Das Wichtigste zum Wechsel der Kfz-Versicherung auf einen Blick
Ein regulärer Wechsel ist meist zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
Für viele Verträge gilt der 30. November als Kündigungsstichtag.
Bei einer Beitragserhöhung besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht.
Erst neue Versicherung abschließen, dann die alte kündigen.
Für den Versicherungswechsel muss das Fahrzeug in der Regel nicht abgemeldet werden.
Das finden Sie auf dieser Seite...
Warum lohnt sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung?
Auch in diesem Jahr erreicht die meisten Autobesitzer in Deutschland ein Schreiben ihrer Kfz-Versicherung, mit der Beitragshöhe für das Folgejahr. Viele möchten daraufhin aufgrund eines stark gestiegenen Versicherungsbeitrags die Kfz-Versicherung wechseln und sehen sich nach einem neuen Anbieter, z. B. der ADAC Autoversicherung um.
Ein Wechsel kann sich aber nicht nur nach einer Beitragserhöhung lohnen, auch bei geänderten Fahrgewohnheiten, beim Fahrzeugwechsel, bei geänderten Leistungsanforderungen oder bei einer geänderten Anzahl der Fahrer ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll.
Wann können Sie die Kfz-Versicherung wechseln?
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist nicht nur zum Jahresende möglich. Auch bei bestimmten Ereignissen können Sie von einem Kündigungsrecht profitieren:
Nach einer Beitragserhöhung
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Nach einem Schadenfall
Nach der Regulierung eines Schadens besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht.
Beim Fahrzeugwechsel
Beim Kauf eines anderen Fahrzeugs können Sie frei entscheiden, bei welchem Versicherer Sie das neue Fahrzeug versichern möchten.
Beim Halterwechsel
Wird ein Fahrzeug auf eine andere Person umgeschrieben, kann die Versicherung neu gewählt werden.
Worauf sollte man beim Wechsel der Kfz-Versicherung achten?
Richtige Kfz-Versicherung finden:
Die optimale Kfz-Versicherung zu finden ist bei über 100 Kfz-Versicherern und einem Vielfachen an Tarifen oft nicht einfach. Zwischen einem teuren und einem günstigen Kfz-Tarif liegen oft mehrere hundert Euro.
Besonders bei den günstigsten Varianten aus den Online-Tarifrechnern sollten Sie zweimal drüber lesen. Hier kann es im Schadenfall z. B. mit Ausschlussklauseln oder schlechteren Rückstufungen oft teurer werden. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Kfz-Versicherung auf die Leistungen, denn diese sind wichtig, wenn es darauf ankommt.
Stichtag bei Verträgen, die ab dem 1. Januar gelten, ist in der Regel der 30. November. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingehen.
Sollten Sie von einer Beitragserhöhung betroffen sein, haben Sie nach der Benachrichtigung noch einen Monat Zeit Ihren Vertrag zu kündigen.
Wichtig! Kündigen Sie erst, wenn der neue Versicherer den Vertrag angenommen hat, da Versicherer in der Teil- und Vollkasko Verträge ablehnen dürfen.
Das Kündigungsschreiben sollte per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.
Sinnvoll und bequem ist dabei ein kostenloser Kündigungsservice für die Vorversicherung, den einige Kfz-Versicherer anbieten.
Neuer Versicherungsschutz:
Sie erhalten den Versicherungsschein. Die notwendigen Meldungen an die Zulassungsbehörde erfolgen in der Regel automatisch.
Zum vereinbarten Stichtag beginnt der neue Versicherungsschutz und der bisherige Vertrag endet.
Welche Leistungen sollte die neue Kfz-Versicherung beinhalten?
Ausreichend hohe Deckungssumme
Die Deckungssumme oder Versicherungssumme ist der Betrag, den eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Schaden maximal bezahlt. Die Kosten, die darüber hinaus im Rahmen der Haftpflicht entstehen, trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Besonders sinnvoll ist es deshalb, wenn die Deckungssumme die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme übersteigt. Mit der Höchstdeckung von 100 Mio. € sind Sie für alle Fälle abgesichert.
Rabattschutz
Ein Rabattschutz schützt Sie in der Regel bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Vorsicht bei sehr günstigen Tarifen: Rückstufungen fallen hier häufig schlechter aus als marktüblich.
Mallorca-Police
Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen, sollten mitversichert sein.
Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit durch den Versicherer
Versicherungsschutz besteht dann z.B. wenn der Versicherte - von Kindern abgelenkt - einen Unfall verursacht hat. Ausnahmen sind hier in der Regel Unfälle aufgrund von Alkohol und Drogen oder ein grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl.
Neuwertentschädigung
Für Neuwagenbesitzer ist die Neuwertentschädigung ein wichtiger Faktor im Versicherungsvergleich: Je länger bei Diebstahl oder Totalschaden der Neupreis gezahlt wird, umso besser. Die Angebote reichen von drei bis zu 36 Monaten.
Rabatte bei Werkstattbindung
Durch eine beim Abschluss vereinbarte Werkstattbindung bieten Kfz-Versicherer in der Regel Rabatte. Dabei wählt der Kfz-Versicherer bei einem Teil- oder Vollkaskoschaden eine geeignete Werkstatt aus.
"Kfz-Versicherung wechseln" im Film erklärt
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Die praktische Checkliste für Ihren Wechsel
Alles im Blick: Mit unserer Checkliste wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung mühelos. So stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Schritte beachtet werden, um den passenden Tarif zu finden.
Die ADAC Autoversicherung bietet Ihnen zudem einen besonderen Service und unterstützt Sie beim Kfz-Versicherungswechsel mit einem kostenlosen Kündigungsservice in Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Partner aboalarm.
Häufige Fragen zum Thema "Kfz-Versicherung wechseln"
Kann ich die Kfz-Versicherung wechseln, ohne mein Auto abzumelden?
Ja, für einen Wechsel der Kfz-Versicherung ist keine Abmeldung des Fahrzeugs erforderlich. Nach Abschluss des neuen Vertrags übernimmt die Versicherung die notwendigen Meldungen an die Zulassungsbehörde. Das Fahrzeug bleibt weiterhin zugelassen und Sie können es ohne Unterbrechung nutzen.
Bekomme ich bei einem Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer? J
Ja. Wird ein neues Fahrzeug zugelassen oder umgemeldet, stellt die neue Versicherung eine eVB-Nummer aus.
Kann ich die Kfz-Versicherung nach einem Schaden wechseln?
Ja. Nach einem regulierten Schaden haben Sie die Möglichkeite zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln.
Kann ich die Kfz-Versicherung auch unterjährig wechseln?
Ja, wenn Ihr Vertrag nicht bis zum Jahresende läuft oder ein Sonderkündigungsrecht besteht.
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