Einreise nach Russland und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine coronabedingte Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 31.3.2022
EINREISE<br /><br />Deutschen Staatsbürgern ist die Einreise gestattet. Sie muss per Direktflug aus bestimmten Staaten, darunter Deutschland, erfolgen. <br /><br />Erforderlich ist ein negativer PCR-Test, der maximal 48 Stunden vor der Ankunft in Russland durchgeführt wurde. Der Nachweis muss in englischer oder russischer Sprache ausgestellt sein und in Papierform vorliegen. <br /><br />Am Ankunftsflughafen kann stichprobenartig ein weiterer Covid-19-Test angeordnet werden. <br /><br />TRANSIT<br /><br />Im internationalen Flugverkehr ist ein Flughafentransit ohne Verlassen des Transitbereich gestattet, wenn er maximal 24 Stunden dauert. Erforderlich ist der oben beschriebene negative PCR-Test.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss mindestens 6 Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein. Beschädigte Pässe führen zur Zurückweisung.
Es wird ein Visum verlangt, das im Voraus bei einer der russischen Konsularabteilungen in Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig und München oder beim russischen Visazentrum einzuholen ist.
Ab einem Aufenthalt von 7 Tagen besteht Anmeldepflicht bei der Migrationsbehörde. Unterkunftsbetriebe erledigen dies gewöhnlich für Ihre Gäste. Bei privaten Aufenthalten ist die einladende Person oder Organisation für die Anmeldung verantwortlich.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Der EU-Heimtierausweis ist mitzuführen. Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip enthalten sein.
Impfungen
Im EU-Heimtierausweis ist der Eintrag einer Tollwutimpfung (durchgeführt mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor Grenzübertritt) vorgeschrieben. Außerdem muss der Amtstierarzt das Tier nicht länger als 5 Tage vor der Einreise untersuchen und dies im EU-Heimtierausweis bestätigen.
Für die Wiedereinreise in die EU über bestimmte Nicht-EU-Länder (z.B. die Ukraine und Moldau) ist ein Tollwut-Antikörper-Nachweis erforderlich, der noch in Deutschland frühestens 30 Tage nach der Impfung durchgeführt und ebenso im EU-Heimtierausweis bestätigt sein muss.
Weitere Regelungen
Hotels erlauben in der Regel keine Tiere.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch bleiben für Personen ab dem 18. Lebensjahr 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 200 Zigarillos oder 500g Tabak; 3 Liter alkoholische Getränke (nur Reisende ab 21 Jahre).
VERBOTEN ist die Einfuhr von frischem Obst, Gemüse, Milchprodukten, Fleisch und Fleischwaren.
Weitere Produkte und Güter
Auskunft zur Mitnahme von Waffen erteilt die russische Botschaft. <br />
Gebrauchsgüter
Zollfrei eingeführt werden dürfen persönliche Gebrauchsgegenstände bis zu einem Gewicht von bis zu 50 kg (Transportmittel, Koffer etc. nicht mitgerechnet) oder einem Gesamtwert bis zu 1.500 Euro.<br />Kameras, Videogeräte, Musikinstrumente, Sportausrüstung, Schmuck und andere wertvolle Gegenstände müssen bei Einreise deklariert werden, um eine Wiederausfuhr sicherzustellen.
Bei der Ausreise zu beachten
Grundsätzlich verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenstände, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen.