Verteilung der Unfälle nach Bereichen. Quelle: Unfallstatistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2015
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie nur für bestimmte Unfälle. Wann sie greift, ist klar geregelt.
Abgedeckt sind lediglich Unfälle während der Arbeit oder Schule oder auf dem direkten Wege dorthin und wieder nach Hause.
Die meisten Unfälle passieren aber genau da, wo die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen erbringt, nämlich im Haushalt, in der Freizeit und im Verkehr.
Ohne private Unfallversicherung sind fast 80% der Unfälle nicht versichert!
Bei diesen Unfällen leistet die:
gesetzliche Unfallversicherung
private Unfallversicherung
Arbeitplatz
Arbeitsunfälle sind Unfälle, bei denen Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch ein plötzlich und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis während der versicherten Tätigkeit auftreten.
Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle direkt am Arbeitsplatz sowie Wegeunfälle (direkter Hin- bzw. Heimweg zur Arbeit).
Beispiel:
Schleudertrauma aufgrund eines Autounfall auf dem Weg zur Arbeit.
Fingerquetschung am verstellbaren Schreibtisch im Büro.
Armbruch aufgrund von Sturz auf der Treppe im Büro.
Kindergarten, Schule, Uni
Als Unfälle in Kindergarten, Schule oder Uni gelten Unfälle, bei denen Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch ein plötzlich und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis auftreten. Und zwar während des Aufenthalts in Kindergarten, Schule oder Uni sowie auf dem direkten Hin- bzw. Heimweg (Wegeunfall)
Beispiele:
Kind fällt beim Spielen im Kindergarten vom Klettergerüst und erleidet eine Gehirnerschütterung.
Schülerin kugelt sich beim Sportunterricht die Schulter aus.
Student wird auf dem Weg zur Uni mit dem Fahrrad von einem Auto erfasst und bricht sich den Arm.
Freizeit
Freizeitunfälle sind Unfälle, bei denen Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch ein plötzlich und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis bei Aktivitäten in der Freizeit auftreten.
Beispiele:
Kreuzbandriss beim Skifahren
Schädel-Hirn-Trauma nach schwerem Sturz mit dem Mountain-Bike
Knochenbrüche nach Absturz beim Wandern
Verkehr
Verkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch ein plötzlich und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis bei der Teilnahme im Verkehr auftreten.
Beispiele:
Verstauchter Arm nach einem Fahrradsturz auf dem Weg zum Badesee
Trümmerbruch im Bein nach selbst verschuldetem Motorradunfall bei einem Wochenendausflug
Schleudertrauma nach selbst verschuldetem Auffahrunfall beim Einkaufen
Haushalt
Haushaltsunfälle sind Unfälle, bei denen Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch ein plötzlich und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis bei Tätigkeiten im Haushalt auftreten.
Beispiele:
Verbrennungen mit kochendem Wasser, das beim Kochen umfällt.
Armbruch nach Sturz von der Leiter beim Aufhängen der Vorhänge.
Fußbruch nach Ausrutschen wegen herumliegendem Spielzeug.
Wer sollte eine Unfallversicherung abschließen?
Grundsätzlich sollte jeder mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich abgesichert sein, da ca. 80% der Unfälle nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind. Denn ein Unfall kann Jedem passieren und schlimme körperliche oder finanzielle Folgen nach sich ziehen. Eine Unterstützung wird notwendig. Für folgende Personengruppen ist der Abschluss einer Unfallversicherung jedoch besonders empfehlenswert:
Familien, Hausfrauen- und männer, Selbständige
Familien mit Kindern:
Kinder handeln oft unbedarft und setzen sich damit nicht selten Gefahren aus. Natürlich bleiben die meisten zum Glück unversehrt. Doch kommt es im Kindesalter zu einem schweren Unfall, können allein durch die Betreuung lebenslange Kosten entstehen.
Personen, die im Haushalt tätig sind:
Gut 30% aller Unfälle passieren im Haushalt und sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Verletzungen durch Stürze, z.B. beim Fensterputzen oder einem Sturz von der Treppe, sowie Schnitt- und Stichverletzungen stellen eine der häufigsten Unfälle im Haushalt überhaupt dar.
Aufgrund der Corona-Beschränkungen verlagert sich fast unser gesamtes Leben in das eigene zu Hause.
In dieser Situation steigt nicht nur die Unfallgefahr beim Heimwerken und im Haushalt, sondern auch bei der Kinderbetreuung, im Homeoffice und bei Allem zusammen. Mehr Infos und Tipps
Selbständige und Freiberufler:
Ein Unfall während der Arbeitszeit oder in der Schule ist grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Aber nicht bei Selbständigen und Freiberuflern! Diese verfügen im Falle eines Unfalles während der Arbeitszeit über keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz und eine private Unfallversicherung ist notwendig.
Sichern auch Sie sich für alle Unfälle ab - Mit dem ADAC Unfallschutz
Den ADAC Unfallschutz gibt es im Tarif Erwachsener, Kind und Senior.
Stellen Sie sich die Unfallversicherung nach Ihrem individuellem Bedarf für sich und Ihre Familie zusammen.
Sie profitieren dabei von einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis mit einem Beitrag ab 5,20 € im Monat. ADAC Mitglieder erhalten einen Preisvorteil.
Sie können den ADAC Unfallschutz auch ohne ADAC Mitgliedschaft abschließen. Oder vor Abschluss hier Mitglied werden und vom Preisvorteil für Mitglieder profitieren.
Was leistet die Unfallversicherung des ADAC nach einem Unfall?
Mit dem ADAC Unfallschutz sind Sie nach einem Unfall bestens betreut und finanziell abgesichert:
Das starke Leistungspaket umfasst wertvollen Beratungs- und Betreuungsleistungen in ADAC Qualität, eine besonders hoheInvaliditätsleistung und starke finanzielle Leistungen mit Extra-Leistungen für Kinder und Senioren.
1. Beratungs- und Betreuungsleistungen durch das ADAC Betreuungsteam
ADAC Betreuungsteam
Das ADAC Betreuungsteam sorgt dafür, dass Sie nach einem Unfall in Ruhe wieder gesund werden können:
Professioneller Rat
Gerade nach einem Unfall ist professioneller Rat äußerst wertvoll. Deshalb gibt es beim ADAC Unfallschutz ein eigenes ADAC Betreuungsteam, bestehend u. a. aus Ärzten und Sozialpädagogen mit langjähriger Erfahrung.
Individueller Hilfeplan
Im Falle eines Unfalls ist ein qualifizierter Ansprechpartner für Sie da. Die Experten klären mit Ihnen Ihre persönliche Situation und erstellen einen individuellen Hilfeplan. Auch bei seelischen Belastungen, die ein Unfall aufwerfen kann, sind die Mitarbeiter des Betreuungsteams kompetente Ansprechpartner.
Fachlicher Rat
Sie kümmern sich aktiv um die Betroffenen und deren Familien. Sie beurteilen individuell die Schadensituation, leiten notwendige Maßnahmen ein und begleiten bei Bedarf auch fachlich in der Zeit der Reha. Darüber hinaus sind sie Experten im Sozialrecht und geben wertvolle Tipps, die Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
Die Leistungen des ADAC Betreuungsteams im Detail:
Informationsservice
Wir informieren auf Wunsch zu folgenden Themen:
Über Maßnahmen zur Unfallverhütung in der Freizeit, auf Reisen, rund um Auto und Verkehr
Über vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfungen für das Reiseland
Vor einer Reise ins Ausland – soweit möglich - über Namen und Anschrift eines deutsch oder englisch sprechenden Arztes vor Ort. Ebenso benennen wir auch Krankenhäuser in der Nähe des Reiseziels.
Koordination Erstmaßnahmen nach einem Unfall
Der ADAC ist rund um die Uhr für Sie da. Das Betreuungsteam organisiert umfangreiche Hilfe, wenn nach einem Unfall ein sofortiger stationärer Aufenthalt notwendig wird:
Hilfe bei der Koordination der akuten medizinischen Versorgung
Benachrichtigung von Personen, die Ihnen nahestehen
Vermittlung Betreuungsperson für eigene Kinder unter 14 Jahre
Vermittlung Betreuungsperson für pflegebedürftige oder hilflose Personen im eigenen Haushalt
Vermittlung einer Unterbringung für Haustiere
Beratungsservice durch Betreuungsteam während des gesamten Heilungsprozesses
Ein ADAC Unfallbetreuer berät und unterstützt Sie während des gesamten Heilungsprozesses. Die Unfallbetreuer…
helfen z.B. bei der Organisation der stationären Heil- und Reha-Maßnahmen,
nennen Fach- und Rehakliniken unterstützen beim Ausfüllen von Anträgen,
nennen Anwälte für Verkehrs-, Arbeits- und Sozialrecht,
prüfen die Kostenübernahme durch mögliche Leistungsträger für einen Verlegungstransport,
organisieren einen Verlegungstransport.
Bleibt nach einer Unfallverletzung eine Invalidität helfen sie auch. Die Unfallbetreuer…
nennen Beratungsstellen für Haus- und Wohnungsumbau,
beraten zum Fahrzeugumbau,
beraten über berufliche und schulische Maßnahmen zur Wiedereingliederung und vermitteln geeignete Ansprechpartner.
Zusätzlich gibt es bei verbleibender Invalidität eine Kostenübernahme für…
Beratung für Haus- und Wohnungsumbau durch die von uns genannten Beratungsstellen einmalig 250 Euro,
Hol- und Bringservice für das Fahrzeug bei einem Fahrzeugumbau.
Vermittlung von Pflegemöglichkeiten nach einem Unfall
Sind Sie nach einem Unfall auf fremde Hilfe angewiesen, kümmert sich das ADAC Betreuungsteam um eine Pflegemöglichkeit für Sie, Ihre minderjährigen Kinder sowie pflegebedürftige Personen in Ihrem Haushalt. Auch für pflegebedürftige Angehörige, welche von Ihnen außerhalb Ihres Haushalts regelmäßig versorgt werden, vermitteln wir eine Pflegemöglichkeit.
Fahrtraining nach einem Unfall
Nach einem Unfall fällt es vielen Autofahrern schwer, sich wieder hinter das Lenkrad zu setzen. Deshalb übernehmen wir die Kosten für bis zu 3 Fahrstunden bei speziell geschulten Fahrlehrern. Wenn Ihr Fahrzeug behindertengerecht umgebaut wurde, organisieren wir ein speziell zugeschnittenes ADAC Fahrsicherheits-Training.
Ab einem verbleibenden Invaliditätsgrad von mehr als 25% bezahlen wir dieses.
Organistation der Überführung im Falle eines Todes
Bei einem Unfall mit Todesfolge in Deutschland organisieren wir die Überführung an den letzten Wohnsitz in Deutschland und übernehmen die entstehenden Kosten.
Die Invaliditätsleistung ist die Kernleistung der Unfallversicherung.
Im Falle einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall wird eine Kapitalleistung ausbezahlt. Die Höhe der Leistung wird bestimmt durch:
die abgeschlossene Versicherungssumme
Unsere private Unfallversicherung leistet prinzipiell eine einmalige Zahlung, wenn Sie oder eine versicherte Person durch einen Unfall einen bleibenden Personenschaden erleiden. Die Höhe der Kapitalzahlung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme ab.
Richtwert: Die Versicherungssumme sollte das dreifache Ihres jährlichen Brutto-Einkommens betragen.
Beim ADAC Unfallschutz können Sie zwischen 4 verschiedene Versicherungssummen auswählen: 50.000 € / 75.000 € / 100.000 € / 150.000 €.
den Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung
Die Versicherungen ordnen dem Verlust oder der Funktionsfähigkeit eines Körperteiles und Sinnesorgans einen bestimmten Invaliditätsgrad zu – die Auflistung dieser Werte wird als sogenannte Gliedertaxe bezeichnet.
Die Zahlungen in der Unfallversicherung richten sich nach der Gliedertaxe. Je schwerer die Beeinträchtigung, desto höher fällt die Versicherungsleistung aus.
Auch kleinere Beeinträchtigungen nach einem Unfall können im Alltag Beschwerden verursachen. Deshalb gibt es beim ADAC Unfallschutz bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1% eine Invaliditätsleistung.
die gewählte Progression
Eine hohe Progression sichert Ihnen ein extra großes Polster bei schweren Verletzungen – also dann, wenn es wirklich darauf ankommt.
Durch die Progression erhöht sich Ihr Leistungsanspruch überproportional. So werden z. B. aus einer Versicherungssumme von 150.000 Euro bei einer Progression von 500 Prozent bis zu 750.000 Euro.
Beim ADAC Unfallschutz können Sie zwischen drei Progressionsstaffeln wählen: 225 %, 350 % und 500 %.
Bitte beachten Sie: Ab einem Alter von bis zu 66 Jahren ist keine Progression mehr wählbar.
Bei Abschluss der Unfallversicherung wählen Sie eine Versicherungssumme und eine Progression und legen somit schon einmal den Grundstock für die Leistung im Fall einer Invalidität.
Der bei einem Unfall entstandene Invaliditätsgrad (nach Gliedertaxe) ist dann die dritte Komponente, aus der sich Ihre Invaliditätsleistung errechnet.
Ausführliche Informationen zu Invalidität und Invaliditätsleistung und der Zusammenhang von:
Damit Sie nach einem Unfall nicht auf den anfallenden Kosten sitzen bleiben, bieten wir die notwendige finanzielle Unterstützung mit sinnvollen Leistungen, die sich je nach gewählter Produktlinie Basis oder Exklusiv unterscheiden.
Außerdem gibt es für die besonders schützenswerte Gruppe von Kindern und Senioren wertvolle Extra-Leistungen.
Durch einen Unfall erleiden Sie einen Knochenbruch oder einen Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselriss. Diese Verletzung macht keine vollstationäre Heilbehandlung notwendig. Wir zahlen ein Krankentagegeld für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit, maximal 10 Tage.
Der Anspruch auf Krankentagegeld (ambulant), Krankenhaustagegeld (stationär) und Genesungsgeld ist insgesamt auf maximal 20 Tage beschränkt.
Krankenhaustagegeld
15 € / Tag
30 € / Tag
Bei unfallbedingt vollstationärem Aufenthalt im Krankenhaus zahlen wird für die Dauer des Aufenthaltes pro Tag ein Krankenhaustagegeld (maximal 20 Tage).
In der Produktlinie Exklusiv leisten wir auch bei medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlungen, z.B. Reha.
Der Anspruch auf Krankentagegeld (ambulant), Krankenhaustagegeld (stationär) und Genesungsgeld ist insgesamt auf maximal 20 Tage beschränkt.
Sofortleistung bei schwerer Verletzung
3.000 €
6.000 €
Bei bestimmten Schwerstverletzungen, z.B. Erblindung oder Querschnittslähmung erhalten Sie eine Sofortleistung.
Personenbergung
bis zu 10.000 €
bis zu 50.000 €
Wir erstatten die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen. Dies gilt auch bei einem vermuteten Unfall.
Produktlinie Exklusiv: Wenn medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, übernehmen wir die Kosten für einen Verlegungstransport in eine Spezialklinik.
Unfallhilfeleistung: Fahrzeug-, Wohungs- oder Hausumbau
bis zu 5.000 €
bis zu 10.000 €
Wir beteiligen uns an den Kosten für Umbauten an Haus, Wohnung und Fahrzeug ab einem verbleibenden Invaliditätsgrad von mehr als 25 %.
Kosmetische Operationen
bis zu 5.000 €
bis zu 10.000 €
Nach Abschluss der Heilbehandlung ist eine weitere ärztliche Behandlung notwendig, weil Ihr Aussehen auf Dauer beeinträchtigt ist.
Wir übernehmen die Kosten z.B. für eine medizinisch notwendige kosmetische Operation, eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz bei unfallbedingtem Verlust der Schneide- und Eckzähne. Außerdem übernehmen wir die Kosten für eine stationäre Unterbringung.
Medizinische Sporttherapie
bis zu 300,- €
bis zu 300,- €
Nach einer Unfallverletzung können Sie in Ihrer körperlichen Mobilität deutlich eingeschränkt sein. Durch die medizinische Sporttherapie soll die körperliche Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden. Wir beteiligen uns an den Kosten für eine erstmalig begonnene medizinische Sporttherapie (maximal 6 Monate).
Genesungsgeld
15 € / Tag
30 € / Tag
Sind Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus weiterhin verletzungsbedingt krankgeschrieben, zahlen wir ein Genesungsgeld bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit.
Der Anspruch auf Krankentagegeld (ambulant), Krankenhaustagegeld (stationär) und Genesungsgeld ist insgesamt auf maximal 20 Tage beschränkt.
Verdopplung Krankenhaustagegeld im Ausland
60 € / Tag
Produktlinie Exklusiv: Bei einem unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt im Ausland zahlen wir das Krankenhaustagegeld pro Tag (max. 20 Tage) in doppelter Höhe aus.
Übergangsleistung ab dem 21. Tag
1.000 €
500 €
Bei längerem vollstationärem Krankenhausaufenthalt oder einer anschließenden teil-/vollstationären Anschlussheilbehandlung bezahlen wir eine Übergangsleistung.
Übergangsleistung ab dem 43. Tag
1.000 €
2.000 €
Bei längerem vollstationärem Krankenhausaufenthalt oder einer anschließenden teil-/vollstationären Anschlussheilbehandlung bezahlen wir eine Übergangsleistung.
Rooming-in
bis zu 50 € / Tag
bis zu 50 € / Tag
Befinden Sie sich nach einer Unfallverletzung in vollstationärer Heilbehandlung in einem Krankenhaus, kann ein naher Angehöriger im selben Krankenhauszimmer übernachten.
Die Kosten für die Unterkunft übernehmen wir (maximal 10 Tage).
Behandlungskosten bein Tauchunfällen
bis zu 10.000 €
unbegrenzt
Haben Sie einen Tauchunfall und erleiden deshalb eine Dekompressionskrankheit Typ I und II, übernehmen wir die Behandlungskosten. Dies gilt auch für notwendige Druckkammerbehandlungen.
Unfallhilfeleistung: Blindenhund
Bis zu 10.000 €
Bei einer unfallbedingten Erblindung übernehmen wir in der Produktlinie Exklusiv die Ausbildungs- und Anschaffungskosten für einen Blindenhund.
Unfallhilfeleistung: Medizinische Hilfsmittel
bis zu 500 €
bis zu 500 €
Aufgrund einer Unfallverletzung müssen Sie Zuzahlungen in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu medizinisch erforderlichen Hilfsmitteln leisten, wie Gehhilfen, Rollstuhl oder orthopädischen Schuhen. Wir erstatten die Kosten der Zuzahlungen.
Psychologische Ersthilfe
bis zu 1.200 €
bis zu 1.200 €
Wir vermitteln für Sie und Ihre Familie einen Notfallpsychologen und übernehmen die Kosten für ein erstes individuelles Unfallbewältigungsprogramm.
Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
bis zu 100 € / Tag
bis zu 1.500 €
bis zu 100 € / Tag
bis zu 3.000 €
Die versicherte Person, die den Haushalt versorgt, ist aufgrund eines Unfalls verstorben oder befindet sich in vollstationärer Heilbehandlung. Sobald mindestens ein Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist, übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung.
Todesfallleistung
5.000 €
10.000 €
Wenn ein Unfall zum Tode führt, zahlen wir die Todesfallleistung.
Bitte beachten Sie: Üben Sie einen Beruf der Berufsgruppe B (Berufsgruppenübersicht, 56,66 KB) aus, wird bei einem berufsbedingtem Unfall die Todesfallleistung zu 70% ausbezahlt.
Todesfallleistung bei Tod beider Eltern
40.000 €
In der Produktlinie Exklusiv zahlen wir zusätzlich 40.000 Euro bei Tod beider versicherter Eltern durch denselben Unfall an leibliche Kinder und Adoptivkinder unter 14 Jahren.
Kinder im ersten Lebensjahr
Invaliditätsleistung
bis zu 50.000 €
Todesfallleistung
5.000 €
Invaliditätsleistung
bis zu 50.000 €
Todesfallleistung
5.000 €
Ihre Kinder sind im ersten Lebensjahr automatisch beitragsfrei mitversichert, wenn sie während der Laufzeit des Vertrages geboren werden.
Der Versicherungsschutz beinhaltet in diesem Fall eine Invaliditätsleistung in Höhe von 50.000 € ohne Progression und eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 €.
Finanzielle Zusatzleistungen für Kinder
Extraleistungen für Kinder
Für Kinder bieten wir je nach Produktlinie wertvolle Zusatzleistungen im Tarif Kind. So sind Sie und Ihr Kind während der Genesungszeit unterstützt:
Helmklausel bei Sportunfällen
Rooming-In bei Unfall des versicherten Kindes bis zu 100 € / Tag
Häusliche Versorgung von Kindern bis zu 100 € / Tag,
bis zu 3.000 €
Tipp! Mit Zusatzbaustein den Unfallschutz erweitern
Für Erwachsene und Senioren kann der Unfallschutz durch zusätzliche Hilfe- und Pflegeleistungen sinnvoll ergänzt werden.
Wir organisieren und übernehmen die Kosten für:
Haushaltshilfe für bis zu 10 Stunden pro Woche
Menüservice (pro Woche 7 Hauptmahlzeiten)
Fahrdienste zu Arzt- und Behördengängen und zur medizinischen Behandlung
Grundpflege durch eine Pflegeperson für bis zu 4 Stunden täglich
Hausnotruf
Anleitung zur häuslichen Pflege
Was gilt als versicherter Unfall bei der Unfallversicherung ? Was nicht?
Die Unfallversicherung leistet bei folgenden Unfällen:
durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachten Verletzungen.
Schädigungen an Gliedmaßen.
Verrenkungen eines Gelenks.
Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln. Bandscheiben werden von dieser Regelung nicht erfasst.
Gesundheitsschäden durch Erfrierungen.
tauchtypischen Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit).
Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme flüssiger oder fester Stoffe durch den Schlund.
Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen :
Wenn Sie aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Drogenkonsum einen Unfall erleiden
Wenn Sie beim Lenken eines Kraftfahrzeugs aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Alkoholkonsum (mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille ) einen Unfall erleiden.
Die Gesundheitsschädigung von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wird.
Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.
Unfälle bei der aktiven Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben oder Trainings.
Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
Wie berechne ich meinen Unfallschutz-Beitrag?
Im Tarifrechner des ADAC Unfallschutz können Sie ganz bequem den Gesamtversicherungsbeitrag für sich und für Ihre gesamte Familie berechnen.
Wählen Sie die gewünschte Produktlinie: Basis oder Exklusiv.
Geben Sie die Anzahl der zu versichernden Personen an.
Wählen Sie für jede Person die gewünschten Leistungen.
Diese Leistungen können Sie individuell pro Person wählen: Versicherungssumme, Progression, Zusatzbaustein.
Für Kinder ist kein Zusatzbaustein, für Senioren über 65 Jahren ist keine Progression wählbar.
In der Preisleiste (am Seitenende) wird Ihnen Ihr Versicherungsbeitrag angezeigt.
Wählen Sie abschließend noch die Zahlweise und geben Sie an, ob Sie ADAC Mitglied sind - so sparen Sie zusätzlich.
Der ADAC Privat-Schutz ist die optimale Ergänzung für den ADAC Unfallschutz.
ADAC Mitglieder, die sich für diese Kombination entscheiden, erhalten einen Nachlass in Höhe von 10% auf den Beitrag des ADAC Privat-Schutzes.
Was muss ich noch über die Unfallversicherung des ADAC wissen?
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz der Unfallversicherung?
Versicherungsbeginn:
Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens einen Tag nach Eingang des Antrages.
Versicherungsdauer:
Der ADAC Unfallschutz ist ein Verlängerungsvertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Versicherung nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf in Textform kündigen.
Im Tarif Kind endet der Vertragsbaustein automatisch zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird.
Welche Personen können beim ADAC Unfallschutz versichert werden?
Versicherungsnehmer
Dieser kann sowohl ein ADAC Mitglied, als auch eine Person ohne ADAC Mitgliedschaft sein. ADAC Mitglieder erhalten jedoch einen Preisvorteil.
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die mit der Versicherung AG einen Vertrag über den ADAC Unfallschutz abschließt. Mit diesem Vertrag kann der Versicherungsnehmer sich selbst absichern oder weitere Personen mit aufnehmen, sofern er und die mitversicherten Personen noch nicht 76 Jahre alt sind.
Ein minderjähriger Versicherungsnehmer kann den ADAC Unfallschutz im Tarif Erwachsener abschließen. Hierzu werden die Unterschrift(en) der gesetzlichen Vertreter benötigt. Dafür wenden Sie sich bitte an eine ADAC Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.
Versicherte Personen
Folgende Personen können mitversichert werden:
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder nicht-eheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
Minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers und des versicherten Partners, unabhängig von ihrem Wohnort
Für alle versicherten Personen inkl. dem Versicherungsnehmer existiert ein gemeinsamer Vertrag. Versicherungsschutz besteht nur für Personen, die im Vertrag namentlich erfasst sind.
Kinder des Versicherungsnehmers im ersten Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert und müssen nicht namentlich im Vertrag mit aufgenommen werden. Sie erhalten eine Invaliditätsleistung in Höhe von 50.000 Euro (ohne Progression) und eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro.
Tarife: Für den Versicherungsnehmer und die versicherten Personen gibt es bei ADAC Unfallschutz folgende Tarife:
Tarif Erwachsener (18-65 Jahre),
Tarif Kind (0-17 Jahre),
Tarif Senior (ab 66 Jahre).
Kann die Unfallversicherung auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden?
Ja, ein ADAC Unfallschutz kann auch ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
Als ADAC Mitglied haben Sie aber einen Preisvorteil und erhalten den günstigeren Mitgliederpreis. Dazu können Sie in unserem Online-Antrag die ADAC Mitgliedschaft und den ADAC Unfallschutz ganz bequem hintereinander abschließen.
Der Unfallschutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Einige Leistungen, (wie z.B. Vermittlung einer Pflegemöglichkeit § 10, Fahrttraining § 13, Überführung im Todesfall § 26) können aber nur in Deutschland erbracht werden.
Ich habe bereits eine Unfallversicherung bei einer anderen Versicherung. Erhalte ich im Schadensfall Leistungen aus beiden Verträgen?
Eine Unfallversicherung gehört zu den sogenannten Summenversicherungen, d.h. die vereinbarte Versicherungssumme wird im Schadensfall ausbezahlt. Hat man mehrere Unfallversicherungen abgeschlossen, werden die vereinbarten Leistungen wie z.B. Invaliditätsleistung oder Todesfallleistung aus allen Verträgen ausbezahlt.
Es gibt aber außerdem Kostenerstattungen aus der Schadensversicherung, d.h. der tatsächlich entstandene Schaden wird ersetzt. Bei mehreren vorhandenen Unfallversicherungen wird eine Kostenerstattung, wie z.B. Rooming-In nur einmalig bezahlt.
Im Beruf Verantwortung übernehmen, für die Familie da sein, beim Sport durchstarten: Wer mitten im Leben steht, braucht eine Unfallversicherung, die ihn in allen Lebenslagen absichert.
Der Tarif Erwachsener zeichnet sich durch eine Vielzahl von Leistungen und Wahlmöglichkeiten für Ihre finanzielle Absicherung aus.
Mit dem Skateboard durch den Stadtpark, mit dem Fahrrad in die Schule und in den Ferien zum Klettern: Kids sind immer aktiv. Jeden Tag gibt es für sie Neues zu entdecken, jeden Tag warten spannende Abenteuer auf sie. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche richtig abzusichern! Damit ein Unfall nicht ihre ganze Zukunft infrage stellt.
Der Tarif Kind ist auf die Situation von Kindern abgestimmt und enthält zusätzliche Leistungen wie z. B. Übernahme von Fahrtkosten zum Kind ins Krankenhaus und zusätzliche Rooming-in-Kosten.
Bitte beachten Sie: Der Tarif Kind kann nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern nur in Verbindung mit den Tarifen Erwachsener oder Senior.
Den Ruhestand mit allen Sinnen genießen – wer wünscht sich das nicht? Doch mit zunehmendem Alter steigt auch die Gefahr, dass ein kleiner Ausrutscher schwere gesundheitliche Probleme verursacht. Wer die reifen Jahre unbeschwert genießen möchte, braucht eine maßgeschneiderte Unfallversicherung.
Der Tarif Senior beinhaltet zusätzliche Leistungen wie z. B. die Einmalzahlung nach Unfall, der durch einen schweren Herzinfarkt oder schweren Schlaganfall verursacht wurde.
Da ist leider etwas schiefgelaufen. Wir versuchen, Ihnen die gewünschte Seite schnellstmöglich bereitzustellen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.