
Mautgebühren berechnen
Mit dem Routenplaner auf ADAC Maps können Sie die genauen Mautkosten für Ihre Reiseroute mit Pkw berechnen.
Route mit ADAC Maps planenDie Autobahngebühren werden je nach Strecke berechnet und an meist mit Bezahlautomaten ausgestatteten Mautstationen fällig. Tunnel und Brücken sind zusätzlich je nach Saison und Tageszeit kostenpflichtig.
Das französische Autobahnnetz wird von verschiedenen Gesellschaften betrieben (z.B. APRR im Osten oder ASF im Südwesten und Süden) und ist mit Ausnahme von Teilen der Stadtautobahnen und -umfahrungen in Paris, Lyon, Bordeaux, Marseille und Toulouse sowie einiger Teil- und Zubringerstrecken gebührenpflichtig.
Autobahnen (A) sind blau (gebührenpflichtig), Nationalstraßen (N) grün und Départementstraßen (D) weiß beschildert (beide gebührenfrei).
Für die Einfahrt in Umweltzonen, z.B. in Paris, ist eine kostenpflichtige Umweltplakette erforderlich (siehe City-Maut).
Bestimmungen für Motorräder
Trikes und Motorräder mit Beiwagen werden wie Motorräder bemautet.
Bestimmungen für Pkw
Alle Fahrzeuge werden je nach Gesamthöhe bemautet.
Bestimmungen für Gespanne
Anhänger bis zu einer Höhe von 2 m werden nicht gesondert bemautet. Gespanne mit einer Höhe von mehr als 3 m werden höher bemautet.
Gespanne mit einem Zugfahrzeug über 3,5 t zGG werden in Klasse 4 eingestuft.
Bestimmungen für Wohnmobile
Wohnmobile über 3 m Gesamthöhe werden höher bemautet. Zur Gesamthöhe zählen alle festen Aufbauten wie z.B. Aggregate von Klimaanlagen, nicht jedoch Dachboxen, Antennen oder Beleuchtungseinrichtungen.
Übersichtskarte
Die Einstufung der Fahrzeuge auf mautpflichtigen Strecken erfolgt nach folgenden Kriterien:
Klasse 1: | Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht auch mit Anhänger (Falt-, Gepäck-, Klappwohnanhänger), Höhe bis 2 m * |
Klasse 2: | Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit einer Höhe zwischen 2 und 3 m (z.B. Wohnmobile) sowie Gespanne mit einem Zugfahrzeug bis 3,5 t zGG und einer Höhe zwischen 2 und 3 m * |
Klasse 3: | 2-achsige Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t oder mit einer Höhe ab 3 m * |
Klasse 4: |
Kfz ab 3 Achsen** mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t oder mit einer Höhe ab 3 m Gespanne mit einem Zugfahrzeug über 3,5 t zGG und einer Höhe ab 3 m * |
Klasse 5: | Motorräder (auch mit Beiwagen) Trikes |
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in der Regel an Automaten entweder in bar oder mit Kreditkarte. Stecken Sie zuerst das Autobahnticket und anschließend Ihre Kreditkarte in den Automaten. Auf Knopfdruck erhalten Sie einen Beleg.
Bitte beachten Sie: Falls der Automat aus technischen Gründen oder wegen eines Defekts keine Barzahlung akzeptiert, muss mit Kreditkarte bezahlt werden.
An einigen Zahlstellen werfen Sie das abgezählte Geld bei der Einfahrt in einen Trichter. Der Betrag wird rechtzeitig angezeigt.
Für die »t«-Spuren, die ohne anzuhalten passiert werden, können ist ein Transponder notwendig, der online über bip&go bestellt werden kann. Die Abrechnung der Einzelbeträge erfolgt über Kreditkarte.
Der Transponder kann auch für Spanien, Portugal und Italien freigeschaltet werden.
Mautstationen
Bei der Einfahrt muss ein Ticket gezogen werden, das beim Verlassen der Autobahn bezahlt wird. Der Betrag errechnet sich aus der gefahrenen Strecke.
Auf einigen Teilstrecken wird an einer Mautstation eine Pauschalgebühr unabhängig von der gefahrenen Strecke erhoben.
Die Fahrspuren sind je nach Bezahlmöglichkeit und Personal gekennzeichnet: Spuren mit grünem Pfeil stehen allen Fahrzeugkategorien offen. An den automatischen »cb«-Schaltern kann nur mit Kreditkarte bezahlt werden. Mit Personal besetzte Zahlstellen sind am entsprechenden Piktogramm erkennbar. Die mit »t« gekennzeichneten Zahlstellen sind Kunden des Télépéage-Systems vorbehalten.
An den automatischen Zahlstellen können fehlerhafte elektronische Höhenmessungen bei Wohnmobilen und Gespannen mit Dachgepäck zu Einstufungen in eine zu hohe Kategorie führen.
Es wird dringend geraten, die Kategorie sofort zu überprüfen und gegebenenfalls per Knopfdruck über die Gegensprechanlage Mautpersonal zur Klärung anzufordern.
Gebührenermäßigung für Schwerbehinderte
Eine Gebührenermäßigung für Schwerbehinderte wird in Frankreich unter bestimmten Voraussetzungen für Fahrzeuge der Klasse 2 (z.B. Wohnmobil, Transporter) gewährt. Diese Fahrzeuge können in Klasse 1 zurückgestuft werden, wenn sie behindertengerecht umgebaut sind und der Umbau auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt ist (analog zur carte grise mit dem Vermerk "handicappé"). Der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht, um eine Gebührenermäßigung zu erhalten.
Um die Ermäßigung zu erhalten, müssen mit Personala besetzte Spuren angefahren werden oder an automatischen Fahrspuren der Service-Knopf gedrückt und das Anliegen über die Gegensprechanlage formuliert werden.
Fréjus-Straßentunnel (Frankreich-Italien)
Modane (Frankreich) - Bardonecchia (Italien), Länge 12,8 km.
Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 2 | Klasse 5 | |
einfache Fahrt FRA Richtung ITA |
46,30 | 61,30 | 168,20 | 30,70 |
einfache Fahrt ITA Richtung FRA |
47,10 | 62,30 | 171,00 | 31,20 |
hin und zurück Start in FRA 1 |
57,80 | 77,00 | 261,80 | 38,50 |
hin und zurück Start in ITA 1 |
58,80 | 78,30 | 266,10 | 39,10 |
Die Gebühren können mit den gebräuchlichsten internationalen Kreditkarten (z.B. Mastercard und VISA) bezahlt werden.
Mont Blanc-Straßentunnel (Frankreich-Italien)
Chamonix (Frankreich) - Courmayeur (Italien/Aosta-Tal), Länge 11,6 Kilometer.
Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 | Klasse 5 | |
einfache Fahrt FRA Richtung ITA |
46,30 | 61,30 | 168,20 | 30,70 |
einfache Fahrt ITA Richtung FRA |
47,10 | 62,30 | 171,00 | 31,20 |
hin und zurück Start in FRA 1 |
57,80 | 77,00 | 261,80 | 38,50 |
hin und zurück Start in ITA 1 |
58,80 | 78,30 | 266,10 | 39,10 |
Die Gebühren können mit den gebräuchlichsten internationalen Kreditkarten (z.B. Mastercard und VISA) bezahlt werden.
Mit Autogas (LPG, Flüssiggas) betriebene Fahrzeuge müssen an der Mautstelle angemeldet werden. Der Fahrer erhält dort ein Etikett, das während der Durchfahrt an der Windschutzscheibe befestigt sein muss.
Tunnel Maurice Lemaire
Der Tunnel Maurice Lemaire, auch Tunnel Sainte-Marie-aux-Mines genannt, führt durch die Vogesen und verbindet Sainte-Marie-aux-Mines mit Saint-Dié. Mit 6872 Meter Länge ist er der längste Straßentunnel in Frankreich.
Gebühren in Euro
Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 | Klasse 4 | Klasse 5 | |
einfache Fahrt | 6,20 | 9,70 | 17,20 | 28,80 | 3,70 |
Tunnel de Puymorens
Der 4820 m lange Pyrenäen-Tunnel in Richtung Andorra verbindet Porté-Puymorens mit L'Hospitalet-près l'Andorre.
Gebühren in Euro
Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 | Klasse 4 | Klasse 5 | |
einfache Fahrt | 7,00 | 14,40 | 23,50 | 38,80 | 4,20 |
Tunnel Prado Carénage Marseille
Der Prado Carénage Tunnel verbindet die südlichen Bezirke der Stadt Marseille und die östliche Autobahn mit dem Stadtzentrum sowie den Vierteln im Norden über den Vieux Port Tunnel und die Küstenautobahn.
Pkw | Gespann 1 | Motorrad | Womo 1 | |
2,90 | 2,90 | 2,90 | 2,90 |
Tunnel Prado Sud Marseille
Der 1500 m lange doppelstöckige Prado Sud Tunnel mit jeweils zwei Fahrspuren verlängert den vorhandenen Prado Carénage Tunnel in Richtung des südlichen Stadtteils.
Pkw | Gespann 1 | Motorrad | Womo 1 | |
2,20 | 2,20 | 2,20 | 2,20 |
Tunnel Duplex A86
Verboten für Fahrzeuge über 2 m Höhe, über 3,5 t zGG, Motorräder und mit Autogas betriebene Kfz.
Die Preise schwanken je nach Streckenabschnitt, Tageszeit und Wochentag zwischen 1,50 und 13,10 Euro.
Ile de Ré
Die 2926 m lange, mautpflichtige Brücke verbindet die Ile de Ré mit dem Festland (La Rochelle).
Gebühren in Euro
Hin- und Rückfahrt | Klasse 1 und 2 | Klasse 3 | Klasse 5 |
20.6. - 11.9. | 16 | 18 | 3 |
12.9. - 19.6. | 8 | 18 | 3 |
Pont de Normandie
Die mautpflichtige Brücke über die Seine-Mündung verbindet Le Havre mit Honfleur.
Fahrzeit: 15 Minuten
Gebühren in Euro
Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 | Klasse 4 | Klasse 5 | |
einfach | 5,50 | 6,40 | 7,00 | 13,80 | frei |
Pont de Tancarville
Die mautpflichtige Brücke überspannt auf der Höhe von Tancarville westlich von Rouen die Seine.
Gebühren in Euro
Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 | Klasse 4 | Klasse 5 | |
einfach | 2,60 | 3,30 | 3,90 | 6,70 | frei |
Viaduc de Millau
Der 2460 m lange und bis zu 343 m hohe Viadukt überspannt das Tal des Flusses Tarn in den südfranzösischen Cevennen.
Gebühren in Euro
Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 | Klasse 4 | Klasse 5 | |
15.6.-15.9. | 11,00 | 16,50 | 30,00 | 38,00 | 5,40 |
16.9.- 14.6. | 8,90 | 13,30 | 30,00 | 38,00 | 5,40 |
Allgemeine Informationen
In Frankreich gibt es in mehreren Städten und Départements Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Kostenpflichtige Umweltplaketten sind nötig.
Manche Umweltzonen bestehen dauerhaft. Die ZCR (Zone à Circulation Restreinte) oder ZFE (Zone à Faibles Émissions) genannten Zonen gibt es bislang im Stadtgebiet Paris sowie im Zentrum von Grenoble und Straßburg (die letzteren betreffen nur Lkw).
Einige andere Umweltzonen gelten nur zeitweise/temporär nach Überschreiten bestimmter Luftschadstoffkonzentrationen bei Luftverschmutzungsalarm. Sie werden ZPA (Zone de Protection de l’Air) genannt bzw. die Maßnahmen mit "Circulation différenciée" bezeichnet. ZPA können mittlerweile in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille, Lyon, Marseille, Rennes, Straßburg und Toulouse sowie in zahlreichen Départements ausgerufen werden (ZPAd, Zone de Protection de l’Air départementale). Außerdem haben einige Städte wie Annecy im Département Haute-Savoie und Chambéry im Savoie eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet. Meist erfolgen zuerst Tempolimits, bevor Fahrverbote gelten.
Zum Befahren der Umweltzonen sind dauerhaft oder zeitweise kostenpflichtige Umweltplaketten Crit´Air (certificat qualité de l'air) erforderlich. Fahrzeuge ohne Plaketten dürfen nicht fahren. Nicht alle Plakettennummern gelten in jeder Umweltzone. Außerhalb der Umweltzonen sind in Frankreich keine Umweltplaketten vorgeschrieben
Weitere 15 französische Städte und Ballungsräume planen die Einführung von ZFE-Umweltzonen bis Ende 2020, darunter Aix-en-Provence, Clermont Ferrand, Grenoble, Lyon, Montpellier, Nizza, Reims, Rouen, Straßburg, Toulon und Toulouse. Frankreichreisende sollten sich unmittelbar vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltende Lage in der betreffenden Reiseregion informieren und nach Möglichkeit rechtzeitig eine Crit’Air-Plakette erwerben.
Umweltplaketten
Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG erhalten die französischen Umweltplakette Crit´Air nur, wenn sie nach dem 31.12.1996 erstmalig zugelassen wurden (entspricht der Abgasnorm Euro 2). Motorräder benötigen eine Erstzulassung ab dem 01.06.2000, Wohnmobile über 3,5 t zGG ab dem 01.10.2001 für den Erwerb einer Plakette.
Die sechs verschiedenen französischen Aufkleber sind grün bis grau, ähnlich wie die deutschen Plaketten nach Abgasklassen gestaffelt und sind an der Windschutzscheibe bzw. am Kraftrad sichtbar anzubringen. Deutsche Umweltplaketten werden in Frankreich nicht anerkannt. Die französischen Plaketten sind fahrzeugbezogen und gelten zeitlich unbegrenzt. Bei Luftverschmutzungsalarm und Fahrverboten wegen Smog sind Umweltplakettenbesitzer berechtigt, kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Plakettenfarbe und -nummer 1 | Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG (Benzin) 2 | Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG (Diesel) 2 | Motorräder |
lila, 1 |
Euro 5 und 6, Zulassung ab dem 01.01.2011; Hybrid- und Gasfahrzeuge |
Hybrid- und Gasfahrzeuge |
Euro 4, Zulassung ab dem 01.01.2017; Hybrid- und Gasfahrzeuge |
gelb, 2 |
Euro 4, Zulassung 01.01.2006-31.12.2010 |
Euro 5 und 6, Zulassung ab dem 01.01.2011 |
Euro 3, Zulassung 01.01.2007-31.12.2016 |
orange, 3 |
Euro 2 und 3, Zulassung 01.01.1997-31.12.2005 |
Euro 4, Zulassung 01.01.2006-31.12.2010 |
Euro 2, Zulassung 01.07.2004-31.12.2006 |
dunkelrot, 4 | - |
Euro 3, Zulassung 01.01.2001-31.12.2005 |
Zulassung 01.06.2000-30.06.2004 |
grau, 5 | - |
Euro 2, Zulassung 01.01.1997-31.12.2000 |
- |
grün | Elektro- und Wasserstofffahrzeuge | Elektro- und Wasserstofffahrzeuge | Elektro- und Wasserstofffahrzeuge |
keine Plakette |
Euro 1 und niedriger, Zulassung bis 31.12.1996 |
Euro 1 und niedriger, Zulassung bis 31.12.1996 |
Zulassung bis 31.05.2000 |
Alle Kfz (nicht in Frankreich zugelassen) | 4,51 Euro (inkl. Versand) |
Die Umweltplakette Crit´Air kann für ausländische Fahrzeuge online bestellt und mit Kreditkarte bezahlt werden. Sie ist auf der offiziellen Internetseite des französischen Umweltministeriums zu beziehen, auch in deutscher Sprache. Die Lieferzeit per Post beträgt maximal 10 Tage. Am Bestelltag selbst erhält man eine Bestätigungs-E-Mail, innerhalb von zwei Tagen eine digitale Rechnung mit einer Kopie der Plakette. Diese Kopie dient als Beleg für die Einstufung des Fahrzeugs bis zum Erhalt des Stickers, Gewerbliche Unternehmen bieten Bestellmöglichkeiten im Internet zu deutlich höheren Preisen an.
Im Online-Formular sind beim Kfz-Kennzeichen keine Umlaute möglich. Laut französischem Umweltministerium sollen die Vokale ohne Umlautzeichen eingetragen werden (Beispiel: GO statt GÖ für Göttingen).
Außerdem kann die Umweltplakette gegen Rechnung beim ADAC Südbaden bestellt werden. Sie kostet dann 10,51 Euro (inkl. Bearbeitungsgebühr und Versand). Da die Plakette auch hier aus Frankreich per Post zugestellt wird, ist die Lieferzeit bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen. Eine Kreditkarte ist dann nicht erforderlich. Das Formular kann heruntergeladen und zusammen mit einem Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I per E-Mail an die Geschäftsstelle geschickt werden.
ADAC Südbaden
Telefon: +49 761 368 84 44
E-Mail: service-suedbaden@sba.adac.de
Internet: https://maps.adac.de/touristik/trans/toi/Bestellformular%20Crit%20Air%20ADAC.pdf
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Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis benötigen eine Umweltplakette Crit´Air, sind aber nicht von den Verkehrsbeschränkungen betroffen; Fahrverbote für bestimmte Plakettentypen gelten für sie nicht.
Die Ausnahmeregelungen für Oldtimer können in Frankreich lokal unterschiedlich sein. Für deutsche Oldtimer gibt es allerdings derzeit keine Ausnahme von der Plakettenpflicht. Bis auf Weiteres ist das Fahrverbot nur für französische Oldtimer mit einer Carte Grise de Collection (Vermerk „Vehicule de Collection“) aufgehoben.
Es ist fast nicht möglich, einen Mietwagen mit französischer Umweltplakette zu erhalten. Die Wagen werden meist kurzfristig disponiert, und bestenfalls Teile der Flotte sind mit Plaketten ausgestattet. Bei längeren Aufenthalten in Frankreich lohnt sich evtl. die eigenständige Bestellung einer Umweltplakette nach Erhalt des Wagens; die nach 1-3 Werktagen per E-Mail zugestellte Rechnung kann als Bestellnachweis mitgeführt werden.
Paris
Die dauerhafte Umweltzone ZFE umfasst den Großraum der Stadt innerhalb des äußeren Autobahnrings A86 mit den meisten der zugehörigen Gemeinden. Im Stadtgebiet innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique) gelten strengere Anforderungen. Der Boulevard périphérique und die A86 selbst sind nicht Bestandteil der Umweltzone; in den innerstädtischen Gebieten Bois de Boulogne und Bois de Vincennes gelten die weniger strengen Anforderungen. Die ZFE ist Montag bis Freitag von 8-20 Uhr in Kraft und mit Schildern gekennzeichnet.
Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG dürfen die Umweltzone nur befahren, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone ZPA betrifft die Metropolregion Paris mit Teilen der Region Île-de-France und umfasst neben dem eigentlichen Stadtgebiet einige Gemeinden innerhalb des Autobahnrings A86. Der Autobahnring selbst ist nicht Bestandteil der Umweltzone.
Nach Ausrufen des Luftverschmutzungsalarms durch die Präektur gelten temporäre Tempolimits, je nach Luftbelastunggrad und -dauer werden bestimmte Crit`Air-Plaketten Pflicht.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Grenoble
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone ZPA umfasst den Großraum der Stadt mit seinen 49 Gemeinden inklusive der innerhalb der Zone gelegenen Autobahnabschnitte.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen abgestufte Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Ab zwei Tagen der Schadstoffüberschreitung gibt es ein Tempolimit mit einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten um 20 km/h auf Land- und Schnellstraßen sowie auf Autobahnen.
Ab fünf Tagen dürfen nur noch Fahrzeuge mit Crit´Air-Plaketten fahren, nach sieben Tagen nur noch Fahrzeuge mit den Plaketten 1, 2, 3 oder grün.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden
Die dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZCR/ZFE in der Metropolregion Grenoble inklusive 28 umliegender Gemeinden (Autobahnen ausgenommen) gilt bislang nur für Fahrzeuge des Lieferverkehrs (leichte Nutzfahrzeuge und Lkw), nicht für Pkw. Betroffene Fahrzeuge benötigen Montag bis Freitag von 6-19 Uhr eine Crit´Air-Plakette.
Lille
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone ZPA umfasst den Großraum der Stadt mit 11 dazugehörenden Gemeinden. Betroffen sind auch die durchführenden Autobahnen A1 (nach Paris), A22 (nach Gent), A25 (nach Dunkerque) sowie die N227 und die D652.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Crit´Air-Plaketten 1, 2, 3 oder grün fahren.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Im Stadtzentrum von Lille soll zukünftig eine dauerhaft gültige Umweltzone ZCR eingerichtet werden. Eine Einfahrt ist dann dauerhaft nur noch mit gültiger französischer Umweltplakette Crit´Air möglich. Genaue Daten zur geplanten Umweltzone sind bislang nicht bekannt.
Lyon
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone ZPA umfasst den Großteil des Stadtgebiets sowie den Ort Villeurbanne. Die durchführenden Autobahnen A6, A7 und A42 sowie die Schnellstraße D383 sind dagegen ausgenommen, ebenso die Umfahrungen N346 und A46 sowie der Tunnel duch den Berg Fourvière (A6).
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, ist die französische Umweltplakette Crit'Air Pflicht. Bei anhaltendem Luftverschmutzungsalarm dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Crit´Air-Plaketten 1, 2, 3 oder grün fahren, später ist sogar die Plakette Nr. 3 verboten.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Marseille
Die 2019 eingerichtete, nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone ZPA umfasst das Stadtzentrum.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Crit´Air-Plaketten 1, 2, 3 oder grün fahren.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Rennes
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone ZPA umfasst das Stadtgebiet innerhalb des Stadtautobahnrings N136 ("Rocade"). Der Autobahnring selbst ist nicht Bestandteil der Umweltzone.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen abgestufte Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Ab zwei Tagen der Schadstoffüberschreitung erfolgt ein Tempolimit mit einer um 20 km/h reduzierten Höchstgeschwindigkeit.
Ab dem vierten Tag des Luftschutzalarms dürfen nur noch Fahrzeuge mit Crit´Air-Plaketten fahren, ab dem sechsten Tag nur noch Fahrzeuge mit den Plaketten grün, 1, 2 und 3.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Straßburg
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone ZPA umfasst den Großraum der Stadt inklusive der 33 dazugehörigen Gemeinden. Betroffen sind auch die Autobahnen A4 und A35, die durch das Stadtgebiet führen; ausgenommen sind die Ost-West-Autobahn-Verbindungen im Norden und Süden: die Abschnitte A4-A35 Nord nördlich des Stadtgebiets (Richtung Metz/Paris), die A35-N38/D1083 südwestlich von Straßburg (Richtung Colmar) sowie die N353 bis zur Brücke Pont Pflimlin über den Rhein, an der die Umweltzone endet (Richtung Offenburg).
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, folgen abgestufte Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Zuerst gibt es Tempolimits; nach zwei Tagen anhaltender Luftverschmutzung dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Crit´Air-Plaketten grün, 1 und 2 fahren.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden. Zusätzlich können Warnmeldungen abonniert werden.
Die dauerhaft eingerichtete Umweltzone ZCR im Stadtgebiet gilt bislang nur für Fahrzeuge des Lieferverkehrs (leichte Nutzfahrzeuge und Lkw, Fahrzeugklasse N), nicht für Pkw.
Toulouse
Die nur bei Luftverschmutzungsalarm geltende Umweltzone ZPA umfasst das Stadtgebiet innerhalb der Ringstraße Périphérique. Die Autobahnen A61, A62 und A620, die die Ringstraße bilden, gehören nicht zur Umweltzone.
Werden bestimmte Luftschadstoffkonzentrationen überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Crit´Air-Plaketten 1, 2, 3 oder grün fahren.
Der Luftverschmutzungsalarm wird durch elektronische Anzeigen öffentlich bekanntgegeben. Außerdem sollte auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Umweltzonen in Départements
In zahlreichen französischen Départements können bei Luftverschmutzungsalarm temporäre Umweltzonen ZPAd durch den Präfekten ausgerufen werden. Dann gibt es in einzelnen Städten oder Gemeinden innerhalb des Départements lokal temporär gültige Verkehrsbeschränkungen wie z.B. Tempolimits. Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Crit´Air-Plaketten und in einem weiteren Schritt nur für Fahrzeuge mit bestimmten können folgen ("circulation différenciée"). Im Einzelfall kann die gesamte Fläche des entsprechenden Départements von den Fahrverboten betroffen sein, inklusive der im Gebiet liegenden Autobahnabschnitte und Nationalstraßen.
Die Verkehrsbeschränkungen werden lokal bekanntgegeben. Es sollte auf elektronische Anzeigen sowie auf Meldungen in den Medien und im Internet geachtet werden.
Temporäre Umweltzonen ZPAd gibt es bislang in folgenden Départements: Bouches-du-Rhône, Calvados, Côte d´Or, Creuse, Deux-Sèvres, Drôme, Eure, Eure-et-Loir, Gers, Gironde, Haute-Savoie, Hérault, Isère, Loiret, Maine-et-Loire, Manche, Orne, Puy-de-Dôme, Pyrénées-Atlantiques, Savoie, Seine-Maritime, Vendée und Vienne.
Die Stadt Annecy im Département Haute-Savoie sowie die Stadt Chambéry im Département Savoie haben eigene verkehrsbeschränkte Zonen ZPA in der Innenstadt eingerichtet. Die Städte selbst nennen die Verkehrsbeschränkungen ZCR, es handelt sich hier jedoch nicht um dauerhaft gültige Umweltzonen. Bei Luftverschmutzungsalarm sind Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Crit´Air-Plaketten möglich.
Mit dem Routenplaner auf ADAC Maps können Sie die genauen Mautkosten für Ihre Reiseroute mit Pkw berechnen.
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