Reiserücktrittsversicherung
für Familien
- Schutz für die ganze Familie - auch wenn Sie getrennt verreisen
- Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichert
- Ohne Selbstbeteiligung abschließbar
Schutz für Ihre ganze Familie
Der Sommerurlaub mit Ihrer Familie steht vor der Tür. Die Koffer sind gepackt, das Auto beladen, Unterkünfte und Fährtickets sind seit Monaten gebucht. Ihre Kinder freuen sich schon auf Sommer, Sonne, Strand und Meer, auf das Sandburgenbauen. Sie selbst werden währenddessen gemütlich auf dem Liegestuhl an einem Cocktail schlürfen und ein Buch lesen.Im Urlaub selbst wird Ihr Kind jedoch krank, und Sie müssen Ihren lang geplanten Familienurlaub leider abbrechen. Sie müssen einen früheren Flug nach Hause nehmen, die bereits gebuchten Nächte in Ihrem Hotel müssen Sie stornieren.
Die Reiserücktrittsversicherung für Familien schützt Sie auch bei einem Reiseabbruch und erstattet Ihnen die anfallenden, zusätzlichen Kosten.
Welche Vorteile bietet die Reiserücktrittsversicherung mir und meiner Familie?
- Bei Nichtantritt der Reise und verspätetem Reiseantritt
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihrer Familie die Kosten, falls Sie Ihren Familienurlaub aufgrund versicherter Ereignisse nicht antreten können. Bis zur gewählten Versicherungssumme. Mit dem Beratungsservice in ADAC Qualität unterstützen wir Sie bei allen Fragen zu Ihrem Reiserücktritt. Ebenfalls erstatten wir Ihnen und Ihrer Familie die Mehrkosten, die bei verspätetem Reiseantritt aufgrund versicherter Ereignisse entstehen.
- Bei Umbuchung
Wir erstatten Ihnen die anfallenden Kosten, wenn Sie Ihren Familienurlaub aufgrund versicherter Ereignisse umbuchen müssen.
- Bei Reiseabbruch
Entscheiden Sie sich für die Reiserücktrittsversicherung als Familienvertrag und den Tarif Exklusiv, erstatten wir den gesamten Reisepreis Ihrer Familie, wenn die Reise innerhalb der ersten 8 Tage abgebrochen wird. Erfolgt Ihr Reiseabbruch ab dem 9. Tag, erstatten wir den Reisepreis anteilig bis zur gewählten Versicherungssumme. Auch Umbuchungskosten sowie zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten Ihrer gesamten Familie erstatten wir. - Weltweiter Jahresschutz
Sie zahlen einmal im Jahr und können mit der Reiserücktrittsversicherung weltweit so oft mit Ihrer Familie verreisen wie Sie möchten. Dies gilt für alle Ihre privaten Reisen. Auch, wenn Sie getrennt voneinander verreisen. Mit und ohne Selbstbeteiligung. - Großzügige Abschlussfristen
Sie können die Reiserücktrittsversicherung für Ihre Familie bis 14 Tage vor Reisebeginn, also auch nach Buchung, abschließen. Bei Last Minute bis 3 Tage nach der Buchung.
Reiserücktrittsversicherung für die ganze Familie
Wen aus meiner Familie kann ich mit der Reiserücktrittsversicherung auf Reisen absichern?
In der Reiserücktrittsversicherung für Familien sind im Familienvertrag folgende Personen abgesichert, auch dann, wenn sie getrennt voneinander verreisen:
- der Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft
- oder der nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- die Kinder vom Versicherungsnehmer bis zum 23. Geburtstag
- die Kinder vom Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebensgemeinschaft bis zum 23. Geburtstag
- die Kinder vom nichtehelichem Lebenspartner bis zum 23. Geburtstag, vorausgesetzt sie leben in häuslicher Gemeinschaft
Zu den Kindern zählen Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.
Welche Ereignisse sind in der Reiserücktrittsversicherung für Familien abgesichert?
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie und Ihre Familie dann, wenn ein versichertes Ereignis vorliegt. Dies kann bei einer gebuchten Flugreise bereits eine Mittelohrentzündung Ihres Kindes sein.Versicherte Ereignisse für die Familie
Welche Ereignisse in der Familie sind bei Reiserücktritt versichert?
- Schwere, unerwartete Erkrankung (bei Covid-19 z.B. auch dann, wenn ein positives Testergebnis, aber keine oder nur eine geringe gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt)
- Persönliche Quarantäne (behördlich angeordnet) aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit in Berührung gekommen zu sein (z.B. Covid-19)
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Impfunmöglichkeit und Impfunverträglichkeit
- Betriebsbedingte Kündigung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Welche Ereignisse in der Familie sind bei Reiseabbruch versichert?
- Schwere, unerwartete Erkrankung (bei Covid-19 z.B. auch dann, wenn ein positives Testergebnis, aber keine oder nur eine geringe gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt)
- Unverträglichkeit oder Unmöglichkeit von Impfungen
- Persönliche Quarantäne (behördlich angeordnet) aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit in Berührung gekommen zu sein (z.B. Covid-19)
- Betriebsbedingte Kündigung
- Elementarereignis, z.B. Überschwemmung
- Terroranschlag
Versicherte Ereignisse für das Reisegepäck
- Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
Reiserücktrittsversicherung für die ganze Familie
Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung für Familien?
- Sie den Familienvertrag der Reiserücktrittsversicherung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt, bei einer Last-Minute-Buchung 3 Tage nach der Buchung, abgeschlossen haben
- Sie als Versicherungsnehmer und Ihre Familienmitglieder als mitversicherte Personen im Familienvertrag gemeinsam ODER getrennt voneinander verreisen
- Sie und Ihre Familie die gemeinsame Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können und vor Reiseantritt stornieren/umbuchen müssen
- eine mitversicherte Person die gebuchte Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten kann und die Reise stornieren/umbuchen muss
- Sie als versicherte Person und/oder eine mitversicherte Person aus Ihrer Familie, z.B. Ihr Kind, auf der Reise krank werden und Sie die Reise daher frühzeitig abbrechen oder verlängern müssen
- eine im Familienvertrag mitversicherte Person alleine reist , auf der Reise erkrankt und deshalb die Reise abbrechen oder verlängern muss
- Ihr im Familienvertrag mitversichertes Kind (max. bis zum 23. Geburtstag) auf der Schülerreise erkrankt und vorzeitig nach Hause muss
- Sie den Familienvertrag nicht fristgerecht abgeschlossen haben
- Sie im Familienvertrag eine Person mitversichern möchten, die nicht in der Definition "Familie" aufgeführt ist
- Ihre im Familienvertrag mitversicherten Kinder älter als 22 Jahre sind und ein versichertes Ereignis auslösen
- Sie als versicherte Person oder eine der mitversicherten Personen eine Gruppenreise buchen und nicht namentlich auf der Buchung genannt sind
- Ihr Kind älter als 22 Jahre ist und eine gebuchte Reise vor Antritt stornieren oder während der Reise abbrechen/verlängern muss
Wie wähle ich in der Reiserücktrittsversicherung für Familien die richtige Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung entspricht dem höchsten Preis (in Euro), den Sie für eine Ihrer Reisen in einem Jahr zahlen. In der Reiserücktrittsversicherung für Familien ist damit maßgeblich, wie hoch der Gesamtreisepreis für ALLE versicherten Personen einer Reise ist.
Die Reisepreisstufen der Reiserücktrittsversicherung für Familien liegen zwischen 1.000 - 20.000 €.
Beispiel:
Sie, Ihr Mann und Ihre beiden Kinder (8 und 14) verreisen zweimal im Jahr. Einmal beträgt der Gesamtreisepreis 3.500 €, die zweite Reise kostet Sie insgesamt 6.400 €.
Damit Sie auf beiden Reisen ausreichend geschützt sind, wählen Sie für Ihren Familienschutz eine Versicherungssumme von 7.000 €. Die Versicherungssumme bemisst sich am Reisepreis Ihrer zweiten Reise, da diese Ihre teuerste Reise im Jahr ist.
Was muss ich über die Reiserücktrittsversicherung für Familien noch wissen?
Habe ich die Möglichkeit, die Reiserücktrittsversicherung für Familien auch mit Selbstbeteiligung abzuschließen?
Die Reiserücktrittsversicherung können Sie mit und ohne Selbstbeteiligung abschließen. Es gilt folgendes:
Reiserücktritt- und Reiseabbruch:
- Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person, wenn der Versicherungsfall unter anderem ausgelöst wird durch schwere, unerwartete Erkrankung, Unverträglichkeit und Unmöglichkeit von Impfungen, persönliche Quarantäne, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken.
- Bei stationärem Krankenhausaufenthalt von Ihnen als versicherte Person oder von einer mitversicherten Person im Rahmen des Familienvertrages entfällt die Selbstbeteiligung.
Reisegepäck-Versicherung:
Die Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro Versicherungsfall.
Kann ich die Versicherungssumme auch noch erhöhen, wenn ich die Reiserücktrittsversicherung für Familien bereits abgeschlossen habe?
Ja, sie können die Versicherungssumme auch nach Vertragsabschluss erhöhen, wenn Sie merken, dass Ihre nächste Familienreise mehr als gewöhnlich kostet.
- Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
- Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Sind die Großeltern, Tanten/Onkeln und Geschwister in der Reiserücktrittsversicherung für Familien mitversichert?
Nein, die Großeltern, Tanten/Onkeln oder Geschwister gehören nicht zum Kreis der mitversicherten Personen im Familienvertrag und sind damit auch nicht versichert.
Jedoch sind diese Personen sogenannte Risikopersonen, diese Personengruppe kann also einen Versicherungsfall und damit eine Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer auslösen.
Beispiel:
Sie verreisen mit Ihren Großeltern und Ihr Opa erkrankt auf der Reise, so übernimmt Ihre Reiserücktrittsversicherung Ihre Stornokosten - vorausgesetzt Sie sind auf der Buchung namentlich erwähnt. Die Stornokosten Ihrer Großeltern sind jedoch nicht durch Ihre Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, Ihre Großeltern müssen einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen.
Ich verreise mit meiner 4-köpfigen Familie und einer 3-köpfigen Familie. Das Kind der befreundeten Familie wird auf der Reise krank. Werden die Stornokosten meiner Familie übernommen?
Die Personen der 3-köpfigen Familien zählen in diesem Fall auch zu den Risikopersonen. Sie sind insgesamt 7 Personen und haben eine Reise zusammen gebucht (Voraussetzung: namentlich auf der Buchung genannt). Aus diesem Grund bekommen Sie die Stornokosten durch Ihre Reiserücktrittsversicherung erstattet. Die Stornokosten der mitreisenden Familie sind jedoch nicht abgedeckt, sie benötigen eine eigene Reiserücktrittsversicherung für Familien.
Bei Risikopersonen gilt nämlich grundsätzlich:
Diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind, zählen zu den Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung. Sie können also ein versichertes Ereignis auslösen. Darüber hinaus zählen auch die Angehörigen der Mitreisenden zu den genannten Risikopersonen.
Als Risikopersonen gelten Reisegruppen bis zu 8 Personen. Bei nahen Angehörigen z.B. Eltern gilt diese Beschränkung nicht.
Mein im Familienvertrag mitversichertes Kind ist 24 und möchte verreisen. Greift meine Reiserücktrittsversicherung für Familien, wenn mein Kind die Reise stornieren oder abbrechen/verlängern muss?
Im Familienvertrag der Reiserücktrittsversicherung sind Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichert. Wird das Kind älter und möchte auf seiner Reise gegen Reiserücktritt und Reiseabbruch geschützt sein, muss es eine eigene Reiserücktrittsversicherung als Einzelvertrag abschließen.