pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Beitragsfreie Mitversicherung von ukrainischen Flüchtlingen im eigenen Haushalt
Ab dem 27.06.2022 sind Personen, die bis zum 24.02.2022 im Staatsgebiet der Ukraine ihren ständigen Wohnsitz hatten und das Land aufgrund von Kriegsereignissen in diesem Gebiet verlassen haben (ukrainische Geflüchtete), in Ihrer Privathaftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.
Dies ist gültig bis zum 31.05.2023.
Für diese Personen gelten die Bestimmungen zur Mitversicherung im Familienvertrag entsprechend sofern die ukrainischen Geflüchtetenzum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Außerdem darf kein Schutz über eine andere Haftpflichtversicherung bestehen. Diese Regelung gilt sowohl für Einzel- als auch Familienverträge, jeweils in den Tarifen Basis und Exklusiv.“
Was leistet die Privathaftpflichtversicherung des ADAC?
- Tarif Basis: solide Grundabsicherung
- Tarif Exklusiv: Erhöhte Deckungssumme und zusätzliche Leistungen
Leistungen | Basis ab 41 € | Exklusiv ab 55 € |
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Verkürzte Darstellung der Leistungen |
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Deckungssumme je Versicherungsfall
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5 Mio. € |
10 Mio. €
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Höchstersatzleistung
für alle Fälle eines Versicherungsjahres |
10 Mio. € |
20 Mio. € |
Absicherung gegen Schadenersatzansprüche
Wenn Sie privat z. B. als Fußgänger, Radfahrer oder beim Freizeitsport unbeabsichtigt einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, dann werden berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme für Sie reguliert. |
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Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wir prüfen Schadenersatzansprüche gegen Sie auf ihre Richtigkeit und wehren unberechtigte Ansprüche ab. |
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Versicherte Bereiche |
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Kraftfahrzeuge
Zur Absicherung Ihrer Mobilität sind Schäden versichert, die durch die Benutzung bestimmter nicht zulassungs- und versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge verursacht werden (z. B. Pedelecs, ohne Anfahrhilfe oder mit Anfahrhilfe bis maximal 6 km/h und jeweils einer bauartbedingten Motorunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h). |
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Freizeitsport
Ob zu Lande oder zu Wasser: Viele Ihrer Freizeit- und Sportaktivitäten sind mitversichert. Das gilt für das Radfahren ebenso wie für die Nutzung von bestimmten nicht motorisierten Wassersportfahrzeugen (z. B. Kanu, Surfbrett). |
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Privater elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung
Ihre ADAC Privathaftpflicht-Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie unabsichtlich durch die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger verursachen. |
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Schlüsselverlust
Im Fall des Verlustes von privaten Schlüsseln bzw. Code- Karten (z. B. Hotel-, Mietwohnungsschlüssel) kommt Ihre Versicherung für Schäden auf. |
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Forderungsausfalldeckung
Wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden, kann es passieren, dass dieser aufgrund von Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit seiner Schadenersatzpflicht nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Geschieht dies, übernehmen wir den entstandenen Schaden. |
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Deliktsunfähige Kinder
Auch, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, kann es passieren, dass Ihre Kinder einen Schaden verursachen. Mit einem Familienvertrag der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung übernehmen wir die entstandenen Kosten. |
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Be- und Entladen von KFZ
Sollte Ihnen beim Be- und Entladen des von Ihnen geführten Kraftfahrzeuges ein Missgeschick passieren und Sie beschädigen ein anderes Fahrzeug, ist der entstandene Schaden mitversichert. |
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Ehrenamtliche Tätigkeiten
Wenn Sie in der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit unbeabsichtigt einen Schaden verursachen, dann kommen wir für die entstandenen Kosten auf. |
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Haftpflichtschutz auch für Ihre Mobilität
Bestätigung Privathaftpflichtversicherung: wie bekomme ich diese?
Sie fahren nach Italien in Ihren Skiurlaub und benötigen die erforderliche Bestätigung, dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben? So können Sie diese Bestätigung (derzeit nur in deutscher Sprache) bei uns anfordern:
- Telefon: +49 89 76 76 43 00
- Mail: privathaftpflicht@adac.de
Produktinformationen ADAC Privathaftpflichtversicherung
- Verbraucherinformationen Privathaftpflicht-Versicherung Basis,
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- Widerrufsbelehrung,
- Belehrung nach §19 Abs. 5 VVG,
Persönliche Beratung
in Ihrer ADAC Geschäftsstelle
oder unter Tel: 089 55 89 5 77 70