Wohnwagen unterwegs auf der Autobahn - Kfz-Versicherung für Wohnwagen und Wohnmobil

Wohnwagen- und
Wohnmobil-Versicherung

Mit dem Camper unterwegs und optimal geschützt. Die Kfz-Versicherung für Wohnmobil und Wohnwagen der ADAC Autoversicherung AG.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis Günstige Tarife mit Preisvorteil für Mitglieder
  • Schwarzes Häkchen im Kreis Leistungsstarker Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschutz
  • Schwarzes Häkchen im Kreis Camperinhaltsschutz für das bewegliche Inventar
Bis zu 10% Rabatt für Mitglieder!

Was zeichnet die Kfz-Versicherung für Wohnwagen und Wohnmobile aus?

Mit einer Deckungssumme bis zu 100 Mio. € je Schadensfall und bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person bei Personenschäden übersteigt bei der ADAC Autoversicherung AG die Haftpflicht-Versicherungssumme für Camper die gesetzliche Mindestdeckungssumme deutlich.

Außerdem bietet die Wohnwagen- und Wohnmobil Versicherung neben dem Versicherungsnehmer auch Schutz für alle berechtigten Fahrer, den Eigentümer und den Halter.

Bei der Wohnwagen- und Wohnmobil Versicherung gibt es ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis. ADAC Mitglieder erhalten zusätzliche 10% Rabatt.

 

Welcher Versicherungsschutz ist der Richtige für Sie und Ihr Camping-Fahrzeug?

Mann und Frau mit dem Wohnwagen unterwegs - Kfz Versicherung für Camper ADAC
Kfz-Haftpflichtversicherung
In Deutschland ist die Kfz-Haftpflicht für Wohnwagen und Wohnmobil gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kfz-Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Sie oder eine mitversicherte Person einem Dritten beim Gebrauch des Wohnwagens/Wohnmobils zufügen. Auf Wunsch können Sie Ihren Schutz noch um den Fahrerschutz und den Auslandsschadenschutz erweitern.

Teilkaskoversicherung  
Neben den Leistungen der Haftpflichtversicherung übernimmt die Teilkasko zusätzlich die Kosten von Diebstahl und Schäden an Ihrem eigenen Wohnwagen/Wohnmobil (z. B. aufgrund Tierbiss und Tierkollision, Glasbruch, Brand, oder Naturgewalten wie Hagel oder Sturm). Ein Zusatzschutz für E-Fahrzeuge ist bereits ohne Preisaufschlag enthalten.

Vollkaskoversicherung
Zusätzlich zu den Leistungen der Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung werden von der Vollkasko selbstverschuldete Unfallschäden, grobe Fahrlässigkeit und mutwillige Beschädigungen durch Dritte (Vandalismus) an Ihrem eigenen Wohnwagen/Wohnmobil übernommen.
 
Mit den optionalen Zusatzbausteinen Camperinhaltsschutz haben Sie die Möglichkeit, den beweglichen Inhalt sowie die Unterhaltungselektronik Ihres Campers zusätzlich abzusichern.

Was leistet die Wohnwagen- und Wohnmobil-Versicherung des ADAC?

Leistungen bei:
Kfz-Haftpflicht Teilkasko inkl. Haftpflicht Vollkasko inkl. Teilkasko + Haftpflicht
Die ADAC Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt alle Schäden, die Sie Anderen beim Gebrauch Ihres Wohnwagens/Wohnmobils zufügen. Dies bezieht sich auf Personen-, Vermögens- oder Sachschäden. Wir kommen für Schäden bis zu einer Summe von 100 Mio. € auf.
Werden bei dem Unfall, den Sie verursacht haben, Personen geschädigt, leisten wir Schadenersatz bis zu einer maximalen Summe von 15 Mio. € je Person und Schadenereignis.
Wenn Sie mit Ihrem Wohnwagen/Wohnmobil geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Autoversicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. € pro Jahr.
Wenn Sie mit Ihrem Wohnwagen/Wohnmobil Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert. Bitte beachten Sie, dass bei einem Eigenschaden eine Selbstbeteiligung von 500,- € anfällt. 
Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Wohnmobil verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssummen der „Mallorca-Police“ entsprechen den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €). Sie gilt für den Versicherungsnehmer und den (Ehe-)Partner, bei der Anmietung eines Wohnmobils innerhalb des Geltungsbereiches (ohne Deutschland).
Wir unterstützen eine nachhaltige Reparatur und informieren Sie auf Wunsch, ob Ihr Schaden für eine nachhaltige Reparatur bei unseren Werkstattpartnern geeignet ist (z.B. Reparatur statt Austausch oder Smart Repair für Kleinstschäden).
Wenn Sie auf eine Reparatur ganz oder teilweise verzichten wollen, informieren wir Sie über die Möglichkeit, den Schaden ohne Durchführung einer Reparatur abzurechnen.
Versichert sind Schäden an Ihrem Wohnmobil/Wohnwagen, die Ihnen unmittelbar durch einen Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Seng- und Schmorschäden entstehen.
Versichert sind Schäden, die an Ihrem Wohnwagen/Wohnmobil durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert. Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch abhandenkommt, erstatten wir die notwendigen Kosten für Fahrzeugschlösser. 
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten, wie Sturm, Überschwemmung, Lawinen aller Art, Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche.

Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört wird: 

  • das Schiff strandet, kollidiert, schlägt leck oder geht unter das Fahrzeug wird aufgrund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült
  • der Camper deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, Ihr Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir die Kosten für eine vorhandene Feinstaubplakette. Dies gilt auch für sonstige Vignetten, wenn der Gültigkeitszeitraum zum Zeitpunkt der Reparatur noch nicht abgelaufen ist. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Sie haben freie Werkstattwahl.
Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken die Schäden nicht auf Haarwild.
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Zusätzlich erstatten wir die Folgeschäden, die durch diesen Schaden entstanden sind.
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen die Folgeschäden, die durch diesen Schaden entstanden sind.
Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens sind in der Vollkasko und Teilkasko mitversichert. Ausgenommen von dem Verzicht sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Neupreisentschädigung: Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Diebstahl erstatten wir bereits in der TeiIkaskoversicherung den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.

Kaufpreisentschädigung: Ein gebrauchtes Campingfahrzeug verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden, bei Zerstörung oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen bereits in der Teilkasko den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.

Die Erstattung gilt jeweils für 24 Monate.
Die Elektro- und Hybridleistungen der ADAC Autoversicherung sind in den Produktlinien Komfort und Premium inbegriffen.
Die Zusatzleistungen bieten z.B. unbegrenzten Versicherungsschutz für Folgeschäden am Akku nach einem Tierbiss oder Kurzschluss. Außerdem sind das, mit dem Fahrzeug verbundene Ladekabel sowie die verbundene mobile Ladestation gegen Diebstahl und Tierbissschäden versichert.


Focus Money bescheinigt uns in der Ausgabe 11/2024 das fairste Preis-Leistungsverhältnis in der Kategorie Elektromobilität.

Mehr zur Elektroauto Versicherung des ADAC
Bei fremdfinanzierten Campingfahrzeugen entsteht eine Deckungslücke bei Diebstahl oder Totalschaden zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und seinem Abrechnungswert gemäß Leasing-/Finanzierungsvertrag. Die Leasingdifferenzdeckung ersetzt diesen Betrag.
Versichert sind Schäden am eigenen Wohnwagen/Wohnmobil, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen.
Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der durch Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff) verursacht wurde.
Versichert sind Vandalismus-Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Wohnmobil/den Wohnwagen zu gebrauchen.
Bei Hackerangriffen auf Ihr Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schänden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs. Nicht als unmittelbarer Angriff gilt, wenn ein Hacker den Server oder die digitale Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmen angreift. (z.B. Hackerangriff gegen den Server des Fahrzeugherstellers). Dies gilt auch dann, wenn sich dieser Angriff mittelbar auf die Funktion Ihres Campers auswirkt. 
Zusätzliche Leistungen in der Vollkaskoversicherung (Teilkasko inklusive) 
  • In der Vollkasko ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkus durch alle Ereignisse versichert. Nur Verschleiß, Material- und Konstruktionsfehler sind kein versichertes Schadenereignis.
  • Versichert sind Schäden an der eigenen fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte) durch Vandalismus, Fehlbedienung beim Laden des Fahrzeugs oder aufgrund eines Fahrzeugfehlers. Die Entschädigung beträgt höchstens 2.500 Euro.

Die Elektro- und Hybridleistungen sind inbegriffen.

Zusatzbaustein Camperinhaltsschutz


Bei der Versicherung Ihres Campers können Sie mit dem Zusatzbaustein Camperinhaltsschutz auch das bewegliche Inventar absichern.
Zum beweglichen Inventar zählen:
  • Gegenstände des persönlichen Bedarfs wie z. B. Kleidung
  • Vorzeltinhalt wie z. B. die Bestuhlung
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte
Einfach bei Abschluss der Versicherung den Zusatzbaustein auswählen und gegen einen Mehrbeitrag absichern.

Wann leistet die Kfz-Versicherung für Wohnwagen und Wohnmobil? Wann leistet sie nicht?

Grüner Haken
Die Wohnwagen- und Wohnmobil Versicherung leistet:

  • Wenn Sie einen Unfall haben, zahlt die Kfz-Haftplicht die Schäden von Anderen, die Vollkaskoversicherung auch die Schäden am eigenen Camper.
  • Wenn während eines heftigen Hagel­schauers ein Fenster Ihres Wohnwagens/Wohnmobils zerbricht. Glasbruch ist in der Kasko­versicherung für Campingfahrzeuge mitversichert.
  • Wenn Sie grob fahrlässig einen Unfall verursachen, weil Sie z.B. abgelenkt sind und eine rote Ampel übersehen. In Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskover­si­cherung verzichtet die ADAC Autoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und kürzt keine Leistungen.
  • Wenn Ihnen ein Tier vor das Fahrzeug läuft und Ihr Campingfahrzeug dadurch beschädigt wird, tritt die Teil- und auch Vollkasko dafür ein.
  • Wenn Ihnen Unbekannte erheblichen Schaden innen und außen am Wohn­wagen/Wohnmobil angerichtet haben. Die Voll­kasko kommt für Beschädigungen durch Vandalismus
  • Wenn ein Marder am Camper ein Kabel zerbeißt, zahlt die Teilkaskoversicherung.
Rotes Kreuz
Die Wohnwagen- und Wohnmobil Versicherung leistet nicht:

  • Wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis einen Unfall verursachen.
  • Wenn Sie grob fahrlässig durch Trunkenheit oder Einnahme anderer berauschender Mittel einen Unfall verursachen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
  • Wenn Sie Ihren Camper vorsätzlich beschädigen.
Kosten und Finanzen Icon

Was kostet die Versicherung für Wohnmobil und Wohnwagen beim ADAC?

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Wohnmobil und Wohnwagen Versicherung berechnen
Tipp für Dauercamper in Deutschland

Campingversicherung für Dauercamper

Mit der Campingversicherung für Standfahrzeuge und Mobilheime ist das feste Inventar versichert, wenn es durch Brand und Explosion, Einwirkung von Sturm, Hagel, Schneedruck, Vandalismus beschädigt wird.

Mehr zur Campingversicherung für Dauercamper

Was Sie noch zu Wohnwagen- und Wohnmobil Versicherung wissen sollten

Um die besten Konditionen zu erhalten, können Sie den Pkw und Wohnwagen bei unterschiedlichen Unternehmen versichern. Für einen Schadensfall ist es jedoch durchaus sinnvoll, den gleichen Anbieter für Wohnwagen- und Autoversicherung zu wählen. In der Schadenabwicklung sparen Sie somit Zeit und doppelte Korrespondenz. 

Ja, eine Kfz-Haftpflicht­versicherung ist für Wohn­wagen und Wohnmobile gesetzlich vorge­schrieben. Gemäß § 1 Pflicht­versicherungs­gesetz benötigen Sie mindestens eine Kfz-Haftpflicht, um mit Ihrem Campingfahrzeug am Straßen­verkehr teil­zunehmen.

Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflicht dann Personen-, Sach- und Vermögens­schäden, die Sie Anderen mit dem Wohn­wagen/Wohnmobil zufügen.

Der Abschluss einer Vollkasko oder Teilkasko dagegen ist freiwillig, aber für Schäden am eigenen Fahrzeug durch auch sinnvoll.

Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Versicherungsschutz nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

Ja, mit unserem  ADAC Autokredit für Wohnwagen und Wohnmobile.
 

Nein, die Gegenstände in einem Wohnmobil/Wohnwagen, wie Kleidung oder Wertgegenstände, sind nicht über die Kfz-Versicherung geschützt.

Sie können jedoch bei Abschluss den Zusatzbaustein "Camperinhaltsschutz" gegen einen Mehrbeitrag wählen. Somit ist auch das Inventar Ihres Wohnmobils/Wohnwagens gegen Diebstahl, Einbruch, Brand und Unfall geschützt.