Italien & Südtirol: Neue Regeln beim Skifahren
In Italien und Südtirol gelten bald neue Regeln für Skifahrerinnen und Skifahrer: Wer dort ab Januar 2022 auf die Piste geht, sollte die folgenden Sicherheitsbestimmungen unbedingt kennen.
Versicherungspflicht für alle auf der Piste
Hohe Strafen für alkoholisierte Skifahrende
Erweiterte Helmpflicht für Minderjährige
Alle Skifahrenden, die ab Januar 2022 in Italien und Südtirol auf die Piste gehen, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Diejenigen, die keine solche Versicherung haben oder diese nicht nachweisen können, sollen vor Ort die Möglichkeit bekommen, gemeinsam mit dem Skipass auch eine entsprechende Tages-Police abzuschließen.
Skifahren ohne Haftpflicht: Bußgelder drohen
Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen, als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses. Ob die eigenen Kinder mitversichert sind, richtet sich nach der jeweiligen Police und kann nicht allgemeingültig beantwortet werden.
0,5-Promille-Regel auch auf der Piste
Alkoholisierte Skifahrerinnen und Skifahrer müssen auf Italiens Pisten mit hohen Geldbußen rechnen. Zum Jahreswechsel können daher ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille Bußgelder zwischen 250 und 1000 Euro verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.
Helmpflicht für Minderjährige ausgeweitet
Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien auch eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes richtete sich bisher nur an Kinder bis 14 Jahre, nun gilt sie für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre. Außerdem muss der Helm CE-zertifiziert sein.
Text: Clara Kurz
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