Kfz Versicherungsprämie -
Wie kann ich sparen?

Welche Faktoren wirken sich auf die Höhe der Kfz-Prämie aus?

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©iStock.com/kate_sept2004

Die Höhe der Versicherungsprämie in der Kfz-Versicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind und wie man bei der Prämie sparen kann haben wir für Sie zusammen gestellt: 

  • Angaben zum Versicherungsnehmer und Fahrzeug:
    z.B. Typklasse des Fahrzeugs, Fahrerkreis, Alter der Fahrer, Fahrleistung pro Jahr etc.

  • Ihre Einstufung in Schadenfreiheitsklassen:
    Die Prämie berechnet sich danach, wie viele schadenfreie Jahre Sie gefahren sind.

  • Sonstige Rabatte:
    z.B. bei Werkstattbindung, Telematikbaustein, Selbstbeteiligung etc.
Achten Sie dabei aber trotzdem auf einen guten Versicherungsschutz, damit Sie im Schadenfall nicht das Nachsehen haben!

Angaben über den Versicherungsnehmer/über das Fahrzeug

  • Fahrerkreis
    Je mehr Personen im zu versichernden Fahrerkreis angegeben werden, desto teurer wird es. Deshalb ist es wichtig, nur den Fahrerkreis anzugeben, der das Fahrzeug auch wirklich nutzt.
     
  • Alter der Fahrer
    Schadenstatistiken belegen, dass junge Fahranfänger (18-23 Jahre) und Personen über 69 Jahre öfter in Unfälle verwickelt sind als Personen anderer Altersgruppen. Daher zahlen Personen bis 23 Jahre und ab 69 Jahre bei vielen Versicherungsgesellschaften höhere Beiträge als Personen anderer Altersgruppen.

  • Typklasse
    Auch der Typ Ihres Fahrzeugs spielt eine entscheidende Rolle für die Höhe der Versicherungsprämie. Welche Schäden durch einen bestimmten Fahrzeugtyp verursacht werden, wird statistisch erfasst. Diese Statistik beeinflusst dann die Prämie. Die Typklasse Ihres Fahrzeugs können Sie unter www.typklasse.de* ermitteln.

  • Regionalklasse
    Die Regionalklassen werden den Versicherungen von einem unabhängigen Treuhänder auf Grundlage von Schadenstatistiken vorgeschlagen. Da die Regionalklassen bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich sein können, lohnt es sich die Prämien verschiedener Versicherungen zu vergleichen.

  • Fahrleistung pro Jahr
    Die im Versicherungsvertrag angegebene jährlich Fahrleistung beeinflusst den Preis der Kfz-Versicherung. Deshalb ist es wichtig, die tatsächliche Fahrleistung richtig einzuschätzen.
    Tipp! Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Menschen im Home-Office oder fahren weniger oder gar nicht in den Urlaub. Dadurch kommt es oft zu einer geringeren jährliche Fahrleistung. Die Fahrleistung sollte daher regelmäßig überprüft und realistisch angegeben werden.

 

Die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung richtet sich die Prämienberechnung auch danach wie viele schadenfreie Jahre Sie gefahren sind. Dies hat Einfluss darauf in welche Schadenfreiheitsklasse Sie eingestuft werden. Wir haben die wichtigsten Fragen zum Schadenfreiheitsrabatt hier für Sie zusammengestellt:


In welche Schadenfreiheitsklasse werde ich eingestuft?

Zu Beginn eines Vertrages werden Sie meist in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Viele Versicherungen nehmen unter bestimmten Voraussetzungen (z. B.: bei Fahranfängern, Ehegatten und Zweitwagen) Besser- bzw. Sondereinstufungen vor. 


Allgemein gilt: Je länger die schadenfreie Zeit desto höher die Schadenfreiheitsklasse und damit der Schadenfreiheitsrabatt und umso niedriger die Versicherungsprämie.

Was bedeutet jährliche Neueinstufung?

Die Versicherung kann zu Beginn des Versicherungsjahres den Vertrag anpassen. Wird neu eingestuft, dann gilt die neue Schadenfreiheitsklasse ab dem ersten Beitrag im neuen Kalenderjahr.


Bei ununterbrochenem, schadenfreien Verlauf, wird der Vertrag in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Wurde ein Schaden über die Versicherung abgewickelt, wird der Vertrag nach der jeweiligen Rückstufungstabelle zurückgestuft. D.h. Ihre Versicherung wird teurer.
Schutz kann hier der Abschluss eines sog. Rabattschutzes oder Rabattretters bieten.

 

Wie erfolgt die Rückstufung nach einem Schadenfall?

Wird der Kfz-Versicherung ein Schaden gemeldet, wird der Vertrag für das folgende Versicherungsjahr zurückgestuft. Ob Sie einen kleinen Kratzer oder Totalschaden verursacht haben, spielt keine Rolle. Beachten Sie: Die Rückstufungstabellen der Versicherer können sich dabei unterscheiden. Wichtig: Ein Rabattretter oder Rabattschutz kann sich bei der Rückstufung lohnen. 


Was bedeutet "Rabattschutz" und "Rabattretter"?

Wer schon lange Jahre schadenfrei fährt und deshalb einen hohen Rabatt genießt ist, bekommt von manchen Versicherungsgesellschaften einen sog. "Rabattretter" gewährt: Nach einem Unfall wird der Versicherungsvertrag zwar in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, die Prämie bleibt aber gleich. Beim Rabattretter handelt es sich jedoch um ein Auslaufmodell, der deshalb nur noch in alten Verträgen zu finden ist.


Bei einigen Versicherungen besteht die Möglichkeit einen sog. „Rabattschutz“ gegen Aufpreis zu erwerben: Ein Unfall führt dann im nächsten Versicherungsjahr nicht zur Rückstufung. Dies kann für bis zu drei Schadenfälle pro Kalenderjahr vereinbart werden. Voraussetzung ist meist, dass das Fahrzeug vier Jahre unfallfrei genutzt wurde.

Wichtig
Beim Versicherungswechsel wird der Rabattschutz nicht weitergegeben, denn er wurde nur bei der Vorversicherung bezahlt. Der Vorversicherer meldet der neuen Versicherung lediglich die tatsächlichen schadenfreien Jahre. 


Wirkt sich ein Kaskoschaden auf den Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflichtversicherung aus?

Nein. Handelt es sich um einen Vollkaskoschaden, erfolgt die Rückstufung nur in der Vollkaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt davon unberührt.  Gleiches gilt umgekehrt für einen Schadenfall in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsvertrages aus?

Bei Unterbrechungen (z.B. Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung) bis zu sechs Monaten übernehmen viele Versicherer den Schadenverlauf so, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.


Dies gilt meist auch für eine Unterbrechung von mehr als sechs bis höchstens zwölf Monaten. Beträgt die Unterbrechung mehr als zwölf Monate, ziehen viele Versicherungen für jedes weitere angefangene Kalenderjahr seit der Unterbrechung ein schadenfreies Jahr ab.

Bei Unterbrechungen von mehr als sieben Jahren, übernehmen die meisten Versicherer die schadenfreien Jahre gar nicht.


Kann man die Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung-Versicherung vermeiden?

Fast alle Versicherungen räumen dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit ein, Schadenzahlungen bis € 500,- an die Versicherung zurückzuzahlen. In solchen Fällen muss Ihnen die Versicherung den gezahlten Betrag mitteilen und Sie auf die Rückzahlungsmöglichkeit innerhalb von meist sechs Monaten hinweisen. Zahlen Sie den Betrag zurück, werden Sie nicht zurückgestuft.


Dieser „Rückkauf“ hat für Sie den Vorteil, dass die Versicherung sich zunächst mit dem Gegner auseinandersetzt. Einer überzogenen Forderung wird sie entgegentreten und diese nötigenfalls ablehnen. Kommt es deswegen zur Klage des Gegners trägt Ihre Versicherung das Kostenrisiko.


Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt übertragen?

Die aktuellen (aber unverbindlichen) Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sehen folgende Fallgruppen für die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts vor:
  • Fahrzeugwechsel
    Sie schaffen sich ein neues Fahrzeug an und möchten den Schadenfreiheitsrabatt des alten Fahrzeugs für das neue Fahrzeug verwenden bzw. auf dieses übertragen.
  • Rabatt-Tausch bei mehreren Fahrzeugen
    Sie besitzen zwei Fahrzeuge und veräußern oder setzen das Fahrzeug, für das der höhere Schadenfreiheitsrabatt verwendet wird, außer Betrieb. Der hohe Schadenfreiheitsrabatt soll für das verbleibende Fahrzeug verwendet bzw. auf dieses übertragen werden.
  • Übernahme des Schadensverlaufs von einer anderen Person
    Ihr Fahrzeug wurde überwiegend von einem Dritten (sog. Übernehmer) gefahren. Der Dritte möchte sich Ihren Schadenfreiheitsrabatt übertragen lassen.
  • Wechsel des Versicherers
    Sie wechseln das Versicherungsunternehmen und möchten den Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen.

Soll der Schadenfreiheitsrabatt bzw. Schadenverlauf von einem Fahrzeug auf ein anderes übertragen werden, so geht das nur, wenn die beiden Fahrzeuge derselben Fahrzeuggruppe angehören. Unschädlich ist, wenn das Fahrzeug, von dem der Schadensverlauf übernommen wird, zu einer höheren Fahrzeuggruppe zählt. Sie können den Schadensverlauf außerdem nur für den Zeitraum übernehmen, in dem Sie das Fahrzeug überwiegend gefahren haben. 

Zusätzlich ist bei der Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts meist erforderlich:

  • Sie sind der Ehepartner, eingetragener, oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner, Elternteil, Kind oder Arbeitgeber desjenigen, der den Rabatt ursprünglich erworben hat.
  • Der Zeitraum, in dem das Fahrzeug überwiegend von Ihnen gefahren wurde, muss glaubhaft gemacht werden.
  • Der Inhaber des Rabattes ist mit der Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts an Sie ausdrücklich einverstanden.
  • Die Nutzung des Fahrzeuges durch Sie darf bei der Übernahme des Rabattes noch nicht allzu lange zurückliegen.

Hinweis:
Die konkreten Voraussetzungen für eine mögliche Übertragung der schadensfreien Zeit bzw. des Schadenfreiheitsrabatts ergeben sich nur aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) des jeweiligen Versicherers. Die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind nicht verbindlich! Es sollte daher immer beim Versicherer nachgefragt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung möglich ist. 


Sonstige Rabatte

Folgende Faktoren können sich außerdem auf die Prämienhöhe auswirken - fragen Sie daher vor Abschluss des Vertrages bei der Versicherungsgesellschaft nach:
  • Selbstbeteiligung
    Sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko können Selbstbeteiligungen für den Schadenfall vereinbart werden, welche die Versicherungsprämie deutlich senken. Oft liegt diese bei 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko.

  • Sicherheitstraining
    Rabatt auf die Prämie nach absolviertem Sicherheitstraining

  • Werkstattbindung (Rabatt bei der Kaskoprämie)
    Bei einer Werkstattbindung wird im Kasko Schadenfall in einer Partnerwerkstatt des Versicherers repariert. Für den Fall, dass diese nicht in der unmittelbaren Nähe liegt, sollte die Versicherung einen kostenlosen Hol- und Bringservice sowie ein Ersatzfahrzeuganbieten. Durch die Werkstattbindung gibt es einen Rabatt in der Kaskoversicherungsprämie.

  • Telematikversicherung
    Ein Telematik-Baustein in der Kfz-Versicherung belohnt Autofahrer für eine umsichtige Fahrweise. Dafür werden z.B. beispielsweise Brems-, Beschleunigungs-, Kurvenverhalten und Geschwindigkeit mit einer App gemessen und ausgewertet. Sichere Fahrer können dabei bis zu 30 Prozent ihrer Versicherungsprämie einsparen.

 

Wichtig:

Werden vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten, müssen Sie mit vertraglichen Sanktionen rechnen! Diese können von einer bloßen Nachzahlung der Differenz bis zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung reichen.
Ändert sich eines der benannten Merkmale, sollten Sie dies der Versicherung umgehend mitteilen. Die Änderung führt dann im folgenden Versicherungsjahr zu einer höheren bzw. niedrigeren Prämie.
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