Wasserschaden: Welche Versicherung greift?
Welche Versicherung bei einem Wasserschaden den Schaden erstattet, ist abhängig davon, was durch den Wasserschaden beschädigt/zerstört wird und was Schadenursache ist:
Schaden am Hausrat
Ist das
bewegliche Inventar wie Möbel, Kleidung, Kunstgegenstände, Elektrogeräte, Teppich oder Sportgeräte durch den Wasserschaden beschädigt/zerstört?
Die
Hausratversicherung leistet bei einem Wasserschaden, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig
austritt.
Je nach Versicherungsbedingungen ist Ihr Hausrat bei einem
Wasserschaden u.a. in der Wohnung/dem Haus, auf Treppen, im Keller, im Speicher, in Garagen und im Garten versichert. Nehmen Sie Ihren Hausrat zum Beispiel mit auf eine Reise, und Ihr Hausrat wird in der
Ferienwohnung durch einen Wasserschaden beschädigt/zerstört, können Sie auch dann Leistungen Ihrer Hausratversicherung beziehen.
Zur ADAC Hausratversicherung
Schaden beim Nachbarn
Wenn die
Wohnung Ihres Nachbarn aufgrund Ihres Wasserschadens beschädigt/zerstört wird, tritt Ihre
Privathaftpflichtversicherung in Kraft. Sie erstattet die Schadenersatzansprüche Ihres Nachbarn.
Schaden am Gebäude
Tritt zum Beispiel Wasser aus der Heizungsanlage oder aus einem defekten Rohr und beschädigt
Wände und den Estrichboden in der Wohnung bzw. im Haus, so leistet die
Gebäudeversicherung. Das beschädigte Gebäude muss tatsächlich genutzt sein und darf nicht leer stehen.
Wasserschaden durch Hochwasser/Überschwemmung
Insbesondere für
Wasserschäden durch Naturgefahren wie Überschwemmungen und Rückstau, z.B. durch
Starkregen, muss eine eigene
Elementarversicherung abgeschlossen werden. Denn Hausrat- oder Gebäude-Schäden durch Hochwasser sind nicht automatisch in der Hausratversicherung oder in der Gebäudeversicherung eingeschlossen.
- Wenn aufgrund Starkregen ein See direkt vor Ihrem Wohnhaus über die Ufer tritt, das Wasser in Ihre Erdgeschoss-Wohnung eindringt und Ihren Holztisch, Ihren Parkett oder anderen Hausrat beschädigt/zerstört, ist eine Elementarversicherung für den Hausrat nötig. Sie erstattet den Schaden, der durch das Wasser am Hausrat entstanden ist bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Wenn Starkregen dafür sorgt, dass zu viel Wasser in die Kanalisation eindringt, es zu einem Rückstau in den Rohren kommt, das Wasser in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus eindringt und dabei z.B. Ihren Teppich oder anderen verlegten Boden beschädigt oder gar zerstört, greift die Elementarversicherung. Mit dieser ist auch der Hausrat auf Loggien, Terrassen, Flachdächern, Dachrinnen, Treppenabgängen, Lichtschächten und auf dem Balkon versichert, sollte dieser durch Wasser beschädigt/zerstört werden.
Wird das Gebäude und seine Substanz selbst durch das Hochwasser beschädigt, benötigen Sie die Elementarversicherung in der Gebäudeversicherung.
In den meisten Fällen wird die Elementarversicherung als optionaler
Zusatzbaustein in der Hausratversicherung bzw. in der Gebäudeversicherung angeboten. Sie erstattet auch Schäden ausgelöst durch Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck oder Vulkanausbruch.
So hilft die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden
Die Hausratversicherung hilft Ihnen bei einem Wasserschaden dann, wenn Ihr beweglicher Hausrat durch einen Wasserschaden als versicherte Gefahr beschädigt/zerstört wird. Sie erstattet die Reparaturkosten oder den
Neuwert des Hausrats bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Hinweis: Beachten Sie auch, dass es Hausratversicherungen mit Entschädigungsgrenzen gibt, insbesondere für die Erstattung von Wertsachen.
Die Hausratversicherung erstattet zudem
- die Lager- und Transportkosten, wenn Sie Ihr Mobiliar einlagern müssen, um Ihre Wohnung nach einem Wasserschaden renovieren zu können
- die Hotelkosten, wenn Ihre Wohnung unbenutzbar ist und Sie in ein Hotel müssen, während Ihre Wohnung renoviert wird. Die Dauer ist abhängig von den Versicherungsbedingungen.
- die Mehrkosten bei Wasserverlust
- die Mehrkosten, wenn Sie versicherte Sachen nach einem Wasserschaden reparieren lassen bzw. wiederbeschaffen
- die Umzugskosten, wenn Ihre Wohnung nach einem Wasserschaden dauerhaft unbewohnbar ist
- die Mehrkosten für die Rückreise aus Ihrem Urlaub, wenn Sie im Urlaub vom Wasserschaden in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus erfahren
Ausschlüsse
Die Hausratversicherung leistet bei einem Wasserschaden nicht,
- wenn bei Ihnen ein Wasserschaden aufgrund von Überschwemmung oder Rückstau auftritt und Sie keine Elementarversicherung abgeschlossen haben
- in der Elementarversicherung: wenn bei Ihnen ein Wasserschaden auftritt, ausgelöst durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist