Wenn eine Entschuldigung nicht ausreicht: Private Haftpflichtversicherung!

Kaputte Fensterscheibe

Wer kennt das nicht: Die zerbrochene Blumenvase oder das umgekippte Glas Rotwein auf dem Teppich von Freunden. Der Fußball in der Fensterscheibe des Nachbarn. Der verlorene Schlüssel für die Mietwohnung. Der Fußgänger, der von einem Fahrradfahrer übersehen und verletzt wird. 
Ein Missgeschick ist schnell passiert, aber wer bezahlt das jetzt? Denn eine Entschuldigung reicht häufig nicht aus. 

Nach dem Schadenersatzrecht des BGB gilt: Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss für diesen haften – mit dem gesamten Vermögen und in unbegrenzter Höhe. Bei Personenschäden kann dies im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein. 
Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie davor. Sie ist die wichtigste freiwillige Versicherung. Ohne sie kann eine Unachtsamkeit im Alltag den finanziellen Ruin bedeuten. 

Wir haben die wichtigsten Fachbegriffe sowie dazugehörige Praxisbeispiele rund um die private Haftpflichtversicherung für Sie zusammengestellt:

Deckungssumme

Die Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, ist der maximale Betrag, den der Versicherer als Entschädigung je Versicherungsfall leistet. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung sollte die Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro betragen, besser sind 10 Millionen Euro. 

Praxisbeispiel:

Herr Schmidt fährt mit dem Fahrrad auf dem Gehweg und übersieht die Fußgängerin Frau Müller. Diese stürzt und verletzt sich schwer. Ein Krankenhausaufenthalt und mehrere Wochen Reha folgen. Außerdem kommt es zu einem Verdienstausfall, da Frau Müller nicht in die Arbeit gehen kann. Die Kosten belaufen sich auf rund 70.000 Euro. Sofern Herr Schmidt keine private Haftpflichtversicherung hat, muss er für den Schaden aufkommen.

Forderungsausfall

Unter Forderungsausfall versteht man die Absicherung eigener Schadenersatzforderungen: Ihnen wurde ein Schaden zugefügt, aber Ihr Gegner hat keine Privathaftpflicht und kann nicht zahlen. In diesem Fall übernimmt Ihre eigene private Haftpflichtversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden. 

Praxisbeispiel:

Beim Fußball spielen foult Sie Ihr Freund Peter grob regelwidrig. Sie stürzen, brechen sich den Knöchel und müssen operiert werden. Der Anspruch auf Schmerzensgeld liegt bei mehreren Tausend Euro. Peter hat keine private Haftpflichtversicherung und kein Geld um die Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Sofern Sie eine Versicherung mit Forderungsausfalldeckung haben, kommt diese für den Schaden auf.

Deliktsunfähige Kinder

Nach § 828 BGB gelten Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs als deliktsunfähig, im Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr, und können juristisch gesehen nicht haftbar gemacht werden. Verursacht ein deliktsunfähiges Kind einen Schaden, ersetzt ihn die Haftpflichtversicherung der Eltern nur, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Haben die Eltern den Leistungsbestandteil „Deliktsunfähige Kinder“ vereinbart, tritt die Haftpflichtversicherung auf Wunsch der Eltern auch ohne Aufsichtspflichtverletzung für den entstandenen Schaden ein. 

Praxisbeispiel:

Der vierjährige Max lernt gerade das Fahrradfahren. Obwohl die Eltern gut aufpassen, streift Max mit seinem Lenker das neue Auto der Nachbarn und verursacht einen Kratzer. Die Autotür muss neu lackiert werden, der Schaden beträgt rund 650 Euro. Die private Haftpflichtverletzung der Eltern beinhaltet den Leistungsbestandteil „Deliktsunfähige Kinder“ und kommt für den entstanden Schaden auf, da die Familie durch das Missgeschick von Max ihr gutes Verhältnis zu den Nachbarn nicht belasten möchte. 

Tipp:

Haben Sie eine Haftpflichtversicherung mit einem älteren Vertrag? Ein Versicherungsvergleich kann sich lohnen, da sich die Leistungen in den letzten Jahren häufig verbessert haben.

Tipp Icon

Unser Angebot für Sie

Die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung Exklusiv schützt Sie mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro pro Versicherungsfall vor Schadenersatzansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Außerdem sind im Tarif Exklusiv alle oben genannten Schadenfälle abgesichert. Was kostet so viel Schutz? Der Einzelvertrag nur 55 Euro im Jahr, der Familienvertrag nur 86 Euro im Jahr.