Wo dürfen E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen? Plus: Geplante Neuregelungen und Modelle mit Straßenzulassung. Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht Blinker-Pflicht wird diskutiert E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb – wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards. Welche E-Scooter mit Straßenzulassung? Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil. Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert. Hier finden Sie einen ADAC Test von acht E-Scooter-Modellen mit Straßenzulassung aus dem Jahr 2020. Wo dürfen Elektro-Scooter fahren? E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge und damit auch für E-Scooter. Die Nutzung auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden. Ab wann darf man E-Scooter fahren? Fürs E-Scooter-Fahren braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Man sollte außerdem immer einen Helm tragen, auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht. Gibt es eine Promillegrenze beim E-Scooter? Wavielele nicht wissen: Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker. Zum Promillerechner – Berechnen Sie Ihren Promillewert und die dafür typischen Strafen. Wie viele Personen dürfen mitfahren? Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde. Braucht der E-Scooter eine Versicherung? E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die man Dritten bei Fahrten bei dem Elektro-Scooters zufügt. Manche Versicherungen bieten zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an. Welche Bußgelder drohen bei Verstößen? Welche Ampeln gelten für E-Tretroller? Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten. Eine ADAC Übersicht zeigt, welche Regeln im europäischen Ausland für Elektroroller gelten.