Junges Paar sitzt auf Sofa und schaut in ein Tablet, im Hintergrund Küche und Wohnzimmerschrank mit Hausrat

Ihre neue ADAC
Hausratversicherung

Ihr Zuhause ist wertvoll. Unser Schutz günstig.

Schutz vor finanziellen Folgen, wenn der Hausrat beschädigt oder zerstört wird oder abhanden kommt. In einem Tarif.
10% Rabatt für Mitglieder!

Welche Vorteile bietet mir die Hausratversicherung?

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Neuwert-Entschädigung
    Bei Zerstörung und Abhandenkommen erstattet die Hausratversicherung den Neuwert Ihres versicherten Hausrats. Auch von älteren Gegenständen.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Erweiterbarer Schutz
    Mit den Zusatzbausteinen Extremwetterschutz, Fahrradschutz und Glasschutz können Sie Ihre Hausratversicherung individuell, ganz nach Ihrem Bedarf, erweitern.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Umfassende Absicherung
    Mit der Hausratversicherung sind Sie grundsätzlich auch versichert, wenn Sie einen Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen, z.B. durch das Brennenlassen einer Kerze.

Was ist in der Hausratversicherung versichert?

Piktogramm: Geldscheine und Armband auf gelben Hintergrund - Hausrat
  • Möbel, Geschirr, Kleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel
  • Bargeld und Wertsachen wie Schmuck und Wertpapiere (bitte Wertgrenzen beachten)
  • Antiquitäten und Kunstgegenstände in der Wohnung
  • Selbst beschaffte, eingebaute Sachen wie Einbauküchen, Treppenlifte
  • Privat genutzte Antennen, Markisen, Sicherungsanlagen, Wallboxen und Balkonkraftwerke
  • Sportsachen (außerhalb der Wohnung in einem abgeschlossenen Raum oder verschlossenen Behältnis)
  • Garteninventar wie Gartenmöbel und Kinderspielzeug
  • Kleine Motorfahrzeuge bis maximal 25 km/h wie Rasenmäher
  • Bestimmte Luft- und Wasserfahrzeuge wie Schlauchboote, Kanus
  • Arbeitsgeräte/Elektronikgeräte wie Computer in der Wohnung
  • Haustiere

Auch die Fahrräder in Ihrem Haushalt sind in der Hausratversicherung gegen die grundlegenden Gefahren versichert. Versicherungsschutz besteht z.B. wenn ein Fahrrad aus Ihrem eigenen Kellerraum gestohlen wird oder durch eine der versicherten Gefahren wie Brand oder Sturm innerhalb Ihres Zuhauses beschädigt oder zerstört wird.

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme für meinen Hausrat sein?

Die Versicherungssumme der Hausratversicherung sollte der Neuanschaffungs-Summe Ihres gesamten Hausrates entsprechen. 

Die Versicherungssumme wird anhand eines empfohlenen pauschalen Neuwerts pro Quadratmeter berechnet. 
Die anzugebende Wohnfläche ist die Grundfläche Ihres Wohnobjektes inklusive Hobbyräume. Keller, Terrassen, Loggien, Balkone, Speicher und Garagen werden dafür nicht berücksichtigt.
 

Das gilt in der ADAC Hausratversicherung:

  • Empfohlener pauschaler Neuwert: 700 € pro m²
  • Versicherungssumme: mindestens 10.000 € / maximal 500.000 €
  • Wohnfläche: mindestens 15 m² / maximal 500 m²
 
Berechnungsbeispiel für eine Wohnung mit 65 m²:
700 € Pauschalwert x 65 m² Wohnfläche = 45.500 € Versicherungssumme  

Persönlichen Schutz berechnen
 

Hinweis: Der Wert Ihres Hausrats beträgt mehr als 700 € pro Quadratmeter? Die Kollegen unserer Service-Hotline unter der +49 89 558 95 87 70 oder in Ihrer nächsten ADAC Geschäftsstelle helfen Ihnen gerne weiter!

Bei welchen Gefahren ist der Hausrat versichert?

Die ADAC Hausratversicherung bietet Ihnen einen grundlegenden Schutz für Ihr Inventar, wenn es durch Brand, Blitzschlag, Frost, Sturm und Hagel oder Leitungswasser beschädigt oder zerstört wird. Auch, wenn Ihr Hausrat gestohlen wird, zu Hause oder außerhalb Ihres Zuhauses, sind Sie mit der Hausratversicherung geschützt.  

Schäden an Ihrem Hausrat durch Naturgefahren, durch Glasbruch oder den Diebstahl Ihres Fahrrads außerhalb Ihres Zuhauses können Sie mit den Zusatzbausteinen der Hausratversicherung versichern. 

Versicherte Gefahren

Brand, Explosion, Blitzschlag und Überspannung infolge Gewitter

Die ADAC Hausratversicherung bezahlt, wenn Ihr Hausrat durch Brand, Explosion oder Blitzschlag zerstört bzw. beschädigt wird. Diese Schäden sind versichert: 

  • Schäden nach einem Brand an Ihrem Haus
  • Schäden, die durch Nutzfeuer oder Nutzwärme entstehen (z.B. Fett entzündet sich in der Pfanne und steckt die Küche in Brand)
  • Schäden nach einer Explosion, Implosion oder Verpuffung in Ihrem Haus (z.B. eine Silvesterrakete explodiert im Haus)
  • Örtlich begrenzte Schäden durch Hitzeeinwirkungen oder Glut (Seng- oder Schmorschäden, z.B. die Glut einer Zigarette zerstört Ihre Couch)
  • Rauch- und Rußschäden
  • Schäden nach einem Blitzschlag
  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen nach einem Gewitter

Sturm und Hagel

Die ADAC Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat vor Schäden nach einem Sturm oder nach Hagel. 

Sturm

Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch unmittelbare Einwirkung des Sturms entstehen oder dadurch, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft. Voraussetzungen sind:

  • Windstärke 7 (50 km/h) ist durch den Wetterdienst bestätigt.
  • In der Nachbarschaft sind Sturmschäden an intakten Gebäuden oder Bäumen nachweisbar.
  • Der Schaden kann eindeutig auf den Sturm zurückgeführt werden.

 

Hagel (fester Niederschlag in Form von Eiskörner)

Versichert sind die Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung des Hagels auf versicherte Sachen oder dadurch, dass Hagel Gegenstände auf versicherte Sachen wirft, entstehen. 

Hinweis: Schäden am Garteninventar durch Sturm und Hagel werden mit maximal 5.000 € je Versicherungsfall entschädigt.


Nicht versichert sind Schäden

  • nach Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht geschlossene Fenster und andere Öffnungen (Ausnahme: Öffnung durch Sturm oder Hagel entstanden)
  • durch Sturmflut
  • durch Lawinen oder Schneedruck

Die ADAC Hausratversicherung bietet Ihnen mit dem Zusatzbaustein Extremwetterschutz eine Absicherung gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Erdbeben und Vulkanausbruch.Mehr Informationen

(Einbruch-)Diebstahl, Vandalismus und Raub

Folgende Schäden werden Ihnen von der ADAC Hausratversicherung entschädigt:
  • Schäden nach einem Einbruch in Ihr Gebäude (z.B. Dieb entwendet Bargeld)
  • Schäden nach Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum Ihres Gebäudes
  • Schäden nach Einschleichen oder Verborgen halten 
  • Vandalismus-Schäden nach einem Einbruch (z.B. der Dieb zerstört Möbel in Ihrer Wohnung)
  • Schäden nach einem Raub 
  • Schäden durch Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft (z.B. Ohnmacht, Herzinfarkt)

Der Diebstahl von Hausrat ist in der Hausratversicherung auch versichert, wenn es sich nicht um einen Einbruch handelt. Bei solchen Schäden ersetzen wir Ihnen je Schadenfall an Ihrem Hausrat maximal 1.500 €.

Bei Schäden nach einem Diebstahl von Smartphones, Tablets, PC, Monitoren oder andere Unterhaltungselektronik beauftragen wir als Versicherer einen Dienstleister mit der Reparatur oder dem Austausch des Geräts. Bei Austausch erhalten Sie ein gleichwertiges Gerät mit einer 12-monatigen Garantie.

Diebstahl unterwegs (außerhalb Ihres Zuhauses)

Bei Diebstahl außerhalb Ihres Zuhauses leistet die ADAC Hausratversicherung in folgenden Fällen:

  • Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen (die versicherten Sachen dürfen sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden)
  • Diebstahl bei Aufbruch eines verschlossenen Kfz, wobei Wertsachen von außen nicht sichtbar sein dürfen (maximal 1.000 € je Versicherungsfall für Wertsachen + maximal 1.000 € je Versicherungsfall für elektrische und elektronische Geräte)
  • Diebstahl von Kinderwägen, Krankenfahrstühlen und Gehhilfen
  • Diebstahl von versicherten Sachen aus einem Krankenzimmer während des Aufenthalts in einer Klinik, einem Sanatorium, einer Rehabilitations- oder Kureinrichtung
  • Diebstahl von Hausrat am Arbeitsplatz, wenn diese Sachen persönlich genutzt und dort dauerhaft verwahrt werden. Je Versicherungsfall maximal 1.500 € Entschädigung.

Rohrbruch und Frost

Die ADAC Hausratversicherung entschädigt Sie für

  • Schäden an allen innerhalb von Gebäuden befindlichen wasserführenden Rohren, die nach Bruch oder Frost auftreten
  • Frostschäden an sanitären Einrichtungen sowie Anschluss-Schläuche
  • Frostschäden an Heizungs- und Klimaanlagen
  • Frostschäden an Lösch- und Berieselungsanlagen

Rohre und Anlagen sind dann versichert, wenn Sie diese als Mieter oder Eigentümer selbst eingebracht haben und die Wohngebäudeversicherung nicht leistet.

Leitungswasser z.B. aus Rohren, Heizungs- und Klimaanlagen

Bei Wasserschäden durch Leitungswasser ist folgendes in der Hausratversicherung versichert:
  • Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Rohren aller Art, Leitungen, Schläuchen und Einrichtungen ausgetreten ist
  • Schäden durch Wasser aus Heizungs- und Klimaanlagen
  • Schäden durch Wasser aus Aquarien, Wasserbetten oder mit Wasser betriebenen Dekorationsgegenständen
  • Schäden durch Wasserdampf
  • Schäden durch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- und Klimaanlagen

Nicht versichert sind:
  • Schäden durch Rückstau von Wasser aus Rohren der öffentlichen Abwasserkanäle
  • Überschwemmungen durch die Ausuferung oberirdischen Binnengewässers oder durch den Austritt von Grundwasser
  • Schäden durch Erdfall/Erdrutsch
  • Schäden durch Schwamm wie Hausfäulepilze, echter Hausschwamm, brauner Kellerschwamm oder Porenschwamm

Die ADAC Hausratversicherung bietet Ihnen mit dem Zusatzbaustein Extremwetterschutz eine Absicherung gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Erdbeben und Vulkanausbruch
Mehr Informationen

Käufe und ungewollte Zahlungen im Internet (Internetschutz)

Zahlungsverkehr im Internet

Die Hausratversicherung des ADAC schützt Sie, wenn durch folgende Gefahren Zahlungen von Ihrem Konto vorgenommen werden, die Sie nicht veranlasst haben:

  • Phishing: Dritte gelangen über eine gefälschte E-Mail an Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten von Ihrem Konto
  • Pharming: Dritte ahmen den Internetauftritt Ihres Geldinstitutes nach und Sie führen im Glauben an die Echtheit der Seite Zahlungsvorgänge durch
  • Trojaner/Keylogger: Dritte gelangen durch Schadprogramme auf Ihrem Computer an Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten Ihres Kontos und führen mithilfe der Daten einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang aus
  • Fehlerhafte Eingaben bei Online-Überweisungen: Sie geben bei einer Online-Überweisung fehlerhafte Daten ein, wodurch ein Dritter irrtümlich eine Gutschrift auf seinem Konto erlangt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie und Ihr Online-Bezahldienst versucht haben, den überwiesenen Betrag zurückzuerlangen.
  • Entwendung von Online-Banking-Zugangsdaten bei Wohnungseinbruch: In Ihre Wohnung wird eingebrochen, dabei kopieren oder entwenden Dritte die Zugangsdaten zu Ihren online geführten Konten. Mit diesen Daten führen diese Dritte dann nicht autorisierte Zahlungen aus.

 

Nicht versichert sind

  • Folgeschäden, die durch die Abbuchung entstehen (z.B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung)
  • Schäden, für die Ihr Geldinstitut haftet (z.B. die Bank übernimmt den Schaden)

 

Käuferschutz im Internet

Die Hausratversicherung schützt Sie und alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt wohnen, wenn Sie neue oder gebrauchte Ware für den privaten Gebrauch online kaufen oder über ein Aktionsportal ersteigern.

 

Versichert sind

  • Nichtlieferung der Ware: Wird Ihnen die Ware innerhalb von einer Frist von 2 Wochen zum vereinbarten Lieferdatum trotz Mahnung nicht oder nur teilweise geliefert, erstattet die Hausratversicherung die Kosten. 
  • Lieferung einer mangelhaften Ware: Wenn die gelieferte Ware einen Sachmangel nach §434 BGB aufweist und der Verkäufer den Mangel nach Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche nicht beseitigt hat, erstattet die Hausratversicherung die Kosten.
  • Verlust oder Beschädigung der Ware bei der Rücksendung
  • Verweigerung der Kaufpreisrückerstattung bei Rücksendung ohne Rechtsgrund


Nicht versichert sind

  • Bestellungen unter 25 € (ohne Versandkosten), Gebäude und Grundstücke, Luft-, Kraft- und Wasserfahrzeuge, verderbliche Waren, Pflanzen und Tiere, Dienstleistungen, Urheberrechte, Strom und Gas
  • Geschäfte, die über Online-Portale nur angebahnt wurden
  • Kapital-, Spekulationsgeschäfte und Wetten
  • Verbotene und sittenwidrige Geschäfte

Welche Zusatzbausteine bietet die Hausratversicherung?

Die ADAC Hausratversicherung kann mit den Zusatzbausteinen auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Sie können Ihren Hausrat damit gegen Extremwetterlagen, Diebstahl Ihres Fahrrads oder das Zerstören und Beschädigen Ihrer Gebäudeinnenverglasung versichern. Einfach im Antrag die gewünschten Bausteine wählen.
Extremwetterschutz
Piktogramm: überschwemmtes Haus auf gelben Hintergrund
Versichert sind unter anderem Schäden durch Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Erdbeben und Vulkanausbruch.

Je nach Risikoeinschätzung kann bei Abschluss ein Selbstbehalt verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach der individuellen Hochwassergefährdung.
Fahrradschutz
Piktogramm: Fahrrad mit weißen Schild auf gelben Hintergrund
Greift bei Diebstahl Tag und Nacht, weltweit. Auch bei Diebstahl außerhalb Ihres Zuhauses.
Versichert sind alle Fahrräder und Pedelecs aus dem Haushalt, das Fahrradzubehör sowie die Fahrradteile.
Im Schadenfall erstatten wir Ihnen den Neuwert. Der maximal versicherbare Fahrradwert liegt bei 10.000 €.
Glasschutz Hausrat
Piktogramm: gebrochene Fensterscheibe auf gelbem Hintergrund
Schutz für die Gebäudeinnenverglasung sowie die Mobiliarverglasung bei Bruchschäden. Versichert sind Glaskeramik- und Induktionsflächen, Duschkabinen, Glasplatten von Tischen und Schränken.

Welche Leistungen bietet die Hausratversicherung?

Erstattung von Reparaturkosten und Neuwertentschädigung

Wenn Hausratgegenstände beschädigt werden, erstattet die Hausratversicherung die erforderlichen Reparaturkosten sowie eine verbleibende Wertminderung – maximal bis zum Neuwert des beschädigten Gegenstandes. 

Wurde ein Hausratgegenstand zerstört und eine Reparatur ist nicht möglich oder sinnvoll oder ist der versicherte Gegenstand abhandengekommen, ersetzen wir den Neuwert, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bei Antiquitäten und Kunstgegenständen erstattet die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungspreis.

Auch Wertsachen sind versichert. Für diese gelten teilweise besondere Entschädigungsgrenzen.

Unkomplizierte Schadenregulierung mit dem Unterversicherungsverzicht

Für einen umfassenden Versicherungsschutz benötigen Sie in der Hausratversicherung eine Versicherungssumme, die dem Neuwert des gesamten Hausrats in Ihrer Wohnung entspricht. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, spricht man von einer Unterversicherung.

Empfohlene Berechnung der Versicherungssumme: Pauschale 700 € x Wohnfläche in m²

Folgen Sie der Empfehlung und berechnen Ihre Versicherungssumme mit 700 € pro m², so schließen Sie die ADAC Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht ab. Mit diesem bekommen Sie jeden Schaden maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe ersetzt. Ohne Abzug. Wir prüfen weder, ob eine Unterversicherung vorliegt, noch berechnen wir die Versicherungssumme akribisch. Optimal, wenn Ihr Hausrat weder besonders exklusiv noch minimalistisch ist.

Voraussetzungen dafür sind, dass die tatsächliche Wohnfläche nicht größer als von Ihnen angegeben ist und die vereinbarte Versicherungssumme mindestens 700 € je Quadratmeter entspricht, wie von uns empfohlen.

Außenversicherung: Weltweiter Schutz für Ihren Hausrat 

Über die Außenversicherung ist Ihr Hausrat weltweit versichert, wenn er sich vorübergehend bis zu 12 Monate außerhalb Ihrer Wohnung befindet. Ihr Hausrat ist dann bis zu 50% der Versicherungssumme versichert. 

Über die Außenversicherung ebenfalls abgesichert sind Sportsachen, wie z. B. Surfbretter oder Rennräder, die sich dauerhaft außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Voraussetzung ist, dass sich die Sachen in einem verschlossenen Raum (z. B. in einem Bootshaus) oder verschlossenen Behältnis (z. B. in einem Spind) befinden.

Tipp Icon

Kinder in der Ausbildung und im Studium mitversichert

Mit der Außenversicherung der Hausratversicherung sind Studierende und Auszubildende mitversichert. Das Hab und Gut ist über die Hausratversicherung der Eltern versichert, wenn die Kinder in ein Studentenwohnheim oder eine WG ziehen. Das gilt auch für ein Auslandssemester. Der Versicherungsschutz besteht solange kein eigener Hausstand gegründet wird.
Kosten und Finanzen Icon

Wie berechnet sich der Beitrag in der Hausratversicherung?

Der jährliche Beitrag für die ADAC Hausratversicherung hängt von folgenden Faktoren ab:
  • Versicherungssumme: Sie soll dem Neuanschaffungs-Wert Ihres gesamten Inventars entsprechen. Wir empfehlen 700 € als pauschalen Neuwert. In der ADAC Hausratversicherung beträgt die maximal abschließbare Versicherungssumme 500.000 €.
  • Zusatzbausteine: Die Hausratversicherung bietet Ihnen die drei Zusatzbausteine Extremwetterschutz, Fahrradschutz und Glasschutz. Wählen Sie ganz nach Ihrem Bedarf einfach im Abschlussprozess.
  • Selbstbehalt: Sollten Sie die Hausratversicherung mit Selbstbehalt abschließen wollen, haben Sie die Wahl zwischen 150 € oder 300 € Selbstbehalt. Im Schadenfall tragen Sie die Kosten bis zum gewählten Selbstbehalt.
  • Wohnort: Anhand Ihrer Anschrift treffen wir eine Einschätzung bezüglich Ihrer Risikosituation.
  • ADAC Mitgliedschaft: Die Hausratversicherung ist für Personen mit und ohne Mitgliedschaft abschließbar. ADAC Mitglieder erhalten 10% Rabatt.

Schließen Sie die Hausratversicherung schnell und einfach ab. Bitte achten Sie darauf, Ihre Vorversicherung vor Abschluss der ADAC Hausratversicherung zu kündigen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.

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Wann zahlt die Hausratversicherung, wann zahlt sie nicht?

Grüner Haken - versichert bei der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung zahlt u.a., wenn

  • Ihr Hausrat oder Ihre gemieteten Sachen in Ihrer versicherten Wohnung oder in Gemeinschaftsräumen durch eine versicherte Gefahr beschädigt, zerstört oder abhandengekommen sind - das gilt auch für Sachen von Besuchern
  • Ihr Garteninventar auf dem versicherten Grundstück durch das Eintreten einer versicherte Gefahr wie Sturm, Hagel, Diebstahl, Brand oder Blitzschlag beschädigt/zerstört ist
  • Sie einen Schaden grob fahrlässig bzw. unvorsichtig verursacht haben (z.B. Kerze brennen lassen)
  • der Schaden am Hausrat von Angehörigen und Ehe- oder Lebenspartner im Senioren- und Pflegeheim eingetreten ist
  • Sie oder eine Person aus Ihrem Haushalt sich für die Ausbildung, den Freiwilligen-Wehrdienst oder einen anderen Freiwilligendienst außerhalb der Wohnung aufhält und Hausrat mitnimmt (Voraussetzung: es wird kein eigener Hausstand gegründet)
  • Ihre Sportausrüstung am Versicherungsort durch eine versicherte Gefahr beschädigt/zerstört wird oder abhanden kommt - außerhalb Ihrer Wohnung nur, wenn sich die Sportausrüstung in einem verschlossenen Raum befindet
  • beruflich/gewerblich genutzte Sachen wie Arbeitsgeräte oder Einrichtungsgegenstände (Schreibtisch) in der versicherten Wohnung durch eine versicherte Gefahr beschädigt/zerstört werden oder abhanden kommen 
rotes Kreuz - nicht versichert bei der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung zahlt u.a. nicht, wenn

  • Ihr ständig bewohntes Wohnobjekt im Ausland ist
  • Sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben
  • die Schäden durch innere Unruhen, Krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entstanden sind
  • es sich um Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen handelt
  • es um Sachen geht, die erst auf Verlangen des Täters herbeigeschafft wurden (z.B. Erpressen von Lösegeld)
  • es sich beim Schadenort um eine beruflich bedingte Zweitwohnung handelt
  • der Hausrat Ihres Kindes im eigenen Haushalt beschädigt, zerstört oder gestohlen wurde

"Ihr Hab und Gut ist wertvoll. Der ADAC schützt es."
Die ADAC Hausratversicherung im Film erklärt:

Was zahlt die Hausratversicherung im Schadenfall?

Kosten für Aufräumung, Entsorgung, Bewachung

In der Hausratversicherung sind folgende Kosten versichert:

  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten inkl. provisorische Reparaturen
  • Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten - auch dann, wenn diese Kosten zusammen mit der sonstigen Entschädigung höher sind als die Versicherungssumme
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch, Raub und Vandalismus
  • Reparatur von Schäden durch Leitungswasser an Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten
  • Bewachung des Versicherungsortes, wenn Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten (maximal 14 Tage)
  • Transport von versicherten Sachen an einen anderen Ort sowie die Einlagerung der Sachen bis maximal 24 Monate, wenn die versicherte Wohnung unbenutzbar oder eine Lagerung im benutzbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist

Bewegungs- und Schutzkosten

Die Hausratversicherung erstattet die Kosten für das Bewegen, Verändern und Schützen von Sachen. Voraussetzung ist, dass dies zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von beschädigten versicherten Sachen erforderlich ist.

Beispiel: Die Zimmerdecke muss nach einem Wasserschaden gestrichen werden. Dazu müssen die Möbel im Zimmer abgedeckt werden.

Auch versichert sind die Kosten für provisorische Reparaturen zum Schutz versicherter Sachen.

Transport- und Lagerungskosten

Die Hausratversicherung versichert Kosten, die für den Transport von versicherten Sachen an einen anderen Ort und für die Einlagerung von diesen Sachen bis maximal 24 Monate entstehen.

Voraussetzung dafür ist, dass die Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.

Schloss-Änderungskosten

Die Hausratversicherung erstattet Ihnen die Kosten, die für die Änderung eines Schlosses entstehen, wenn Ihre Schlüssel durch ein versichertes Ereignis oder einfachen Diebstahl abhandengekommen sind.

Dies gilt für folgende Schlüssel:

  • Schlüssel für Türen der versicherten Wohnung
  • Schlüssel für Wertsachen-Behältnisse (beispielsweise einen Tresor) in der versicherten Wohnung
  • Schlüssel zu Gemeinschaftsräumen auf dem Versicherungsgrundstück

 

Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall maximal 1.500 Euro.

Hotel- oder Übernachtungskosten

Wenn Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist, erstattet die Hausratversicherung die Kosten für eine Hotelübernachtung oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten. Das gilt auch, wenn nur ein Gebäudeschaden und kein Schaden am Hausrat vorliegt.

Beispiel: Eine Übernachtung in einem Hotel ist erforderlich, weil Ihr Bad oder Ihre Küche nicht mehr nutzbar ist. Wir erstatten die Übernachtung ohne Frühstück.

Wir übernehmen diese Kosten jedoch maximal für 24 Monate. Die Kosten werden nur ersetzt, soweit Sie nicht Ersatz aus einem anderen Versicherungsvertrag verlangen können.

Mehrkosten für die Rückreise aus dem Urlaub

Wenn Sie wegen eines erheblichen Schadens an Ihrem Hausrat Ihre Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbrechen müssen, erstatten wir Ihnen die Fahrtmehrkosten. Erheblich ist ein Schaden, wenn er voraussichtlich 1.000 Euro übersteigt.

Wir erstatten angemessene Fahrtmehrkosten zum Schadensort und gegebenenfalls zurück an den Urlaubsort oder Ort der Dienstreise. Die Angemessenheit richtet sich nach den Umständen und insbesondere der Dringlichkeit der Rückreise.

Umzugskosten nach einem Versicherungsfall

Die Hausratversicherung versichert die Kosten für Ihren Umzug, wenn Ihre ständig bewohnte Wohnung durch einen Versicherungsfall dauerhaft unbewohnbar ist und Sie deswegen umziehen müssen.

Mehrkosten nach Fehlalarm durch Rauch-, Gasmelder oder Einbruchmeldeanlagen

Die Hausratversicherung erstattet Ihnen Gebäudeschäden, wenn Feuerwehr oder Polizei aufgrund eines Fehlalarms von Rauch-,Gas-, Hitzemeldern sowie Einbruchmeldeanlagen Ihre Wohnung aufbrechen müssen. Entstehen durch die Notöffnung Schäden an versicherten Sachen, so sind die Kosten für die Beseitigung dieser Schäden mitversichert.

Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall maximal 1.500 Euro.

Mehrkosten für Wasser-, Gas-, oder Heizölverlust

Wenn wegen eines Versicherungsfalls Wasser, Gas oder Heizöl austritt, erstattet die Hausratversicherung die entstehenden Mehrkosten. Hierzu gehören auch die Mehrkosten für Abwasser und die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.

Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall maximal 1.500 Euro.

Bewachungskosten

Versichert sind die Kosten für die Bewachung des Versicherungsortes maximal 14 Tage lang.
Wir übernehmen die Kosten, wenn Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.

Kosten durch Kredit- und EC-Kartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl und Raub

Werden Kredit- oder EC-Karten bei einem Einbruch oder Raub entwendet, ersetzen wir auch den infolge des Missbrauchs dieser Karten entstandenen Schaden.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die Karte unverzüglich nach Bemerken des Verlustes beim ausgebenden Kreditinstitut sperren lassen und Ihre Bank für den Schaden nicht aufkommt.

Pro Versicherungsfall erstattet die Hausratversicherung maximal 1.500 Euro.

Mehrkosten für nachhaltige Reparatur und Wiederbeschaffung

Mehrkosten, um versicherte Sachen nachhaltig zu reparieren oder wiederzubeschaffen, sind in der Hausratversicherung versichert. Dies sind Mehrkosten für
  • Reparaturmaßnahmen, die ressourcenschonender sind als Neuanschaffungen (Reparatur statt Neukauf)
  • Ersatz von versichertem Hausrat durch aus nachhaltigen Materialien angefertigte oder nachhaltig produzierte Sachen
  • Wiederbeschaffung von Kühlschränken, Gefrierschränken, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Trocknern und ähnlichen Elektrogeräten in der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse

 

Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall bis zu 10 % der ermittelten Entschädigung, maximal 5.000 Euro.

Was muss ich sonst noch zur  Hausratversicherung wissen?

Wie hoch werden die versicherten Kosten in der Hausratversicherung ersetzt? Entschädigungsgrenzen im Überblick.

Die ADAC Hausratversicherung leistet grundsätzlich im Schadenfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die maximal abschließbare Versicherungssumme beträgt 500.000 €.

Folgende besondere Entschädigungsgrenzen gelten in der ADAC Hausratversicherung bei:

  • Kreditkartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl oder Raub: 1.500 €
  • Mehrkosten für Wasser-, Gas- oder Heizölverlust nach einem Leitungswasser-Schaden: 1.500 €
  • Schäden an Sachen im Freien durch Sturm und Hagel: bis 5.000 €
  • Diebstahl zu Hause: 1.500 €
  • Diebstahl am Arbeitsplatz: bis 1.500 € (Wertsachen sind nicht versicherbar)
  • Diebstahl von Markisen, Antennen, Sicherungsanlagen und Wallboxen: 1.500 €
  • Diebstahl von Kinderwagen oder Rollator: 1.500 €
  • Diebstahl aus einem Krankenzimmer: Hausrat bis zur Versicherungssumme, Wertsachen/Bargeld bis 1.000 €, Elektronik bis 1.000 €
  • Diebstahl aus Kfz: Hausrat bis zur Versicherungssumme, Elektronik 1.000 €, Wertsachen 1.000 €
  • Internetschutz: 1.500 €
  • Mitversicherung von Kfz-Zubehör: bis 1.500 €
  • Außenversicherung für Ihren Hausrat: 50% der Versicherungssumme, bei Schäden in Gartenlauben und Kleingärten 1.500 €
  • Schloss-Änderungskosten: bis 1.500 €
  • Handelswaren: 5.000 €
  • Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten (nachhaltige Schadenbehebung): 10% und maximal 5.000 €
  • Fehlalarm durch Rauch-, Hitze- oder Gasmelder, Einbruchmeldeanlagen: 1.500 €

 

Für Wertsachen gelten folgende Entschädigungsgrenzen:

Die Hausratversicherung erstattet Ihnen je Versicherungsfall maximal 40% der Versicherungssumme, höchstens jedoch 100.000 €. Im Besonderen erhalten Sie für

  • Bargeld und geladene Beträge auf Geldkarten: 1.500 €
  • Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, alle Sachen aus Gold oder Platin: insgesamt 30.000 €

Ist die Hausratversicherung das gleiche wie die Haftpflichtversicherung?

Nein. Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Hausrat (z.B. Möbel, elektrische Geräte, Lampen, Küchenschränke) beschädigt/zerstört werden oder abhanden kommen. Versichert ist der Hausrat dann, wenn Ursachen wie Feuer/Blitzschlag, Sturm und Hagel, Frost, Rohrbruch, Diebstahl oder Leitungswasser den Schaden hervorrufen.

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie hingegen dann vor den finanziellen Folgen, wenn Sie einen Schaden am Eigentum eines anderen schuldhaft herbeiführen. Schäden, die absichtlich herbeigeführt werden, sind hingegen nicht versichert.

Wer ist mit der Hausratversicherung versichert?

Die Hausratversicherung schützt Sie als Versicherungsnehmer, aber auch die Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben. Im Schadenfall erstatten wir Ihnen die Kosten.

Wenn Sie als Versicherungsnehmer in einer WG oder als Untermieter wohnen, so ist der Hausrat aller Bewohner geschützt sofern Sie die gesamte Wohnung versichern.

Was ist, wenn sich der Wert meines Hausrates durch Neuanschaffungen während der Vertragslaufzeit erhöht?

Wenn Sie die Hausratversicherung bereits abgeschlossen haben und sich während Ihrer Vertragslaufzeit der Wert Ihres Hausrates erheblich erhöht, z.B. durch Neuanschaffungen, Erbschaft oder Zuzug einer weiteren Person, so erhöht sich die Versicherungssumme im Schadenfall um 10% (= Vorsorgebetrag). 

Sind für eine Entschädigung sowohl die gewählte Versicherungssumme als auch der Vorsorgebetrag bereits ausgeschöpft, erstatten wir Ihnen die darüber hinaus anfallenden versicherten Kosten bis zu 20% der Versicherungssumme.

Bitte denken Sie daran, die Versicherungssumme in Ihrem Vertrag anzupassen.

Was passiert in der Hausratversicherung, wenn mein (Ehe-)Partner und ich uns trennen/scheiden lassen? 

Wenn Sie sich von Ihrem (Ehe-)Partner trennen und einer von Ihnen beiden aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, sind zwei Wohnungen Versicherungsort der Hausratversicherung. Ihre Wohnung und die Wohnung Ihres (Ehe-)Partners. Der Versicherungsschutz für beide Wohnungen ist bis zum Ende des Versicherungsjahres gültig, mindestens jedoch 6 Monate. 

Danach leistet die Hausratversicherung nur noch bei Schäden in Ihrer Wohnung.

Ist der Hausrat meines Kindes in meiner Hausratversicherung mitversichert, wenn es auszieht?

Zieht Ihr Kind aus und gründet einen eigenen Haushalt, so ist der Hausrat Ihres Kindes bis Ende des laufenden Versicherungsjahres in Ihrer Hausratversicherung geschützt. Der Schutz gilt mindestens 6 Monate.

Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind vor dem Auszug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Nach Ende des laufenden Versicherungsjahres benötigt Ihr Kind eine eigene Hausratversicherung.

Den Hausrat Ihres Kindes berücksichtigen wir bei Ihrer Versicherungssumme nicht. 

Was muss ich in der Hausratversicherung beachten, wenn ich umziehe?

Ein Umzug muss uns Ihrerseits unter genauen Angaben der neuen Lage der Wohnung sowie der neuen Wohnfläche in Quadratmetern spätestens bei Beginn des Umzugs in Textform gemeldet werden. Um einen Umzug handelt es sich nur, wenn Sie Ihre neue Wohnung auf die gleiche Art und Weise nutzen wie Ihre alte.

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung geht dann auf Ihre neue Wohnung über.

Sieht unsere Hausratversicherung für Ihre neue Wohnung einen anderen Beitragssatz vor, ändert sich der Beitrag mit Beginn des Umzugs. Bei Erhöhung des Beitrags können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Wirksam wird die Kündigung einen Monat, nachdem wir sie erhalten haben.

Was sind die Zürs-Zonen in der Hausratversicherung?

Die Zürs-Zonen sind ein Zonierungssystem, das die Risiken für Überschwemmung und andere Naturgefahren widergibt. Anhand dieser Zonen kann ein Versicherer die Frage beantworten, inwieweit ein Gebäude hochwassergefährdet ist. Es gibt 4 Zonen, je höher die Zone für das Gebäude, desto größer das Über­schwem­mungs­risiko - und desto teurer schließlich die Hausratversicherung

Die Zürs-Zonen wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelt.

Wo und wie lange gilt der Versicherungsschutz der Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung ist weltweit gültig und gilt ein Jahr ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Ihr Vertrag verlängert sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr.

Welche Schäden muss ich der Polizei melden?

Schäden nach einem Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen Sie bei der Polizei anzeigen.

Außerdem sollten Sie einen Schaden auf Ihrem Konto, der durch den unberechtigten Zugriff Dritter entstanden ist, unverzüglich bei der Polizei melden.


Was ist der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl?

Der entscheidende Unterschied zwischen Diebstahl und Raub besteht in der Anwendung von Gewalt oder die Androhung. Während beim Diebstahl keine Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt vorliegt, ist dies bei Raub der Fall.

Was ist, wenn abhanden gekommene Sachen wieder gefunden werden?

Wenn Sachen, die Sie uns als abhandengekommen melden, wieder aufgefunden werden, müssen Sie uns dies unverzüglich melden. Haben Sie dafür bereits eine Entschädigung von der Hausratversicherung erhalten und möchten die Sache zurück haben, so müssen Sie uns die Entschädigung zurückzahlen.

Welche Wohnobjekte sind in der Hausratversicherung versicherbar?

In der Hausratversicherung sind folgende Objekte versicherbar:
  • Einfamilienhaus
  • Wohnung im Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss und Keller
  • Wohnung im Mehrfamilienhaus im Obergeschoss

Die Objekte können Sie für den Eigenbedarf, als Ferien- bzw. Wochenend-Wohnung, als private Zweitwohnung, als WG oder als Einliegerwohnung nutzen. Dabei ergibt die Grundfläche aller Räume inklusive Hobbyraum die anzugebende Wohnfläche. Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Keller, Speicher und Garagen werden für die Berechnung der Wohnfläche nicht berücksichtigt, zählen jedoch zum Versicherungsort.

Wie kann ich die Hausratversicherung kündigen?

Sie können Ihren Vertrag in der Hausratversicherung spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss in Textform, z.B. per E-Mail, erfolgen. Wichtig dabei ist, dass der Absender daraus erkennbar ist.

Gibt es bei der ADAC Hausratversicherung nachhaltige Leistungen?

Kunden haben bei den ADAC Versicherungen grundsätzlich die Möglichkeit auf papierfreie digitale Vertragskommunikation umzustellen und profitieren von vielen weiteren nachhaltigen Leistungen.
 
Auch die ADAC Hausratversicherung kann mit ihren Leistungen zum nachhaltigen Wandel beitragen:

  • Nachhaltigkeitsbonus: Wird ein Haushaltsgerät z. B. durch einen Brand zerstört, übernimmt der ADAC die Mehrkosten für die Anschaffung eines energetisch effizienteren Geräts.
  • Nachhaltigkeit durch Prävention: Das Thema Extremwetter nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Der ADAC fördert nachhaltige Lösungen zur Prävention schwerer Überschwemmungsschäden. Für alle Kunden, die druckdichte Fenster und Türen installieren, halbiert der ADAC im Schadenfall die fällige Selbstbeteiligung.Prävention in der Hausratversicherung

Wie melde ich einen Schaden in der Hausratversicherung und wie kann ich meinen aktuellen Status abfragen?

Ihr Inventar wurde durch eine versicherte Gefahr beschädigt/zerstört oder ist durch einen Diebstahl abhanden gekommen? Melden Sie uns Ihren Schaden schnell und einfach online:
Schaden online melden

Informationen zu Ihrem aktuellen Status eines bestehenden Schadens erhalten Sie unter folgender Rufnummer:+49 89 76 76 38 38

Informationen und Tipps zur Vorbeugung von Hausratschäden erhalten Sie hier:Mehr Informationen zum Schadenservice Prävention in der Hausratversicherung

Neu: Der ADAC Zuhause-Schutzbrief - Schnelle Hilfe im Notfall

Handwerker mit Rohrzange erscheint aus auslaufender Wachmaschine

Ihr Rohr ist verstopft? Die Heizung ist kalt? Oder hat Ihre Waschmaschine den Geist aufgegeben?

Kein Problem. Ab sofort hilft der ADAC Ihnen auch bei Notfällen in Ihrem Zuhause. Mit dem neuen ADAC Zuhause-Schutzbrief. Qualifizierte Handwerker bieten zuverlässige, tatkräftige Hilfe an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.

Im Notfall genügt ein Anruf, die Handwerker kommen direkt zu Ihnen nach Hause.

Zum Zuhause-Schutzbrief