Löwe fährt in weißem Auto - Kfz Haftpflichtversicherung ADAC

Kfz Haftpflichtversicherung

  • Schwarzes Häkchen im Kreis Gesetzlich vorgeschrieben in Deutschland.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis Für Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis Versicherungssumme bis zu 1 Mio. €
Los geht's! Mit der Kfz Haftpflicht.

Was ist eine Kfz Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jedes Auto braucht, um auf der Straße fahren zu dürfen.
Sie haftet bei Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug verursachen, aber nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des ADAC übersteigt die Versicherungssumme die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme deutlich:
Personenschäden sind bis 15 Mio. €, Sach- und Vermögensschäden bis 100 Mio. € versichert.

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Welche Leistungen bietet die Kfz Haftpflichtversicherung?

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Personenschaden 15 Mio. € positive positive positive
Werden bei dem Unfall, den Sie verursacht haben, Personen geschädigt, leisten wir Schadenersatz bis zu einer maximalen Summe von 15 Mio. € je Person und Schadenereignis.
Versicherungssumme 100 Mio. € positive positive positive
Die ADAC Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt alle Schäden, die Sie Anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Dies bezieht sich auf Personen-, Vermögens- oder Sachschäden. Wir kommen für Schäden bei fremden Fahrzeugen bis zu einer Summe von 100 Mio. € auf
Umweltschadendeckung positive positive positive
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Autoversicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. € pro Jahr.
Mallorca-Police positive positive positive
Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssummen der „Mallorca-Police“ entsprechen den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €). Sie gilt für den Versicherungsnehmer und den (Ehe-)Partner, bei der Anmietung eines Pkw innerhalb des Geltungsbereiches (ohne Deutschland).
Rabattschutz negativ negativ positive

Der Rabattschutz ist eine Versicherung Ihres Schadenfreiheitsrabattes, d.h. der erste Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden in einem Kalenderjahr führt nicht zu einer Rückstufung. Die SF-Klasse bleibt so unverändert.

In der Produktlinie Premium ist der Rabattschutz bereits inklusive.
Außerdem kann er bei Abschluss Ihrer Autoversicherung als Zusatzbaustein in der Produktlinien Komfort gegen einen Mehrbeitrag abgeschlossen werden.

Eigenschadendeckung negativ 100.000 € 200.000 €
Wenn Sie mit Ihrem Auto Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie in der Produktlinie Komfort bis 100.000 €, in der Produktlinie Premium bis 200.000 € versichert. Die Produktlinie Basis sichert Eigenschäden nicht ab.

Wann zahlt die Kfz Haftpflichtversicherung, wann nicht?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet:

  • Wenn Sie durch Ihr Fahrverhalten bei anderen Verkehrsteilnehmern einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht haben.
  • Wenn sich der Schaden auf mit dem Fahrzeug verbundene Anhänger oder Aufliegern erstreckt.
  • Bei einem Versicherungsfall in Europa.
  • Wenn Sie durch den Gebrauch Ihres Fahrzeuges einen Schaden am eigenen Eigentum verursachen, z.B. Garagenwand (Produktlinie Komfort und Premium).
  • Wenn der Versicherungsschutz bei einem durch einen Mietwagen verursachten Unfall im Ausland nicht ausreicht.
  • Wenn durch den Gebrauch Ihres Fahrzeugs ein Umweltschaden entsteht, z.B auslaufendes Öl.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet nicht:

  • bei Schäden am eigenen Fahrzeug.
  • bei genehmigten oder auch ungenehmigten Rennen.
  • bei vorsätzlichen Handlungen, die den Schaden verursacht haben.
  • wenn sie einen Unfall durch Trunkenheit verursachen.

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Was Sie noch zur Kfz Haftpflicht wissen sollten

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie einen Unfall verursachen und einem Dritten ein Personen- bzw. Sachschaden entstanden ist. Sie umfasst dabei alle Schadenfälle, die auf den Betrieb des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Diese sog. Betriebsgefahr des Fahrzeugs endet nicht schon mit dem Abstellen des Motors. Auch Be- und Entladevorgänge gehören beispielsweise zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs.

Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Versicherungsschutz nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags. 

Kündigung zur Hauptfälligkeit
Sie möchten Ihren Versicherungsvertrag kündigen, dann sollten Sie bedenken, dass dies nur zur Hauptfälligkeit des Vertrages möglich ist. Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Hauptfälligkeit zum 1.1. eines Jahres. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum 31.12. zu kündigen. Bei einer Kündigung zum Jahreswechsel muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. bei Ihrem bisherigen Versicherer eingegangen sein. Bei Verträgen, welche eine unterjährige Hauptfälligkeit haben, gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat zur Hauptfälligkeit. Auch hier muss die Kündigung bis spätestens einen Monat vor der Hauptfälligkeit Ihres Vertrages bei Ihrem bisherigen Versicherer vorliegen.
 
Bei jedem Fahrzeugkauf 
Kaufen Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug, können Sie sofort zur ADAC-AutoVersicherung wechseln.
 
Bei jeder Beitragserhöhung 
Erhöht Ihre aktuelle Kfz-Versicherung den Beitrag, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung muss spätestens einen Monat nach Erhalt der Mitteilung bei Ihrem Versicherer vorliegen.Mehr Informationen

 

Die Deckungssumme oder Versicherungssumme ist der Betrag, den eine Kfz- oder eine andere Haftpflichtversicherung bei einem Schaden maximal bezahlt. Die Kosten, die darüber hinaus im Rahmen der Haftpflicht entstehen, trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Die Versicherungssumme der ADAC Autoversicherung ist mit 100 Mio. € und 15 Mio. € pro geschädigter Person besonders hoch und übersteigt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme.

Mit Antragsstellung der ADAC Autoversicherung erhalten Sie die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) schnell und bequem: 
Per E-Mail, SMS oder auch persönlich in Ihrer Geschäftsstelle. 

Lassen Sie sich Ihr Angebot erstellen:

 

Das Standardkennzeichen gilt für alle Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Seit dem 01.11.2000 werden ausschließlich EU-Kennzeichen ausgegeben.
Fahrzeughalter, die noch die "alten" Kennzeichen führen, sind zu keinem Zwangstausch verpflichtet.
 
Für zwei Kfz einer EU-Fahrzeugklasse kann ein Wechselkennzeichen beantragt werden. Dies bedeutet, dass man mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Das nicht genutzte Fahrzeug ohne vollständigem Kennzeichenschild darf nicht auf einer öffentlichen Straße abgestellt werden. 
Für jedes Fahrzeug ist eine eigene Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) notwendig. 
Der Halter des Wechselkennzeichens muss für beide Fahrzeuge identisch sein.
 
Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung benötigt jeder für Prüfungsfahrten (z.B. Fahrten zur technischen Überwachungsstelle), Probefahrten und Überführungsfahrten (z.B. vom Standort des Fahrzeuges zum Wohnort) ein Kurzzeitkennzeichen, welches von der Zulassungsstelle für 5 Tage ausgestellt wird und nach Ablauf dieser Zeit automatisch seine Gültigkeit verliert.
 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen Saisonzeitraum mti einem Saisonkennzeichen zulassen möchten, tragen Sie bitte den Anfangs- und den Endmonat der Nutzung ein ( z.B. Nutzung des Fahrzeuges von 01. April bis 31. Oktober = 04-10). 
Bitte denken Sie daran, dass eine Saisonzulassung mindestens 2 und maximal 11 Monate dauern darf.
Eine unterjährige Zahlungsweise ist bei der Beantragung eines Saisonkennzeichens nicht möglich. Diese Kennzeichenart bieten wir bei der Versicherung von Wohnwagenanhängern nicht an.

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt Auskunft über die Dauer des schadenfreien Verlaufes eines KFZ-Versicherungsvertrages. Einer SF-Klasse ist immer ein %-Satz zugeordnet, welcher zur Beitragskalkulation herangezogen wird. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger der Beitrag.

SF-Klassen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko.

Wenn der Versicherungsbeginn im nächsten Jahr liegt und in diesem Jahr kein Schadenfall gemeldet wird, kann die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse gewählt werden.

Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es grundsätzlich keine Selbstbeteiligung. Bitte beachten Sie aber, dass bei einem Eigenschaden eine vereinbarte Selbstbeteiligung von 500,- € anfällt.

Bei der Teilkasko und Vollkasko kann jeweils eine Selbstbeteiligung oder "ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Je nach Schadensfall wird dann die entsprechende Selbstbeteiligung herangezogen. Durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung sparen Sie an der Versicherungsprämie der Kaskoversicherungen.

 

Wenn Sie ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung fahren, begehen Sie eine Straftat. Gleiches gilt, wenn Sie Halter sind und einen Anderen mit dem Fahrzeug fahren lassen.

Nicht selten besteht Unklarheit darüber, ob man den Versicherungsfall seiner Kfz- oder der privaten Haftpflichtversicherung melden soll. Dies betrifft meist Fälle bei Schäden durch Beladen des Fahrzeugs oder beim Aussteigen aus dem Fahrzeug.

Die sog. Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung besagt, dass diejenigen Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, die im Zusammenhang mit dem Führen oder Halten eines Kfz oder Anhängers stehen. Diese Fälle sind dann von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei Zweifelsfällen sollten die Schäden zunächst der Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden. Sollte diese ablehnen, kann es empfehlenswert sein, die Ablehnung zu überprüfen.

Ja, den Kfz-Haftpflichtanteil kann man in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung angeben. Nicht jedoch die Kaskoversicherung.
Welche anderen Versicherungen abgesetzt werden können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema: "Versicherungen von der Steuer absetzen"

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