Exklusive Vorteile für ADAC Mitglieder
Ihre Flugentschädigung bei Verspätung und Annullierung
Setzen Sie Ihre Fluggastrechte durch und fordern Sie bis zu 600 € Entschädigung von der Fluggesellschaft.
Anspruchsprüfung bei Flugverspätung, Annullierung und Anschlussflug verpasst
Minimaler Aufwand: Ergebnis in 1 Minute
Entschädigung bis zu 3 Jahre rückwirkend möglich
Der Weg zu Ihrer Flugentschädigung: Bis zu 600 € und Ticketerstattung möglich!
Fordern Sie Ihre Entschädigung für Flugverspätung oder Annullierung in nur 3 Schritten ein.
Sie geben Ihre Flugdaten ein.
Wir berechnen Ihren Entschädigungs-Anspruch.
Sie entscheiden, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen.
Setzen Sie Ihre Fluggastrechte durch!
Der ADAC unterstützt Sie, Ihre Rechte als Fluggast gegen die Airline durchzusetzen. Egal, ob ein annullierter Flug mit der Lufthansa oder eine Verspätung mit Eurowings. Wir helfen Ihnen!
Selbst durchsetzen: Das ADAC Forderungsschreiben
So einfach geht es mit dem ADAC Forderungsschreiben für Flugentschädigung: Anspruch berechnen, einloggen, herunterladen und gleich abschicken.
Das Forderungsschreiben wurde von unseren Clubjuristen entworfen und enthält alle wichtigen Angaben und Formulierungen, um Ihre Entschädigung von der Fluglinie einzufordern.
Erstellen Sie das Forderungsschreiben für Sie selbst und für Ihre Familie und Mitreisende.
Alle benötigten Angaben und Fristen sind enthalten.
Sie erhalten die Post- und E-Mail-Adressen der Airline, um den Brief einfach abzuschicken - Am besten mit Einschreiben und Rückschein.
Bequem und ohne Risiko: Durchsetzung mit FairPlane
Die Juristen von FairPlane unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung im Reiserecht. Eine Provision zahlen Sie nur, wenn die Entschädigung erfolgreich durchgesetzt wurde.
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Für ADAC Mitglieder: Sie zahlen im Erfolgsfall nur 20% Provision (inkl. MwSt) anstatt regulär bis zu 35%.
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Ihre Fluggastrechte: Nutzen Sie unseren Rechner
Jede Verspätung ist ärgerlich. Vor allem, wenn man sich auf seinen Urlaub freut.
Wenn Sie an ihrem Zielflughafen mehr als 3 Stunden später ankommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Juristisch gilt das Öffnen der Flugzeugtür als der entscheidende Zeitpunkt. Es gibt durchaus Gründe für die Flugverspätung, auf die die Fluglinie keinen Einfluss hat. Fragen Sie am besten Ihre Flugbegleiter danach. Am besten ist natürlich eine schriftliche Bestätigung der Airline.
Mit unserem Rechner können Sie in wenigen Klick prüfen, ob Sie nach der EU-Verordnung 261/2004 für Fluggastrechte einen Anspruch auf Entschädigung wegen Ihrer Verspätung haben.
Wichtig: Die Höhe der Entschädigung hängt von der gesamten Strecke des Fluges ab. Geben Sie also auch den ersten Flug an, wenn nur Ihr Anschlussflug verspätet war.
Hat Sie die Airline schriftlich darüber informiert, dass der Flug abgesagt wurde? Wann genau war das und wie lange vor dem geplanten Abflug?
Neben der Flugdistanz ist das die entscheidende Information für die Berechnung der Anspruchshöhe.
Oft bietet die Fluglinie einen Ersatzflug an. Auch wenn Sie diesen annehmen, sollten Sie Ihren Entschädigungsanspruch prüfen. Bei Geschäftsreisen kommt oft eine Umbuchung nicht in Frage. Wenn Sie den Ersatzflug ablehnen, können Sie zusätzlich zur Entschädigung auch Anspruch auf die Erstattung der Kosten Ihres Flugtickets haben.
Wichtig: Die Erstattung hängt davon ab, wann die Fluglinie den Flug abgesagt hat und wie weit die Flugstrecke war.
Sie sind verspätet gelandet, vielleicht noch zum Gate Ihres Anschlussflugs gerannt und haben Ihren Flug außer Atem doch verpasst?
Möglicherweise hat Ihnen die Fluggesellschaft einen Ersatzflug organisiert. Wichtig für den Entschädigungsanspruch ist, wann Sie an Ihrem Zielort angekommen sind. Mehr als 3 Stunden später als geplant?
Lassen Sie sich am besten die Verspätung schriftlich von der Fluglinie bestätigen, notieren Sie sich, wie lang Sie von einem zum anderen Gate gelaufen sind, und nutzen Sie unseren Rechner, um Ihren Anspruch zu prüfen.
Wichtig: Die Entschädigung hängt von der gesamten Flugdistanz und der Verspätung am Zielflughafen ab.
Fragen & Antworten rund um Ihre Fluggastrechte
Der ADAC Flugentschädigungs-Rechner berechnet Entschädigungsansprüche für Flugverspätungen oder abgesagte EU-Flüge. Sie können ebenso prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung oder Annullierung verpasst haben.
Am schnellsten kommen Sie durch Eingabe der Flugnummer und des Flugdatums zum Ziel (diese finden Sie z.B. auf der Bordkarte oder in der Buchungsbestätigung). Falls Sie die Flugnummer nicht zur Hand haben, können Sie Ihren Flug auch anhand des Start- und Zielflughafens suchen. Nach Angabe Ihrer Flugverbindung können Sie weitere Informationen und ggf. zusätzlich entstandene Kosten angeben. Anschließend wird der mögliche Auszahlungsbetrag angezeigt sowie eine Übersicht über die verschiedenen Handlungsoptionen dargestellt, um den Anspruch bei der Airline geltend zu machen.
Die Rechte gelten für
Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden.
Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden.
Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden.
FairPlane setzt seit 2011 erfolgreich Ansprüche von Fluggästen gegenüber Airlines durch und ist eines der führenden Unternehmen in diesem Bereich.
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Prüfen Sie Ihren Anspruch mit unserem Flugentschädigungsrechner. Im Anschluss loggen Sie sich mit Ihrem ADAC Mitgliederaccount ein und prüfen Ihre persönlichen Daten. Mit einem Klick übermitteln Sie alle notwendigen Informationen zu FairPlane und schließen den Durchsetzungsauftrag mit FairPlane anschließend ab.
Die Fluggastrechteverordnung sieht auch Unterstützungsleistungen vor, wenn durch eine Flugunregelmäßigkeit zusätzliche Kosten entstanden sind. Um diese Kosten zurück zu erhalten, sind die entsprechenden Belege erforderlich, es gibt hier keine Pauschalbeträge. Erstattungsfähige Kosten sind:
Zusätzliche Übernachtungskosten aufgrund einer Annullierung oder bei verpasstem Anschlussflug bis zur Ersatzbeförderung (NICHT die verpasste Hotelnacht am Urlaubsort)
Taxikosten aufgrund einer notwendigen Übernachtung bis zum Ersatzflug (vom Flughafen zum Hotel und zurück zum Flughafen)
Kosten für Essen und Getränke während des Wartens
Kosten für E-Mails und zwei Telefonate
Kosten für eine alternative Beförderung, wenn Sie von der Fluglinie keine Ersatzbeförderung angeboten bekommen haben
Grundsätzlich steht Fluggästen bei der Annullierung oder Verspätung des Flugs eine Entschädigung zu. Wenn sich die Airline aber auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, kann man keine Entschädigung verlangen. Darunter versteht man Umstände, die für die Airline nicht beherrschbar sind. Das kann zum Beispiel ein Streik sein. Bei Streik muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Wenn Ihr Flug von einem Streik betroffen ist, sollten Sie schon am Flughafen tätig werden:
Wenn Sie noch fliegen wollen: Bietet Ihnen die Airline nicht von selbst einen Ersatzflug an, setzen Sie ihr eine Frist. Je näher die geplante Abflugzeit liegt, desto kürzer kann diese sein. Sie können selbst einen Ersatzflug buchen, wenn die Airline nicht reagiert.
Sammeln Sie Belege für Zusatzkosten. Das können Kosten für einen selbst gebuchten Ersatzflug, aber auch Kosten für Verpflegung, Getränke oder ein Hotel sein, wenn sich die Airline nicht darum kümmert. Diese Belege brauchen Sie als Nachweis für Ihre Ansprüche gegenüber der Airline.
Ja. Die Ansprüche gelten auch für Flüge im Zusammenhang mit einer Pauschalreise und sind unabhängig davon, ob Sie privat oder geschäftlich reisen. Bei Geschäftsreisen hat lt. EU-Fluggastrechteverordnung der Reisende persönlich Anspruch auf eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.