Brand in der Wohnung oder am Haus: Was zahlt die Versicherung?
Ein Wohnungsbrand kann verheerende Folgen haben und stellt Betroffene vor große Herausforderungen. Neben dem emotionalen Stress und den materiellen Verlusten stellt sich oft die Frage, ob und welche Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Insbesondere Schäden am Hausrat und am Gebäude selbst können dabei sehr kostspielig sein. In diesem Ratgeber erklären wir, welche Versicherungen im Falle eines Wohnungsbrandes greift, was im Speziellen die Hausratversicherung bei einem Brand leistet, wie Sie das Risiko eines Brandes minimieren und welche Schritte Sie im Ernstfall unternehmen sollen.
Ursachen und Gefahrenquellen
Der IFS-Brandursachenstatistik, veröffentlicht durch das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (2002-2023), kann man entnehmen, dass in Deutschland 31% der untersuchten Brände auf Elektrizität, also auf defekte/überlastete Stromkabel sowie 19% auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen ist, wie weggeworfene, noch glühende Zigarettenstummel oder ein Topf, der auf dem Herd stehen gelassen wurde.
Im Jahr 2022 waren es in Deutschland somit über 220.000 Feuerwehreinsätze bei Bränden und Explosionen wie die Statistik des Deutschen Feuerwehrverbands aufführt.
Gefahrenquellen für Wohnungsbrände gibt es damit genug, wie zum Beispiel:
- Überlastete Steckdosen und Kabel
- Alte oder defekte Elektroinstallationen
- Defekte oder überhitzte Küchenmaschinen wie Mikrowellen und Wasserkocher
- Kochvorgänge mit heißem Öl
- Offene, ungesicherte Kamine
- Unbeaufsichtigte, brennende Kerzen
- Rauchen im Bett und auf Polstermöbeln
- Putzmittel in der Nähe Wärmequellen
- Feuerzeuge oder Streichhölzer in der Nähe von Kindern
- Trockene Adventskränze mit brennenden Kerzen
- Holzkohlegrill auf Balkonen
Richtig abgesichert: Welche Versicherung zahlt nach einem Brand?
Man wünscht es niemandem: Ein Feuer bricht in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aus und zerstört Wohnung und Hausrat. Die Sachschäden können in die Millionenhöhe gehen. Je nach Schadenart sind Sie bei einem Brand in Ihrem Haus oder in der Wohnung durch die Hausrat-, die Wohngebäude- oder die private Haftpflichtversicherung abgesichert.Hausratversicherung bei Brand
Die Hausratversicherung leistet dann, wenn ein Feuer oder das Löschwasser Ihren Hausrat, also alle Ihre beweglichen Sachen in der Wohnung/im Haus, beschädigt oder zerstört. Dazu zählen u.a. Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und Sportgeräte wie Fahrräder. Auch Ihre Wertsachen, wie Schmuck oder Antiquitäten, sind versichert. Die Hausratversicherung erstattet Ihnen den Neuwert der beschädigten/zerstörten Sachen bis zur vereinbarten Versicherungssumme. So müssen Sie nach einem Brand Ihr Hab und Gut nicht aus eigenen finanziellen Mitteln ersetzen.Bricht ein Feuer aufgrund eines Erdbebens/Erdrutsches in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus aus und beschädigt/zerstört Ihren Hausrat, so müssen Extremwetterlagen explizit in den Versicherungsbedingungen mit eingeschlossen sein, damit die Hausratversicherung leistet. Viele Versicherer bieten dafür Bausteine an, die Sie zu Ihrem Versicherungsschutz hinzubuchen können.
Zur ADAC Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung bei Schäden am Gebäude
Die Wohngebäudeversicherung erstattet die Kosten für die Schäden, die am Gebäude und den Gebäudebestandteilen durch das Feuer entstanden sind. Auch Lösch-Schäden, die am Gebäude entstanden sind, werden von der Wohngebäudeversicherung erstattet. Je nach Versicherer sind auch Garagen und Carports geschützt. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den sogenannten Neubauwert beziehungsweise den Wiederherstellungswert zum Zeitpunkt des Brandes.Privathaftpflichtversicherung bei Schäden von Dritten
Die Privathaftpflichtversicherung greift bei einem Brand dann, wenn das Feuer Schäden bei einem Dritten, wie Ihrem Nachbarn, verursacht. In den meisten Fällen leistet zunächst die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung des Nachbarns. Der Versicherungsanbieter kann jedoch vom Eigentümer oder Mieter dann Schadenersatz verlangen. Dafür kommt deren Privathaftpflichtversicherung auf.Wichtig zu wissen: Alle drei Versicherungen haften jedoch nicht, wenn der Brand vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Das zahlt die Hausratversicherung nach einem Brand
Die Hausratversicherung ersetzt nach einem Brand nicht nur die Schäden an Ihrem Hab und Gut zum Neuwert. Sie übernimmt auch eine Reihe an Kosten, die im Zusammenhang mit dem Brand stehen. Je nach Versicherungsbedingungen können dies folgende Kosten sein:- Aufräumkosten: Kosten für Aufräumen, Abtransport und Entsorgen des zerstörten Hausrats
- Bewegungs- und Schutzkosten: Kosten für das Bewegen bzw. den Schutz versicherter oder nicht versicherter Sachen im Rahmen der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen
- Hotelkosten: Kosten für die Unterbringung im Hotel (Fristen beachten!), wenn Ihre Wohnung nach dem Brand nicht mehr bewohnbar ist
- Umzugskosten: wenn Ihre Wohnung nach dem Brand nicht mehr bewohnbar ist, werden Ihnen die anfallenden Umzugskosten erstattet
- Transport- und Lagerkosten: Kosten für Transport und Lagerung des noch nutzbaren Hausrats, wenn Ihre Wohnung nach dem Brand nicht nutzbar ist
- Schlossänderungskosten: Kosten für die Änderung des Schlosses/ der Schösser, wenn die Schlüssel durch das Feuer zerstört wurden
- Bewachungskosten: Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar und nicht durch Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen ausreichend geschützt ist
- Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen: Kosten für provisorische Reparaturmaßnahmen zum Schutz versicherter Sachen
- Reparaturkosten (Mietwohnung): Reparaturkosten für die von Ihnen in die Wohnung eingebrachten Bauteile (z. B. Laminat, Tapeten etc.)
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten: Kosten für die, auch erfolglose, Minderung oder Abwendung von Schäden (z. B. Nachfüllung von Feuerlöschern)
Die Hausratversicherung erstattet die Kosten bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme. Prüfen Sie im Schadenfall die Bedingungen Ihres Versicherers. Hier können Sie nachlesen, welche Kosten und Leistungen bei einem Brand genau gedeckt und wie hoch die jeweiligen Entschädigungsgrenzen sind.
Unterschiede zu Seng- und Schmorschäden sowie Explosions- und Blitzschäden
Seng- und Schmorschäden
Im Gegensatz zu einem Brandschaden gibt es bei Seng- und Schmorschäden keine Flamme. Diese Schäden treten durch Hitze auf, der Schaden ist oftmals lokal begrenzt. Glimmende Zigarettenasche oder durch Elektronik erzeugte Hitze sind die häufigsten Auslöser für Seng- und Schmorschäden.
Explosions- und Blitzschäden
Der Schaden einer Explosion wird durch die Druckwelle der Explosion verursacht. Der direkte Einschlag eines Blitzes wiederum kann zu Schäden an Elektrogeräten (Überspannung) sowie auch zu Brandschäden am Dachstuhl und am Hausrat führen.
Brand vorbeugen und im Ernstfall richtig handeln
Um das Risiko eines Brandes zu minimieren, gibt es einige Punkte, die es zu beachten gibt:- Installieren Sie Rauchmelder in allen wichtigen Bereichen und überprüfen Sie deren Funktion regelmäßig. Rauchmelder nehmen Brandrauch sehr früh wahr und warnen Sie mit einem lauten Piepen. Das ist insbesondere nachts, wenn Sie kaum Gerüche erkennen, wichtig um Ihr Leben bei einem Brand zu retten.
- Bewahren Sie Feuerlöscher an einer zentralen Stelle in Ihrem Zuhause, die Sie bei einem Brand schnell erreichen können.
- Besonders für kleine Brandherde ist eine Löschdecke ein sinnvolles Werkzeug, das Sie zuhause haben sollten.
- Betreiben Sie Grill- und Feuerstellen nur im Freien, in sicherem Abstand zu Gebäuden und unter Aufsicht.
- Lassen Sie brennende Kerzen, und auch Töpfe/Pfannen auf Ihrem Herd, nie unbeaufsichtigt.
- Warten Sie Ihre elektrischen Geräte und Installationen regelmäßig. Nehmen Sie bei alten Installationen einen Fachmann hinzu und lassen Sie diese gegebenenfalls erneuern.
- Bewahren Sie Feuerzeuge und andere Feuermittel außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
- Installieren Sie Schutzgitter vor Ihrem Kamin.
Im Ernstfall Ruhe bewahren
- Schließen Sie Fenster und Türen, um eine Ausbreitung des Brandes durch Zugluft und Sauerstoff zu verhindern.
- Versuchen Sie kleine Brandherde wie einen brennenden Papiermüll mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen. Handelt es sich um einen Fettbrand in der Küche, nutzen Sie zum Eindämmen einen Deckel oder ein Ofenblech - auf keinen Fall Wasser zum Löschen nutzen!
- Wenn sich das Feuer schnell ausbreitet, bringen Sie Ihre Familie, Ihre Nachbarn und sich selbst über den gekennzeichneten Fluchtweg in Sicherheit. Nutzen Sie im Ernstfall nie den Aufzug!
- Rufen Sie die Feuerwehr und nennen Sie den Rettungskräften Ihren Namen, Standort und beschreiben Sie die Situation.
Das zahlt die ADAC Hausratversicherung bei Brand
Die Hausratversicherung des ADAC erstattet den Neuwert des versicherten Hausrats bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese sollte der Neuanschaffungs-Summe Ihres gesamten Hausrats entsprechen und kann maximal 500.000 € betragen. Zur Berechnung der Versicherungssumme empfehlen wir den Pauschalwert von 700 € pro m². Die anzugebende Wohnfläche ist die Grundfläche Ihres Wohnobjektes inklusive Hobbyräume.
Bei Brand versichert die ADAC Hausratversicherung u.a.:
- Schäden nach einem Brand an Ihrem versicherten Hausrat bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Schäden, die durch Nutzfeuer oder Nutzwärme entstehen (Beispiel: Fett entzündet sich in der Pfanne und steckt die Küche in Brand)
- Brandschäden (innerhalb der versicherten Wohnung) an beruflich genutzten Sachen wie Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände
- Brandschäden am Garteninventar auf dem versicherten Grundstück
- Brandschäden an der Sportausrüstung - außerhalb der Wohnung nur, wenn sich die Sportausrüstung in einem verschlossenen Raum befindet
- Im Rahmen der Außenversicherung Brandschäden an Ihrem Hausrat, wenn Sie diesen zum Beispiel im Urlaub dabei haben und in Ihrem Hotelzimmer ein Feuer ausbricht, was Ihren Hausrat beschädigt/zerstört
- Schäden nach einer Explosion, Implosion oder Verpuffung in Ihren Wohnräumen (z.B. Silvesterrakete explodiert im Haus)
- Seng- oder Schmorschäden, z.B. die Glut einer Zigarette zerstört Ihre Couch
- Rauch- und Rußschäden
- Schäden nach einem Blitzschlag
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen nach einem Gewitter
Wann zahlt die Hausratversicherung bei Brand nicht?
Die ADAC Hausratversicherung zahlt bei Brand nicht, wenn Ihr ständig bewohntes Wohnobjekt im Ausland ist oder es sich um eine beruflich bedingte Zweitwohnung handelt. Auch wenn Sie einen Brandschaden vorsätzlich herbeigeführt haben, leistet die Hausratversicherung des ADAC nicht. Darüber hinaus sind Schäden durch innere Unruhen, Krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen nicht abgedeckt.Zur ADAC Hausratversicherung
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Mit dem Notfall-Elektro-Installateur-Service des ADAC Zuhause-Schutzbrief vermitteln wir Ihnen eine zuverlässige tatkräftige Hilfe aus einem qualifizierten Handwerker-Netzwerk. Wir übernehmen die Kosten bis 500 €.
Ihre Wohnung/Ihr Haus ist nach einem Feuer nicht mehr bewohnbar? Wir organisieren Ihnen im Tarif Premium kurzfristig eine Hotelübernachtung (oder ähnliches) inklusive Transfer und übernehmen die Kosten bis 500 €.
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Weitere Themen zur Hausratversicherung
Was tun nach einem Brand?
Bei größeren Schäden kontaktieren Sie am besten eine Fachfirma. Diese unterstützt Sie beim Aufräumen der Brandschäden, sodass Ihre Räume wieder bewohnbar werden. Die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Versicherung.
Was muss ich sonst noch zur Hausratversicherung bei Brand wissen?
Teilweise gehen Geschädigte jedoch auch leer aus. Durch das Haftungsprivileg kann die Feuerwehr nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden belangt werden. Muss die Feuerwehr aufgrund eines Küchenbrandes eine Wohnungstüre eintreten, so muss sie die beschädigte Türe nicht ersetzen. Auch die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung leisten in diesem Fall nicht. Der Geschädigte muss die Kosten aus eigener Tasche begleichen.