Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl

Vorsicht geboten!

Mann in blauem Kapuzenpulli und schwarzer Skimaske bricht Fenster mit Brecheisen auf.
Sie kommen nach einem harten Arbeitstag nach Hause und finden Ihre Wohnung völlig verwüstet vor. Sie bemerken, dass Ihr Laptop, Ihr teurer Schmuck und ein Erbstück Ihrer Großmutter fehlt. Bei Ihnen wurde eingebrochen. Leider keine Seltenheit, insbesondere in der dunkeln Jahreszeit.

Welche Versicherung Ihnen den dabei entstandenen Schaden an Ihrer Einrichtung ersetzt, welche Kosten erstattet werden, was Gaunerzinken sind und wie Sie sich vor einem Einbruch schützen können, haben wir für Sie zusammengefasst.

1) Begriffserklärung: (Einbruch-)Diebstahl, Vandalismus und Raub

Was zählt als Einbruchdiebstahl?

Bei einem Einbruchdiebstahl gelangt der Einbrecher gewaltsam in Ihre Wohnung/in Ihr Haus, beispielsweise mit einem Werkzeug. Wenn der Dieb mit Hilfe eines geraubten Wohnungs- oder Hausschlüssels einbrechen konnte, zählt dies ebenfalls zu einem Einbruchdiebstahl.

Unterschied von Diebstahl und Raub

Der entscheidende Unterschied zwischen Diebstahl und Raub besteht in der Anwendung von Gewalt oder die Androhung. Während beim Diebstahl keine Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt vorliegt, ist dies bei Raub der Fall.

Vandalismus

Wenn im Rahmen eines Einbruchs Ihr Eigentum absichtlich beschädigt oder gar zerstört wird, spricht man von Vandalismus. Einbrechern geht es oftmals nicht nur darum, Gegenstände zu stehlen, sondern auch, zusätzlich Schaden anzurichten.

2) Welche Versicherung zahlt bei Einbruch und Diebstahl?

Kommt es bei Ihnen zu einem Einbruch, so melden Sie den Vorfall Ihrer Hausratversicherung. Diese erstattet Schäden, wenn Hausrat wie z.B. Möbel oder Elektrogeräte bei einem Einbruch beschädigt, zerstört oder gestohlen werden. Auch Vandalismus-Schäden an Ihrem Hausrat, die durch einen Einbruch entstehen, sind versichert. Die Hausratversicherung erstattet den Neuwert bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Beachten Sie auch definierte Entschädigungsgrenzen, die Ihre Versicherung bei Diebstahl Ihres Hausrats festgelegt hat.

Zur ADAC Hausratversicherung

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Gaunerzinken - Geheime Codes der Einbrecher

Einbrecher und Diebe kommunizieren über sogenannte Gaunerzinken. Man findet sie unauffällig aufgemalt oder eingeritzt auf Hauswänden, Briefkästen, Gartenzäunen oder am Gartentor. Mit dieser Geheimsprache markieren die Einbrecher die Häuser, um so mit dem nächsten Einbrecher zu kommunizieren. Vier runde Kreise bedeuten z.B. "fette Beute", ein Dreieck steht für "alleinstehende Frau", ein Plus-Zeichen bedeutet "fromm stellen".

Mittlerweile haben sich die Gaunerzinken auch weiterentwickelt. Werbeflyer eingeklemmt in der Tür, um zu prüfen, wie oft jemand ein und aus geht, rote Punkte am Briefkasten, ein Stein vor der Haustür erfordern zunehmende Aufmerksamkeit der Bewohner. Kreidezeichen auf Straßenpflastern etwa zeigen WLAN-Empfang. Sie sollen das leichte Einwählen in ein geschlossenes WLAN-Netzwerk kennzeichnen.

Entdecken Sie so ein Zeichen rund um Ihr Haus oder auf dem Grundstück, so rufen Sie die Polizei und seien Sie in der nächsten Zeit wachsam. Machen Sie auch Ihre Nachbarn auf das Risiko aufmerksam. 

3) Was ist nach einem Einbruch zu tun? 

Sie kommen nach Ihrem Einkauf nach Hause und bemerken schon an der Eingangstüre, dass etwas nicht stimmt. Im Wohnzimmer sehen Sie dann, dass Ihre Schränke offen stehen, Ihr Laptop nicht mehr da steht, wo Sie ihn zuletzt gesehen haben. Auch die Wertgegenstände in Ihrer Vitrine sind nicht mehr da, die Glastüren sind zerbrochen. Bei Ihnen wurde eingebrochen, die Diebe haben Einiges mitgehen lassen und Ihre Wohnung verwüstet.. 

So gehen Sie richtig vor

Die Notrufnummer 110 ist in Deutschland rund um die Uhr erreichbar. Rufen Sie unmittelbar nach dem Feststellen eines Einbruchs die Polizei an. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und melden Sie, was passiert ist.

Merken Sie bereits vor der Türe, dass etwas nicht stimmt, warten Sie, bis die Polizei da ist. Die Einbrecher könnten noch in der Wohnung sein.

Lassen Sie Ihre Wohnung so, wie Sie sie vorgefunden haben. Das ist wichtig, damit keine Spuren verwischt werden. Diese werden von der Polizei aufgenommen. Betreten Sie Ihre Wohnung erst wieder, wenn die Polizei das genehmigt.
Die Anzeige des Einbruchs ist wichtig, damit Sie diesen bei Ihrer Hausratversicherung melden können. Sobald die Polizei da ist, erstatten Sie also unbedingt Anzeige und lassen sich das Aktenzeichen geben. 
Nach einem Einbruch ist es wichtig, dass Sie eine Liste mit den fehlenden Gegenständen erstellen. Sowohl die Polizei als auch Ihre Hausratversicherung benötigen diese. Wurden Ihnen Bank- und Kreditkarten oder Smartphones gestohlen, sperren Sie diese umgehend. So haben die Diebe keinen Zugriff darauf.
Den Einbruch sollten Sie möglichst schnell Ihrer Hausratversicherung melden. Nutzen Sie dafür den von Ihrer Versicherung vorgesehenen Kontaktweg für eine Schadenmeldung. Folgende Unterlagen und Informationen benötigt Ihre Hausratversicherung:
  • Tag und Uhrzeit des Einbruchs
  • Polizeiliche Anzeige mit Aktenzeichen
  • Vertragsnummer Ihrer Versicherung
  • Stehlgutliste mit allen gestohlenen Gegenständen
  • Schätzung des realistischen Wiederbeschaffungswertes
  • Rechnungen und Bilder der gestohlenen Gegenstände, falls vorhanden
  • Dokumentation der Einbruchspuren
  • Bei gestohlenen Wertgegenständen: Wertgutachten

4) Wann zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl, wann nicht?

Abhängig der Versicherungsbedingungen leistet die Hausratversicherung dann, wenn Ihr Hausrat, also die beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt wie Möbel, elektronische Geräte, Schränke, aus der versicherten Wohnung gestohlen oder bei einem Einbruch beschädigt werden. Dazu zählen auch Garagen, Terrassen, Balkone, Loggien, Keller und Speicher.

Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruch u.a., wenn

  • Ihr Hausrat wie Möbel, elektrische Geräte oder Wertsachen aus Ihrer Wohnung gestohlen werden
  • Ihnen Ihr Hausrat durch Androhung oder Anwenden von Gewalt direkt entwendet wird (Raub)
  • die Einbrecher Ihre Möbel und Kleidung mutwillig zerstören (Vandalismus)
  • beruflich genutzte Elektronikgeräte aus Ihrem Arbeitszimmer gestohlen werden
  • Ihre Gartenmöbel aus dem Garten oder einem Gartenhäuschen gestohlen werden
  • Ihr Hausrat im Urlaub (z.B. auf Kreuzfahrt, im Hotelzimmer, im Zug) gestohlen wird (Voraussetzung: Hausrat nicht länger als 12 Monate außerhalb des Zuhauses)
  • Ihr Hausrat aus einem verschlossenen Fahrzeug gestohlen wird - Wertsachen müssen im Fahrzeug sicher verstaut und nicht einsehbar gewesen sein
  • Ihr Hausrat in einer Klinik, auf Reha oder auf einer Kur gestohlen wird
  • bei Ihnen eingebrochen wurde, und die Wohnung nicht abgesperrt war (grobe Fahrlässigkeit)
  • der Hausrat Ihres Kindes in Ausbildung/im Studium bei einem Einbruch gestohlen wird (Voraussetzung: es wurde kein eigener Hausstand gegründet)
Die Hausratversicherung zahlt u.a. nicht, wenn

  • Sie den Einbruch und Diebstahl nicht bei der Polizei gemeldet und angezeigt haben
  • Ihnen private Wertsachen am Arbeitsplatz gestohlen wurden
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Wenn das Fahrrad gestohlen wird

Grundsätzlich sind Fahrräder versicherte Gegenstände in der Hausratversicherung und daher bei einem Diebstahl abgesichert. Es besteht jedoch nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad aus Ihrem eigenen Keller oder aus Ihrer Wohnung entwendet wird.

Möchten Sie sich gegen den Fahrrad-Diebstahl unterwegs absichern, so bieten viele Hausratversicherungen hierfür einen Zusatzbaustein an. Dieser schützt Sie vor dem finanziellen Verlust, wenn Sie z.B. mit Ihrem Fahrrad im Urlaub sind und es dort gestohlen wird.

Zum Ratgeber "Hausratversicherung oder Fahrradversicherung bei Fahrrad-Diebstahl?"

5) Das zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl

Bei einem Diebstahl erstattet die Hausratversicherung immer den Neuwert des versicherten Hausrat-Gegenstandes bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei Diebstahl von Antiquitäten und Kunstgegenständen erstatten viele Anbieter den Wiederbeschaffungspreis.

Werden Hausrat-Gegenstände durch Vandalismus beschädigt, erstattet die Hausratversicherung die erforderlichen Reparaturkosten sowie eine verbleibende Wertminderung. Maximal bis zum Neuwert des beschädigten Gegenstandes. 

Weitere Erstattungs-Leistungen:
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach einem Einbruch, Raub und Vandalismus wie z.B. Schäden an aufgebrochenen Wohnungs-/Haustüren oder Fenstern
  • Bewachungskosten, wenn Schließvorrichtungen oder andere Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr für den Versicherungsort bieten (Länge abhängig von den Versicherungsbedingungen)
  • Mehrkosten für die Rückreise aus dem Urlaub (wenn Sie im Urlaub von dem Einbruch erfahren)
  • Schloss-Änderungskosten, wenn Ihre Schlüssel durch einfachen Diebstahl abhanden gekommen sind (Höhe abhängig von den Versicherungsbedingungen)
  • Hotel- und Übernachtungskosten, wenn Sie nach einem Einbruch aufgrund Instandsetzung nicht mehr in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus übernachten können (Länge abhängig von den Versicherungsbedingungen)
  • Kosten durch Kredit- und EC-Kartenmissbrauch nach einem Einbruchdiebstahl und Raub (Höhe abhängig von den Versicherungsbedingungen)
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Gestohlene Wertsachen

Bei einem Diebstahl von Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere haben viele Versicherer Entschädigungsgrenzen angesetzt. Hier gilt es, die jeweiligen Bedingungen Ihrer Hausratversicherung zu prüfen.
Haben Sie einen besonderen Bedarf für die Absicherung Ihrer Wertgegenstände, kann sich der Abschluss spezieller Versicherungen, z.B. eine Uhrenversicherung, lohnen.

ADAC Hausratversicherung - Auch bei Einbruch und Diebstahl

Junges Paar sitzt auf Sofa und schaut in ein Tablet, im Hintergrund Küche und Wohnzimmerschrank mit Hausrat
Die Hausratversicherung des ADAC bietet Ihnen umfassenden Schutz für Ihren Hausrat in nur einem Tarif. Auch dann, wenn Sie sich für maximal 12 Monate außerhalb Ihres Zuhauses befinden. Auch Ihre Kinder in Ausbildung und Studium sind für maximal 12 Monate versichert, solange Sie keinen eigenen Hausstand gründen.

Was ist versichert

Über Möbel, Bargeld, Schmuck, Wertsachen, Sportgeräte wie Ihr Fahrrad, Garteninventar und Arbeits-/Elektrogeräte ist in Ihrer Mietwohnung Ihr gesamtes Hab und Gut geschützt.

Versichert sind die Gefahren Brand, Frost, Rohrbruch, Sturm und Hagel, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl Zuhause und Diebstahl unterwegs sowie der Zahlungsverkehr im und über das Internet. Möchten Sie sich zusätzlich gegen den Fahrraddiebstahl unterwegs absichern, so bietet die ADAC Hausratversicherung den Zusatzbaustein "Fahrradschutz". Der weltweit gültige Versicherungsschutz (Tag und Nacht) umfasst alle Fahrräder aus Ihrem Haushalt, sofern sie durch ein Schloss gesichert sind. Bei Eintritt eines Schadenfalls erhalten Sie eine Entschädigung zum Neuwert, bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Neuwerterstattung


Im Schadenfall erstattet die ADAC Hausratversicherung den Neuwert Ihres Hausrats bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Der Richtwert zur Berechnung der Versicherungssumme liegt bei 700 € pro m².

Außerdem bietet die ADAC Hausratversicherung den Unterversicherungsverzicht: Berechnen Sie Ihre Versicherungssumme mindestens mit dem angegebenen Richtwert von 700 € pro m², so nehmen wir im Schadenfall keinen Abzug aufgrund einer Unterversicherung vor.

Entschädigungsgrenzen bei Diebstahl:

  • 1.500 € Kreditkartenmissbrauch nach Diebstahl oder Raub
  • 1.500 € bei Diebstahl zu Hause nach einem Einbruch
  • bis 1.500 € bei Diebstahl am Arbeitsplatz (Wertsachen sind nicht versichert)
  • 1.500 € bei Diebstahl von Markisen, Antennen, Sicherungsanlagen, Wallboxen
  • 1.500 € bei Diebstahl von Kinderwagen oder Rollator
  • bei Diebstahl aus einem Krankenzimmer: Hausrat bis zur Versicherungssumme, Wertsachen/Bargeld bis 1.000 €, Elektronik bis 1.000 €
  • bei Diebstahl aus Kfz: Hausrat bis zur Versicherungssumme, Elektronik 1.000 €, Wertsachen 1.000 €


Zur ADAC Hausratversicherung

Gut zu wissen: Ihre Türschlösser, Fenster oder andere Sicherungsanlagen sind nach einem Einbruch beschädigt oder zerstört und bieten keinen Schutz mehr? Der ADAC Zuhause-Schutzbrief (Tarif Premium) organisiert Ihnen kurzfristig einen Fachbetrieb, der eine Notfallsicherung einrichtet. Die Kosten erstattet der ADAC Zuhause-Schutzbrief (Tarif Premium)
bis 500 €.

Wie schütze ich mich vor einem Einbruch? 

Ferien und Wintermonate sind die Zeiten, in denen die meisten Einbrüche stattfinden. Mit diesen Tipps können Sie sich vor einem Einbruch schützen:
  • Verständigen Sie die Polizei, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt. Bitte nicht selbst den Einbrecher festhalten.
  • Schließen Sie Ihre Haus- oder Wohnungstüre ab, auch wenn Sie zu Hause sind. 
  • Sehen Sie eine fremde Person im Wohnhaus, auf dem Grundstück, beim Nachbarn oder auf der Straße, sprechen Sie sie an.
  • Achten Sie auf Gaunerzinken rund um Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung.
  • Verschließen Sie Fenster und Balkon- bzw. Terrassentüren, wenn Sie nicht zu Hause sind.
  • Verstecken Sie Ihre Wohnungs- und Hausschlüssel nie außerhalb der Wohnung. 
  • Investieren Sie in Fenster und Türen mit entsprechender Sicherheitstechnik (Widerstandsklasse RC-2).
  • Nutzen Sie für den Außenbereich Bewegungsmelder. 
  • Sind Sie für einen längeren Zeitraum nicht zu Hause, bitten Sie Freunde und Familie darum, regelmäßig den Briefkasten zu leeren. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wohnung/Ihr Haus bewohnt wirkt, z.B. durch Zeitschaltuhren.
  • Bewahren Sie Ihre Wertsachen sorgsam auf. Nutzen Sie besondere Schließvorrichtungen und lassen Sie den Schlüssel dafür nicht offen herumliegen.