|
Leistungen bei:
|
Kfz-Haftpflicht
|
Teilkasko inkl. Haftpflicht
|
Vollkasko inkl. Teilkasko + Haftpflicht
|
|
Versicherungssumme bis 100 Mio. Euro
|
|
|
|
|
Die ADAC Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt alle Schäden, die Sie Anderen beim Gebrauch Ihres Wohnwagens/Wohnmobils zufügen. Dies bezieht sich auf Personen-, Vermögens- oder Sachschäden. Wir kommen für Schäden bis zu einer Summe von 100 Mio. € auf.
|
|
Personenschaden bis 15 Mio. Euro
|
|
|
|
|
Werden bei dem Unfall, den Sie verursacht haben, Personen geschädigt, leisten wir Schadenersatz bis zu einer maximalen Summe von 15 Mio. € je Person und Schadenereignis.
|
|
Umweltschadendeckung
|
|
|
|
|
Wenn Sie mit Ihrem Wohnwagen/Wohnmobil geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Autoversicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. € pro Jahr.
|
|
Eigenschadendeckung
|
|
|
|
|
Wenn Sie mit Ihrem Wohnwagen/Wohnmobil Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 50.000 € versichert. Bitte beachten Sie, dass bei einem Eigenschaden eine Selbstbeteiligung von 500,- € anfällt.
|
|
Mallorca-Police
|
|
|
|
|
Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Wohnmobil verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssummen der „Mallorca-Police“ entsprechen den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €). Sie gilt für den Versicherungsnehmer und den (Ehe-)Partner, bei der Anmietung eines Wohnmobils innerhalb des Geltungsbereiches (ohne Deutschland).
|
|
Unterstützung von nachhaltiger Reparatur
|
|
|
|
|
Wir unterstützen eine nachhaltige Reparatur und informieren Sie auf Wunsch, ob Ihr Schaden für eine nachhaltige Reparatur bei unseren Werkstattpartnern geeignet ist (z.B. Reparatur statt Austausch oder Smart Repair für Kleinstschäden).
Wenn Sie auf eine Reparatur ganz oder teilweise verzichten wollen, informieren wir Sie über die Möglichkeit, den Schaden ohne Durchführung einer Reparatur abzurechnen.
|
|
Brand, Blitzschlag & Explosion
|
|
|
|
|
Versichert sind Schäden an Ihrem Wohnmobil/Wohnwagen, die Ihnen unmittelbar durch einen Brand oder eine Explosion entstehen.
|
|
Diebstahl inkl. Schlossaustauschkosten
|
|
|
|
|
Versichert sind Schäden, die an Ihrem Wohnwagen/Wohnmobil durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert. Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch abhandenkommt, erstatten wir die notwendigen Kosten für Fahrzeugschlösser bis zu 1.000 €.
|
|
Elementarschäden und Naturkatastrophen
|
|
|
|
|
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten, wie Sturm, Überschwemmung, Lawinen aller Art, Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche.
|
|
Fährreisen (Havarie Grosse)
|
|
|
|
|
Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört wird:
- das Schiff strandet, kollidiert, schlägt leck oder geht unter das Fahrzeug wird aufgrund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült
- der Camper deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, Ihr Fahrzeug
zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
|
|
Glasbruch
|
|
|
|
|
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung
gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben),
Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten.
Ist ein Austausch der Frontscheibe erforderlich, ersetzen wir die Kosten für eine
vorhandene Feinstaubplakette. Dies gilt auch für sonstige Vignetten, wenn der
Gültigkeitszeitraum zum Zeitpunkt der Reparatur noch nicht abgelaufen ist.
Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-,
Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie
Leuchtmittel.
Sie haben freie Werkstattwahl.
|
|
Kollision mit Tieren aller Art
|
|
|
|
|
Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken die Schäden nicht auf Haarwild.
|
|
Kurzschluss zzgl. Folgeschäden
|
|
|
|
|
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Zusätzlich erstatten wir Folgeschäden bis 10.000 €, die durch diesen Schaden entstanden sind.
|
|
Tierbissschäden zzgl. Folgeschäden
|
|
|
|
|
Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgeschäden bis 10.000 €, die durch diesen Schaden entstanden sind.
|
|
Grob fahrlässige Handlungen mitversichert
|
|
|
|
|
Grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens sind in der Vollkasko und Teilkasko mitversichert. Ausgenommen von dem Verzicht sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
|
|
Neu-/Kaufpreisentschädigung
|
|
24 Monate |
24 Monate |
|
Neupreisentschädigung:
Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes. Bei einem Totalschaden, einer Zerstörung oder einem Diebstahl erstatten wir bereits in der TeiIkaskoversicherung den Neupreis statt des Fahrzeugwertes zum Schadenzeitpunkt.
Kaufpreisentschädigung:
Ein gebrauchtes Campingfahrzeug verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert. Bei einem Totalschaden, bei Zerstörung oder einem Diebstahl erstatten wir Ihnen bereits in der Teilkasko den Kaufpreis, den Sie für Ihr Fahrzeug gezahlt haben, statt den Fahrzeugwert zum Schadenzeitpunkt.
Die Erstattung gilt jeweils für 24 Monate.
|
|
Elektro- und Hybridleistungen
|
|
|
|
|
Zusätzliche Leistungen in der Teilkaskoversicherung
- Folgeschäden am Akku aufgrund von Tierbiss- und Kurzschlussschäden sind bis 20.000 Euro versichert.
- Überspannungsschäden durch Gewitter sind bis zu 20.000 Euro versichert.
- Ein mit dem Fahrzeug verbundenes Ladekabel ist zusätzlich gegen Diebstahl- und Tierbissschäden versichert.
- Bei Brand oder Entzündung des Akkus übernehmen wir die Kosten für die Lagerung in einem Wassercontainer, zusätzlich zahlen wir angefallene Standgebühren durch vorgeschriebenen Sicherheitsabstand bis 14 Tage.
- Wir erstatten die Kosten für die Zustandsdiagnostik zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit bis 1.500 Euro. Kann der Akku nicht repariert werden, erstatten wir in den ersten 24 Monaten den Neupreis des Akkus.
- Muss der Akku aufgrund eines Schadens entsorgt werden, erstatten wir zusätzlich die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Kosten der Entsorgung zahlen wir, soweit kein Dritter hierzu verpflichtet ist. Die Entschädigung beträgt höchstens 2.500 Euro.
|
|
Leasingdifferenzdeckung
|
|
|
|
|
Bei fremdfinanzierten Campingfahrzeugen entsteht eine Deckungslücke bei Diebstahl oder Totalschaden zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und seinem Abrechnungswert gemäß Leasing-/Finanzierungsvertrag. Die Leasingdifferenzdeckung ersetzt diesen Betrag.
|
|
Schäden durch selbst verschuldete Unfälle
|
|
|
|
|
Versichert sind Schäden am eigenen Wohnwagen/Wohnmobil, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen.
Versichert sind auch Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall, der durch Manipulation der Fahrzeugsoftware durch einen unberechtigten Dritten (Hackerangriff) verursacht wurde.
|
|
Vandalismus
|
|
|
|
|
Versichert sind Vandalismus-Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Wohnmobil/den Wohnwagen zu gebrauchen.
Bei Hackerangriffen auf Ihr Fahrzeug gilt: Versichert sind auch Schänden durch mut- oder böswillige Handlungen wegen eines unmittelbar gegen Ihr Fahrzeug gerichteten Hackerangriffs. Nicht als unmittelbarer Angriff gilt, wenn ein Hacker den Server oder die digitale Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmen angreift. (z.B. Hackerangriff gegen den Server des Fahrzeugherstellers). Dies gilt auch dann, wenn sich dieser Angriff mittelbar auf die Funktion Ihres Campers auswirkt.
|
|
Schäden an Akku/Wallbox
|
|
|
|
|
Zusätzliche Leistungen in der Vollkaskoversicherung (Teilkasko inklusive)
- In der Vollkasko ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkus durch alle Ereignisse versichert. Nur Verschleiß, Material- und Konstruktionsfehler sind kein versichertes Schadenereignis.
- Versichert sind Schäden an der eigenen fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte) durch Vandalismus, Fehlbedienung beim Laden des Fahrzeugs oder aufgrund eines Fahrzeugfehlers. Die Entschädigung beträgt höchstens 2.500 Euro.
Die Elektro- und Hybridleistungen sind inbegriffen.
|