Mit dem Auto unterwegs in Russland
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Dringend empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig).
Fahrzeugpapiere
Mitzuführen ist die Zulassungsbescheinigung Teil I mit einer beglaubigten Übersetzung in die russische Sprache oder die Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins (nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I gültig).
Die IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte, i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer) als Nachweis der Haftpflichtversicherung wird anerkannt und muss den Eintrag des Länderkürzels enthalten. Ohne IVA muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Für die Einreise mit dem eigenen Pkw ist eine Zolleinfuhrerklärung (Formular an der Grenze erhältlich) erforderlich, die bei Ausreise wieder vorgelegt werden muss. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr nicht möglich.
Wenn ein längerer Aufenthalt, als in der Gültigkeit angegeben, geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Nicht erforderlich ist die Mitnahme eines Carnet de Passages für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen.
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Lkw-Fahrverbote
In Russland besteht kein generelles Lkw-Fahrverbot an Sonn-und Feiertagen.<br /><br />Für einzelne Straßen kann es jedoch spezielle Fahrverbote geben. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,3.
Vorfahrtsregelungen
Einsatzfahrzeugen sowie Konvois mit Blinklicht ist Vorrang zu gewähren sowie Straßenbahnen und Busse.
Vorfahrtsregelungen am Kreisverkehr
Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, es sei denn, es wird mit Verkehrszeichen anders geregelt.
Halten und Parken
Parkverbot bis zu 5 m vor einem Fußgängerübergang oder einer Kreuzung sowie an Stellen, an denen die Sicht eingeschränkt ist.
Parkverbot gilt innerhalb von 50 m vor einem Bahnübergang.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Behindertenparkplätze sind mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ort zu erkundigen, ob Ihr deutscher Schwerbehindertenausweis anerkannt wird.
Lichtpflicht
Auf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Die Benutzung von Radarwarngeräten ist untersagt.
Telefonieren
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kindersitze
Kinder bis 12 Jahre und unter 1,45 m müssen durch Kinderrückhalteeinrichtungen (Kindersitz bzw. Sitzerhöhung) gesichert werden.
Weitere Mitführpflichten
Um Beanstandungen vor Ort zu vermeiden, wird die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets und eines Feuerlöschers empfohlen.
Winterausrüstung
Winterreifen
Die Verwendung von Winterreifen (mit Schneeflockensymbol oder M+S Kennzeichnung) ist zwischen dem 1. Dezember und dem 1. März obligatorisch und müssen an allen Rädern montiert werden. Mindestprofiltiefe 4mm.
Schneeketten
Empfohlen bei Fahrten im Ural Gebirge.
Spikes
Spikes müssen an allen Rädern montiert werden. In Sibirien und im Osten Russlands wird die Verwendung von Spikes empfohlen.
Bußgelder - Besonderheiten
Verboten ist die Begleichung von Bußgeldern an Ort und Stelle. Die Entrichtung von Bußen muss im Rahmen einer Bankzahlung erfolgen.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei jedem Verkehrsunfall muss die Polizei (Miliz) zum Unfallort gerufen werden.