Die Wintersportsaison ist bereits im vollen Gange. Doch nicht nur die richtige Ausrüstung ist bei der Vorbereitung für einen sicheren Wintersporttag wichtig. Egal, ob ein Wochenendausflug zum Wintersport oder ein großer Skiurlaub in die Berge ansteht, Wintersportler sollten im Vorfeld für den richtigen Versicherungsschutz sorgen.
Filmtipp aus dem Sat1 Frühstücksfernsehen: "Winterurlaub - welche Versicherungen sind wichtig"
Denn schon durch eine kleine Unachtsamkeit auf der Piste kann der Spaß abrupt enden und schwere Folgen nach sich ziehen. Auf alle Fälle gut beraten sind Skifahrer, Snowboarder, Rodler und Tourengeher deshalb mit:
Aber auch eine Absicherung der Kosten bei Reiseabbruch oder bei rechtlichen Streitigkeiten nach einem Skiunfall ist durchaus sinnvoll. Haben Sie hochwertige Wintersportgeräte, dann sollten Sie über eine Geräteversicherung nachdenken. Eine Übersicht der wichtigsten Versicherungen für den Wintersport haben wir hier detailliert zusammengestellt:
Unfallversicherung bei Skiunfall
Ein unglücklicher Sturz bei schlechter Sicht oder auf der vereisten Piste: Verletzungen beim Skifahren sind leider keine Seltenheit. Nicht immer geht ein solcher Unfall auf der Piste glimpflich aus. Besonders häufig kommt es zu Muskel- und Bänderrissen, Verstauchungen, Zerrungen und Knochenbrüchen. Auch gibt es nach wie vor Kopfverletzungen, obwohl die meisten Wintersportler Helme tragen.
In der Hochsaison muss die Pistenrettung oder der Rettungshubschrauber oft mehrmals täglich ausrücken.
Nach einem Skiunfall hilft die private Unfallversicherung. Sie bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr und sichert dauerhafte Unfallfolgen finanziell ab. Wichtig: Die Unfallversicherung sollte auch die Kosten für erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen übernehmen.
Aber nicht nur die finanzielle Absicherung nach einem Unfall im Wintersport ist wichtig. Zusätzlich angebotene Beratungsleistungen können in und nach der Unfallsituation enorm hilfreich und beruhigend sein. Hilfe- und Pflegeleistungen für den Alltag helfen verletzten Wintersportlern dabei, sich nach dem Unfall ganz auf die Genesung konzentrieren zu können.
Unser Angebot für Sie:
ADAC Unfallschutz
Schützen Sie sich und Ihre Familie für den Wintersport. Der ADAC Unfallschutz bietet hohe Leistungen bei dauerhafter Invalidität. Außerdem gibt es wertvolle Betreuungsleistungen in ADAC Qualität und umfangreiche finanzielle Leistungen, z.B. auch Rettungs- und Bergungskosten. Kinder und Senioren sind durch Zusatzleistungen speziell geschützt.
Privathaftpflichtversicherung bei Schadenersatzansprüchen
Eine private Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die jeder haben sollte. Denn, wer anderen einen Schaden zufügt, muss diesen ersetzen, egal, ob es sich um einen Sach-, Personen- oder Vermögensschäden handelt. Die Haftpflichtversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, die auf den Verursacher des Schadens zukommen können.
Viele Skiunfälle geschehen durch Zusammenstöße auf der Piste. Wenn Sie einen fremden Skifahrer verletzen, kann dieser Schmerzensgeld von Ihnen fordern oder Schadenersatzansprüche geltend machen. Fällt die Verletzung recht schlimm aus und hat sogar größere Folgen, wie z.B. einen Verdienstausfall, können für den Verursacher des Schadens somit sehr hohe Kosten und auch Schulden entstehen.
Davor sind Sie mit einer private Haftpflichtversicherung abgesichert. Denn sie übernimmt mögliche Schadensersatzkosten und kümmert sich zudem auch um die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
Unser Angebot für Sie:
ADAC Privathaftpflichtversicherung
Sichern Sie sich gegen Schadenersatzansprüche nach einem Skiunfall ab. Mit der ADAC Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie eine erhöhte Deckungssumme und Leistungen für deliktsunfähige Kinder im Tarif Exklusiv.
Seit dem 1. 1. 2022 gilt auf den Pisten in Italien und in Südtirol eine Versicherungspflicht.
Beim Kauf des Skipasses oder bei Kontrollen durch die Pistenpolizei muss ein Nachweis über eine private Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Wer den Versicherungsschutz nicht nachweisen kann, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen, als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses.
Setzen Sie sich also rechtzeitig vor Ihrem Aufenthalt in Italien oder Südtirol mit Ihrem Versicherer in Verbindung und fordern ein Nachweisdokument für die Haftpftlichtversicherung in Englisch oder Italienisch an.
Auslandskrankenversicherung bei Krankheit und Unfall im Winterurlaub
Wer seinen Skiurlaub im Ausland verbringt, sollte unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Die gesetzliche Krankenversicherung reicht nämlich in vielen Fällen nicht aus. Diese zahlt nur die Behandlungskosten, die im Rahmen der Sozialversicherung des jeweiligen Landes festgelegt sind, maximal bis zur Leistungshöhe in Deutschland. Fallen Selbstbeteiligungen an oder verlangt der behandelnde Arzt ein Privathonorar, muss der Urlauber selbst für die Kosten aufkommen.
Mit einer Auslandskrankenversicherung ist man dann auf der sicheren Seite. Sie übernimmt notwendige Behandlungskosten nach Krankheit und Unfall, egal, ob Sie sich eine böse Grippe im Winterurlaub einfangen oder nach einem Skiunfall im Ausland operiert werden müssen.
Einige Versicherer leisten zusätzlich für Bergungskosten, wenn Sie zum Beispiel aus unwegsamem Gelände gerettet werden müssen.
Auch die hohen Kosten eines notwendigen Krankenrücktransport werden von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Tipp: Achten Sie darauf, dass die Auslandskrankenversicherung die Kosten für einen „medizinisch sinnvollen Rücktransport“ übernimmt und nicht nur die für einen „medizinisch notwendigen“.
Unser Angebot für Sie:
ADAC Auslandskrankenversicherung
Der Auslandskrankenschutz bietet Schutz für die ersten 63 Tage jeder Auslandsreise im Jahr.
Besonders wichtig für Ihren Winterurlaub: Die Übernahme von ambulanten/stationären Behandlungskosten und Bergungskosten im Ausland und ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport. Ohne Selbstbeteiligung.
Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruch) für Winterurlaube
Der Winterurlaub ist gebucht. Doch kurz vor Reiseantritt wird ein Mitreisender krank und sie müssen den Urlaub stornieren. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor den hohen anfallenden Stornokosten.
Kommt es während des Winterurlaubs zu einem unvorhergesehen Zwischenfall, beispielsweise ein Skiunfall oder eine Erkrankung von Ihnen oder einem der Mitreisenden, muss die Reise abgebrochen werden. Hier fallen hohe Kosten, wie Umbuchungskosten oder außerplanmäßige Transportkosten an.
In diesem Fall greift eine Reiseabbruchversicherung. Sie ist ähnlich wie eine Reiserücktrittsversicherung, nur dass sie für die Zeit während des Winterurlaubs gilt. Bei Reisabbruch übernimmt diese dann in der Regel sowohl die Rückreisekosten für die versicherten Personen, als auch die Kosten für die gebuchten Leistungen, die die versicherten Personen nicht mehr in Anspruch nehmen können.
Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ist also sowohl für einen längeren Winterurlaub als auch für ein Skiwochenende eine gute Investition. Sinnvoll ist deshalb eine Jahrespolice, so ist man automatisch auf jeder Reise geschützt. Viele Versicherer bieten eine Reiserücktrittsversicherung inklusive einer Reiseabbruchversicherung bereits im Gesamtpaket an.
Unser Angebot für Sie:
ADAC Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Die ADAC Reiserücktrittsversicherung bietet in den Tarifen Exklusiv und Premium eine inkludierte Reiseabbruchversicherung an. Sie erhalten weltweiten Schutz bei Reiserücktritt und Reiseabbruch mit Erstattung von Stornokosten, nicht genutzten Reiseleistungen und Umbuchungskosten. Im Familienvertrag für Sie und Ihre ganze Familie, auf jeder Reise und auch wenn Sie getrennt verreisen.
Eine Ski-Geräteversicherung tritt für Bruch, Beschädigung und Zerstörung des Wintersportgerätes ein, außerdem bei Diebstahl und Raub. Übernommen wird dann die Reparatur oder der Ersatz des Gerätes, ggf. auch eine Leihausrüstung.
Achtung: In der Hausratversicherung sind Sportgeräte zwar in der Regel durch eine sogenannte Außenversicherung versichert, ein einfacher Diebstahl ist hier aber meist nicht inkludiert. Werden beispielsweise vor einer Hütte abgestellte Skier gestohlen, springt die Hausrat nicht ein.
Zwingend notwendig ist eine Ski-Geräteversicherung für den Wintersport nicht. Sie lohnt sich meist nur für teure, hochwertige Skier und Snowboards. In diesem Fall kann sie durchaus sinnvoll sein, um sich bei Diebstahl oder Beschädigung des Wintersportgerätes vor finanziellen Folgen zu schützen.
Rechtschutzversicherung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
Ein Zusammenstoß auf der Piste kann mit bösen Folgen einhergehen. Bei vielen Skiunfällen mit mehreren Pistenteilnehmern ist jedoch oft unklar, was genau passiert ist und wer den Unfall verursacht hat. Das ist insbesondere dann ungünstig, wenn sich beim Geschädigten aus dem Unfall langwierige Schäden entwickeln, die mit hohen Schadensersatzforderungen an den Schädiger verbunden sind.
Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten. Wenn die Beweislage nicht klar ist, macht die Beauftragung eines Rechtsanwalts Sinn. Dieser kann helfen, die Schuldfrage zu klären und kann Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sind die Schadensersatzforderungen sehr hoch, geht es um einen erheblichen Streitwert und somit auch um hohe Anwaltskosten.
Gut beraten und auf der sicheren Seite ist man dann mit einer passenden Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt neben den Anwaltskosten auch die mögliche anfallenden Gerichts- Zeugen und Sachverständigerkosten.
Unser Angebot für Sie:
ADAC Rechtsschutz
Der Privat-Rechtsschutz der ADAC Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen für viele Bereichen Ihres Privatlebens den nötigen Schutz vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten, z.B. auch bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Skiunfall.
Ob Skifahrer, Snowboarder oder Tourengeher: Auch auf den Skipisten kann nicht einfach jeder machen, was er will. Der internationale Skiverband (FIS) hat dafür zehn Verhaltensregeln (FIS-Regeln) festgelegt, die in allen Skigebieten weltweit gelten.
Die Regeln sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dienen aber dazu manch bösen Unfall zu vermeiden. Außerdem können sie bei einem Unfall zur Beurteilung der Schuldfrage die FIS-Regeln berücksichtigt werden.
Hier geht's zu den offiziellen FIS-Regeln für Wintersport-Anfänger oder zur Auffrischung: FIS-Regeln
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