Die starke Absicherung für den Familienalltag mit Kindern. Der Familienvertrag der ADAC Privathaftpflichtversicherung.
- Weltweiter Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Für die ganze Familie unter einem Dach, auch bei Schäden durch deliktsunfähige Kinder
- Zwei wählbare Tarife ohne generelle Selbstbeteiligung
Mit dem Familienvertrag unserer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie dabei immer auf der sicheren Seite.
Warum brauche ich eine Familienhaftpflichtversicherung?
Ein kleines Missgeschick im Alltag ist oft unvermeidbar. Sie müssen nicht mal selbst schuld sein, doch auch Kleinigkeiten können zu unerwartet hohen Kosten für Sie führen.Wenn Ihre Kinder beim Frisbeespielen im Garten die Fensterscheibe des Nachbarn zerschießen oder Ihr Sohn mit dem Skateboard einen Fahrradfahrer umfährt und dieser im Krankenhaus behandelt werden muss.
Solche Unfälle passieren schneller als man denkt. Fordern Dritte dann Schadenersatz, müssen Sie Schäden, die Ihre Kinder verursacht haben, aus eigener Tasche bezahlen. Insbesondere Personenschäden können durch Schmerzensgeldforderungen schnell in die Millionenhöhe gehen.
Ohne eine gute Familienhaftpflicht kann das für Sie den finanziellen Ruin bedeuten. Die Familienhaftpflichtversicherung sichert Sie vor diesen Kosten ab. Sie prüft die Schadenersatzforderung, übernimmt berechtigte Haftpflichtansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Im Ernstfall sind Sie so zuverlässig geschützt.
Für wen ist die Familienhaftpflicht sinnvoll?
Die Familienhaftpflichtversicherung lohnt sich immer dann, wenn Sie sich und Ihre Familienmitglieder gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten zugefügt werden, absichern wollen.Der Familienvertrag der ADAC Privathaftpflichtversicherung ist auch für (Ehe-)Paare und Alleinerziehende sinnvoll. Der Familienvertrag der ADAC Privathaftpflichtversicherung schließt Ehepartner, Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft ein. Zudem sind Ihre Kinder, Ihre Eltern, Großeltern, Au-Pairs und weitere Hausangestellte. Möchten Sie nur sich selbst versichern, bietet Ihnen die Private Haftpflichtversicherung des ADAC finanziellen Schutz im Einzelvertrag.
Familienhaftpflicht berechnen
Was deckt die Familienhaftpflicht ab?
Die ADAC Privathaftpflichtversicherung sichert im Familienvertrag Sie und Ihre unter einem Dach wohnende Familienmitglieder gegen die Schadenersatzforderungen Dritter ab. Sie greift in folgenden Fällen:- Personenschäden: Wenn durch Ihr eigenes Verschulden oder dem eines mitversicherten Familienmitglieds eine dritte Person verletzt oder getötet wird
- Sachschäden: Wenn Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied die Sachen eines anderen beschädigen oder zerstören
- Vermögensschäden: Wenn einem Dritten durch Ihr Missgeschick oder das einer mitversicherten Person ein Vermögensschaden entsteht
Für diese Schäden übernimmt die ADAC Privathaftpflichtversicherung im Familienvertrag die entstandenen Kosten.
Gute Gründe für die Familienhaftpflichtversicherung des ADAC
Leistungen der Familienhaftpflichtversicherung
Im Familienvertrag der ADAC Privathaftpflichtversicherung können Sie aus zwei Tarifen wählen. Im Tarif Exklusiv erhalten Sie und Ihre Familienmitglieder wie z.B. Ihre deliktunfähigen Kinder die optimale Absicherung - im Schadenfall mit Bestleistungsgarantie!- Tarif Basis: Günstige, solide Grundabsicherung mit einer Deckungssumme von 10 Mio. €
- Tarif Exklusiv: Umfassende Absicherung mit einer Deckungssumme von 50 Mio. € und einer maximalen Entschädigungssumme von 15 Mio. € je geschädigter Person
Tarifvergleich: Leistungen im Überblick
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Tarif Basis
Ab 69,90 €/Jahr
Jetzt berechnen |
Tarif Exklusiv
Ab 99,90 €/Jahr
Jetzt berechnen |
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Absicherung gegen Schadenersatzansprüche |
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Wenn Sie oder ein Familienmitglied privat z. B. als Fußgänger, Radfahrer oder beim Freizeitsport unbeabsichtigt einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, dann werden berechtigte Schadenersatzansprüche, je nach gewähltem Tarif, bis zur vereinbarten Deckungssumme für Sie reguliert.
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Forderungs-Ausfalldeckung, auch bei Vorsatz |
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Wenn Sie oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt werden, kann es passieren, dass dieser aufgrund von Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit seiner Schadenersatzpflicht nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Geschieht dies, übernehmen wir den entstandenen Schaden.
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Auslandsschutz |
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Wir übernehmen weltweit
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Garantieleistungen |
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Unsere Leistungsgarantien bieten Ihnen eine sorgenfreie Absicherung und einen starken Haftpflichtschutz ohne Leistungslücken:
1) Bestleistungs- und BesitzstandgarantieKönnen Sie mittels Bedingungen belegen, dass Sie in Bezug auf die Deckung der Haftpflichtansprüche sowie des Leistungsumfangs bzw. der Entschädigungsgrenzen bei einem anderen Versicherer besser gestellt gewesen wären, reguliert die ADAC Privathaftpflichtversicherung analog dieser Bedingungen. Wir erweitern die Leistungen sowie die Entschädigungsgrenzen.Die Selbstbehalte bleiben davon unberührt. 2) DifferenzdeckungSolange Ihr Vorvertrag besteht, garantieren wir Ihnen die Deckung von Leistungslücken.3) InnovationsgarantieWir garantieren Ihnen die aktuellsten Bedingungen. |
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Deliktunfähige Kinder |
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Im Familienvertrag übernehmen wir Schäden durch nicht deliktfähige Kinder oder nicht deliktfähige, mitversicherte Personen, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Wir zahlen im Tarif Exklusiv Schäden bis zur Deckungssumme (keine Höchstentschädigung). |
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Internetschutz |
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Wir übernehmen Schäden, die durch den elektronischen Datenaustausch, z.B. Schäden aus übertragenen Computerviren, entstehen.
Nicht versichert sind Ansprüche aus
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Verlust fremder Schlüssel |
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Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie private Schlüssel von fremden Schlössern verlieren, z.B. von Ihrer Mietwohnung.
Bei Verlust eines beruflich genutzten Schlüssels zu einem fremden Schloss, der sich dauerhaft in Ihrem Besitz befindet, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden im Tarif Exklusiv bis zur Versicherungssumme. |
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Geliehene oder gemietete Gegenstände |
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Wir übernehmen
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Allmählichkeitsschäden |
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Allmählichkeitsschäden sind Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die schleichend über einen längeren Zeitraum durch unbemerkte Einwirkungen wie Feuchtigkeit, Hitze, Gase oder Rauch entstehen. Im Gegensatz zu plötzlichen Unfällen entwickeln sie sich über Wochen oder Jahre.
Wir übernehmen die Schäden bis zur gültigen Versicherungssumme des gewählten Tarifs. |
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Gebrauch von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen |
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Versichert sind Haftpflicht-Schäden durch folgende Wasserfahrzeuge:
Zudem versichert ist der Gebrauch von
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Gefälligkeitsschäden (z.B. Nachbarschaftshilfe) |
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Die private Haftpflichtversicherung erstattet Schäden, die Sie als Versicherungsnehmer bei privater, unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte verursachen. Wir erstatten
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Be- und Entladeschäden an einem fremden Kfz |
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Wir übernehmen Schäden durch Be- und Entladen, die Sie oder eine mitversicherte Person aus Ihrer Familie einem Dritten an dessen Kfz zugefügt haben. Wir erstatten bis zu 10.000 € je Versicherungsfall mit einem Selbstbehalt von 150 €.
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Hüten von fremden Hunden und Reiten von fremden Pferden |
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Wir übernehmen Schäden bis 1.000 € je Versicherungsfall, die Sie oder jemand aus Ihrer mitversicherten Familie als nicht gewerbsmäßiger Hüter von fremden Hunden und Pferden, als Reiter fremder Pferde oder als Fahrer von fremder Tier-Fuhrwerke (z.B. Kutsche) verursachen. Versichert sind 1.000 € je Versicherungsfall.
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Selbständige/Nebenberufliche Tätigkeiten |
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Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbständiger oder nebenberuflicher Tätigkeit bis zu maximal 12.000 € Jahresumsatz. Bei dieser selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um:
a) Flohmarkt- und Basarverkauf, b) Änderungsschneiderei, Handarbeiten, c) Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung und Botendienste, d) Annahme von Sammelbestellungen, e) Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassung, Übersetzungen f) die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen, g) den Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk, h) die Betätigung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner. Ausgeschlossen sind Urheberrechtsverstöße. |
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Schäden durch häusliche Abwässer |
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Wenn z.B. Ihre Waschmaschine ausläuft und die Wohnung unter Ihnen beschädigt, zahlen wir den dabei entstandenen Schaden.
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Schutz für Immobilien-Eigentümer |
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Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung besteht für
Wir leisten bis zur jeweiligen Versicherungssumme. |
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Betrieb einer Photovoltaikanlage |
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Versichert sind Inhaber/Betreiber einer Solar/ Photovoltaikanlage zur Versorgung mitversicherter Immobilien inklusive der Einspeisung in das Stromnetz eines Energieversorgers. |
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Neuwertentschädigung für Schäden an Sachen Dritter |
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Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung je Versicherungsfall beträgt 3.000 EUR.
Voraussetzungen sind: • Es liegt ein Totalschaden vor. • Die Sache war zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nicht älter als 12 Monate. • Ein anderer Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet. Ausgeschlossen bleiben Schäden an: • Computern jeder Art. • mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art. • Spieleelektronik. • tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten. • Film- und Fotoapparaten. • Brillen. • gemieteten oder geliehenen Sachen. |
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Entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter |
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Versichert sind Haftpflichtansprüche aus der erlaubten entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeit als:
Nicht versichert sind Schäden:
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Schäden als Ehrenamtlicher oder Freiwilliger |
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Versichert sind Schäden z.B. durch die Mitarbeit
Die Privathaftpflichtversicherung leistet nicht, wenn z.B. eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung greift. |
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Halter von zahmen Haus- bzw. Kleintieren |
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Versichert sind Schäden durch zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere und Bienen. Kein Versicherungsschutz besteht für Hunde (Ausnahme: Assistenzhunde), Reit- und Zugtiere, wilde Tiere oder Tiere für gewerbliche/landwirtschaftlichen Zwecken.
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Halter von wilden Tieren |
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Familienmitglieder als Halter oder Hüter von wilden Kleintieren (z. B. Spinnen, Frösche, Skorpione und Schlangen), wenn es sich dabei um erlaubte und – soweit genehmigungspflichtig – genehmigte Haltung und Hütung im Haushalt des Versicherungsnehmers zu privaten Zwecken handelt. Im Tarif Exklusiv erstatten wir die angefallenen Kosten bis 1.000 €. |
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Was kostet eine Familienhaftpflichtversicherung beim ADAC?
Jahresbeitrag für ADAC Mitglieder inkl. 10% Rabatt
| Vertragsart | Tarif Basis | Tarif Exklusiv bis 60 Jahre | Tarif Exklusiv ab 60 Jahre |
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Familienvertrag |
69,90 € |
99,90 € |
89,90 € |
Einzelvertrag |
39,90 € |
64,90 € |
54,90 € |
Jahresbeitrag für Kunden ohne ADAC Mitgliedschaft
| Vertragsart | Tarif Basis | Tarif Exklusiv bis 60 Jahre | Tarif Exklusiv ab 60 Jahre |
|---|---|---|---|
Familienvertrag |
77,67 € |
111,00 € |
99,89 € |
Einzelvertrag |
44,30 € |
72,11 € |
61,00 € |
Wer ist (mit-)versichert?
- Ihr Ehe- oder eingetragene Lebenspartner im selben Haushalt
- Minderjährige, unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, Enkel und Urenkel)
- Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), solange sie sich in der ersten Ausbildung und im Studium (Bachelor und unmittelbar angeschlossener Master) befinden
- Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mit geistiger Behinderung, auch in einer Pflegeeinrichtung
- Eltern, Großeltern und Schwiegereltern in häuslicher Gemeinschaft oder im Pflegeheim
- Übernachtungsgäste unter 18 Jahre (z.B. Freunde Ihrer Kinder), solange sie zu Besuch sind
- Ein Babysitter, während er Ihre Kinder bei Ihnen zu Hause beaufsichtigt
- Au-Pairs in Ihrem Haushalt
- Weitere Angestellte in Ihrem Haushalt
- Personen, die Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihren Garten betreuen
- Personen, die Ihnen und Ihrer Familie bei Notfällen freiwillig helfen
Familienhaftpflicht berechnen
Deliktsunfähigkeit von Kindern und Erwachsenen
- Bis 7 Jahre: Kinder sind bis zu einem Alter von 7 Jahren generell deliktsunfähig. Sie können für Ihre Handlungen niemals haftbar gemacht werden.
- Bis 10 Jahre: Im komplexen Straßenverkehr gilt die Deliktsunfähigkeit von Kindern bis zu einem Alter von 10 Jahren.
- Bis 18 Jahre: Kinder zwischen 7 und 18 Jahren haften nicht immer für Ihre Handlungen. Sie sind beschränkt deliktsfähig. Bei jedem Schaden, verursacht durch ein Kind in diesem Alter, findet eine Einzelfallprüfung zur Haftung statt.
Deliktsunfähige Kinder sind im Familienvertrag der Privaten Haftpflichtversicherung des ADAC im Tarif Exklusiv mitversichert.
In welchen Fällen ist man noch deliktsunfähig?
Auch Erwachsene können deliktsunfähig sein, z.B. bei einem Schaden, der durch eine Ohnmacht angerichtet wird. Ebenso kann die Geistestätigkeit eingeschränkt oder erkrankungsbedingt gestört sein, wie zum Beispiel bei Demenz oder Schizophrenie. Unter Umständen ist man dann nicht in der Lage, einen freien Willensentschluss zu fassen. Somit ist man deliktsunfähig.
Wann zahlt die Familienhaftpflicht, wann zahlt sie nicht?
- wenn Sie selbst oder eine im Familienvertrag mitversicherte Person einen privaten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einem Dritten verursachen, auch wenn Sie im Ausland sind
- wenn ein Schaden durch Ihr deliktsunfähiges Kind verursacht wird (Tarif Exklusiv) und die Regulierung des Schadens in Ihrem Interesse ist
- wenn Sie oder eins Ihrer Familienmitglieder für den Schaden haftbar gemacht werden kann
- wenn Ihr volljähriges Kind im Rahmen seines Erststudiums (oder während der beruflichen Erstausbildung oder während des freiwillig sozialen/ökologischen Jahres) einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einem Dritten verursacht
- Mallorca-Deckung: Schäden, die Sie oder ein mitversichertes Familienmitglied als Fahrer eines gemieteten Fahrzeugs im europäischen Ausland verursachen, sofern keine ausreichende Kfz-Haftpflicht für das Mietfahrzeug besteht (Tarif Exklusiv)
- wenn Sie oder eine im Familienvertrag mitversicherte Person im Schadenfall belegen können, dass ein Wettbewerber für den Schadenfall bessere Konditionen bietet - mit der Bestleistungsgarantie regulieren wir den Schaden zu den besseren Konditionen
- wenn Sie zur ADAC Privathaftpflichtversicherung wechseln möchten und Ihr bestehender Versicherungsvertrag im Vergleich zu uns Deckungslücken aufweist, regulieren wir auch in der Übergangszeit schon zu unseren Versicherungsbedingungen
- Schäden, die im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit entstehen
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Schäden durch Abnutzung und Verschleiß
- Schäden, die durch Eigenverschulden am eigenen Eigentum und von mitversicherten Personen entstehen
- Schäden, die Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen sind, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und im Familienvertrag mitversichert sind
- Personenschäden, die durch eine Krankheitsübertragung entstehen (z.B. Ihr Kind steckt ein anderes Kind an)
- Schäden durch das Abhandenkommen von Sachen und deren Folgeschäden (z.B. Einbruch-Schaden nach Schlüsselverlust)
- Schäden, die während der privaten Teilnahme an Pferde-, Rad- und Kraftfahrzeugrennen und zugehörigen Trainings entstehen
- Schäden, die durch den Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen zu Jagdzwecken und strafbaren Handlungen verursacht werden
- Schäden durch die Ausübung von hoheitlichen Ehrenämter (z.B. Bürgermeister) oder wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämter (z.B. Personalrat)
- Schäden durch Hunde, Rinder, Pferde sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden
- Schäden, die Sie mit Ihrem Kfz verursachen (Kfz-Haftpflichtversicherung)
Familienhaftpflicht berechnen
Häufige Fragen und Antworten zur Familienhaftpflichtversicherung
Zahlt die Familienhaftpflicht auch, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird?
- Sie prüft die Haftungsfrage.
- Sie übernimmt die Zahlung berechtigter Forderungen.
- Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Verursacht Ihr deliktunfähiges Kind einen Schaden, muss der Versicherer die Forderung des Geschädigten streng genommen abweisen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihrer Aufsichtspflicht zum Zeitpunkt des Schadens nachgekommen sind. In unserer Familienhaftpflichtversicherung verzichten wir in bestimmten Fällen darauf, uns auf die Deliktsunfähigkeit zu berufen – z. B., wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Schadenregulierung haben, etwa um den Familien- oder Nachbarschaftsfrieden zu wahren. Beispiel: Ihr Kind beschädigt beim Frisbeespielen die Fensterscheibe am Nachbarhaus. Hier werden wir – wenn dies in Ihrem Interesse liegt – den Schaden übernehmen und so dazu beitragen, dass das gute Nachbarschaftsverhältnis nicht beeinträchtigt wird.
Bis wann sind Kinder in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert?
Ihre Kinder sind bereits ausgezogen?
Auch wenn Sie nicht mehr mit Ihren Kindern unter einem Dach wohnen, kann der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht noch greifen. Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:- Ihr Kind befindet sich noch in der Schulausbildung
- Ihr Kind befindet sich noch im Studium (Bachelor und Master) oder in der beruflichen Erstausbildung
- Ihr Kind absolviert ein freiwillig soziales oder ökologisches Jahr
- Ihr Kind hat die Schul- oder Erstausbildung abgeschlossen, aber noch keine Folgeausbildung angefangen
- Ihr Kind arbeitet als Au-pair oder nimmt an einem Work-and-Travel-Programm teil (Auslandsschutz besteht in der EU, in der Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island unbegrenzt, im übrigen Ausland bis zu 5 Jahre)