Bußgeldrechner mit aktuellem Bußgeldkatalog 2025
So hilft Ihnen der ADAC Bußgeldrechner
Erfahren Sie, was droht: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot?
Geschwindigkeitsverstöße
Abstandsverstöße
Rotlicht
Mehr als 380 weitere Tatbestände aus dem aktuellen Bußgeldkatalog 2025
Lassen Sie sich beraten!
Laden Sie Ihren Bußgeldbescheid auf der Homepage eines ADAC Vertragsanwaltes hoch und fordern einen Rückruf an. Sie werden spätestens am kommenden Werktag (außer Samstag) zurückgerufen und als ADAC Mitglied kostenfrei beraten. Anwälte finden Sie über die ADAC Vertragsanwalt-Suche gleich hier:
FAQs rund um das Thema Bußgeldverfahren
Sie müssen niemals Angaben machen, die Sie selbst belasten. Gewisse personenbezogene Angaben sind jedoch Pflicht. Dazu zählen Name, Adresse, Geburtsort und die Staatsangehörigkeit. Erfahren Sie, worauf Sie beim Ausfüllen achten müssen.
Für kleinere Verfehlungen im Straßenverkehr gibt es ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro. Erfahren Sie, worauf Sie bei Verwarnungsgeldern achten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Die Verjährungsfrist beträgt für Ordnungswidrigkeiten drei Monate, bei Drogen- und Alkoholverstößen sechs Monate. Die zuständige Behörde muss innerhalb dieser Frist eine Maßnahme gegen die verantwortliche Fahrerin oder den Fahrer ergreifen. Hier erfahren Sie außerdem, wie eine solche Maßnahme der Behörde aussieht und was für die Frage nach einer möglichen Verjährung wirklich entscheidend ist.
Die Bearbeitungszeiten sind von Behörde zu Behörde unterschiedlich. In der Regel erhält man den Bußgeldbescheid innerhalb weniger Wochen nach dem Verstoß. Entscheidend ist, dass die Behörde innerhalb der Verjährungsfrist tätig wird. Durch den Anhörungsbogen beginnt die Verjährungsfrist erneut. Lesen Sie mehr zum Thema wie und wann ein Blitzer-Brief kommt.
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein.
Nein, das kann man nicht. Wenn man nicht von der Polizei angehalten wurde, erfährt man erstmals von dem Vorwurf mit dem sogenannten Anhörungsbogen. Hier lesen Sie, worauf Sie beim Ausfüllen des Anhörungsbogens auf jeden Fall achten sollten.
Nein. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ein Bußgeldbescheid korrekt ausgestellt ist. Dass eine Messung fehlerhaft ist, kann passieren, ist in der Regel aber ein Ausnahmefall. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung vorliegen, ist eine Überprüfung des Bußgeldbescheids und der Gang zum Rechtsanwalt, am besten einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, sinnvoll.
In Deutschland gilt bei allen Geschwindigkeitsmessungen ein Toleranzabzug. Dieser beträgt bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h 3 km/h und ab 100 km/h 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit. Erfahren Sie mehr zum Thema Toleranzabzug nach Messungen in Deutschland und im Ausland.
Jeder hat Anspruch auf kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER). Wie Sie Ihr Punktekonto abfragen können und was die technischen Voraussetzungen sind, erfahren Sie hier.
Bei acht Punkten ist das Limit des Punktekontos erreicht und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Lesen Sie außerdem, welche Maßnahmen vorab drohen, wenn das Punktekonto noch nicht den Stand von acht Punkten erreicht hat.
Nach 2,5 Jahren: Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt
Nach 5 Jahren: Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot
Nach 5 Jahren: Straftaten mit zwei Punkten
Nach 10 Jahren: Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
Hier erfahren Sie alles zu Punkten in Flensburg – wann sie verfallen und gelöscht werden.
Mitteilungen über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit werden mit der Tatbestandsnummer (TBNR) des Kataloges an das Fahreignungsregister (FAER) übermittelt. Mit der TBNR wird der konkrete Verstoß eindeutig bezeichnet und der Eintrag im FAER bzw. Punktekonto des Betroffenen vereinheitlicht und somit erleichtert.
Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) ist eine verwaltungsinterne Richtlinie (Verwaltungsvorschrift), die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet und keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Höhe einer festzusetzenden Geldbuße darstellt. Diese richtet sich allein nach der dem Tatbestandskatalog "übergeordnet" anzusehenden Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Der BT-KAT-OWI dient nur der vereinfachten Umsetzung der Bußgeldkatalog-Verordnung insbesondere im Hinblick auf die einzelnen Tatbestandsbezeichnungen sowie den damit verbundenen Eintragungszwecken in das Fahreignungsregister.
Noch mehr Probleme? Hilfe durch die ADAC Juristen
ADAC Newsletter
Auch zum Thema Recht und Rat
Kostenlos für Mitglieder und Nicht-Mitglieder
ADAC Musterschreiben
Von ADAC Juristen erstellt
Kaufverträge & Musterschreiben, Broschüren & Checklisten
ADAC YouTube Kanal
ADAC Juristinnen und Juristen beantworten rechtliche Fragen auf YouTube
ADAC YouTube - Recht? Logisch!
ADAC Rechtsberatung
ADAC Mitglieder Vorteil
Kostenlose Erstberatung durch ADAC Juristen und Juristinnen
ADAC Vertragsanwälte in Ihrer Nähe