Italien & Südtirol: Haftpflicht und Helmpflicht für Skifahrer

Rettungsfahrzeug im Skigebiet in den Bergen
Auch wenn es nicht zum Unfall kommt, gilt es beim Skifahren in Italien einiges zu beachten© stock.adobe.com/forcdan

Auch im Winter 2023/2024 gelten in Italien und Südtirol strenge Regeln für Skifahrerinnen und Skifahrer: Wer dort auf die Piste geht, sollte sie unbedingt kennen.

  • Haftpflicht-Versicherungspflicht für alle auf der Piste

  • Hohe Strafen für alkoholisierte Skifahrende

  • Erweiterte Helmpflicht für Minderjährige

Alle Skifahrenden, die in Italien und Südtirol auf die Piste gehen, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Diese Regel besteht bereits seit Januar 2022, ist aber noch immer vielen unbekannt.

Diejenigen, die keine solche Versicherung haben oder diese nicht nachweisen können, sollen vor Ort die Möglichkeit bekommen, gemeinsam mit dem Skipass auch eine entsprechende Tages-Police abzuschließen.

Gut zu wissen

Reisende sollten sich rechtzeitig mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Sie erhalten dann ein Dokument, in dem der Nachweis für die Haftpflicht auf Englisch oder Italienisch erbracht ist.

Skifahren ohne Haftpflicht: Bußgelder drohen

Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen, als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses. Ob die eigenen Kinder mitversichert sind, richtet sich nach der jeweiligen Police und kann nicht allgemeingültig beantwortet werden.

0,5-Promille-Regel auch auf der Piste

Alkoholisierte Skifahrerinnen und Skifahrer müssen auf Italiens Pisten mit hohen Geldbußen rechnen. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können Bußgelder zwischen 250 und 1000 Euro verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.

Helmpflicht für Minderjährige ausgeweitet

Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien auch eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes richtete sich bisher nur an Kinder bis 14 Jahre, nun gilt sie für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre. Außerdem muss der Ski- oder Snowboardhelm CE-zertifiziert sein.

Text: Clara Kurz

Anzeige: ADAC Versicherungen

ADAC Privathaftpflicht-Versicherung

Gegen Schadenersatzansprüche im privaten Bereich sichert Sie die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung ab. Mit einer erhöhten Deckungssumme für deliktsunfähige Kinder erhalten Sie im Tarif Exklusiv starke Leistungen im Familienvertrag. Entstehen Ihnen Schäden durch den Besitz oder Gebrauch von bestimmten nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, wie z.B. Pedelecs (E-Bike bis 25 km/h), dann sind auch diese versichert. Die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung wird auch beim Skifahren in Italien anerkannt.

ADAC Auslandskrankenversicherung

Die ADAC Auslandskrankenversicherung übernimmt in den ersten 63 Tagen jeder Reise bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung im Ausland die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Bei einem Krankenhausaufenthalt haben Versicherte der ADAC Auslandskrankenversicherung den Status eines Privatpatienten. Zudem stehen Ihnen Ärzte des ADAC beratend zur Seite und sorgen – falls medizinisch sinnvoll und vertretbar – für den Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus.