E-Scooter - sind sie versicherungspflichtig?
Was genau sind E-Scooter?
20.02.2023Seit Juni 2019 sind Tretroller mit Elektromotor, so genannte E-Scooter in Deutschland für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen.
Sie sehen genauso aus wie klassische Tretroller, nur mit dem Unterschied, dass E-Scooter einen leisen Elektromotor haben und somit robuster und schwerer sind. Trotz des Motors haben sie ein geringes Gewicht und sind falt- und/oder tragbar – ideal um kurze Strecken zu überbrücken, wie z.B. für Pendler um einfach zu Bus oder Bahn zu kommen.
Besonders in der Großstadt, wird neben dem Fahrrad häufig zum E-Scooter gegriffen. In den vergangenen Jahren ist auch das Mietangebot für die kleinen Flitzer erheblich gewachsen. Wer sich kein eigenes Fahrzeug zulegen möchte oder einfach mal testen möchten, kann in größeren Städten an jeder Ecke einen E-Scooter über diverse Anbieter anmieten.
Welche E-Scooter sind im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt?
- Ein Elektrotretroller im öffentlichen Straßenverkehr, muss zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen haben. Ein Vorder- und Rücklicht, seitliche Reflektoren und eine Klingel sind ebenfalls vorgeschrieben.
- Die Maße des E-Scooters dürfen eine Länge von 200 Zentimeter, eine Breite von 70 Zentimeter sowie eine Höhe von 140 Zentimeter nicht überschreiten.
- Der Elektromotor darf höchstens eine Leistung von 500 Watt haben. Im Falle selbstbalancierender Fahrzeuge sind bis zu 1.400 Watt gestattet.
- Das maximal zulässige Gewicht des E-Scooters darf 55 Kilogramm betragen.
- Sobald Sie beim Fahren Steuer-Elemente für den Motor loslassen, müssen aus Sicherheitsgründen alle darunterfallenden Drehgriffe oder Knöpfe innerhalb einer Sekunde automatisch in die Nullstellung zurückspringen.
Darf der E-Scooter mit in Bus und Bahn?
E-Scooter im Fernverkehr
Laut der Deutsche Bahn dürfen Elektrokleinstfahrzeuge in allen Zügen des Fernverkehrs kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden, wenn er zusammenklappbar ist und sicher verstaut wird. Hierfür stehe Gepäckregale, Ablage und der Raum zwischen den Sitzen zur Verfügung. Mehr Infos bei der DBE-Scooter im öffentlichen Nahverkehr
Da jeder Nahverkehrsbetrieb in Deutschland seine eigenen Beförderungsrichtlinien hat, können die Regelungen von Region zu Region unterschiedlich sein. Für eine Mitnahme in Bus, S- und Straßenbahn muss der E-Scooter meist zusammenklappbar sein, manchmal ist aber auch die Verwendung des Kinderwagen- und Rollstuhl-Stellplatz möglich. Am Besten informieren Sie sich vorab im entsprechenden Nahverkehrsbetrieb, bevor Sie einen E-Scooter mitnehmen.Verhalten für E-Scooter Besitzer im Straßenverkehr:
So verhalten Sie sich beim Fahren mit E-Scootern richtig:- Nutzen Sie Radwege oder Radstreifen – Wenn diese fehlen darf ausnahmsweise auf der Straße gefahren werden.
- Nutzen Sie keine Gehwegen. Dies ist untersagt.
- Fahren Sie auf mehrspurigen Fahrbahnen rechts.
- Nutzen Sie den E-Scooter nur alleine – Die Nutzung ist nur für eine Person erlaubt.
- Zeigen Sie das Handzeichen beim Abbiegen.
- Tragen Sie am Besten einen Helm – Die Nutzung eines Helms ist nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
Brauche ich einen Führerschein für das Fahren mit einem E-Scooter?
Ein Mofa-Führerschein oder eine sonstige Fahrerlaubnis wird aufgrund der niedrigen Geschwindigkeiten beim Fahren von E-Scootern nicht benötigt. Allerdings beträgt das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und maximal 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr 14 Jahre.Muss ein E-Scooter versichert werden?
Ein E-Scooter muss nicht zugelassen werden, aber benötigt - ähnlich, wie andere Kleinkraftfahrzeuge eine Versicherungsplakette, die am Roller aufgeklebt wird. Dadurch wird auch der Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug nachgewiesen. Denn dieser ist zwingend vorgeschrieben. Ohne gültigen Versicherungsschutz drohen Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren.Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie Dritten durch Ihren Elektro-Scooter zufügen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug empfiehlt es sich zusätzlich eine eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.
Welche Farbe hat die Versicherungplakette?
Die Versicherungsplakette wechselt jährlich die Farbe. Daran erkennt man, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht.In der Saison 2023/24 benötigen Sie eine schwarze Plakette. Die Versicherungssaison startet immer zum 1. März, die Kennzeichen sind in der Regel bereits im Februar bestellbar.
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