Gute Gründe für eine Reiserücktrittsversicherung

Warum sich ein Abschluss lohnt und wann die Versicherung zahlt. 

Mutter mit Kleinkind auf dem Arm steht am Flughafen und schaut auf Anzeigentafel
Die schönste Zeit des Jahres ist in vollem Gange - der Sommer. Bald geht es los in die lang ersehnten Ferien oder Sie haben Ihren Sommerurlaub bereits hinter sich und planen schon die nächste Reise. 

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein Todesfall in der Familie können den Urlaub jedoch schnell zunichtemachen. Diese Gründe führen zu einer Stornierung der Reise oder einen Reiseabbruch und damit einhergehend zu hohen vertraglich geschuldeten Stornokosten für Sie.

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Stornokosten. Gute Gründe für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

Welche Gründe sind in einer Reiserücktrittsversicherung versichert?

Kleiner Junge liegt krank im Bett, Vater fasst ihm an die Stirn während er telefoniert
Gründe, die einen Versicherungsfall in der Reiserücktrittsversicherung auslösen, gibt es viele.
Dies können grundsätzlich sein:
  • Unerwartete schwere Krankheit oder schwerer Unfall
  • Tod
  • Arbeitsplatzwechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Impfunverträglichkeiten
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken

 

Außerdem unterscheidet man in der Reiserücktrittsversicherung, ob die sogenannten Risikopersonen mitreisen oder nicht. Versicherte Gründe für die mitreisenden Risikopersonen können sein:

  • Unmöglichkeit von Impfungen
  • Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
  • Geburt eines Kindes auf der Reise
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
  • Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
  • Gerichtliche Ladung
  • Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
  • Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
  • Elementarereignis am Urlaubsort
  • Terroranschlag
Welche Gründe in Ihrer Reiserücktrittsversicherung anerkannt werden, wer einen Leistungsfall Ihrer Reiserücktrittsversicherung auslösen kann und wer in Ihrem Vertrag mitversichert ist, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Hier lohnt sich ein Vergleich von mehreren Anbietern und das Prüfen der Versicherungsbedingungen.

Warum lohnt sich ein Abschluss? Welche Gründe gibt es?

  • Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie auf all Ihren privaten Reisen weltweit vor z.B. hohen Stornierungs- und Umbuchungskosten. Wenn Sie Ihre Reise also aufgrund versicherter Gründe, wie etwa eine schwere, unerwartete Erkrankung, stornieren oder abbrechen müssen.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung schützt im Familientarif auch Ihre Familienmitglieder vor hohen Stornierungs- und Umbuchungskosten, wenn diese die Reise stornieren oder abbrechen müssen - unabhängig davon, ob Sie gemeinsam oder getrennt voneinander verreisen. Inklusive Ihrer Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen auch dann Ihre Kosten, wenn ein Familienmitglied, das nicht mit Ihnen in einem Haushalt lebt (Risikoperson, z.B. Schwiegereltern/Großeltern), schwer erkrankt. Müssen Sie diese Person aufgrund der Erkrankung pflegen und deshalb die Reise stornieren, ist dies ein versicherter Grund, Ihre Reiserücktrittsversicherung erstattet die anfallenden Stornokosten.
  • Mit einer Reiserücktrittsversicherung können Sie auch Ihr Reisegepäck schützen, falls es auf Reisen abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird. Auch die Reparatur eines Sportgerätes an Ihrem Urlaubsziel kann als Grund für einen Leistungsfall in der Reiserücktrittsversicherung gelten.

​Es gibt viele Gründe, weshalb sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung lohnt. Bereits eine teure Reise im Jahr kann ein maßgeblicher Grund für einen Jahresvertrag in der Reiserücktrittsversicherung sein. Damit sind Sie das ganze Jahr über auf all Ihren privaten Reisen geschützt.

Beispiele: Versicherte Gründe für Reiserücktritt und Reiseabbruch

Versicherte Gründe für die Stornierung der Reise vor Reiseantritt

Die Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung können Sie bei einer Stornierung einer Reise dann in Anspruch nehmen, wenn ein versicherter Grund vorliegt. Dies können sein:

  • Sie selbst als Versicherungsnehmer leiden vor Ihrem Urlaub an einer Mittelohrentzündung. Ein Arzt attestiert Ihnen eine Reiseunfähigkeit. Die Mittelohrentzündung gilt insbesondere vor einer Flugreise als eine unerwartete, schwere Erkrankung, sodass Ihre Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten erstattet.
  • Ihr 21-jähriges Adoptivkind erleidet vor dem gemeinsamen Familienurlaub eine Impfunverträglichkeit. Ihr Kind kann die Reise nicht antreten, die ganze Familie muss von der Reise zurücktreten. Haben Sie einen Familienvertrag abgeschlossen, ist auch eine Impfunverträglichkeit Ihres Kindes abgesichert. Da Ihr Kind als mitversicherte Person zählt. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten.
  • Sie wollen gemeinsam mit Ihrem Mann und Ihren Schwiegereltern in den Urlaub. Ihre Schwiegermutter erhält vor Reisebeginn jedoch eine gerichtliche Ladung, der Gerichtstermin liegt genau im Reisezeitraum, die gesamte Reise muss storniert werden. Ihre Schwiegermutter löst damit als Risikoperson einen Versicherungsfall Ihrer Reiserücktrittsversicherung aus. Eine gerichtliche Ladung ist ein versicherter Grund. Ihre Reiserücktrittsversicherung übernimmt im Familienvertrag die angefallenen Kosten von Ihnen und Ihrem Mann. Ihre Schwiegermutter benötigt jedoch eine eigene Reiserücktrittsversicherung.

Versicherte Gründe für einen Reiseabbruch

  • Leiden Sie zum Beispiel während Ihres Urlaubs plötzlich unter einer schweren Grippe und Ihr Arzt attestiert Ihnen eine Reiseunfähigkeit, so können Sie aufgrund schwerer, unerwarteter Erkrankung Ihre Reise abbrechen, die Reiseabbruchversicherung übernimmt die angefallenen Kosten.
  • Ihre mitgereiste Tochter (19) erfährt während der Reise, dass sie eine Prüfung an der Schule nicht bestanden hat, der Nachholtermin findet noch während der Reisezeit statt. Im Rahmen des Familienvertrages leistet die Reiseabbruchversicherung in diesem Fall und kommt für die zusätzlichen Kosten bei frühzeitigem Abbruch der Reise auf.
  • Sie sind auf einer Rundreise und an Ihrem Urlaubsort kommt es aufgrund Starkregens zu heftigen Überschwemmungen. Sie können die Reise nicht fortsetzen und müssen vorzeitig nach Hause. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt Ihre zusätzlich anfallenden Kosten, erstattet Ihnen nicht genutzte Reiseleistungen und bietet mit dem Beratungsservice Unterstützung bei der Entscheidung zum weiteren Vorgehen.

Wen versicherte Gründe treffen können

Risikopersonen sind Personen, die von versicherten Gründen betroffen sein können, die den Versicherungsfall auslösen und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer (und den mitversicherten Personen) führen. Dies sind:

1. Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.

2. Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.

3. Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.

4. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.

5. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.

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Wann ist eine Erkrankung "schwer" und wann "unerwartet"?

Wann ist eine Erkrankung „schwer“?

Schwer“ ist eine Erkrankung dann, wenn die gebuchte Reise aufgrund der ärztlich festgestellten Beschwerden nicht möglich ist und der Arzt deswegen eine Reiseunfähigkeit attestiert. Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Schwere der Erkrankung auch auf Art und Umfang der gebuchten Reiseleistung an.

Beispiele:
  • Eine Erkältung kann bei einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung sein.
  • Eine Mittelohrentzündung kann bei einer gebuchten Flugreise eine schwere Erkrankung sein.
  • Eine psychische Erkrankung ist grundsätzlich nur dann schwer, wenn eine Behandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie/Neurologie stattfindet.

 

Wann ist eine Erkrankung „unerwartet“?

Unerwartet“ ist eine Erkrankung, wenn sie nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung erstmals - überraschend - auftritt.

Beispiele:
  • Herzinfarkt/Schlaganfall
  • erstmaliger Bandscheibenvorfall
  • Grippe (Influenza)
  • chronische Grunderkrankungen wie Diabetes, Morbus Crohn etc.: nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung war mit einer Verschlechterung nicht zu rechnen - wichtig ist, dass man durch regelmäßige Kontrolle mit Medikamenten gut eingestellt und seit ca. 1 Jahr stabil ist.

Tipps für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

  • Entscheiden Sie sich für einen Tarif, der eine Reiseabbruchversicherung beinhaltet.
  • Mit einer Jahresversicherung sind alle Reisen pro Jahr versichert. Verreisen Sie mehrmals im Jahr, ist ein Jahresvertrag oft günstiger als jede Reise separat zu versichern.
  • Achten Sie darauf, dass der Schutz im Rahmen des Familienvertrags auch gilt, wenn Sie getrennt verreisen.

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Unser Angebot für Sie

Mit der ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie Ihren Urlaub entspannt genießen: Sie gilt weltweit das ganze Jahr, egal wie oft Sie verreisen. Und kann bis 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden, bei last minute bis 3 Tage nach der Buchung. Je nach Tarif leistet sie bei Reiserücktritt oder darüber hinaus auch bei Reiseabbruch. Zusätzlich können Sie Ihr Gepäck versichern.