Weil Helfen Vertrauenssache ist: Wertschätzendes Miteinander, transparente und nachvollziehbare Strukturen sowie Vertrauen sind die Basis für unser tägliches Handeln. Für den ADAC ist die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen sowie integres Verhalten aller ADAC Angehörigen von größter Bedeutung und ein elementarer Bestandteil der Unternehmenskultur. Compliance ist essenziell und stellt die Grundlage unseres Handelns und unserer Entscheidungen dar. Um dies zu gewährleisten, hat der ADAC ein effizientes Compliance Management System zur Verhinderung von straf- und bußgeldbewehrten Verstößen gegen Gesetz, Recht und interne Regelungen implementiert. Denn eines ist klar – Verstöße können enormen Schaden anrichten und dies muss bestmöglich verhindert werden. Mit unserem ADAC Compliance Management System stärken wir unsere Reputation sowie das Vertrauen unserer Mitglieder, Kunden und Geschäftspartner in den ADAC. Und natürlich liegt uns der Schutz unserer ADAC Angehörigen am Herzen. Das ADAC Compliance Management System Das ADAC Compliance Management System ist wie ein Haus aufgebaut – das Dach, welches über allem steht, ist der „Tone from the Top“ und stellt die Vorbildfunktion unserer Führungskräfte bzw. unserer Vorstände und Geschäftsführungen dar. Unterstützt werden diese durch die ADAC Compliance Service GmbH, die die Compliance-Funktion im ADAC wahrnimmt und direkt an die (geschäftsführenden) Vorstände des ADAC e.V., der ADAC SE, der ADAC Stiftung sowie der ADAC Regionalclubs berichtet. Dezentrale Compliance Beauftragte, die in der jeweiligen ADAC Gesellschaft angesiedelt sind, helfen vor Ort dabei mit, Compliance praxistauglich umzusetzen und zu leben. Die ADAC Versicherung AG und ihre Tochterunternehmen verfügen über eine eigene Compliance-Funktion und werden entsprechend nicht von der ADAC Compliance Service GmbH betreut, sind jedoch im Sinne von EIN ADAC in das ADAC-weite Compliance Management System eingebettet. Das ADAC Hinweisgebersystem Weil Helfen Vertrauenssache ist. Vertrauliche Meldewege für ADAC Angehörige, Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten oder sonstige Dritte mit Bezug zum ADAC helfen dem ADAC dabei, mögliches Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken, zu stoppen und Schaden jeglicher Natur vom ADAC abzuwenden. Denn nur wenn wir von potentiellen Verstößen erfahren, können wir anschließend umfassend untersuchen, aufklären sowie Präventionsmaßnahmen einleiten. Hierzu stellt der ADAC sowohl internen als auch externen hinweisgebenden Personen u.a. das ADAC Hinweisgeberportal „Tell-Me“* zur Verfügung. Für Meldungen mit Bezug zur ADAC Versicherung AG steht ein eigenständiges Hinweisgeberportal „Tell-Me‑VES“* zur Verfügung. Beide Portale sind rund um die Uhr erreichbar und ermöglichen eine Meldung sowohl unter Angabe Ihres Namens als auch unter Wahrung Ihrer Anonymität. Der ADAC garantiert hierbei den größtmöglichen Schutz sowohl für hinweisgebende Personen als auch Betroffene. Wir tolerieren weder Diskriminierungen, Einschüchterungen, Anfeindungen oder sonstige Arten von Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person noch, dass Druck auf diese ausgeübt wird. Für die betroffene Person gilt die Unschuldsvermutung, solange der Verstoß nicht nachgewiesen ist. Da Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können, bitten wir Sie, das ADAC Hinweisgebersystem mit all seinen verfügbaren Meldekanälen verantwortungsvoll zu nutzen! Bewusst wahrheitswidrige Meldungen stellen selbst einen Compliance Verstoß dar. Eine Meldung abgeben - aber was soll da rein? Nur wenn gesetzliche Vorschriften und interne Regelungen eingehalten werden, können wir Schaden vom ADAC, unseren Angehörigen, Geschäftspartnern und Kunden abwenden und so den nachhaltigen Erfolg des ADAC und das Fortbestehen unserer Arbeitsplätze sichern. Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße zu relevanten Compliance-Themen über unsere Meldekanäle melden. 24/7 ist dies über das ADAC Hinweisgeberportal „Tell-Me“* und für Meldungen, die die ADAC Versicherung AG betreffen, das Meldeportal der ADAC Versicherung AG möglich. Thematisch gehören bspw. Meldungen auf mögliche wirtschaftskriminelle Handlungen, wie Korruption, Betrug und Untreue dazu. Beachten Sie jedoch bitte, dass in jedem Fall ein Bezug zu einer ADAC Gesellschaft gegeben sein muss. Meldungen zu potentiellen Verstößen von Gesellschaften, die in keinem (un)mittelbaren Verhältnis zum ADAC stehen, werden ohne dass weitere Folgemaßnahmen** ergriffen werden, direkt geschlossen. Nach Eingang der Meldung bearbeitet die interne Meldestelle Ihre Meldung unter Beachtung aller rechtlicher Vorgaben (z.B. Vertraulichkeitsgebot, Objektivität und Schutz der hinweisgebenden Personen). Um Ihre Meldung angemessen bearbeiten zu können und entsprechende Folgemaßnahmen einleiten zu können, ist es wichtig, dass Sie Ihre Meldung so konkret wie möglich verfassen. Bitte berücksichtigen Sie deswegen bei Ihrer Meldung die folgenden fünf W-Fragen: Bitte achten Sie bei Ihrer Darstellung darauf, dass diese so verfasst ist, dass auch fachfremde Personen sie nachvollziehen können. Zudem ist es von unserer Seite aus hilfreich, wenn Sie für Rückfragen zur Verfügung stehen und wir in einen Austausch gehen können. Auch dies ist anonym möglich. Zu diesem Zweck richtet das System nach Versand Ihrer Meldung automatisch ein geschütztes Postfach für Sie ein, über das eine anonyme Kommunikation möglich ist. Speichern Sie sich hierfür einfach die angegeben Login Daten ab und schauen Sie regelmäßig rein. Eine Meldung abgeben – aber wo? Der ADAC e.V., die ADAC SE, die ADAC Stiftung sowie eine Vielzahl von ADAC Regionalclubs und ihre jeweiligen mehrheitlich gehaltenen Tochtergesellschaften haben jeweils die ADAC Compliance Service GmbH als unabhängigen und fachkundigen Dienstleister mit den Aufgaben der internen Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes betraut. Die entsprechenden ADAC Gesellschaften finden Sie hier aufgelistet: Bitte beachten Sie, dass die ADAC Versicherung AG eine eigenständige interne Meldestelle eingerichtet hat und hierfür einen separaten Zugang zu ihrem Hinweisgeberportal zur Verfügung stellt. Darüber hinaus haben auch einige weitere ADAC Gesellschaften ihre interne Meldestelle samt interner Meldekanäle anderweitig organisiert. Sofern Sie eine Meldung betreffend einer dieser Gesellschaften abgeben wollen, wenden Sie sich bitte an deren Meldekanäle. Informationen hierzu finden Sie weiter unten, nach den Meldekanälen der ADAC Compliance Service GmbH. Meldekanäle Für konkrete und begründete Meldungen zu möglichen Rechtsverletzungen oder Regelverstößen oder bei Vermutung solcher, können Sie die interne Meldestelle über die nachfolgenden Meldekanäle erreichen: Haben Sie Fragen zum ADAC Hinweisgebersystem? Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten (LkSG) Als Frühwarnsystem zur Identifikation menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken sowie zur Ermöglichung angemessener Abhilfemaßnahmen hat der ADAC ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Über dieses Verfahren können mögliche Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte sowie gegen die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) gemeldet werden. Das Beschwerdeverfahren entspricht den gesetzlichen Anforderungen und gewährleistet einen sicheren und vertraulichen Umgang mit eingehenden Meldungen. Es steht sowohl Mitarbeitenden der ADAC Gesellschaften als auch externen Geschäftspartnern und (un)mittelbaren Lieferanten offen. Für Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichten stehen folgende Zugangswege zur Verfügung: Online: Über das ADAC Hinweisgeberportal „Tell Me“* Schriftlich (E-Mail): lksg@adac.de Bitte beachten Sie, dass Beschwerden zu Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte im Zusammenhang mit dem LkSG über das ADAC Hinweisgeberportal „Tell-Me“ als solche gekennzeichnet werden müssen, damit eine eindeutige Zuordnung zum Beschwerdeverfahren erfolgen kann. Die einzelnen Schritte des Beschwerdeverfahrens sind in der entsprechenden Verfahrensordnung beschrieben. Weitere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Infobox. English version *Durch Anklicken des Links werden Sie auf die Webseite unseres Partners weitergeleitet, der für deren Inhalte verantwortlich ist. **Bei dem Wort "Folgemaßnahmen" handelt es sich um einen feststehenden juristischen Begriff aus dem Hinweisgeberschutzgesetz. Folgemaßnahmen meint hierbei die Überprüfung des Hinweises auf Plausibilität und die Durchführung von Maßnahmen zur Untersuchung des Sachverhaltes.