Frankreich: Streik an Flughäfen fällt aus – trotzdem Verspätungen

Eine Abflugtafel weist auf annullierte Flüge während eines landesweiten Streiktages hin, der von französischen Gewerkschaften gegen die geplante Reform des Rentensystems der Regierung am Flughafen Nizza Côte d'Azur in Nizza
Etliche Flieger von und nach Frankreich heben bis Freitag nicht pünktlich ab © dpa/Sebastien Nogier

Flugreisende von und nach Frankreich benötigen heute Geduld, auch wenn der angekündigte Fluglotsen-Streik kurzfristig abgesagt wurde. Ausfälle und Verspätungen an vielen Flughäfen gibt es trotzdem.

  • Störungen im Flugverkehr bis Freitagmorgen

  • Flughafenbetreiber rechnen mit Ausfallquote von 75 Prozent

  • ADAC Reiserecht: Was bei Streiks im Flugverkehr grundsätzlich gilt

Der für Donnerstag, 25. April, angekündigte Streik der französischen Fluglotsen wurde kurzfristig abgesagt. Trotzdem müssen Reisende bis Freitagmorgen mit erheblichen Behinderungen rechnen.

Auch Verbindungen von und nach Deutschland, darunter auch Lufthansa-Flüge, dürften von Verspätungen betroffen sein. Einschränkungen gibt es bis Freitagmorgen.

Flughäfen: Ausfallquote bis zu 75 Prozent

Airlines seien gebeten worden, ihre Starts und Landungen in Orly am Donnerstag um 75 Prozent und in Charles de Gaulle um 55 Prozent zu reduzieren sowie am Flughafen Marseille um 65 Prozent, teilte die Zivilluftfahrtbehörde DGAC am Mittwoch, 24. April, mit. An den übrigen Flughäfen sollte das Flugangebot um 45 Prozent verringert werden. Wegen der Streikabsage in letzter Minute könne nur eine Notbesetzung an Fluglotsen eingesetzt werden, hieß es zur Begründung. Es muss mit Flugausfällen und Verspätungen gerechnet werden.

Reisende sollten zeitnah ihren Flugstatus prüfen und sich gegebenenfalls direkt mit ihrer Airline in Verbindung setzen.

Streik der Fluglotsen: Was Reisende wissen sollten

Grundsätzlich gilt: Bei der Annullierung oder Verspätung von Flügen haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung. Die Airline kann die Zahlung nur dann verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Darunter versteht man Umstände, die für die Airline nicht beherrschbar sind. Das kann zum Beispiel auch ein Streik sein.

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