Pedelecs und E-Bikes: Was ist der Unterschied und welche Versicherung ist die Richtige?
Obwohl man grundsätzlich nur das Wort "E-Bike" verwendet, gibt es unter den Elektrofahrrädern verkehrsrechtliche Unterschiede. So sind oftmals sogenannte "Pedelecs bzw. S-Pedelecs" gemeint.
Doch was ist ein Pedelec, was ist ein E-Bike?
Die Begriffe "E-Bike" und "Pedelec" stehen grundsätzlich für unterschiedliche Fahrräder bzw. Kleinkrafträder mit Motor. Die Motorunterstützung erfolgt einmal durch Muskelkraft, einmal per Knopfdruck. Die einen Elektrofahrräder sind zulassungsfrei. Für die anderen benötigt man ein Versicherungskennzeichen sowie eine Fahrerlaubnis. Auch verschiedene Versicherungen sind daher notwendig.
Wir haben die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Versicherung des ADAC Sie für Ihr Fahrzeug benötigen.
Pedelec, S-Pedelec und E-Bike: Was ist der Unterschied?
Was ist ein Pedelec?
Ein Pedelec, "Pedal Electric Cycle", ist ein Elektro-Fahrrad mit Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt. Muskelkraft und der eingebaute Motor sorgen für einen gemeinsamen Antrieb des E-Fahrrads. Es erreicht eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h. Pedelecs gelten daher als Fahrrad und sind zulassungsfrei. Sie können damit auf einem Fahrradweg fahren.
Was ist ein S-Pedelec?
Das Speed-Pedelec, kurz S-Pedelec, hat die gleiche Antriebsform wie ein Pedelec. Sobald man in die Pedale tritt, bekommt das Elektro-Fahrrad eine Motorunterstützung. Der Unterschied zum normalen Pedelec ist, dass das S-Pedelec eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht. S-Pedelecs zählen zu den zweirädrigen Kleinkrafträdern und sind daher zulassungspflichtig. Zum Fahren eines S-Pedelecs ist ein Mindestalter von 16 Jahren, ein Führerschein der Klasse M als auch ein Versicherungskennzeichen notwendig. Ebenfalls ist das Tragen eines Helms nötig. Das Fahren auf einem Fahrradweg ist verboten.
Was ist ein E-Bike?
E-Bikes zählen zwar zur Gruppe der Elektrofahrräder, sind jedoch wie ein Mofa zu behandeln. Bei einem E-Bike müssen Sie nicht unbedingt in die Pedale treten, um sich fortzubewegen. Sie erhalten Motorunterstützung per Knopfdruck. Unterschieden werden- E-Bikes bis maximal 20 km/h: diese E-Bikes sind Leichtmofas, hierfür ist mindestens ein Mofa-Führerschein notwendig. Auch ein Versicherungskennzeichen ist Pflicht. Ist ein Radweg für E-Bikes freigegeben, dürfen Sie diesen nutzen.
- E-Bikes bis maximal 25 km/h: auch hier benötigen Sie einen Mofa-Führerschein. Versicherungskennzeichen und das Tragen eines Helms sind Pflicht. Ist ein Radweg für E-Bikes freigegeben, dürfen Sie diesen befahren.
- E-Bikes bis maximal 45 km/h: Diese E-Bikes zählen zu den Kleinkrafträdern. Eine Fahrberechtigung der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms ist Pflicht. Sie benötigen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen. Mit diesen schnellen E-Bikes müssen Sie auf der Straße fahren.
Mehr zu den Führerschein-Klassen M und AM