ADAC Menschenrechtsstrategie

Unsere-Verantwortung Menschenrechte
Auch in seinem unternehmerischen Handeln setzt sich der ADAC für die Einhaltung der Menschenrechte ein © ADAC e.V.

Der ADAC bekennt sich zur Einhaltung der Menschenrechte. Deshalb verpflichtet er sich auf klare Grundsätze als Rahmen seines unternehmerischen und geschäftlichen Handelns.

Als Organisation mit hohen Ansprüchen an Compliance, Sorgfalt und Integrität ist es ADAC e.V. und ADAC SE ein besonderes Anliegen, menschenrechtliche Risiken in ihren Geschäftsfeldern und ihren Lieferketten angemessen zu identifizieren und ihnen entgegenzuwirken.

Sein Vorgehen lehnt der ADAC an verschiedene internationale Standards und Rahmenwerke an. Zu ihnen gehören insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)*, die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards* sowie die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC).

ADAC e.V. und ADAC SE definieren außerdem konkrete Anforderungen an sich selbst und ihre Partner. Um dem eigenen Anspruch bezüglich Anerkennung und Achtung der Menschenrechte beim ADAC gerecht zu werden, wurden Richtlinien, Managementsysteme und Schulungen implementiert, die die Haltung des ADAC, die Erwartungen und Anforderungen an seine Mitarbeitenden sowie seiner Geschäftspartner ausdrücken.

Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner

Es ist das erklärte Ziel des ADAC, seine Prinzipien und Werte gemeinsam mit den Geschäftspartnern umzusetzen. Der ADAC verpflichtet seine Geschäftspartner daher, nach den gleichen oder ähnlichen Prinzipien zu handeln wie der ADAC selbst, und den ADAC bei deren Einhaltung zu unterstützen.

Diese Prinzipien, Werte und Rechtsvorgaben sind im Lieferantenkodex festgehalten, dessen Einhaltung alle relevanten Geschäftspartner durch Unterzeichnung verbindlich zusichern müssen. Neben menschenrechtlichen und Umweltthemen enthält der Kodex auch Vorgaben zum Datenschutz und weiteren verwandten Themen.

Compliance Management System

Der ADAC hat ein Compliance Management System zur Verhinderung von straf- und bußgeldbewehrten Gesetzesverstößen und zur Einhaltung allgemein anerkannter ethischer Standards implementiert. Unter anderem durch ein umfangreiches Beratungsangebot, Compliance-Schulungen und die Compliance-Richtlinie wird das Verständnis aller Mitarbeitenden für gesetzliche Rahmenbedingungen, die Werte des ADAC, seine unternehmerische Grundhaltung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen jedes Einzelnen geschaffen.

Spezielle Schulungen für die eigenen Mitarbeiter

Durch die Teilnahme an verschiedenen Schulungen, insbesondere an der Pflichtschulung "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz", werden unsere Mitarbeitenden sensibilisiert, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu erkennen und nach Möglichkeit zu vermeiden. Eine Teilnahme an diesen Schulungen ist für alle Mitarbeitenden verpflichtend.

Grundsatzerklärung des ADAC e.V. zur Menschenrechtsstrategie
PDF, 178 KB
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Grundsatzerklärung der ADAC SE zur Menschenrechtsstrategie
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Grundsatzerklärung der ADAC Versicherung AG zur Menschenrechtsstrategie
PDF, 131 KB
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