Ihre neue ADAC
Haustier-Reiseversicherung

Die Haustierversicherung, wenn Sie im Ausland sind. 

Veterinär-medizinisch notwendige Heilbehandlung für Hund und Katze bei Erkrankung oder Verletzung. Egal, ob das Tier mitreist oder zu Hause bleibt. Mit freier Tierarztwahl.

 

Ab 49,50 € im Jahr!

Sorgenfrei ins Ausland reisen, mit und ohne Ihr Haustier. 

Jeder Hunde- und Katzeneigentümer, der gerne verreist, kennt die Gedanken: nimmt man den Hund oder die Katze mit in den Urlaub? Was ist, wenn dem Haustier im Ausland etwas passiert und man einen Tierarzt aufsuchen muss? Das Haustier doch besser bei Familie oder Freunden lassen? Aber was ist, wenn dann etwas geschieht?

Unsere neue Haustierversicherung bietet Ihnen als Eigentümer des Haustieres hierfür den richtigen Schutz.  

Welche Vorteile bietet mir die Haustierversicherung, wenn ich im Ausland bin?

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Erstattung bei veterinär-medizinischer Heilbehandlung
    Finanzieller Schutz für Sie im Ausland, wenn Ihr Haustier eine veterinär-medizinische Heilbehandlung benötigt. Egal, ob es mitreist oder zu Hause bleibt. Ambulant und stationär. Mit freier Tierarztwahl. Rund um die Uhr.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Abbruch Auslandsaufenthalt mitversichert
    Die Haustierversicherung erstattet die Kosten, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt abbrechen möchten, um im Notfall zu Ihrem Haustier nach Hause zu fahren.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Sofortiger Versicherungsschutz
    Sie können die Haustier-versicherung für Ihren Hund oder Ihre Katze heute online abschließen und direkt ins Ausland fahren. Der Abschluss muss noch in Deutschland, also vor Grenzübertritt, erfolgen. Ohne Wartezeit bei Leistungsbezug.

So bewerten Kunden die ADAC Versicherung AG

aus 107 Bewertungen
4.2 / 5
"Schnell, einfach und unkompliziert."
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Welche Leistungen erhalte ich in der Haustierversicherung?

Pudel liegt auf dem Fußboden und schaut in die Kamera
Die Haustierversicherung bietet Ihnen ganzjährig Leistungen in Form einer Kostenerstattung bei veterinär-medizinisch notwendiger Heilbehandlung.

  • Weltweiter Schutz Ihres Hundes oder Ihrer Katze, wenn Sie als Eigentümer im Ausland sind - egal ob Ihr Haustier mitkommt oder zu Hause in Deutschland bleibt
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Einheitlicher Beitrag für alle versicherbaren Hunde- und Katzenrassen
  • Versicherungsschutz für die ersten 63 Tage bei jedem Auslandsaufenthalt
  • Für Haustiere unter 8 Jahren abschließbar
Haustierversicherung abschließen

Die ADAC Haustier-Reiseversicherung erstattet Ihnen 1.500 € pro Versicherungsfall und maximal 5.000 € pro Versicherungsjahr (Jahreshöchstentschädigung).

Tier kommt mit ins Ausland Tier bleibt in Deutschland
Kostenerstattung bei ambulanter und stationärer veterinär-medizinisch notwendiger Heilbehandlung positive positive
Die Haustierversicherung erstattet die Kosten für die veterinär-medizinisch notwendige Heilbehandlung des Tieres, sowohl ambulant als auch stationär. Dies beinhaltet
  • die Erstversorgung durch einen zugelassenen Tierarzt
  • veterinär-medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen
  • Röntgendiagnostik, Ultraschall, Labordiagnostik
  • Einschläferung
  • bei stationärer Behandlung bei einem Tierarzt oder einer Tierklinik die Tierpflege, Unterkunft und Fütterung des Tieres

Kostenerstattung bei einer Behandlung mit Tierosteopathie oder durch einen Tierheilpraktiker als Teil der Nachbehandlung

positive positive
Die Haustierversicherung erstattet die Kosten in Höhe von insgesamt 300 € für einen Zeitraum von maximal 15 aufeinanderfolgenden Tagen, wenn die Behandlung durch einen Tierosteopathen oder Tierheilpraktiker Teil einer Nachbehandlung einer veterinär-medizinisch notwendigen Heilbehandlung ist.
Kostenerstattung für Medikamente, Verbände und Hilfsmittel positive positive
Wir erstatten die Kosten für
  • Arzneimittel, Verbandsstoffe, ruhigstellende Verbände, die von einem zugelassenen Tierarzt verordnet wurden
  • Hilfsmittel, die von einem zugelassenen Tierarzt verordnet und während Ihres Auslandsaufenthaltes erstmals notwendig wurden
Kostenerstattung für den Transport zur Erstversorgung positive positive
Die Haustierversicherung erstattet zur Erstversorgung des Tieres Transportkosten zum Tierarzt oder zur Tierklinik bis zu einer Höhe von insgesamt 300 €.
Kostenerstattung von zusätzlichen Übernachtungen im Ausland positive negativ
Wir erstatten Ihnen als Eigentümer des Haustieres maximal 300 € zusätzlicher Unterkunftskosten, wenn Ihr Tier mindestens eine Nacht stationär bei einem Tierarzt oder in einer Tierklinik verbringt.

Voraussetzung: Vor dem Versicherungsfall war mindestens eine Unterkunft im Ausland gebucht, ein Nachweis ist hier erforderlich.
Kostenerstattung im Todesfall positive negativ
Stirbt das Tier im Ausland, erstatten wir bis zu 300 € für die Tierkörperbeseitigung sowie die Einäscherung des verstorbenen Tieres im Tierkrematorium am ausländischen Sterbeort.
Kostenerstattung bei Tierbergung im Ausland positive negativ
Die Haustierversicherung erstattet die Kosten für die Tier-Bergung im Ausland, auch im Todesfall, bis zur noch verbleibenden Jahreshöchstentschädigung.
Kostenerstattung bei Abbruch des Auslandsaufenthaltes negativ positive
Sie sind im Ausland und Ihr Haustier, das in Deutschland geblieben ist, stirbt oder benötigt eine unaufschiebbare, stationäre OP. Bei Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes erstattet die Haustierversicherung Ihnen die Kosten wie folgt:
  • Kostenerstattung der entstehenden Umbuchungskosten
  • Kostenerstattung der zusätzlich entstehenden Rückreisekosten
  • Kostenerstattung der zusätzlich entstehenden Unterkunftskosten
Kosten und Finanzen Icon

Was kostet die Haustierversicherung?

Die ADAC Haustier-Reiseversicherung können Sie für Ihren Hund oder Ihre Katze abschließen. Sie können jeweils ein Haustier pro Vertrag versichern. Es muss bei Versicherungsbeginn jünger als 8 Jahre sein.
  • Beitrag für ADAC Mitglieder: 49,50 € im Jahr
  • Beitrag für Nicht-Mitglieder: 55,00 € im Jahr

Schließen Sie die Haustierversicherung jetzt schnell und einfach, mit wenigen Angaben, ab:

Haustierversicherung abschließen

Wann leistet die Haustierversicherung, wenn ich im Ausland bin? Wann bekomme ich keinen Versicherungsschutz?

Die Haustierversicherung leistet u.a. wenn,

  • Sie als Eigentümer des Haustieres ins Ausland reisen, Ihren Hund oder Ihre Katze mitnehmen und Ihr Haustier in diesem Zeitraum erkrankt oder verletzt wird und deshalb ambulant oder stationär im Ausland behandelt werden muss
  • Sie als Eigentümer des Haustieres im Ausland sind, Ihr Haustier in Deutschland geblieben ist, und in diesem Zeitraum eine veterinär-medizinische Heilbehandlung bei Ihrem Tier in Deutschland notwendig wird
  • Sie Ihren Auslandsaufenthalt abbrechen möchten, weil Ihr Haustier, das in Deutschland geblieben ist, eine unaufschiebbare stationäre Operation benötigt oder verstorben ist
  • Ihr Auslandsaufenthalt privat veranlasst ist und Sie für maximal 63 Tage verreisen
  • Ihr Hund oder Ihre Katze zu den versicherbaren Rassen zählt
  • Ihr Hund oder Ihre Katze bei Abschluss der Haustierversicherung jünger als 8 Jahre ist
  • Sie mindestens eine Übernachtung im Ausland nachweisen können
  • die veterinär-medizinische notwendige Heilbehandlung Ihres Haustieres bei einem zugelassenen Tierarzt oder einer zugelassenen Tierklinik erfolgt
  • Ihr Hund ein Blindenhund oder ein Assistenzhund bei Diabetes oder Epilepsie ist und Sie mit dem Hund beruflich verreisen müssen
Die Haustierversicherung leistet u.a. nicht, wenn

  • Ihr Haustier weder ein Hund noch eine Katze ist
  • Sie sich als Eigentümer des Haustieres in Deutschland aufhalten und bei Ihrem Haustier eine veterinär-medizinische Heilbehandlung notwendig wird
  • Sie als Eigentümer des Haustieres nur für die veterinär-medizinische notwendige Heilbehandlung mit Ihrem Haustier ins Ausland reisen
  • es um veterinär-medizinische Untersuchungen und Heilbehandlungen geht, die durch Ihren Ehegatten, Ihre Eltern oder Ihre Kinder ausgeführt werden
  • es um eine veterinär-medizinischen Heilbehandlung geht, von der bereits feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung Ihres Auslandsaufenthaltes erforderlich wird (bekannte Vorerkrankung bzw. chronische Erkrankung)
  • es sich um einen Versicherungsfall handelt, den Sie als Eigentümer des Haustieres vorsätzlich herbeigeführt haben
  • Ihr Auslandsaufenthalt beruflich oder dienstlich veranlasst ist (Ausnahme: Dienstreisen mit Blinden- und Assistenzhunden)

Was muss ich noch zur Haustierversicherung wissen?

Welche Behandlungen und Erkrankungen werden in der Haustierversicherung nicht erstattet?

Insbesondere folgende Erkrankungen, Verletzungen und damit Behandlungen werden von der ADAC Haustier-Reiseversicherung nicht erstattet:
 
  • Chronische oder rassenspezifische Erkrankungen
  • Aufschiebbare Operationen
  • Vorsorgeuntersuchungen/-behandlungen (z.B. Wurmkuren, Floh-/Zeckenmittel, Impfungen)
  • Kastrationen/Sterilisationen
  • bei einem Deckakt, bei Trächtigkeit oder einem Trächtigkeitsabbruch, bei Scheinträchtigkeit und bei Geburt sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Untersuchungen und Behandlungen
  • Zahnbehandlungen (inkl. Zahnersatz und Zahnsteinentfernung) - darunter fallen auch kosmetische Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie
  • Verletzungen bei organisierten Tierkämpfen, Verletzungen während der Jagd oder durch aktive Teilnahme des Tieres an Tierwettkämpfen; Verletzungen bei dem dazugehörigen Training sind ebenfalls ausgeschlossen
  • Tierhypnose und tierpsychologische Behandlung, einschließlich der hierfür verwendeten Arzneimittel
  • Tier-Kuraufenthalte sowie Tier-Rehabilitationsmaßnahmen
  • Kosmetische Behandlungen und Schönheitsoperationen
  • Tierosteopathie und Behandlungen durch einen Tierheilpraktiker, die keine Nachbehandlungen einer veterinär-medizinischen Heilbehandlung sind
  • Alternative Behandlungen, insbesondere Homöopathie, Akupunktur und Lasertherapie
  • Vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommene Arznei- oder Verbandsmittel
  • Arzneimittel als Nährmittel, Spezialnahrung, Stärkungspräparate, kosmetische Präparate
  • Prothesen
  • Erkrankung des Tieres aufgrund Kernenergie
  • Erkrankung des Tieres aufgrund einer Pandemie/Epidemie
  • Ihr Tier bei einem vorhersehbaren Kriegsereignis stirbt oder verletzt wird
  • Erkrankung des Tieres hätte durch eine Impfung, die von der Ständigen Impfkommission für Veterinärmedizin empfohlen wird, verhindert werden können

Steigt mein jährlicher Beitrag in der Haustierversicherung, wenn mein Haustier älter wird?

Ja. Der Beitrag der Haustierversicherung steigt ab dem 9. und ab dem 12. Geburtstag.

Ab dem 9. Geburtstag des Tieres

  • zahlen ADAC Mitglieder 86,63 € im Jahr
  • zahlen Nicht-Mitglieder 96,26 € im Jahr

 

Ab dem 12. Geburtstag des Tieres

  • zahlen ADAC Mitglieder 151,61 € im Jahr
  • zahlen Nicht-Mitglieder 168,44 € im Jahr

Welche Tiere können in der Haustierversicherung nicht versichert werden?

Die ADAC Haustier-Reiseversicherung können Sie nur abschließen, wenn Ihr Haustier jünger als 8 Jahre ist. Haustiere, die zu kommerziellen Zwecken (z.B. Tiere eines Tierhändlers) gehalten werden, sind nicht versicherbar.

Sollte bei einem Mischlingshund mindestens ein Elterntier einer nicht versicherbaren Rasse entstammen, ist der Hund ebenfalls nicht versicherbar.

Übersicht versicherbare Rassen, 54,96 KB

Welche Kriterien gelten in der Haustierversicherung für die freie Tierarztwahl bzw. Tierklinikwahl?

Sowohl im Ausland als auch in Deutschland haben Sie in der Haustierversicherung freie Wahl unter den zugelassenen Tierärzten und Tierkliniken. Auch für die Nachbehandlung einer veterinär-medizinischen notwendigen Heilbehandlung können Sie unter den Tierosteopathen und Tierheilpraktikern frei wählen.

Damit eine Tierklinik in der Haustierversicherung als Leistungserbringer anerkannt wird und Ihnen entstandene Kosten erstattet werden, berücksichtigen Sie bitte folgende Kriterien:

  • Die Tierklinik muss im Aufenthaltsland anerkannt sein.
  • Sie muss unter ständiger veterinär-medizinischer Leitung stehen.
  • Diagnostische und therapeutische Möglichkeiten müssen in der Tierklinik zur Verfügung stehen.
  • Die Tierklinik muss Tierkrankengeschichten führen.

Warum ist eine Haustierversicherung sinnvoll?

Tiereigentümern liegen Ihre Haustiere am Herzen. Weshalb sie auch am Wohlergehen und der Pflege Ihrer Vierbeiner nicht sparen wollen. Die Tiere werden wie ein Familienmitglied behandelt, die emotionale Bindung ist stark.

Leider weiß man auch bei den Tierfreunden nicht, was kommt. Egal, ob jung oder alt, Hunde und Katzen können erkranken oder sich verletzen. Hinzu kommt, dass Hunde, je nach Rasse, 10 bis 13 Jahre alt werden können, Katzen bis zu 18 Jahre. Altersbedingte Erkrankungen sind also auch zu berücksichtigen.

Der Gang zum Tierarzt oder die Behandlung in einer Tierklinik kann jedoch kostspielig sein. Egal, ob Sie in Deutschland zu einem Tierarzt gehen oder wenn Sie auf Reisen sind. Damit das kein großes Loch in die Haushaltskasse reißt, ist der Abschluss einer Haustierversicherung sinnvoll.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz in der Haustierversicherung?

Die ADAC Haustier-Reiseversicherung ist immer ein Jahr gültig und bietet Ihnen finanziellen Schutz gegen hohe veterinär-medizinische Behandlungskosten, auf all Ihren Auslandsreisen für die ersten 63 Tage.

Der Versicherungsschutz der Haustierversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen.

Welche Reisen sind versichert?

Die Haustierversicherung leistet nicht, wenn Ihr Auslandsaufenthalt dienstlich oder beruflich veranlasst ist. Eine Ausnahme bilden an der Stelle beruflich veranlasste Reisen, die Sie z.B. als Blinder oder Epileptiker mit Ihrem Blindenhund oder Assistenzhund antreten. Benötigt das Haustier dann eine veterinär-medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland, werden die entstehenden Kosten in der Haustierversicherung zurückerstattet.

Wie viele Haustiere kann ich in der Haustierversicherung versichern?

In der ADAC Haustier-Reiseversicherung können Sie ein Haustier versichern. Möchten Sie mehrere Hunde und/oder Katzen versichern, so müssen Sie für jedes Haustier einen eigenen Vertrag abschließen.

Erhalte ich Stornierungskosten zurück, wenn mein Haustier vor Reiseantritt erkrankt und ich deshalb meine Reise nicht antreten kann?

Die ADAC Haustier-Reiseversicherung leistet in diesem Fall nicht.

Grundsätzlich werden die Kosten für die Stornierung einer Reise in der Reiserücktrittsversicherung erstattet. Auslöser dafür muss immer ein versichertes Ereignis sein. Wie zum Beispiel:

  • Schwere, unerwartete Erkrankung
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Unverträglichkeit von Impfungen
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Tod

Man spricht in der Reiserücktrittsversicherung von sogenannten Risikopersonen, die ein versichertes Ereignis auslösen können. Sodass es zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer kommt. Risikopersonen sind u.a. der Versicherungsnehmer selbst, die mitversicherten Familienmitglieder wie der Lebenspartner und Kinder bis zum 23. Geburtstag, Eltern und Schwiegereltern oder Reisepartner, die auf der Buchung namentlich erwähnt sind.

Ein Hund oder eine Katze zählen jedoch nicht zu den Risikopersonen. So erstattet auch die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten nicht, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung Ihres Hundes oder Ihrer Katze nicht antreten können.

Werden mir die Kosten für einen Reiseabbruch erstattet, wenn ich meine Reise mit Haustier frühzeitig beenden möchte?

Nein. Wenn Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland reisen, es vor Ort erkrankt und Sie deshalb nach Deutschland zurück wollen, erstattet Ihnen die Haustierversicherung keine Kosten für den Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes. 

Der Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes wird Ihnen nur erstattet, wenn Sie im Ausland sind, Ihr Haustier in Deutschland ist und dort eine dringende OP benötigt oder verstirbt. Die Haustierversicherung erstattet Ihnen dann die Kosten wie Unterkunftskosten, Rückreisekosten und Umbuchungskosten.

Was ist, wenn ich als Eigentümer des Haustieres meine geplante Heimreise nicht antreten kann, weil mein Haustier über die Reisedauer von 63 Tagen hinaus im Ausland behandelt werden muss?

Ist die geplante Rückreise Ihres Haustieres in dem Zeitraum von 63 Tagen nicht möglich, so verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tag der Transportfähigkeit des Haustieres. 

Die Transportunfähigkeit des Haustieres muss durch einen zugelassenen Tierarzt im Ausland attestiert werden. Aus diesem Attest muss auch die Dauer der Transportunfähigkeit des Haustieres hervor gehen.

Brauche ich für den Abschluss einen EU-Heimtier-Ausweis? Was ist der EU-Heimtierausweis?

Der EU-Heimtierausweis ist ein Dokument, das es ermöglicht, z.B. einen Hund oder eine Katze eindeutig zu identifizieren und Informationen über den Gesundheitszustand des Tieres zu erfahren. Dies hat tierseuchenrechtliche Gründe. 

Innerhalb der EU muss dieser EU-Heimtierausweis auf Reisen immer mitgeführt werden und darf von den EU-Mitgliedsstaaten bei Einreise auch kontrolliert werden.

Der EU-Heimtierausweis muss in der Haustierversicherung erst im Schadenfall vorgelegt werden. Für den Abschluss ist er nicht notwendig.

Was muss ich für den Abschluss der Haustierversicherung wissen?

Für den Abschluss der ADAC Haustier-Reiseversicherung benötigen wir von Ihnen Angaben zu

  • Tierart: Hunde und Katzen können versichert werden
  • Rasse (bei einem Mischlingshund ist immer die vorherrschende Rasse mit anzugeben, bestimmte Rassen können nicht versichert werden)
  • Name
  • Geburtsdatum (bei der Bestimmung des Geburtsdatums kann Ihnen ein Tierarzt bzw. eine Tierärztin entsprechend weiterhelfen)
  • Geschlecht

Bestimmte Hunderassen können nicht versichert werden.

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Frau kuschelt mit Katze auf der Couch, beide schauen sich an

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