Reiserücktrittsversicherung im Vergleich - Worauf kommt es an?

Zahlreiche Anbieter, abweichende Versicherungsbedingungen

Reiserücktrittsversicherung im Vergleich: alle Leistungen auf einen Blick vergleichen

Trotz großer Vorfreude auf den gebuchten Urlaub platzt der Urlaubstraum oft sehr kurzfristig. Gründe dafür gibt es viele: eine unverschuldete Arbeitslosigkeit, ein kurzfristiger Arbeitsplatzwechsel oder eine schwere, unerwartete Erkrankung können Sie an einer Abreise hindern.  

Um nicht auf den vertraglich geschuldeten Stornokosten, die manche Reiseanbieter veranschlagen, sitzen zu bleiben, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung somit fast Pflicht.

Es gibt auf dem Markt eine Vielzahl an Anbietern von Rücktrittsversicherung. Bei der Auswahl der passenden Reiserücktrittsversicherung spielt daher nicht nur das Leistungsspektrum, sondern auch der zu zahlenden Versicherungsbeitrag eine Rolle. Ein Vergleich lohnt sich daher, ein Tarifrechner unterstützt Sie bei der Berechnung Ihrer passenden Reiserücktrittsversicherung.

Jahresvertrag oder Schutz für eine Reise

Im Vergleich der Angebote werden Sie feststellen, dass Sie die Reiserücktrittsversicherung entweder einmalig für eine bestimmte Reise oder als Jahresvertrag für alle Ihre privaten Reisen innerhalb eines Jahres abschließen können. Der Jahresschutz ist dabei schon bei mehr als einer Reise im Jahr sinnvoll - je nach Art und Reisepreis manchmal auch schon bei einer Reise.

Beim Abschluss eines Jahresvertrages ist lediglich die Kündigungsfrist zu beachten. Wird diese nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Einzel- und Familienverträge: Absicherung je nach Bedarf

Wer mit der Reiserücktrittsversicherung versichert sein soll, kann individuell gewählt werden. Im Vergleich werden Sie erkennen, dass es unterschiedliche Vertragsarten gibt. Sie haben oft die Wahl zwischen einem

  • Einzelvertrag
  • Vertrag für Paare
  • Familienvertrag

Worauf Sie beim Vergleich der verschiedenen Vertragsarten in der Reiserücktrittsversicherung achten sollten:

  • Familientarif: in der Regel sind die Reisen "aller" Familienmitglieder versichert, auch wenn sie getrennt voneinander verreisen. Achten Sie beim Vergleich darauf, wer zum Begriff "Familie" zählt und wie alt Ihre Kinder maximal sein dürfen.
  • Versicherungssumme: Verreisen Familienmitglieder getrennt voneinander, ist oftmals nur eine reduzierte Versicherungssumme abgesichert. Entsprechend werden dann auch die Kosten bei einer Stornierung reduziert erstattet, abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Prüfen Sie das in den Bedingungen und fragen bei Unklarheiten am besten bei Ihrem Versicherer nach.
  • Risikopersonen: im Ernstfall erhalten der Versicherungsnehmer sowie die mitversicherten Personen die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung. Jedoch können die sogenannten Risikopersonen diesen Ernstfall auslösen. So kann auch Ihre erkrankte Schwiegermutter dafür sorgen, dass Sie Ihre Reise stornieren müssen. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen in diesem Fall die Kosten. Vergleichen Sie hier die verschiedenen Angebote der Versicherer und lesen hier bitte in den Bedingungen nach, wer zum Kreis der Risikopersonen gehört.

Tipp Icon

Reiserücktrittsversicherung im Vergleich: Wahl der Versicherungssumme

Die gewählte Versicherungssumme sollte in Abhängigkeit des Preises Ihrer Reise gewählt werden. Bis zu dieser Summe besteht Versicherungsschutz. Verreisen Sie mehrmals im Jahr, richtet sich die Versicherungssumme nach der teuersten Reise im Jahr. 

Buchen Sie eine Reise, deren Reisepreis die Versicherungssumme übersteigt, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall werden die Kosten bei Eintritt eines Versicherungsfalls nur anteilig von der Reiserücktrittsversicherung getragen.

Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme ausreichend ist für Ihren Reisepreis. Je nach Anbieter variieren die Preisstufen. Ein Vergleich lohnt sich.

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung im Vergleich

  • Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn Sie Ihre gebuchte Reise vor Reiseantritt stornieren müssen. Ihnen werden oft nicht nur die reinen Stornokosten erstattet, auch die Kosten bei verspäteter Anreise oder gar die Umbuchungskosten erhalten Sie zurück. Achten Sie bei Abschluss darauf, ob Sie die Abschluss-Frist des Versicherers eingehalten haben, damit Sie die Leistungen im Ernstfall auch erhalten.

 

  • Darüber hinaus bieten viele Versicherer die zusätzliche Option einer Reiseabbruchversicherung an. Diese schützt Sie, wenn Sie bereits auf Reisen sind und diese frühzeitig abbrechen oder aufgrund einer Krankheit verlängern müssen.

 

  • Hinzu kommen Leistungen für das Reisegepäck und wertvolle Service-Leistungen, wie eine Beratung bei Stornierung der Reise.


Hinweis
: Achten Sie beim Vergleich der Reiserücktrittsversicherung darauf, welche Tarife die Versicherer anbieten und was darin geschützt ist. Ob es sich bei der gebuchten Reise um eine Individualreise mit selbst gebuchten Bausteinen oder um eine Pauschalreise handelt, ist unerheblich. Lediglich Geschäftsreisen sind ausgeschlossen.

Versicherte Gründe bei Reiserücktritt und Reiseabbruch

Die Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie dann, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Dies können z.B. sein

  • Unerwartete, schwere Erkrankung wie z.B. eine Mittelohrentzündung vor einer Tauchreise
  • Impfunverträglichkeiten
  • Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen
  • Geburt eines Kindes auf der Reise
  • Verlust des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Uni
  • Tod

Erkundigen Sie sich auch hier genau bei Ihrem Versicherer und prüfen Sie die Bedingungen.

Tipp Icon

Reiserücktrittsversicherung im Vergleich bei Covid-19

Viele Versicherer haben auf die Corona Pandemie reagiert und die Erkrankung sowie die Quarantäne in ihren Bedingungen eingeschlossen. Ob Sie Leistungen erhalten, hängt meistens davon ab, ob Sie selbst positiv getestet sind, unabhängig Ihrer Symptome. Um Leistungen in diesem Fall zu beziehen, ist der positive Laborbefund zwingend erforderlich.
In vielen Fällen ist eine bestehende Reisewarnung wegen Covid-19 ein Ausschluss-Kriterium. 

Vergleichen Sie auch hier die Angebote der Reiserücktrittsversicherer und kontaktieren bei Fragen den Anbieter.

Reiserücktrittsversicherung im Vergleich: mit oder ohne Selbstbeteiligung

Bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung haben Sie die Option, einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung zu wählen. In der Regel müssen Sie im Schadenfall 20% des Reisepreises selbst übernehmen, wenn Sie die Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen haben.

Insbesondere bei teuren Reisen ist ein Tarif ohne Selbstbeteiligung daher sinnvoll. Müssen Sie die Reise stornieren, erstattet Ihr Versicherer die gesamten Stornokosten.  

Tipp Icon

Ausgezeichnet von der Stiftung Warentest: die ADAC Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung der ADAC Versicherung AG bietet Ihnen optimalen Schutz auf Ihren privaten Reisen. Sie zahlen einmal im Jahr und genießen den Schutz weltweit. Sie können die Reiserücktrittsversicherung bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließen. Im Familienvertrag sind auch Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag versichert.

Auch bei Erkrankung und Quarantäne durch Pandemien!

  • Tarif Basis: Schutz bei Reiserücktritt vor Reisebeginn
  • Tarif Exklusiv: Schutz bei Reiserücktritt und bei Reiseabbruch während der Reise
  • Tarif Premium: Schutz bei Reiserücktritt, bei Reiseabbruch und für Ihr Reisegepäck

Reiserücktrittsversicherung bei Covid-19

Zur ADAC Reiserücktrittsversicherung