eingetreten sein und in welchem Land darf der gerichtliche Titel erwirkt werden? Für die Ausfalldeckung können engere Grenzen gelten als für die übrige Haftpflicht. |
Mindestschadenhöhe und Selbstbeteiligung unterscheiden
Ein fiktives Rechenbeispiel: Bei einer Mindestschadenhöhe von 2.000 Euro würde ein Schaden von 1.500 Euro die Leistungsschwelle nicht erreichen. Bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro tragen Sie dagegen diesen Eigenanteil am versicherten Schaden. Ob beide Regelungen gelten und wie sie zusammenwirken, steht im Vertrag.Was eine Forderungsausfalldeckung kostet
Die Ausfalldeckung ist meist Teil eines Privathaftpflichttarifs. Ein separater Preis wird dann nicht ausgewiesen. Vergleichen Sie die Gesamtbeiträge und Leistungen: Ein höherer Beitrag kann neben der Ausfalldeckung weitere Leistungen abdecken.Wer Anwaltskosten und Gerichtskosten übernimmt
Um einen Anspruch durchzusetzen, können Kosten für einen Anwalt, das Gericht oder die Vollstreckung entstehen. Diese Kosten sind nicht automatisch durch die Forderungsausfalldeckung mitversichert. Eine passende Rechtsschutzversicherung kann sie im vereinbarten Umfang übernehmen. Sie ersetzt allerdings nicht allein deshalb Ihren Schaden, weil der Verursacher zahlungsunfähig ist.Klären Sie vor einer Klage, wer die Kosten trägt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie die Deckung für den konkreten Fall prüfen lassen. Fragen Sie außerdem Ihren Haftpflichtversicherer, welche Nachweise er für die Ausfalldeckung akzeptiert.
So gehen Sie bei einem drohenden Zahlungsausfall vor
- Dokumentieren Sie den Schaden. Halten Sie den Hergang fest, sichern Sie Fotos und Zeugenangaben und notieren Sie Name und Anschrift des Verursachers. Sammeln Sie Rechnungen, Kostenvoranschläge und bei Verletzungen ärztliche Unterlagen.
- Informieren Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich erklären, ob der Schaden unter die Ausfalldeckung fällt und welche Belege erforderlich sind.
- Stimmen Sie die Anspruchsdurchsetzung ab. Klären Sie die Finanzierung rechtlicher Schritte und lassen Sie sich bei hohen Forderungen beraten. Verzichten Sie nicht vorschnell auf Ansprüche oder schließen Sie ohne Prüfung einen Vergleich.
- Reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein. Dazu können der gerichtliche Titel und Unterlagen über eine erfolglose Vollstreckung gehören. Beachten Sie auch die Melde- und Mitwirkungspflichten Ihres Vertrags.
Die Forderungsausfalldeckung beim ADAC
Bei der ADAC Privathaftpflichtversicherung ist die Forderungsausfalldeckung im Tarif
Exklusiv enthalten. Im Tarif Basis gehört sie nicht zum Leistungsumfang. Der Tarif Exklusiv bietet eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro je Versicherungsfall, begrenzt auf 15 Millionen Euro je geschädigter Person. Ein besonderer Vorteil dabei ist, für Sie gilt weder ein Selbstbehalt noch eine Mindestschadenshöhe. Außerdem sind auch Schäden durch vorsätzlich handelnde Schädiger mitversichert.
Für die Ausfalldeckung sehen die Bedingungen unter anderem folgende Regelungen vor:
Exklusiv enthalten. Im Tarif Basis gehört sie nicht zum Leistungsumfang. Der Tarif Exklusiv bietet eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro je Versicherungsfall, begrenzt auf 15 Millionen Euro je geschädigter Person. Ein besonderer Vorteil dabei ist, für Sie gilt weder ein Selbstbehalt noch eine Mindestschadenshöhe. Außerdem sind auch Schäden durch vorsätzlich handelnde Schädiger mitversichert.
Für die Ausfalldeckung sehen die Bedingungen unter anderem folgende Regelungen vor:
- Auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Handlungen des Schädigers sind eingeschlossen.
- Der Schutz gilt für Schadenereignisse in der EU sowie in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
- Erforderlich sind unter anderem ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer gerichtlicher Vergleich aus einem dieser Länder sowie der Nachweis der Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit. Die Ansprüche sind in Höhe der Versicherungsleistung an den Versicherer abzutreten.
- Die Leistung ist auf die titulierte Forderung und die vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Ausgeschlossen sind unter anderem Kosten der Rechtsverfolgung sowie Schäden an Kraftfahrzeugen und Immobilien.