Kosten einreichen in der ADAC Haustier-Reiseversicherung
Sie waren mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze im Ausland und mussten vor Ort zum Tierarzt? Reichen Sie jetzt Ihre Kosten einfach und bequem online ein.
Zum Schadenservice
Tier kommt mit ins Ausland | Tier bleibt in Deutschland | |||
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Kostenerstattung bei ambulanter und stationärer veterinär-medizinisch notwendiger Heilbehandlung | ||||
Die Haustierversicherung erstattet die Kosten für die veterinär-medizinisch notwendige Heilbehandlung des Tieres, sowohl ambulant als auch stationär. Dies beinhaltet
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Kostenerstattung bei einer Behandlung mit Tierosteopathie oder durch einen Tierheilpraktiker als Teil der Nachbehandlung |
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Die Haustierversicherung erstattet die Kosten in Höhe von insgesamt 300 € für einen Zeitraum von maximal 15 aufeinanderfolgenden Tagen, wenn die Behandlung durch einen Tierosteopathen oder Tierheilpraktiker Teil einer Nachbehandlung einer veterinär-medizinisch notwendigen Heilbehandlung ist.
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Kostenerstattung für Medikamente, Verbände und Hilfsmittel | ||||
Wir erstatten die Kosten für
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Kostenerstattung für den Transport zur Erstversorgung | ||||
Die Haustierversicherung erstattet zur Erstversorgung des Tieres Transportkosten zum Tierarzt oder zur Tierklinik bis zu einer Höhe von insgesamt 300 €.
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Kostenerstattung von zusätzlichen Übernachtungen im Ausland | ||||
Wir erstatten Ihnen als Eigentümer des Haustieres maximal 300 € zusätzlicher Unterkunftskosten, wenn Ihr Tier mindestens eine Nacht stationär bei einem Tierarzt oder in einer Tierklinik verbringt.
Voraussetzung: Vor dem Versicherungsfall war mindestens eine Unterkunft im Ausland gebucht, ein Nachweis ist hier erforderlich. |
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Kostenerstattung im Todesfall | ||||
Stirbt das Tier im Ausland, erstatten wir bis zu 300 € für die Tierkörperbeseitigung sowie die Einäscherung des verstorbenen Tieres im Tierkrematorium am ausländischen Sterbeort.
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Kostenerstattung bei Tierbergung im Ausland | ||||
Die Haustierversicherung erstattet die Kosten für die Tier-Bergung im Ausland, auch im Todesfall, bis zur noch verbleibenden Jahreshöchstentschädigung.
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Kostenerstattung bei Abbruch des Auslandsaufenthaltes | ||||
Sie sind im Ausland und Ihr Haustier, das in Deutschland geblieben ist, stirbt oder benötigt eine unaufschiebbare, stationäre OP. Bei Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes erstattet die Haustierversicherung Ihnen die Kosten wie folgt:
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Welche Behandlungen und Erkrankungen werden in der Haustierversicherung nicht erstattet?
Steigt mein jährlicher Beitrag in der Haustierversicherung, wenn mein Haustier älter wird?
Ja. Der Beitrag der Haustierversicherung steigt ab dem 9. und ab dem 12. Geburtstag.
Ab dem 9. Geburtstag des Tieres
Ab dem 12. Geburtstag des Tieres
Welche Tiere können in der Haustierversicherung nicht versichert werden?
Die ADAC Haustier-Reiseversicherung können Sie nur abschließen, wenn Ihr Haustier jünger als 8 Jahre ist. Haustiere, die zu kommerziellen Zwecken (z.B. Tiere eines Tierhändlers) gehalten werden, sind nicht versicherbar.
Sollte bei einem Mischlingshund mindestens ein Elterntier einer nicht versicherbaren Rasse entstammen, ist der Hund ebenfalls nicht versicherbar.
Welche Kriterien gelten in der Haustierversicherung für die freie Tierarztwahl bzw. Tierklinikwahl?
Sowohl im Ausland als auch in Deutschland haben Sie in der Haustierversicherung freie Wahl unter den zugelassenen Tierärzten und Tierkliniken. Auch für die Nachbehandlung einer veterinär-medizinischen notwendigen Heilbehandlung können Sie unter den Tierosteopathen und Tierheilpraktikern frei wählen.
Damit eine Tierklinik in der Haustierversicherung als Leistungserbringer anerkannt wird und Ihnen entstandene Kosten erstattet werden, berücksichtigen Sie bitte folgende Kriterien:
Warum ist eine Haustierversicherung sinnvoll?
Tiereigentümern liegen Ihre Haustiere am Herzen. Weshalb sie auch am Wohlergehen und der Pflege Ihrer Vierbeiner nicht sparen wollen. Die Tiere werden wie ein Familienmitglied behandelt, die emotionale Bindung ist stark.
Leider weiß man auch bei den Tierfreunden nicht, was kommt. Egal, ob jung oder alt, Hunde und Katzen können erkranken oder sich verletzen. Hinzu kommt, dass Hunde, je nach Rasse, 10 bis 13 Jahre alt werden können, Katzen bis zu 18 Jahre. Altersbedingte Erkrankungen sind also auch zu berücksichtigen.
Der Gang zum Tierarzt oder die Behandlung in einer Tierklinik kann jedoch kostspielig sein. Egal, ob Sie in Deutschland zu einem Tierarzt gehen oder wenn Sie auf Reisen sind. Damit das kein großes Loch in die Haushaltskasse reißt, ist der Abschluss einer Haustierversicherung sinnvoll.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz in der Haustierversicherung?
Die ADAC Haustier-Reiseversicherung ist immer ein Jahr gültig und bietet Ihnen finanziellen Schutz gegen hohe veterinär-medizinische Behandlungskosten, auf all Ihren Auslandsreisen für die ersten 63 Tage.
Der Versicherungsschutz der Haustierversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen.
Welche Reisen sind versichert?
Wie viele Haustiere kann ich in der Haustierversicherung versichern?
Erhalte ich Stornierungskosten zurück, wenn mein Haustier vor Reiseantritt erkrankt und ich deshalb meine Reise nicht antreten kann?
Grundsätzlich werden die Kosten für die Stornierung einer Reise in der Reiserücktrittsversicherung erstattet. Auslöser dafür muss immer ein versichertes Ereignis sein. Wie zum Beispiel:
Werden mir die Kosten für einen Reiseabbruch erstattet, wenn ich meine Reise mit Haustier frühzeitig beenden möchte?
Nein. Wenn Sie mit Ihrem Haustier ins Ausland reisen, es vor Ort erkrankt und Sie deshalb nach Deutschland zurück wollen, erstattet Ihnen die Haustierversicherung keine Kosten für den Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes.
Der Abbruch Ihres Auslandsaufenthaltes wird Ihnen nur erstattet, wenn Sie im Ausland sind, Ihr Haustier in Deutschland ist und dort eine dringende OP benötigt oder verstirbt. Die Haustierversicherung erstattet Ihnen dann die Kosten wie Unterkunftskosten, Rückreisekosten und Umbuchungskosten.
Was ist, wenn ich als Eigentümer des Haustieres meine geplante Heimreise nicht antreten kann, weil mein Haustier über die Reisedauer von 63 Tagen hinaus im Ausland behandelt werden muss?
Ist die geplante Rückreise Ihres Haustieres in dem Zeitraum von 63 Tagen nicht möglich, so verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tag der Transportfähigkeit des Haustieres.
Die Transportunfähigkeit des Haustieres muss durch einen zugelassenen Tierarzt im Ausland attestiert werden. Aus diesem Attest muss auch die Dauer der Transportunfähigkeit des Haustieres hervor gehen.
Brauche ich für den Abschluss einen EU-Heimtier-Ausweis? Was ist der EU-Heimtierausweis?
Der EU-Heimtierausweis ist ein Dokument, das es ermöglicht, z.B. einen Hund oder eine Katze eindeutig zu identifizieren und Informationen über den Gesundheitszustand des Tieres zu erfahren. Dies hat tierseuchenrechtliche Gründe.
Innerhalb der EU muss dieser EU-Heimtierausweis auf Reisen immer mitgeführt werden und darf von den EU-Mitgliedsstaaten bei Einreise auch kontrolliert werden.
Der EU-Heimtierausweis muss in der Haustierversicherung erst im Schadenfall vorgelegt werden. Für den Abschluss ist er nicht notwendig.
Was muss ich für den Abschluss der Haustierversicherung wissen?
Für den Abschluss der ADAC Haustier-Reiseversicherung benötigen wir von Ihnen Angaben zu
Bestimmte Hunderassen können nicht versichert werden.
Sie waren mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze im Ausland und mussten vor Ort zum Tierarzt? Reichen Sie jetzt Ihre Kosten einfach und bequem online ein.
Zum SchadenserviceIhr Haustier musste veterinär-medizinisch behandelt werden, während Sie auf Reisen waren und Sie wollen die Kosten bei uns einreichen?
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