Neue ADAC Leistungsordnung ab dem 1. November 2026

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ADAC Pannenhilfe im Einsatz
Die Pannenhilfe gehört zu den wichtigsten Leistungen des ADAC© ADAC/Martin Hangen

Zum 1. November 2026 tritt eine neue Fassung der ADAC Leistungsordnung in Kraft. Sie regelt, auf welche Leistungen ADAC Mitglieder Anspruch haben und gilt für alle Mitglieder, die dem Club ab 2014 beigetreten sind.

Das hat sich geändert

ADAC Mitgliedschafts-Pakete

ADAC Mitglieder in aktuell angebotenen Tarifen können ihre Mitgliedschaft künftig um Pakete mit speziellen Leistungen ergänzen. Ausgenommen sind Minderjährige sowie Young Driver-, Young Traveller- und Firmenmitgliedschaften. Die Leistungen eines gebuchten Pakets gelten für die im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag geschützten Personen.

Über das jeweils aktuelle Angebot der ADAC Mitgliedschafts-Pakete informieren die ADAC Geschäftsstellen, die adac.de und viele weitere geeignete Kommunikationswege.

Digitale Informationen

Für Freizeit, Reise und Routenplanung stehen ADAC Mitgliedern Apps mit vielfältigen digitalen Informationen zur Verfügung – zum Beispiel zu Maut und Vignetten, Spritpreisen, Ladestationen und zur aktuellen Verkehrslage.

Mitglieder, die vor dem Jahr 2014 eine Mitgliedschaft abgeschlossen haben, können die neuen Angebote ebenfalls nutzen. Die neue ADAC Leistungsordnung gilt seit dem 1. November 2026.

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Die aktuelle Leistungsordnung zum Download
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