Hausratversicherung bei Wasserschaden - Was beachten?

Schneller passiert als gedacht!

Offener Geschirrspüler, aus dem Wasser und Schaum austritt, daneben eine Schrankleiste mit Wasserschaden.
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  • Wasser tritt aus der Waschmaschine, der Boden in der Küche steht unter Wasser, die Zierleisten sind beschädigt.
  • Ein Abflussrohr in der Küche ist verstopft, läuft aus und beschädigt den Küchenschrank massiv.
  • Eine defekte Wasserleitung überflutet das Wohnzimmer, Couch und Teppich sind zerstört.
  • Die Heizung im Schlafzimmer leckt, das austretende Wasser beschädigt den Parkettboden.
  • Ein Starkregen überschwemmt den Garten und beschädigt den Holztisch auf der Terrasse.

Typische Schadenfälle am Hausrat, die austretendes Wasser, Starkregen und Überschwemmungen auslösen können. Was Sie beachten müssen, wenn Sie den Nässeschaden in Ihrer Hausratversicherung einreichen möchten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Wasserschaden: Welche Versicherung greift?

Welche Versicherung bei einem Wasserschaden den Schaden erstattet, ist abhängig davon, was durch den Wasserschaden beschädigt/zerstört wird und was Schadenursache ist:

Schaden am Hausrat

Ist das bewegliche Inventar wie Möbel, Kleidung, Kunstgegenstände, Elektrogeräte, Teppich oder Sportgeräte durch den Wasserschaden beschädigt/zerstört?
Die Hausratversicherung leistet bei einem Wasserschaden, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt.

Je nach Versicherungsbedingungen ist Ihr Hausrat bei einem Wasserschaden u.a. in der Wohnung/dem Haus, auf Treppen, im Keller, im Speicher, in Garagen und im Garten versichert. Nehmen Sie Ihren Hausrat zum Beispiel mit auf eine Reise, und Ihr Hausrat wird in der Ferienwohnung durch einen Wasserschaden beschädigt/zerstört, können Sie auch dann Leistungen Ihrer Hausratversicherung beziehen.

Zur ADAC Hausratversicherung

Schaden beim Nachbarn

Wenn die Wohnung Ihres Nachbarn aufgrund Ihres Wasserschadens beschädigt/zerstört wird, tritt Ihre Privathaftpflichtversicherung in Kraft. Sie erstattet die Schadenersatzansprüche Ihres Nachbarn.

Schaden am Gebäude

Tritt zum Beispiel Wasser aus der Heizungsanlage oder aus einem defekten Rohr und beschädigt Wände und den Estrichboden in der Wohnung bzw. im Haus, so leistet die Gebäudeversicherung. Das beschädigte Gebäude muss tatsächlich genutzt sein und darf nicht leer stehen.

Wasserschaden durch Hochwasser/Überschwemmung

Insbesondere für Wasserschäden durch Naturgefahren wie Überschwemmungen und Rückstau, z.B. durch Starkregen, muss eine eigene Elementarversicherung abgeschlossen werden. Denn Hausrat- oder Gebäude-Schäden durch Hochwasser sind nicht automatisch in der Hausratversicherung oder in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. 
  • Wenn aufgrund Starkregen ein See direkt vor Ihrem Wohnhaus über die Ufer tritt, das Wasser in Ihre Erdgeschoss-Wohnung eindringt und Ihren Holztisch, Ihren Parkett oder anderen Hausrat beschädigt/zerstört, ist eine Elementarversicherung für den Hausrat nötig. Sie erstattet den Schaden, der durch das Wasser am Hausrat entstanden ist bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Wenn Starkregen dafür sorgt, dass zu viel Wasser in die Kanalisation eindringt, es zu einem Rückstau in den Rohren kommt, das Wasser in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus eindringt und dabei z.B. Ihren Teppich oder anderen verlegten Boden beschädigt oder gar zerstört, greift die Elementarversicherung. Mit dieser ist auch der Hausrat auf Loggien, Terrassen, Flachdächern, Dachrinnen, Treppenabgängen, Lichtschächten und auf dem Balkon versichert, sollte dieser durch Wasser beschädigt/zerstört werden.

Wird das Gebäude und seine Substanz selbst durch das Hochwasser beschädigt, benötigen Sie die Elementarversicherung in der Gebäudeversicherung.

In den meisten Fällen wird die Elementarversicherung als optionaler Zusatzbaustein in der Hausratversicherung bzw. in der Gebäudeversicherung angeboten. Sie erstattet auch Schäden ausgelöst durch Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck oder Vulkanausbruch.

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Wasserschaden in der Mietwohnung - Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter

Pflichten des Mieters
Bei einem Wasserschaden trägt der Mieter unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Eine der wichtigsten Pflichten des Mieters ist es, den Wasserschaden umgehend dem Vermieter zu melden. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen. Dazu zählt eine sorgfältige Dokumentation mit Fotos des Schadens, einer ausführlichen Beschreibung sowie der Aufführung des Ursache, sofern sie bekannt ist.

Außerdem muss der Mieter bei der Schadenbeseitigung mitarbeiten. Mieter müssen Handwerker, die für die Beseitigung beauftragt werden, den Zugang zur Wohnung ermöglichen und Trocknungsgeräte dulden.

Pflichten des Vermieters
Der Vermieter wiederum ist verpflichtet, den Wasserschaden zu beseitigen und die Mietwohnung instand zu setzen.


Wer zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

Ist dem Mieter ein Wasserschaden an seinem Hausrat entstanden, so zahlt dessen Hausratversicherung für die beschädigten/zerstörten Hausratgegenstände. Sofern es sich um einen Schaden hervorgerufen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser handelt. Beeinträchtigt der Wasserschaden auch die Wohnung des Nachbarns, so ist die Privathaftpflichtversicherung des Mieters dafür zuständig. Auch dann, wenn durch den Wasserschaden des Mieters das Gebäude beschädigt wurde.

Ist der Wasserschaden am/im Gebäude selbst entstanden, übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters die Erstattung des Schadens. Schäden am Hausrat des Mieters kann dieser dann auch als Schadenersatz geltend machen. Ist die Mietwohnung unbewohnbar oder besteht Lärmbelästigung durch Trocknungsgeräte, ist eine Mietminderung legitim.

Zum Ratgeber "Hausratversicherung: Als Mieter sinnvoll?"

 

So hilft die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden

Die Hausratversicherung hilft Ihnen bei einem Wasserschaden dann, wenn Ihr beweglicher Hausrat durch einen Wasserschaden als versicherte Gefahr beschädigt/zerstört wird. Sie erstattet die Reparaturkosten oder den Neuwert des Hausrats bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Hinweis: Beachten Sie auch, dass es Hausratversicherungen mit Entschädigungsgrenzen gibt, insbesondere für die Erstattung von Wertsachen.

Die Hausratversicherung erstattet zudem  
  • die Lager- und Transportkosten, wenn Sie Ihr Mobiliar einlagern müssen, um Ihre Wohnung nach einem Wasserschaden renovieren zu können
  • die Hotelkosten, wenn Ihre Wohnung unbenutzbar ist und Sie in ein Hotel müssen, während Ihre Wohnung renoviert wird. Die Dauer ist abhängig von den Versicherungsbedingungen. 
  • die Mehrkosten bei Wasserverlust
  • die Mehrkosten, wenn Sie versicherte Sachen nach einem Wasserschaden reparieren lassen bzw. wiederbeschaffen
  • die Umzugskosten, wenn Ihre Wohnung nach einem Wasserschaden dauerhaft unbewohnbar ist
  • die Mehrkosten für die Rückreise aus Ihrem Urlaub, wenn Sie im Urlaub vom Wasserschaden in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus erfahren

Ausschlüsse

Die Hausratversicherung leistet bei einem Wasserschaden nicht,
  • wenn bei Ihnen ein Wasserschaden aufgrund von Überschwemmung oder Rückstau auftritt und Sie keine Elementarversicherung abgeschlossen haben
  • in der Elementarversicherung: wenn bei Ihnen ein Wasserschaden auftritt, ausgelöst durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist

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Versicherungssumme

Nach einem Wasserschaden den beschädigten Hausrat neu zu beschaffen, kann sehr teuer werden. Daher ist die richtige Versicherungssumme essentiell in der Hausratversicherung. Sie sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen.
Ist Ihr Hausrat mehr wert als in der Versicherungssumme angegeben, so haben Sie eine Unterversicherung. Die Hausratversicherung leistet dann z.B. bei einem Wasserschaden in Ihrer Wohnung nur in einem beschränkten Umfang. Den restlichen Teil der Kosten müssen Sie selbst tragen.

Orientieren Sie sich bei der Berechnung Ihrer Versicherungssumme am besten am angegebenen Pauschalwert pro m² Ihrer Hausratversicherung.
Dieser liegt meistens zwischen 650 € - 700 €.

Formel zur Berechnung der Versicherungssumme: Pauschalwert in € x Wohnfläche in m²

ADAC Hausratversicherung bei Wasserschaden

Junges Paar sitzt auf Sofa und schaut in ein Tablet, im Hintergrund Küche und Wohnzimmerschrank mit Hausrat
Die Hausratversicherung des ADAC bietet Ihnen umfassenden Schutz für Ihren Hausrat. In nur einem Tarif. Versichert sind Gefahren durch Brand, Blitzschlag, Frost, Sturm und Hagel, Wasserschaden durch Leitungswasser sowie Käufe und ungewollte Zahlungen im Internet. Mit dem optionalen Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" können Sie Ihren Hausrat auch gegen Naturgefahren wie etwa Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben versichern.

Im Schadenfall erstattet die ADAC Hausratversicherung den Neuwert Ihres beschädigten/zerstörten Hausrats bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Der empfohlene Pauschalwert zur Berechnung der Versicherungssumme liegt bei 700 € pro m². Folgen Sie dieser Empfehlung, so nehmen wir im Schadenfall keinen Abzug aufgrund einer möglichen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht).

Zur ADAC Hausratversicherung

Gut zu wissen: Ist Ihr Rohr zu Hause verstopft? Mit dem Rohrreinigungs-Service des neuen ADAC Zuhause-Schutzbrief müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Wir beauftragen eine Rohrreinigungsfirma und übernehmen die entstehenden Kosten bis 500 € je Versicherungsfall. Kleinteile wie Dichtungen, Sicherungen, Schrauben sind bis 50 € mitversichert.
Oder benötigen Sie einen Handwerker, der Ihre Waschmaschine oder ein anderes Haushaltsgroßgerät nach einem Wasserschaden repariert? Der ADAC Zuhause-Schutzbrief (Tarif Premium) organisiert Ihnen im Notfall einen qualifizierten Handwerker für Zuhause. Dieser repariert zuverlässig Ihre Waschmaschine, der ADAC Zuhause-Schutzbrief (Tarif Premium) übernimmt die Kosten bis zur definierten Leistungsgrenze.
Kellerraum mit Waschmaschinen und anderen Holzmöbeln überschwemmt

Wasserschaden durch Überschwemmung/Hochwasser vorbeugen und in der Hausratversicherung sparen.

Ergreifen Sie Maßnahmen, um Ihren Hausrat vor Schäden durch Überschwemmung/Hochwasser zu schützen. Wie Sie damit in der Hausratversicherung sparen können, erfahren Sie auf nachfolgender Seite.

Zu den Präventionsmaßnahmen

Wasserschaden: Was kann ich tun, worauf muss ich achten?

  • Als Mieter: Informieren Sie zeitnah Ihren Vermieter.
  • Drehen Sie in der Wohnung den Absperrhahn oder den Haupthahn im Keller zu, damit kein Wasser nachläuft.
  • Stellen Sie den Strom ab. Drehen Sie dafür die Hauptsicherung heraus, um einen Kurzschluss zu vermeiden. Steigen Sie auch niemals in das Wasser, wenn noch Strom fließt.
  • Stellen Sie wertvolles Inventar an einen trockenen Ort oder legen sie mindestens eine Folie unter.
  • Sichern Sie umweltschädliche Materialien wie Lackdosen oder Düngemittelsäcke vor dem Wasser.
  • Nutzen Sie Sandsäcke, um die Wassermassen an Türen, Fenster und Kellerschächte einzudämmen.
  • Starten Sie während einer Überschwemmung niemals den Motor eines Fahrzeugs. 
  • Seien Sie im Umgang mit Elektrogeräten, die mit dem Wasser in Berührung gekommen sind, vorsichtig.
  • Könnten Ihre Nachbarn vom Wasserschaden betroffen sein, informieren Sie diese umgehend.
  • Prüfen Sie, ob Gefahr-Stoffe wie Heizöl ausgelaufen sind und kontaktieren Sie bei Bedarf das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenhilfe. Verunreinigungen dieser Art müssen entsorgt werden.
  • Beseitigen Sie das Wasser mit trockenen Tüchern, Lappen, Laken und Eimer. Bei einer größeren Überschwemmung rufen Sie bitte die Feuerwehr, damit diese das Wasser abpumpt.
  • Schäden fotografieren und Versicherung anrufen.
  • Handwerker bestellen.