Zweitwagen versichern & sparen.
Was ist eine Zweitwagenversicherung?
Eine Zweitwagenversicherung ist eine Kfz-Versicherung für ein weiteres Fahrzeug innerhalb eines Haushalts. Sie wird benötigt, wenn neben dem Erstwagen ein zweites Auto eigenständig versichert werden soll.Viele Versicherer bieten für Zweitwagen besondere Einstufungsregelungen an, die einen günstigeren Einstieg ermöglichen können (Zweitwagenregelung).
Wann kann die Zweitwagenregelung genutzt werden?
Zur Anwendung kommt die Regelung in erster Linie bei Paaren und Familien mit zwei oder mehr Fahrzeugen:- wenn zum auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Erstfahrzeug noch ein Zweitfahrzeug zugelassen und versichert wird,
- wenn zum auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Erstfahrzeug noch ein Zweitfahrzeug auf den Ehe-/Lebenspartner zugelassen und versichert wird,
- wenn Führerscheinneulinge ihr Auto auf ein Elternteil zulassen. Diese steigen dann mit einer günstigeren SF-Klasse ein.
Zweitwagen beim gleichen Anbieter wie Erstwagen versichern?
Es besteht keine Pflicht alle Fahrzeuge bei einem Anbieter zu versichern. Meist ist es aber sinnvoll, den Zweitwagen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft zu versichern, denn viele bieten die sogenannte Zweitwagenregelung an. Als Versicherungsnehmer können Sie hier von einer günstigeren Einstufung und somit einem günstigen Beitrag profitierenWird der Zweitwagen wie der Erstwagen eingestuft?
Ein Zweitwagen erhält nicht automatisch die gleiche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wie das Erstfahrzeug. Denn es muss zwischen der regulären Einstufung und einer tarifabhängigen Sondereinstufung unterschieden werden.Reguläre Einstufung eines Zweitwagens
Wird ein Fahrzeug erstmals versichert und liegen keine eigenen schadenfreien Versicherungsjahre vor, erfolgt die Einstufung grundsätzlich nach den Tarifregelungen des Versicherers. Die Schadenfreiheitsklasse richtet sich dabei nicht automatisch nach der SF-Klasse des Erstwagens.Sondereinstufung für Zweitwagen
Viele Versicherer bieten für Zweitwagen besondere Einstufungsregelungen unter bestimmten Voraussetzungen an. Dazu gehören unter anderem:- Das Erstfahrzeug befindet sich nicht in SF-Klasse 0.
- Die Schadenfreiheit des Erstwagens erfüllt die Voraussetzungen des Tarifs.
- Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter und Fahrerkreis entsprechen den tariflichen Anforderungen.
- Das Alter und die Fahrerfahrung der eingetragenen Fahrer werden berücksichtigt.
Warum bedeutet die gleiche SF-Klasse nicht automatisch den gleichen Beitrag?
Selbst wenn Erst- und Zweitwagen in derselben SF-Klasse eingestuft werden, können die Versicherungsbeiträge unterschiedlich ausfallen. Die SF-Klasse ist nur einer von mehreren Faktoren bei der Beitragsberechnung. Zusätzlich berücksichtigt die Versicherung beispielsweise:- Fahrzeugtyp und Typklasse
- Motorisierung und Fahrzeugwert
- jährliche Fahrleistung
- Regionalklasse
- gewählten Versicherungsumfang
- Alter und Anzahl der Fahrer
Was hat außerdem Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie des Zweitwagens?
Besonders der Fahrerkreis wirkt sich auf die Kosten aus. Werden ausschließlich erfahrene Fahrer über 25 Jahre eingetragen, fällt der Beitrag häufig günstiger aus. Jüngere Fahrer oder Fahranfänger erhöhen dagegen in der Regel das Versicherungsrisiko und damit den Beitrag.
Auch Fahrzeugmodell und Typklasse haben einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie.
Ist der Versicherungsnehmer auch der Fahrzeughalter, können Sie zusätzlich sparen.
SF-Klassen beim Zweitwagen
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist einer der wichtigsten Faktoren für die Höhe des Versicherungsbeitrags. Je mehr schadenfreie Jahre ein Fahrer vorweisen kann, desto günstiger wird die Versicherung. Bei einem Zweitwagen ist die Einstufung von den Regelungen des jeweiligen Versicherers abhängig. Viele Versicherer bieten eine bessere Einstufung als für Fahranfänger an, wenn bereits ein Erstfahrzeug versichert ist.In welche SF-Klasse wird ein Zweitwagen eingestuft?
Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Die Einstufung hängt von den Tarifbedingungen und den Voraussetzungen des Versicherers ab. Deshalb lohnt sich vor Vertragsabschluss ein genauer Vergleich der Einstufungsregeln.Zweitwagen wie Erstwagen versichern – geht das?
Unter bestimmten Voraussetzungen bieten Versicherer Sonderregelungen an. Ob ein Zweitwagen ähnlich günstig wie ein Erstwagen eingestuft werden kann, hängt von den jeweiligen Tarifbedingungen sowie von Faktoren wie Versicherungsnehmer, Fahrer und Schadenverlauf ab. Eine automatische Gleichstellung mit dem Erstwagen gibt es jedoch nicht.
Zweitwagen für Fahranfänger versichern
Wegen der geringen Fahrpraxis und dem statistisch gesehenen höheren Unfallrisiko werden Fahranfänger in der Regel in einer niedrigen und relativ teuren Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Deshalb kann es sich für sie besonders lohnen, ihren Wagen als Zweitwagen der Eltern zu versichern. Die bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse ist ihnen somit gewährt.
Sind einige schadenfreie Jahre vergangen besteht die Möglichkeit den Fahranfänger als Versicherungsnehmer einzutragen und sofern die Versicherung zustimmt die schadenfreien Jahre zu übertragen, um weiter von dem Rabatt zu profitieren. Die Rabattübertragung ist nur zwischen Eltern und Kindern erlaubt.
Ratgeber zum Thema "Kfz-Versicherung für Fahranfänger"
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