Auslandskrankenversicherung - Sinnvoller Schutz für jede Auslandsreise
Die Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen sinnvollen Schutz für die ersten 63 Tage aller Ihrer Auslandsreisen. Sollten Sie oder Ihre Familie inklusive Ihrer Kinder bis zum 23. Geburtstag krank werden und vor Ort medizinische Hilfe benötigen. Egal ob ambulant oder stationär. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die anfallenden Kosten. Sie sind weltweit, also auch in den USA und Kanada, abgesichert.
Bei Notfällen im Ausland sind wir 365 Tage, rund um die Uhr, für Sie da.
Welche Vorteile bietet mir die Auslandskrankenversicherung?
Weltweiter Schutz ganzjährig auf jeder Auslandsreise
Die Auslandskranken-versicherung bietet als Jahres-vertrag Schutz bei Krankheit und Verletzung im Ausland. Weltweit, das ganze Jahr für die ersten 63 Tage jeder Reise. Ohne Selbstbeteiligung.
Kostenübernahme von Heilbehandlungen
Bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland, egal ob ambulant, stationär oder beim Zahnarzt, erstattet die Auslandskrankenversicherung die Kosten. Auch bei alternativer Medizin.
Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
Die Auslandskranken-versicherung übernimmt die Organisation und Kosten eines medizinisch sinnvollen Kranken-rücktransportes. Zum Wohnsitz oder in ein Krankenhaus am Wohnort.
Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus
Bei stationärer Behandlung im Ausland genießen Sie Privatpatienten-Status. Sie haben freie Wahl unter den Krankenhäusern. Wir leisten gemäß den Versicherungs-bedingungen.
Schutz für die ganze Familie inklusive der Kinder
Im Familienvertrag der Auslands-krankenversicherung können Sie sich und Ihre ganze Familie absichern. Kinder sind bis zum 23. Geburtstag mitversichert. Auch wenn Sie getrennt voneinander verreisen.
Sofortiger Versicherungsschutz
Sie können die Auslands-krankenversicherung heute online abschließen und direkt heute noch in den Urlaub fahren. Der Abschluss muss noch in Deutschland, also vor Grenzübertritt, erfolgen.
Wie hilft mir die Auslandskrankenversicherung auf meinen Reisen?
Die Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen viele hilfreiche Leistungen, wenn Sie im Urlaub eine medizinisch notwendige Heilbehandlung benötigen. Die Leistungen, in Form einer Kostenerstattung oder als Serviceleistung, erhalten Sie in drei unterschiedlichen Tarifen. Sie können frei wählen, welchen Schutz Sie benötigen.
Die Top-Leistungen der Auslandskrankenversicherung
Ein Krankenrücktransport wird in der Auslandskrankenversicherung bedingungsgemäß durchgeführt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Sinnvoll kann der Rücktransport z. B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Medizinisch vertretbar bedeutet, dass der Transport dem Patienten keinen Schaden zufügt oder ihn einem unverhältnismäßig hohen Risiko aussetzt.
Ebenso zahlen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich oder angeordnet ist. Bei minderjährigen Kindern übernehmen wir die Transportkosten der Begleitperson in jedem Fall.
Der Krankenrücktransport ist in allen Tarifen der Auslandskrankenversicherung enthalten. In den Tarifen Exklusiv und Premium des ADAC Auslandskrankenschutz beraten wir Sie nach einem von uns durchgeführtem Krankenrücktransport telefonisch zu möglichen Leistungsträgern in Deutschland, zu Rehakliniken, spezialisierten Beratungsstellen für behindertengerechte Wohnungs- und Fahrzeuganpassungen, zu sozialrechtlichen Fragestellungen und zu Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung.
Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland erstatten wir im Rahmen der Auslandskrankenversicherung die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt inkl. Transport zum Arzt oder Krankenhaus und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen.
In denTarifen Exklusiv und Premium des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir Ihnen zusätzlich die Kosten bis zu 1.000 €, die Ihnen durch die Rückfahrt zu Ihrer Unterkunft nach einer Erstversorgung entstehen.
Stationäre Behandlung
Wir übernehmen neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die Kosten für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus. Sie haben dabei die freie Wahl unter den Krankenhäusern im Ausland. Für die erstattungsfähigen Kosten geben wir eine Kostenübernahme-Erklärung gegenüber dem Krankenhaus im Ausland ab. Außerdem werden von uns die Kosten für Rooming-In einer Begleitung im selben Krankenhauszimmer getragen.
Die Kosten-Erstattung bei ambulanter und stationärer Heilbehandlung im Ausland erhalten Sie in allen Tarifen der Auslandskrankenversicherung.
In der Auslandskrankenversicherung erstatten wir Ihnen die Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten wir auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, wie zum Beispiel bei Akupunktur zur Schmerztherapie.
Verordnet der zugelassene Behandler eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommen Sie in der Auslandskrankenversicherung die dafür angefallenen Kosten von uns zurück.
Die Kostenerstattung ist in allen Tarifen der Auslandskrankenversicherung enthalten.
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Welche Tarife und Leistungen erhalte ich in der Auslandskrankenversicherung?
Tarif Basis
Erstattung bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland, ambulant, stationär und beim Zahnarzt
NEU: Haustierversicherung für Ihre Reise ins Ausland
Finanzieller Schutz für Sie bei Erkrankung und Verletzung Ihres Haustieres. Wenn Sie im Ausland sind - egal, ob Ihr Haustier mitreist oder zu Hause in Deutschland bleibt. Mit freier Tierarztwahl. Für alle versicherbaren Hunde- und Katzenrassen.
Wann leistet die Auslandskrankenversicherung? Wann leistet sie nicht?
Die Leistungen der Auslandskrankenversicherung erhalten Sie:
Wenn für Sie, oder im Rahmen des Familienvertrags für Ihren (Ehe-)Partner und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag, im Urlaub in den ersten 63 Tagen eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird. Auch bei Covid-19.
Wenn ein zugelassener Arzt am Urlaubsort Arzneimittel, Verbandsstoffe oder Verbände verordnet
Wenn ein Krankenrücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
Wenn Sie ein Angehöriger/ eine nahestehende Person am Urlaubsort im Krankenhaus auf Grund eines Versicherungsfalles besuchen muss
Wenn Ihre mitversicherten, minderjährigen Kinder betreut oder nach Hause reisen müssen, weil im Ausland ein Versicherungsfall eingetreten ist
Wenn Ihr Gepäck im Zusammenhang mit einem Krankenrücktransport nach Hause gebracht werden muss
Wenn Ihr Haustier (Hund oder Katze) nach Hause gebracht werden muss, weil Sie sich auf Grund eines Versicherungsfalles nicht selbst um Ihr Haustier kümmern können
Wenn eine versicherte Person am Urlaubsort verstorben ist und entweder nach Deutschland überführt oder am Sterbeort beerdigt werden muss
Die Auslandskrankenversicherung leistet nicht:
Wenn Ihnen aufgrund einer Behandlung in Deutschland Kosten entstehen
Wenn Sie für eine Heilbehandlung ins Ausland reisen
Wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen
Wenn Sie sich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
Wenn Erkrankungen oder Verletzungen auf Sucht beruhen
Bitte beachten Sie: die dargestellten Inhalte der Auslandskrankenversicherung gelten für Verträge mit Beginn ab dem 09.12.2019.
ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit - Für Reisen zwischen 2 bis 24 Monate
Sie verreisen länger als 63 Tage, wollen eine Weltreise oder ein Auslandssemester machen? Dann ist unser ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit der optimale Schutz für Sie. Der Reisezeitraum ist flexibel wählbar zwischen 2-24 Monate.
Die Auslandskrankenversicherung können Sie in weniger als 2 Minuten ganz einfach berechnen und abschließen. Mit dem Sofortigen Schutz können Sie die Auslandskrankenversicherung auch dann abschließen, wenn Sie noch am selben Tag verreisen.
Ihr Versicherungsbeitrag ist abhängig von
1. Ihrem Alter: Der Beitrag Ihrer Auslandskrankenversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.
2. Ihrem Tarif: Sie haben die Wahl zwischen den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium.
3. Ihrer Vertragsart: Sie haben in der Auslandskrankenversicherung die Wahl zwischen einem Einzelvertrag oder einem Familienvertrag.
4. Ihrer Mitgliedschaft: Die Auslandskrankenversicherung kann auch von Personen ohne Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
Auslandskrankenversicherung im Jahresvertrag für Familien ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Sehr Gut.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Chip für den besten Online Vertragsabschluss.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das Fairste Preis-Leistungs-Verhältnis.
ADAC Auslandskrankenschutz von Focus Money ausgezeichnet als fairster Reisekrankenversicherer.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation.
ADAC Auslandskrankenschutz ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot.
Krank im Ausland? Wir sind rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar!
Sie sind Inhaber der Auslandskrankenversicherung und Sie selbst oder eine im Familienvertrag mitversicherte Person ist im Urlaub krank? Der ADAC Ambulanz-Service ist rund um die Uhr das ganze Jahr über für Sie erreichbar. Fordern Sie im Notfall direkt hier unsere Serviceleistungen aus dem Ausland an. Die Telefonkosten, die Ihnen durch die Kontaktaufnahme mit uns entstehen, erstatten wir Ihnen in der Auslandskrankenversicherung.
Außerdem hilft Ihnen der Reisemedizinische Informationsservice, wenn Sie eine medizinische Behandlung im Ausland benötigen. Sie erhalten hier Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in Ihrer Nähe.
Schadenservice: Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen
Sie oder eine mitversicherte Person sind im Urlaub erkrankt, mussten ärztlich behandelt werden und möchten nun die dabei entstandenen Kosten in der Auslandskrankenversicherung einreichen?
Was sollte ich noch über die Auslandskrankenversicherung wissen:
Wenn Sie die Auslandskrankenversicherung vor dem 09.12.2019 abgeschlossen haben, erhalten Sie Leistungen für die ersten 45 Tage Ihrer Reise (ab Grenzübertritt). Mehr Informationen erhalten Sie unter www.adac.de/mein-adac.
Eine Auslandskrankenversicherung ist immer dann wichtig, wenn Sie privat oder beruflich (Ausnahme: Berufssportler nehmen im Ausland an einem Wettkampf teil - nicht versichert) ins Ausland reisen, unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie verreisen.
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nämlich nur in den Ländern der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Muss man im Ausland wie Thailand, Ägypten oder USA von einem Arzt behandelt werden, trägt ein Reisender in der Regel alle Kosten selbst. Ein Krankenrücktransport in eine deutsche Klinik ist generell nicht abgedeckt.
Eine Auslandskrankenversicherung ist daher ein wichtiger Schutz auf einer Auslandsreise.
Sie wurden im Ausland medizinisch behandelt und wollen die Ihnen dabei entstandenen Kosten einreichen?
Der Schadenservice der Auslandskrankenversicherung ist für Sie da. Sie können die Kosten ganz einfach und schnell, in nur 4 Schritten, direkt online einreichen oder uns in einem Formular melden.
Ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung tritt dann ein, wenn im Ausland während Ihrer Reise eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird. Dazu zählt auch eine ärztliche Behandlung, wenn auf Ihrer Reise plötzlich Schwangerschaftskomplikationen auftreten, Sie eine Fehlgeburt oder eine Frühgeburt erleiden oder die versicherte Person im Ausland stirbt.
Krankenrücktransport:
Wenn im Auslandeine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird und diese länger als 14 Tage dauert, organisiert der ADAC Ambulance Service, soweit medizinisch sinnvoll und vertretbar, Ihren Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Falls erforderlich, bringen wir Sie per Ambulanz-Jet nach Deutschland zurück. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe.
Ersttransport:
Versichert im ADAC Auslandskrankenschutz ist der medizinisch notwendige Ersttransport zum nächst erreichbaren oder geeigneten Arzt bzw. Krankenhaus. Wenn der Transport von einem Hubschrauber durchgeführt wird (Entscheidung der Rettungsleitstelle vor Ort im Ausland), ist dieser entsprechend versichert.
Wenn Sie bereits vor Reiseantritt aufgrund einer chronischen Erkrankung in Behandlung sind, erstattet Ihnen Ihre Auslandskrankenversicherung die Mehraufwendungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei einer Verschlechterung Ihrer chronischen Krankheit.
Bei Vorerkrankungen sollten Sie vor Reiseantritt Ihren behandelnden Arzt bezüglich der gesundheitlichen Risiken im Hinblick auf das Urlaubsziel und Art der Reise konsultieren.
Bei Abschluss haben Sie die Wahl zwischen einem Einzel- und Familienvertrag. Mit dem Einzelvertrag sind Sie selbst, mit dem Familienvertrag Sie und Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Kinder bis zum 23. Geburtstag versichert.
Der nichteheliche Partner und seine Kinder bis zum 23. Geburtstag sind mitversichert, wenn Sie in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Auslandskrankenversicherung des ADAC gilt ab dem Tag der Ausreise für die ersten 63 Tage Ihrer Reise. Wichtig dabei ist, dass der Vertrag vor Ausreise abgeschlossen wurde. Der Versicherungsschutz endet spätestens 63 Tage nach dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes bzw. Ihrer Rückkehr nach Deutschland oder mit dem Ende Ihres Vertrages.
Bitte beachten Sie: seit dem 09.12.2019 bietet die Auslandskrankenversicherung des ADAC noch stärkere Leistungen. Haben Sie bereits vorher die Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, gilt der Schutz für die ersten 45 Tage Ihrer Auslandsreise. Wir beraten Sie gerne persönlich unter 089/76 76 66 32 oder in einer unserer Geschäftsstellen, wenn Sie sich die neuen Leistungen sichern wollen.
Der ADAC Auslandskrankenschutz ist ein Jahresschutz, den Sie als Vertrag mit und ohne Verlängerung beantragen können. Der Versicherungsschutz ohne Verlängerung endet automatisch nach einem Jahr, eine Kündigung Ihrerseits ist nicht notwendig. Beantragen Sie den ADAC Auslandskrankenschutz mit Verlängerung, läuft der Vertrag von Jahr zu Jahr weiter, wenn Sie nicht einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres in Textform gekündigt haben.
Wichtige Hinweise:
Im Internet können Sie die ADAC Auslandskrankenversicherung nur mit Verlängerung abschließen.
Sie können die Auslandskrankenversicherung auch mit sofortigem Versicherungsschutz abschließen. So erhalten Sie noch heute den Versicherungsschutz und können direkt in den Urlaub fahren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bei Abschluss noch in Deutschland befinden. Sollten Sie bereits einen ADAC Auslandskrankenschutz besitzen und vor Ihrer Abreise eine kurzfristige Vertragsänderung vornehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die +49 89 76 76 66 32 (8-18 Uhr, Mo-Fr).
Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht auf der ganzen Welt mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem ein Wohnsitz für die versicherte Person besteht.
Insbesondere bei Fernreisen sollten Sie sich über die Bestimmungen in dem Land, in das Sie verreisen, informieren. Zu folgenden Ländern erhalten Sie von uns weitere Informationen:
Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung spätestens 63 Tage nach Beginn des jeweiligen Auslandsaufenthaltes. Ist die geplante Rückreise innerhalb der 63 Tage der Auslandsreise aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zum Tage der Transportfähigkeit.
Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer Schwangerschaftskomplikation oder einer medizinisch bedingten Schwangerschaftsunterbrechung im Ausland zum Arzt müssen. Auch bei einer Früh- oder Fehlgeburt sichert Sie die Auslandskrankenversicherung ab.
Kontroll-, Vorsorge- und Routineuntersuchungen hingegen sind nicht abgedeckt.
Gerne können wir Ihnen eine fremdsprachige Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung ausstellen.
Sie können die Bestätigung folgendermaßen beantragen:
Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Mitglieds- oder Kundennummer sowie die Vor- und Nachnamen und die Geburtsdaten der mitversicherten, mitreisenden Personen ((Ehe)Partner, minderjährige Kinder) und den Reisezeitraum mit.
Im Rahmen des ADAC Auslandskrankenschutz erstatten wir die Kosten bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung, einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise erkundigen, wo sich in Ihrem Tauchgebiet Krankenhäuser mit Dekompressionskammern befinden.
Ja, eine Auslandskrankenversicherung kann als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
Ob sich das lohnt und welche anderen Versicherungen angegeben werden können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema: "Versicherungen von der Steuer absetzen"
Im Schadenfall benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte Online Schadenformular. Sie können dort alle notwendigen Rechnungen, ärztliche Verordnungen und Dokumente hochladen und bequem 24/7 einreichen. Natürlich können Sie Ihren Schadenfall auch schriftlich oder telefonisch melden.
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