Sturmschaden: Welche Versicherung zahlt? Ein umfassender Leitfaden für Eigentümer und Mieter
Dieser Artikel entwirrt das komplexe Geflecht aus Zuständigkeiten, Klauseln und Pflichten. Er hilft Ihnen zu verstehen, welche Police für welchen Schaden aufkommt und wie Sie Ihre Ansprüche sichern.
Schnell-Check: Wer zahlt was?
Bevor wir in die technischen Details gehen, dient diese Übersicht zur ersten Orientierung. Das deutsche Versicherungssystem arbeitet nach dem Baukastenprinzip. Je nachdem, was beschädigt wurde, ist eine andere Sparte zuständig.| Beschädigtes Objekt | ||
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| Beschädigtes Objekt | Zuständige Versicherung | |
Das Gebäude (Dach, Mauerwerk, Fenster) |
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Das Gebäude (Dach, Mauerwerk, Fenster) |
Wohngebäudeversicherung |
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Bewegliches Inventar (Möbel, Teppiche, Kleidung) |
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Bewegliches Inventar (Möbel, Teppiche, Kleidung) |
Hausratversicherung |
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Auto / Motorrad |
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Auto / Motorrad |
Kfz-Teilkasko (oder Vollkasko) |
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Schäden beim Nachbar (z.B. durch Ihren Baum) |
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Schäden beim Nachbar (z.B. durch Ihren Baum) |
Haftpflichtversicherung |
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Überflutung / Rückstau |
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Überflutung / Rückstau |
Elementarschadenversicherung |
Definition: Ab wann ist es Sturm?
Das Fundament jeder Regulierung ist die Definition des Ereignisses. Hier unterscheidet sich die gefühlte Realität oft von der vertraglichen Bindung.Die 62-km/h-Hürde (Windstärke 8)
In fast allen deutschen Versicherungsbedingungen (VGB, VHB, AKB) beginnt der Versicherungsschutz erst ab Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala:- Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h.
- Die Konsequenz: Weht eine Böe mit “nur” 50 km/h (Windstärke 7) Ihre Markise ab oder lässt einen morschen Ast auf Ihr Dach fallen, besteht kein Versicherungsschutz über die Sturmdeckung. Solche Schäden werden dem allgemeinen Lebensrisiko oder mangelnder Wartung zugerechnet.
Wie beweisen Sie die Windstärke?
Die Beweislast liegt grundsätzlich bei Ihnen als Versicherungsnehmer. Da Sie vermutlich kein Anemometer im Garten haben, akzeptieren Gerichte und Versicherer einen Indizienbeweis:- Meteorologische Daten: Abfragen beim Deutschen Wetterdienst (DWD). Problematisch ist hier oft die Distanz zur nächsten Messstation bei lokalen Gewittern.
- Der Nachbarschaftsbeweis: Sind in Ihrer unmittelbaren Umgebung auch an anderen Häusern Schäden aufgetreten (z.B. abgedeckte Ziegel)? Wenn ja, wird vermutet, dass Windstärke 8 herrschte.
- Der Zustandsbeweis: Kann ein Gutachter bestätigen, dass Ihr Gebäude baulich einwandfrei war und nur eine enorme Gewalteinwirkung (Sturm) den Schaden verursacht haben kann, gilt der Beweis oft als erbracht.
Wohngebäudeversicherung: Schutz der Substanz
Für Hauseigentümer ist diese Versicherung die wichtigste Bastion. Sie deckt Schäden am Baukörper ab, also alles, was fest mit dem Boden verbunden ist.Was ist versichert?
Der Schutz umfasst das Hauptgebäude sowie im Vertrag genannte Nebengebäude (Garagen, Gartenhäuser). Versichert sind:- Mauerwerk und Dachstuhl
- Fest verlegte Fußböden (Parkett, Fliesen)
- Heizungsanlagen und sanitäre Installationen
- Fest verbundene Anbauten (z.B. fest montierte Markisen)
Die neue Herausforderung: Photovoltaik und Wärmepumpen
Die Energiewende hat die Risiken verändert. Teure Technik befindet sich nun ungeschützt auf dem Dach oder im Garten.- Alte Verträge prüfen: In älteren Policen (vor 2010) sind PV-Anlagen oder Wärmepumpen oft gar nicht oder nur unzureichend als “Zubehör” gedeckt.
- Moderne Anforderungen: Eine gute Police muss heute nicht nur den Substanzschaden (zerstörte Module) decken, sondern auch den Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung) und den Diebstahl von Wärmepumpen-Außeneinheiten. Melden Sie diese Installationen zwingend Ihrem Versicherer, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Sonderfall Glasbruch
Standardmäßig zahlt die Gebäudeversicherung Glasbruch nur, wenn er direkte Folge des Sturms ist (z.B. Ziegel fliegt durchs Fenster). Ein “Spannungsriss” oder ein Bruch durch Durchzug ist oft nicht gedeckt. Hier greift nur eine separate Gebäudeglasversicherung. Bei modernen, teuren Dreifachverglasungen oder Wintergärten ist dieser Zusatzbaustein oft wirtschaftlich sinnvoll.Hausratversicherung: Schutz des Inventars
Während die Gebäudeversicherung die Hülle schützt, kümmert sich die Hausratversicherung um das Innenleben. Die Faustformel lautet: Alles, was herausfallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellt, ist Hausrat.Prinzip des Folgeschadens
Ein direkter Sturmschaden am Hausrat ist selten (außer Möbel auf dem Balkon). Meist handelt es sich um Folgeschäden:Der Sturm beschädigt das Dach (Gebäudeschaden) → Regen dringt ein → Der Teppich quillt auf (Hausratschaden).
Achtung Falle: Wenn Sie das Fenster bei Sturm “auf Kipp” lassen und Regen eindringt, ohne dass das Fenster beschädigt wurde, zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Der Sturm war hier nicht die Ursache für die Öffnung der Gebäudehülle.
Außenversicherung: Grill und Gartenmöbel
Viele Policen bieten eine “Außenversicherung”. Damit sind Gartenmöbel, Grills oder Wäschespinnen auf dem eigenen Grundstück versichert. Prüfen Sie hier genau die Klauseln: Oft müssen diese Gegenstände gegen Sturm gesichert sein (z.B. angekettet) oder der Schutz gilt nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze.Die “Grobe Fahrlässigkeit”
Ein entscheidendes Qualitätsmerkmal Ihres Vertrags ist der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.- Szenario: Sie lassen bei Sturmwarnung die Fenster offen.
- Standard-Vertrag: Der Versicherer darf die Leistung kürzen (z.B. um 50%).
- Premium-Vertrag: Der Versicherer zahlt trotzdem voll (außer bei Vorsatz). Achten Sie unbedingt auf diese Klausel (“Goldene Regel”).
Elementarschadenversicherung: Schutz gegen erweiterte Naturgefahren
Standard-Policen decken keine Schäden durch:
- Starkregen / Überflutung
- Rückstau (Wasser aus der Kanalisation)
- Schneedruck
- Erdrutsch
Welche Gefahren sind versichert?
Der Elementarbaustein bündelt Naturkatastrophen, die nicht unter den Begriff Sturm fallen:- Überschwemmung: Durch Ausuferung von Gewässern oder durch Starkregen.
- Rückstau: Wasser drückt aus der überlasteten Kanalisation zurück ins Haus.
- Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen.
Das Baukasten-Prinzip: Kein automatischer Rundumschutz
Eine “normale” Elementarschadenversicherung ist fast nie ein eigenständiger Vertrag. Sie ist vielmehr ein Zusatzbaustein, der aktiv hinzugebucht werden muss. Entscheidend ist: Der Baustein deckt immer nur das ab, was auch der jeweilige Hauptvertrag schützt. Um vollständig abgesichert zu sein, müssen Sie den Baustein oft zweimal vereinbaren:1) Elementarschutz zur Hausratversicherung
- Was ist geschützt? Nur das bewegliche Inventar (Möbel, Kleidung, Elektronik).
- Beispiel: Bei einer Überschwemmung läuft der Keller voll. Die Hausratversicherung ersetzt den dort gelagerten, zerstörten Wintervorrat und das durchnässte Sofa.
- Für wen? Mieter und Eigentümer.
2) Elementarschutz zur Wohngebäudeversicherung
- Was ist geschützt? Nur die Gebäudesubstanz (Mauerwerk, Estrich, Heizungsanlage).
- Beispiel: Die gleiche Überschwemmung beschädigt das Fundament und die Wände müssen aufwendig getrocknet werden. Dies zahlt nur die Gebäudeversicherung.
- Für wen? Nur Immobilienbesitzer.
Wichtiger Hinweis: Die Rückstauklappe
- Es reicht nicht, eine zu haben. Sie muss regelmäßig gewartet werden.
- Können Sie im Schadensfall keine Wartungsprotokolle vorlegen, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Haftungsfragen: Wenn der Baum fällt
Stürme machen nicht an Grundstücksgrenzen halt. Wenn Ihr Baum auf das Haus oder Auto des Nachbarn stürzt, stellt sich die Frage der Haftung. Hier herrscht oft ein großes Missverständnis.Höhere Gewalt vs. Verkehrssicherungspflicht
Entscheidend ist der Gesundheitszustand des Baumes vor dem Sturm.- Der gesunde Baum (Höhere Gewalt): War der Baum gesund und wurde er regelmäßig kontrolliert (Sichtprüfung), haftet der Baumeigentümer nicht. Es handelt sich um "höhere Gewalt". Folge: Der Nachbar bekommt keinen Schadensersatz von Ihnen. Er muss seine eigene Gebäude- oder Kaskoversicherung bemühen.
- Der kranke Baum (Pflichtverletzung): War der Baum erkennbar morsch oder krank und haben Sie nichts unternommen, haben Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Folge: Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (oder Privathaftpflicht bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern) muss den Schaden regulieren.
Kraftfahrzeuge: Teilkasko oder Vollkasko?
Auch Autos sind durch herabfallende Äste oder Ziegel gefährdet. Hier unterscheidet die Kfz-Versicherung genau nach dem Unfallhergang.Tipp: Wer in baumreichen Gegenden wohnt, sollte auch für ältere Fahrzeuge zumindest eine Teilkasko behalten, da Sturmschäden statistisch häufig sind und nicht zur Hochstufung führen.
| Szenario | ||
|---|---|---|
| Szenario | Zuständige Versicherung | Auswirkung auf Schadenfreiheitsklasse |
Direkte Einwirkung: Ast fällt während der Fahrt oder im Stand auf das Auto. |
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Direkte Einwirkung: Ast fällt während der Fahrt oder im Stand auf das Auto. |
Teilkasko |
Keine Rückstufung. Sie zahlen nur die Selbstbeteiligung. |
Kollision: Ein Baum liegt auf der Straße, Sie fahren hinein. |
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Kollision: Ein Baum liegt auf der Straße, Sie fahren hinein. |
Vollkasko |
Rückstufung erfolgt (außer Sie haben einen Rabattschutz und es handelt sich um Ihren ersten Schaden). |
Ausweichen: Sie weichen einem Ast aus und landen im Graben (ohne Berührung) |
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Ausweichen: Sie weichen einem Ast aus und landen im Graben (ohne Berührung) |
Vollkasko |
Rückstufung erfolgt (außer Sie haben einen Rabattschutz und es handelt sich um Ihren ersten Schaden). |
So handeln Sie richtig im Schadenfall
Wenn der Schaden eingetreten ist, müssen Sie schnell und besonnen handeln. Das Gesetz schreibt Ihnen sogenannte “Obliegenheiten” vor. Ein Verstoß kann Ihren Versicherungsschutz kosten.1. Schadenminderungspflicht (Rettungspflicht)
Sie müssen verhindern, dass der Schaden größer wird:- Dach provisorisch abdecken (lassen).
- Zerbrochene Fenster mit Folie verschließen.
- Aber: Bringen Sie sich nicht selbst in Lebensgefahr!
2. Dokumentation
- Machen Sie Fotos von allen Schäden, bevor Sie aufräumen.
- Fotografieren Sie Details und Übersichten.
- Heben Sie beschädigte Teile (z.B. durchnässter Teppich, Dachziegelreste) auf, bis der Versicherer die Entsorgung freigibt.
3. Unverzügliche Meldung
Informieren Sie die Versicherung so schnell wie möglich (“ohne schuldhaftes Zögern”). Klären Sie telefonisch ab, ob Sie Handwerker bereits beauftragen dürfen oder ob ein Gutachter geschickt wird.Fazit
Wenn Sie diese Struktur bereits im Vorfeld verinnerlichen und Ihre Verträge entsprechend ausrichten, wird aus dem Chaos nach dem Unwetter ein geordneter Ablauf. Sie gewinnen Handlungssicherheit in einer stressigen Situation und vermeiden vermeidbare Streitpunkte mit Versicherern und Nachbarn.