Schaden in der Fahrradversicherung melden
Ihr Fahrrad wurde gestohlen oder beschädigt und Sie möchten die Kosten, die Ihnen dadurch entstanden sind, bei uns einreichen? Melden Sie uns Ihren Schaden ganz bequem und einfach online.
Zum SchadenserviceErstattungs-Leistungen der Fahrradversicherung im Baustein Diebstahlschutz
Erstattungs-Leistungen der Fahrradversicherung im Baustein Reparaturschutz
Den Beitrag der Fahrradversicherung können Sie mit wenigen Klicks berechnen. Der jährliche Versicherungsbeitrag berechnet sich abhängig von Ihrem Wohnort aus folgenden Kriterien:
1. Fahrradtyp: mit der Fahrradversicherung können Sie Fahrräder (inkl. Carbonräder) oder Pedelecs versichern. Beachten Sie das maximal zulässige Fahrradalter von 3 Jahren.
2. Anzahl der zu versichernden Fahrräder: Sie können in der Fahrradversicherung Ihren gesamten persönlichen Fuhrpark sowie alle Fahrräder Ihrer Familienmitglieder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, versichern. Dabei muss mindestens ein Fahrrad dem Versicherungsnehmer selbst gehören.
3. Wahl der Bausteine: die Fahrradversicherung schützt Sie gegen den finanziellen Schaden bei Diebstahl und Beschädigung Ihres Fahrrads mit zwei voneinander unabhängigen Bausteinen. Bei Abschluss beider Bausteine zusammen erhalten Sie einen Kombi-Rabatt.
4. Angegebener Kaufpreis: Ausschlaggebend ist der angegebene Kaufpreis des Fahrrads plus der zusätzlichen Kosten für die festverbundenen Fahrradteile (Versicherungssumme). Die maximale Versicherungssumme liegt bei 10.000 € pro Fahrrad.
5. ADAC Mitgliedschaft: ADAC Mitglieder erhalten in der Fahrradversicherung 10% Rabatt. Als ADAC Mitglied sind Sie jetzt als Fahrradfahrer deutschlandweit immer sicher unterwegs: mit der ADAC Fahrrad-Pannenhilfe.
Fahrradversicherung berechnenWarum ist eine Fahrradversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich haben Sie zwei Optionen, Ihr Fahrrad zu versichern:
Zum einen mit der Hausratversicherung. Diese leistet in den meisten Fällen nur dann, wenn Ihr Fahrrad oder Pedelec (E-Bike bis 25 km/h) aus einem verschlossenen Raum gestohlen wird (Einbruchdiebstahl). Den einfachen Diebstahl, wenn Sie z.B. mit dem Fahrrad unterwegs sind, können Sie meistens nur über einen Zusatzbaustein mit einem Mehrbeitrag mitversichern. Die Leistungen der Hausratversicherung sind damit oft nur sehr begrenzt.
Die andere Option ist eine separate Fahrradversicherung. Diese schützt Sie und Ihr Fahrrad je nach Deckungsumfang nicht nur gegen Diebstahl, Teilediebstahl oder Raub. Oft sind auch Fahrradschäden und die Reparaturkosten nach einem Sturz oder Beschädigung und Verschleiß mitversichert. Bei E-Bikes sind zudem Elektronik-Schäden oder der Akku-Verschleiß mit abgedeckt. Daher ist eine Fahrradversicherung insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie ein hochwertiges Fahrrad besitzen und einen umfassenden Schutz für Ihr Fahrrad benötigen.
Welche Ausschlüsse gibt es in der Fahrradversicherung?
Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?
In der Fahrradversicherung sind grundsätzlich Fahrräder und Pedelecs versichert. Letztere werden umgangssprachlich auch oft als E-Bike bezeichnet. Der Unterschied ist aber folgender:
Pedelec = Elektro-Fahrrad mit Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt. Es wird eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Pedelecs gelten daher als Fahrrad und sind zulassungsfrei.
E-Bike = zulassungspflichtiges, tret-unabhängiges Elektro-Fahrrad mit Zusatzantrieb. Die Motorunterstützung erfolgt per Knopfdruck. Es erreicht eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h, ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis sind notwendig. Bei E-Bikes mit 45 km/h wird der Führerschein Klasse M (Mofa) zum Führen vorausgesetzt.
Für E-Bikes bis 45 km/h bietet die ADAC Moped-Versicherung den optimalen Schutz.
Wer zählt in der Fahrradversicherung zum Begriff "Familie"?
In der ADAC Fahrrad-Versicherung zählen zum Begriff "Familie" alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben. Dies können z.B. sein:
Zu den Kindern zählen auch Adoptivkinder, Stiefkinder oder Pflegekinder.
Sie können damit in der ADAC Fahrrad-Versicherung auch die Fahrräder Ihrer Kinder versichern. Vorausgesetzt, jedes Fahrrad ist nicht älter als 3 Jahre und Ihre Kinder haben das 23. Lebensjahr nicht überschritten.
Welches Schloss muss ich verwenden, damit ich im Schadenfall die Leistungen der Fahrradversicherung bekomme?
Wenn Sie Ihr versichertes Fahrrad nicht nutzen, muss es mit einem geeigneten eigenständigen Sicherheits-Schloss abgesperrt (Absperren an einem ortsfesten Gegenstand keine Anforderung) sein. Nutzen Sie z.B. ein Rahmenschloss, das dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden ist, muss das Fahrrad zusätzlich mit einer Einsteckkette gesichert sein.
Die Voraussetzung in der Fahrradversicherung ist: Der Wert des Sicherheits-Schlosses oder der Sicherheitseinrichtung (inkl. Einsteckkette) muss mindestens 49 € betragen und muss im Schadenfall z.B. durch Vorlage der Rechnung, durch Fotos, durch Angabe des Fabrikat etc. nachgewiesen werden.
Auch die weiteren mitversicherten Gegenstände sind ordnungsgemäß am Fahrrad zu befestigen und und wenn möglich zu sichern.
Was ist, wenn ich die Fahrradversicherung bereits abgeschlossen habe und mir ein neues Fahrrad kaufe? Ist das neue Fahrrad automatisch mitversichert?
Grundsätzlich gilt:
Kaufen Sie sich ein neues Fahrrad, so melden Sie uns den Kauf bitte spätestens einen Monat nach Aufforderung durch uns. Die Aufforderung erfolgt mit der Beitragsrechnung. Das Fahrrad ist bis zum Ende des Versicherungsjahres ohne Mehrbeitrag in der Fahrradversicherung automatisch mitversichert. Zur nächsten Hauptfälligkeit ändert sich dann der Vertrag zu den neuen Konditionen, das neue Fahrrad wird dann im Versicherungsschein mit aufgenommen.
Sollten Sie uns neue Fahrräder nicht melden, erlischt die Vorsorgeversicherung zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Fahrrad gekauft wurde.
Wenn Sie bisher jedoch nur ein Fahrrad in der Fahrradversicherung versichert haben (Tarif Einzel), ist es nicht möglich, dass ein weiteres Fahrrad automatisch mitversichert ist. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Fahrradversicherung für beide Fahrräder neu abzuschließen.
Wie viele Fahrräder kann ich in der Fahrradversicherung versichern?
Die Fahrradversicherung des ADAC bietet Ihnen Schutz für Ihr Fahrrad und Pedelec in drei Tarifen:
Wenn Sie als Versicherungsnehmer mehrere Fahrräder bei uns versichern möchten, so achten Sie bitte darauf, dass mindestens eins davon Ihnen als Versicherungsnehmer gehören muss.
Wenn Sie die ADAC Fahrrad-Versicherung online abschließen, können Sie maximal 10 Fahrräder versichern. Dies hat technische Hintergründe. Wollen Sie darüber hinaus noch mehr Fahrräder versichern, dann wenden Sie sich bitte an eine Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
Geschäftsstelle in der Nähe finden
Was muss ich in der Fahrradversicherung beachten, wenn der gestohlene, versicherte Gegenstand wieder auftaucht?
Wenn Sie den Gegenstand, egal ob das Fahrrad oder nur ein Fahrrad-Teil, wieder auffinden, müssen Sie uns dies in Textform unverzüglich melden.
Wiederauffinden vor Auszahlung der Entschädigung
Ist es zumutbar, sind Sie dazu verpflichtet, die wiedergefundene Sache zurückzunehmen. Fallen Reparaturen an, die im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen stehen, erstatten wir Ihnen diese Kosten. Besteht im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen ein wirtschaftlicher Totalschaden, erstatten wir Ihnen den Neuwert des Gegenstandes abzüglich des Restwerts.
Wiederauffinden nach Auszahlung der Entschädigung
Haben wir Ihnen die Entschädigung bereits ausgezahlt, müssen Sie uns den wiederaufgefundenen Gegenstand aushändigen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Entschädigung an uns zurückzuzahlen und den Gegenstand zu behalten. Notwendige Reparaturen im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen erstatten wir Ihnen. Bei wirtschaftlichem Totalschaden im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen erstatten wir Ihnen den Neuwert abzüglich des Restwerts.
Hinweis: Wenn Sie den abhanden gekommenen Gegenstand zurückerlangen können, davon aber nicht Gebrauch machen, gilt der Gegenstand als zurückerhalten.
Ist die Fahrradversicherung mit Nachtklausel?
Welche Angaben muss ich beim Online Abschluss der Fahrradversicherung machen?
Folgende Angaben sind für den Online Abschluss der Fahrradversicherung besonders wichtig:
Was muss ich beachten, wenn ich einen Schadenfall in der Fahrradversicherung melden muss?
Sie haben einen Schaden in der Fahrradversicherung zu melden? Egal, ob bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschleiß, bitte beachten Sie folgendes:
Ihr Fahrrad wurde gestohlen oder beschädigt und Sie möchten die Kosten, die Ihnen dadurch entstanden sind, bei uns einreichen? Melden Sie uns Ihren Schaden ganz bequem und einfach online.
Zum SchadenserviceIhr Fahrrad wurde gestohlen oder beschädigt und Sie möchten die dabei entstandenen Kosten bei uns einreichen?
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