Ich habe die Auslandskrankenversicherung vor dem 09.12.2019 abgeschlossen. Wo bekomme ich einen Überblick, wann ich Leistungen in meiner alten Auslandskrankenversicherung erhalte und wie kann ich eine Vertragsänderung vornehmen?
Wenn Sie die Auslandskrankenversicherung vor dem 09.12.2019 abgeschlossen haben, erhalten Sie Leistungen für die ersten 45 Tage Ihrer Reise (ab Grenzübertritt). Mehr Informationen erhalten Sie unter www.adac.de/mein-adac.
Gerne beraten wir Sie auch unter der 089/76 76 66 32 (Mo-Fr, 8-18 Uhr) oder in einer der ADAC Geschäftsstellen.
Wann brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung ist immer dann wichtig, wenn Sie privat oder beruflich (Ausnahme: Berufssportler nehmen im Ausland an einem Wettkampf teil - nicht versichert) ins Ausland reisen, unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie verreisen.
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nämlich nur in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Muss man im Ausland wie Thailand, Ägypten oder USA von einem Arzt behandelt werden, trägt ein Reisender in der Regel alle Kosten selbst. Ein Krankenrücktransport in eine deutsche Klinik ist generell nicht abgedeckt.
Eine Auslandskrankenversicherung ist daher ein wichtiger Schutz auf einer Auslandsreise.
Wie kann ich mir entstandene Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen?
Sie wurden im Ausland medizinisch behandelt und wollen die Ihnen dabei entstandenen Kosten einreichen?
Der Schadenservice der Auslandskrankenversicherung ist für Sie da. Sie können die Kosten ganz einfach und schnell, in nur 4 Schritten, direkt online einreichen oder uns in einem Formular melden.
Kosten einreichen
Was ist ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung?
Ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung tritt dann ein, wenn im Ausland während Ihrer Reise eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird. Dazu zählt auch eine ärztliche Behandlung, wenn auf Ihrer Reise plötzlich Schwangerschaftskomplikationen auftreten, Sie eine Fehlgeburt oder eine Frühgeburt erleiden oder die versicherte Person im Ausland stirbt.
Welche Voraussetzungen muss ich für einen Kranken(rück-)transport erfüllen?
Krankenrücktransport:
Wenn im Ausland eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird und diese länger als 14 Tage dauert, organisiert der ADAC Ambulance Service, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe.
Mehr Informationen zum Krankenrücktransport
Ersttransport:
Versichert im ADAC Auslandskrankenschutz ist der medizinisch notwendige Ersttransport zum nächst erreichbaren oder geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus. Wenn der Transport von einem Hubschrauber durchgeführt wird (Entscheidung der Rettungsleitstelle vor Ort im Ausland), ist dieser entsprechend versichert.
Was muss ich in der Auslandskrankenversicherung beachten, wenn ich eine Vorerkrankung habe?
Wenn Sie bereits vor Reiseantritt aufgrund einer chronischen Erkrankung in Behandlung sind, erstattet Ihnen Ihre Auslandskrankenversicherung die Mehraufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei einer Verschlechterung Ihrer chronischen Krankheit.
Bei Vorerkrankungen sollten Sie vor Reiseantritt Ihren behandelnden Arzt bezüglich der gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf das Urlaubsziel und Art der Reise konsultieren.
Wer ist mit der Auslandskrankenversicherung geschützt?
Bei Abschluss haben Sie die Wahl zwischen einem Einzel- und Familienvertrag. Mit dem Einzelvertrag sind Sie selbst, mit dem Familienvertrag Sie und Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Kinder bis zum 23. Geburtstag versichert.
Der nichteheliche Partner und seine Kinder bis zum 23. Geburtstag sind mitversichert, wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wie lange ist die ADAC Auslandskrankenversicherung gültig?
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC gilt ab dem Tag der Ausreise für die ersten 63 Tage Ihrer Reise. Wichtig dabei ist, dass der Vertrag vor Ausreise abgeschlossen wurde. Der Versicherungsschutz endet spätestens 63 Tage nach dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes bzw. Ihrer Rückkehr nach Deutschland oder mit dem Ende Ihres Vertrages.
Bitte beachten Sie: seit dem 09.12.2019 bietet die Auslandskrankenversicherung des ADAC noch stärkere Leistungen. Haben Sie bereits vorher die Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, gilt der Schutz für die ersten 45 Tage Ihrer Auslandsreise. Wir beraten Sie gerne persönlich unter 089/76 76 66 32 oder in einer unserer Geschäftsstellen, wenn Sie sich die neuen Leistungen sichern wollen.
Der ADAC Auslandskrankenschutz ist ein Jahresschutz, den Sie als Vertrag mit und ohne Verlängerung beantragen können. Der Versicherungsschutz ohne Verlängerung endet automatisch nach einem Jahr, eine Kündigung Ihrerseits ist nicht notwendig. Beantragen Sie den ADAC Auslandskrankenschutz mit Verlängerung, läuft der Vertrag von Jahr zu Jahr weiter, wenn Sie nicht einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres in Textform gekündigt haben.
Wichtige Hinweise:
Im Internet können Sie die ADAC Auslandskrankenversicherung nur mit Verlängerung abschließen.
Sie können die Auslandskrankenversicherung auch mit sofortigem Versicherungsschutz abschließen. So erhalten Sie noch heute den Versicherungsschutz und können direkt in den Urlaub fahren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bei Abschluss noch in Deutschland befinden. Sollten Sie bereits einen ADAC Auslandskrankenschutz besitzen und vor Ihrer Abreise eine kurzfristige Vertragsänderung vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die +49 89 76 76 66 32 (8-18 Uhr, Mo-Fr).
In welchen Ländern gilt der Schutz der Auslandskrankenversicherung?
Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem ein Wohnsitz für die versicherte Person besteht.
Insbesondere bei Fernreisen sollten Sie sich über die Bestimmungen in dem Land, in das Sie verreisen, informieren. Zu folgenden Ländern erhalten Sie von uns weitere Informationen:
Auslandskrankenversicherung USA
Auslandskrankenversicherung Kuba
Auslandskrankenversicherung Russland
Welche Regeln gelten in der Auslandskrankenversicherung, wenn ich aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes länger als 63 Tage im Ausland bin?
Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung spätestens 63 Tage nach Beginn des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Ist die geplante Rückreise innerhalb der 63 Tage der Auslandsreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tage der Transportfähigkeit.
Bin ich in der Auslandskrankenversicherung geschützt, wenn ich wegen Schwangerschaftskomplikationen im Ausland zum Arzt muss?
Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer Schwangerschaftskomplikation oder einer medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechung im Ausland zum Arzt müssen. Auch bei einer Früh- oder Fehlgeburt sichert Sie die Auslandskrankenversicherung ab.
Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen hingegen sind nicht abgedeckt.
Bekomme ich eine spanische/englische Versicherungsbestätigung, wenn ich z.B. nach Kuba reise?
Gerne können wir Ihnen eine fremdsprachige Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung ausstellen.
Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:
- persönlich in einer Geschäftsstelle
- telefonisch unter: + 49 89 / 7676 – 6632 (Mo-Fr von 07:00 – 19:00 Uhr Ortszeit)
- per Fax unter: + 49 89 / 7676 – 6346
- per E-Mail an: service@adac.de
Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Mitglieds- oder Kundennummer sowie die Vor- und Nachnamen und die Geburtsdaten der mitversicherten, mitreisenden Personen ((Ehe)Partner, minderjährige Kinder) und den Reisezeitraum mit.
Leistet meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich aufgrund eines Tauchunfalls eine Druckkammerbehandlung benötige?
Im Rahmen des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir die Kosten bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung, einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise erkundigen, wo sich in Ihrem Tauchgebiet Krankenhäuser mit Dekompressionskammern befinden.
Kann ich die Auslandskrankenversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, eine Auslandskrankenversicherung kann als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
Ob sich das lohnt und welche anderen Versicherungen angegeben werden können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema:
"Versicherungen von der Steuer absetzen"
Wie kann ich mir entstandene Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen?
Im Schadenfall benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte Online Schadenformular. Sie können dort alle notwendigen Rechnungen, ärztliche Verordnungen und Dokumente hochladen und bequem 24/7 einreichen. Natürlich können Sie Ihren Schadenfall auch schriftlich oder telefonisch melden.