Sturm, Hagel und Hochwasser: Wer für Schäden am Auto haftet

Wenn durch Sturm Schäden am Auto entstehen, gibt es einiges zu beachten
Wenn durch Sturm Schäden am Auto entstehen, gibt es einiges zu beachten© dpa/Daniel Bockwoldt

Welche Versicherung zahlt, wenn Äste, Dachziegel oder Hagel den Wagen treffen oder Schäden durch ein Hochwasser entstanden sind? ADAC Clubjuristen informieren.

Sturmschaden am Auto

Wer mit seinem Auto gegen einen umstürzenden Baum fährt oder auf wessen Auto Äste oder auch Dachziegel fallen, kann den Schaden über eine bestehende Teilkaskoversicherung geltend machen. Die Teilkaskoversicherung zahlt, wenn nachweislich Sturm mit mindestens Windstärke 8 geherrscht hat. 

Die Teilkaskoversicherung zahlt nicht, wenn der Schaden durch das Auffahren auf einen bereits auf der Straße liegenden Baum verursacht wird. Hier ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich: Der Sturm hat sich in diesem Fall nicht unmittelbar ausgewirkt. 

Bei einer Regulierung über die Teilkaskoversicherung findet keine Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen statt. Es wird lediglich die dort vereinbarte Selbstbeteiligung vom zu zahlenden Betrag abgezogen. 

Zahlt die Vollkaskoversicherung, wird der Versicherungsvertrag im nächsten Kalenderjahr schlechter eingestuft. Beim bestehenden Rabattschutz, der von den meisten Kfz-Versicherungen angeboten wird, erfolgt zwar auch eine Rückstufung, aber ohne Erhöhung der Versicherungsprämie.

Hat der Geschädigte keine Teilkaskoversicherung oder will er die Selbstbeteiligung und andere nicht versicherte Schadenpositionen geltend machen, muss er der Gemeinde, dem Haus- oder Gartenbesitzer oder dem Straßenbaulastträger eine sog. Verkehrssicherungspflichtverletzung nachweisen. Hiervon ist auszugehen, wenn sich der Verkehrsicherungspflichtige nicht ausreichend um die Sicherheit von Straßen, Bäumen, Häusern oder Verkehrsschildern vor dem Schaden gekümmert hat.

Hagelschaden am Auto

Auch Hagelschäden können über die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Bevor jedoch ein durch Hagelkörner beschädigter Wagen in die Werkstatt gebracht wird, muss man sich mit der Versicherung in Verbindung setzen. 

Diese entscheidet dann, ob und durch wen ein Gutachten erstellt wird. Ein eigener Gutachter darf – anders als bei einem Unfall mit Fremdverschulden – hier nicht eingeschaltet werden. Je nach Vertrag kann auch eine sog. Werkstattbindung vereinbart sein, sodass man dann die von der Versicherung vorgeschriebene Werkstatt ansteuern muss.

Wasserschaden am Auto

Überschwemmungsschäden beim abgestellten Auto

Die Regulierung des Schadens bei Überschwemmungsschäden an abgestellten Fahrzeugen erfolgt über die Teilkaskoversicherung.

Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gefahren wurde, obwohl die Möglichkeit dazu bestand.

Wasserschaden beim fahrenden Auto

Wer mit seinem Auto eine überschwemmte Straße befährt, der sollte wissen, dass die Teilkaskoversicherung nicht eintrittspflichtig ist, wenn bei dieser Fahrt Wasser in den Zylinderraum eindringt und das im Zusammenhang mit der Hubbewegung des Kolbens einen sog. Wasserschlag (Motorschaden) verursacht. Dieser Schaden ist dann nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Fahrverhalten des Versicherten verursacht.

© dpa/Nord-West-Media TV

Der Wasserschlag ist in der Teilkaskoversicherung ausnahmsweise dann gedeckt, wenn die Überschwemmung so plötzlich auftritt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann.

Der durch Einfahren in eine überflutete Straße entstandene Motorschaden stellt einen Unfallschaden dar, für den die Vollkaskoversicherung grundsätzlich eintrittspflichtig ist.

Allerdings kann diese die Leistung mit der Begründung, der Schaden sei grob fahrlässig herbeigeführt worden, ganz oder teilweise verweigern, wenn die Überflutung für den Fahrer erkennbar war und dieser die Straße trotzdem befuhr.

Wasserschäden am Auto: Was Fahrzeugbesitzer jetzt tun müssen

Redaktion
Redaktion
Kontakt

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?