Maut in der Schweiz

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Auf Autobahnen braucht jeder Pkw und jeder Anhänger bis 3,5 t eine Jahresvignette. Zusätzlich sind Tunnel und Autoverladungen gebührenpflichtig. Fahrzeuge über 3,5 t müssen bei Einreise eine Schwerlastabgabe beim Zoll entrichten.

Allgemeine Informationen

Auf Schweizer Straßen hängt die Gebührenpflicht vom Gewicht des Fahrzeugs ab. Fahrzeuge bis 3,5 t zGG benötigen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung eine Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. Außerdem gibt es gebührenpflichtige Tunnel und Autoverladungen.

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Bestimmungen für Gespanne

Anhänger benötigen eine eigene Vignette, auch wenn für das Zugfahrzeug von über 3,5 t zGG die Schwerverkehrsabgabe entrichtet wird. Für Anhänger über 3,5 t zGG fällt die Schwerverkehrsabgabe an.

In Alpentunneln und auf Pässen sind andere Differenzierungen und Einschränkungen möglich.

Bestimmungen für Wohnmobile

Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. Eine Vignette ist nicht erforderlich.

In Alpentunneln und auf Pässen sind weitere Differenzierungen und Einschränkungen möglich.

Übersichtskarte

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Vignette

Verkaufsstellen

Die Vignette ist im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC Online-Shop oder telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Mo-Sa 8-20 Uhr) sowie an Grenzstationen und ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich.

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Preise

Die Vignette kostet 42 EUR oder 40 CHF (Preise 2023).

Kraftfahrzeuge sowie Anhänger bis 3,5 t zGG benötigen jeweils eine eigene Vignette. Anhänger bis 3,5 t zGG, die von einem Fahrzeug über 3,5 t zGG gezogen werden, benötigen zusätzlich zur Schwerverkehrsabgabe ebenfalls eine Vignette. Gültig ist sie im aufgedruckten Jahr sowie im Dezember des Vorjahres und im Januar des Folgejahres, also insgesamt 14 Monate.

Die Klebevignette muss von außen gut sichtbar und kontrollierbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden; bei Motorrädern ist sie an ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil zu kleben.

Um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden, sollten Vignetten nach Ablauf ihrer Gültigkeit von der Windschutzscheibe entfernt werden.

Im Lauf des Jahres 2023 ist die Einführung einer elektronischen Vignette (E-Vignette) geplant. Die E-Vignette soll die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, es werden beide Varianten parallel im Einsatz sein.

Vignettenersatz bei Glasbruch

Bei einem Bruch der Windschutzscheibe können die Schweizer Zollämter eine Ersatzvignette ausgeben. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • die Rechnungskopie der Werkstatt für das Auswechseln der Windschutzscheibe,
  • die abgelöste Vignette samt unterem Vignettenabschnitt (Quittungsabschnitt) und/oder dem Windschutzscheiben-Teil mit der kompletten noch aufgeklebten Vignette,
  • die Bestätigung der Versicherung, dass die Kosten für eine Ersatzvignette nicht in der Schadenssumme enthalten sind.

Ein Antrag auf Vignettenersatz kann bei der Eidgenössischen Zollverwaltung eingereicht werden:

Eidgenössische Zollverwaltung
Verkehrsabgaben
Taubenstrasse 16
3003 Bern
Telefon: +41 58 467 15 15
E-Mail: zentrale-vignette@ezv.admin.ch

Tunnel

Großer St. Bernhard Straßentunnel (Schweiz-Italien)

Bourg-Saint-Pierre (Wallis/Schweiz) - St. Rhemy-en-Bosses (Aostatal/Italien), Länge 5,8 km.

Fahrzeug inkl. Personen Einfache Fahrt Hin- und Rückfahrt 1
Kategorie A1: Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger 18,50 CHF
18,50 EUR
24,50 CHF
24,50 EUR
Kategorie A2: Fahrzeuge mit zwei oder mehr Achsen, Höhe an der Vorderachse unter 1,30 m, Gesamthöhe max. 2 m 31,00 CHF
31,00 EUR
50,00 CHF
50,00 EUR
Kategorie B1: Fahrzeuge mit zwei oder mehr Achsen, Gesamthöhe über 2 m und max. 3 m 48,50 CHF
48,50 EUR
77,50 CHF
77,50 EUR
Preise gültig seit 1.12.2022.
1 30 Tage gültig

Die Gebühren können in bar, per Bankkarte oder mit den gängigen internationalen Kreditkarten bezahlt werden (z.B. Visa, Mastercard).

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Munt-la-Schera Straßentunnel (Schweiz-Italien)

Zernez (Schweiz) - Livigno (Italien). <br />Der Tunnel hat nur eine Fahrspur und wird daher wechselseitig im Einbahnverkehr mit Ampeln betrieben. Länge: 3,5 km, max. Höhe: 3,60 m, max. Breite: 2,55 m.

Winterpreise (Dezember-April)

Preise in CHF, Fahrzeug inkl. Personen Einfache Fahrt (So-Fr) Einfache Fahrt (Sa) Hin- und Rückfahrt (So-Fr) Hin- und Rückfahrt (Sa)
Personen- und Lieferwagen bis 9 Plätze und bis 3,5 t zGG 25,00
20,00 1
35,00
29,00 1
42,00
35,00 1
50,00
42,00 1
Wohnwagen/Wohnmobile 25,00
23,00 1
25,00
23,00 1
44,00
41,00 1
44,00
41,00 1
Motorräder 13,00
11,00 1
13,00
11,00 1
20,00
17,00 1
20,00
17,00 1
Preise gültig seit 25.11.2022.
1 bei Online-Kauf

Sommerpreise (Mai-November)

Preise in CHF, Fahrzeug inkl. Personen Einfache Fahrt (Mo-So) Hin- und Rückfahrt (Mo-So)
Personen- und Lieferwagen bis 9 Plätze und bis 3,5 t zGG 17,00
15,00 1
28,00
25,00 1
Wohnwagen/Wohnmobile 25,00
23,00 1
44,00
41,00 1
Motorräder 13,00
11,00 1
20,00
17,00 1
1 bei Online-Kauf

Die gängigsten Kreditkarten (z.B. Visa, Mastercard) werden akzeptiert.

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Alpenpässe

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Autoverladungen

Furkatunnel Autoverladung (innerhalb der Schweiz)

Realp - Oberwald, tagsüber am Wochenende halbstündlich, sonst stündlich, Fahrzeit 15 Minuten.

Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen 1.10.22.-31.5.23 1.6.-30.09.23
Kategorie 1: Motorfahrzeuge unter 3,5 t zGG und 3,05 m 33 27
Kategorie 2: Motorfahrzeuge unter 3,5 t zGG, mit Anhänger oder über 3,05 m 66 54
Kategorie 3: Fahrzeuge über 3,5 t zGG ohne Anhänger (Voranmeldung erforderlich) 200 200
Kategorie 4: Motorräder 20 20
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Lötschbergtunnel Autoverladung (innerhalb der Schweiz)

Kandersteg - Goppenstein, tagsüber alle 30 Minuten, Fahrzeit 15 Minuten.

Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen Mo-Do Fr-So, allg. Fei
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätze, Wohnmobile bis 5 t zGG 27 29,50
Online Ticket
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätze, Wohnmobile bis 5 t zGG
25 28
Anhänger/Wohnwagen bis 0,75 t zGG 20 20
Anhänger/Wohnwagen 0,75 t bis 3,5 t zGG 27 29,50
Motorräder über 50 ccm mit/ohne Seitenwagen, Trikes 19 19
Euro-Noten werden angenommen, die Umrechung erfolgt zum Tageskurs.
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Lötschberg- und Simplontunnel Autoverladung (Schweiz-Italien)

Kandersteg (Schweiz) - Iselle (Italien), April bis Oktober, 1-9 Abfahrten pro Woche, Fahrzeit 1 Stunde.

Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätzen, Wohnmobil bis 5 t zGG 98,00
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätzen mit Anhänger bis 0,75 t zGG 130,00
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätzen mit Anhänger bis 3,5 t zGG 150,00
Motorrad über 50 ccm mit/ohne Seitenwagen, Trikes 65,00
Euro-Noten werden angenommen, die Umrechnung erfolgt zum aktuellen Tageskurs.
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Oberalp Autoverladung (innerhalb der Schweiz)

Andermatt - Sedrun. Verkehrt zwei- bis dreimal täglich, wenn im Winter die Oberalppass-Straße gesperrt ist. Reservierung bis 17 Uhr am Vortag obligatorisch, Fahrzeit 50 Minuten.

Bei extremer Witterung muss mit dem Ausfall von Fahrten gerechnet werden. Es empfiehlt sich, bei entsprechenden Wetterlagen vor Fahrtantritt rückzufragen.

Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen 1
Pkw bis 3,5 t zGG 65
Anhänger bis 3,5 t zGG 35
1 Max. Eckhöhe 2,50 m, max. Breite 2,30 m. Motorräder werden nicht befördert
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Simplontunnel Autoverladung (Schweiz-Italien)

Brig (Schweiz) - Iselle di Trasquera (Italien) oder umgekehrt, alle 90 Minuten, Fahrzeit 20 Minuten.

Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen
Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätzen 26,00 1
Wohnmobil über 3,5 t zGG 45,00
Anhänger bis 0,75 t zGG 15,00
Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t zGG 26,00
Motorrad mit/ohne Seitenwagen, Trikes 15,00
1 Online-Ticket für Pkw: 24 CHF
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Vereinatunnel Autoverladung (innerhalb der Schweiz)

Klosters-Selfranga - Sagliains, tagsüber alle 30 Minuten, Fahrzeit 18 Minuten.

Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen Winter
(1.12.-30.4.)
Sommer
(1.5.-30.11.)
Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätzen 39 34
Pkw, Wohnmobil über 3,5 t bis 5 t zGG 84 52
Anhänger/Wohnwagen bis 0,75 t zGG 22 21
Anhänger/Wohnwagen über 0,75 t bis 5 t zGG 39 34
Motorräder, Trikes bis 1 t zGG 22 21
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Maut für Fahrzeuge über 3,5 t

Schwerverkehrsabgabe

Alle Fahrzeuge (auch schwere Wohnmobile) sowie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von jeweils über 3,5 t zGG müssen eine Schwerverkehrsabgabe (PSVA) entrichten. Eine Vignette ist nicht erforderlich.

Sie wird für das Befahren aller Straßen (nicht nur Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung) und den Aufenthalt erhoben, auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird, z.B. auf einem Campingplatz.

Ausgenommen von der Schwerverkehrsabgabe sind lediglich die Zufahrten von Österreich ins Schweizer Zollausschlussgebiet Samnaun.

Bezahlung

Die Bezahlung der PSVA ist vor Einreise per App "Via" oder an den Grenzübergängen möglich.

Besetzte Grenzübergänge

Bei der Einreise erhält man nach Bezahlung am Schweizer Zollamt einen auf das Fahrzeug ausgestellten, nicht übertragbaren Zahlungsnachweis (Deklaration), der bei Kontrollen vorzuweisen ist.

Unbesetzte Grenzübergänge

An kleineren, nicht mit Zollbeamten besetzten Grenzübergängen stehen Hinweistafeln, auf denen eine kostenlose Telefonnummer angegeben ist. Mittels Sprachwahl wird man mit der Einsatzzentrale der Grenzwache verbunden, die die weitere Vorgehensweise erklärt. In der Regel nennt man dem Fahrer die Verkaufsstelle (Postamt, Tankstelle), bei der das Fahrzeug anzumelden und die Schwerverkehrsabgabe zu entrichten ist. Der Anruf wird registriert, so dass bei einer Polizeikontrolle die Anmeldung des Fahrzeugs zur Zahlung nachweisbar ist.

Gebühren

Wohnmobile und Wohnanhänger

Die Höhe der Schwerverkehrsabgabe richtet sich nach Gesamtgewicht und der Aufenthaltsdauer. Für Wohnmobile und Wohnanhänger jeweils über 3,5 t zGG beträgt sie:

  • für 1 Jahr ab Ausstellung: 650 CHF,
  • für 1 bis 11 aufeinander folgende Monate: pro Monat 58,50 CHF,
  • für 1 bis 30 aufeinander folgende Tage: pro Tag 3,25 CHF, mindestens aber 25 CHF und höchstens 58,50 CHF,
  • für 10 frei wählbare Einzeltage innerhalb eines Jahres: 32,50 CHF (günstig für Reisende, die mehrmals lediglich im 1-Tages-Transit unterwegs sind).

Sachentransport-Anhänger

Bei Sachentransport-Anhängern über 3,5 t zGG richtet sich der Abgabesatz nach der Anhängerlast (pro 100 kg) des Zugfahrzeugs. Es können dieselben Zeiträume wie für Wohnmobile und Wohnanhänger gewählt werden.

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(Details zu Verlängerungen, Rückerstattungen und Umschreibungen im Merkblatt 15.94)

Alle Angaben ohne Gewähr.
Reisender bezahlt Maut an einer Mautstelle

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