Reisen mit Hund und Katze: Diese Einreisebestimmungen gelten

Paar sitzt mit Hund im Kofferraum
Viele Länder haben spezifische Einreisebestimmungen für Hunde und auch Katzen© iStock.com/kate_sept2004

Wer seinen Hund oder seine Katze mit in den Urlaub nehmen will, sollte sich gut vorbereiten. Dazu gehört auch, rechtzeitig an Impfungen gegen Tollwut zu denken und sich über geltende Einreisebestimmungen zu informieren.

  • Für Reisen innerhalb der EU ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich

  • Bei Rückreise aus Nicht-EU-Ländern muss z.T. ein Antikörpernachweis für Tollwut erbracht werden

  • Vorschriften sicherheitshalber bei der Botschaft des jeweiligen Landes klären

Wer Hund oder Katze mit in den Urlaub nehmen will, sollte sich rechtzeitig vor der Abreise über die länderspezifischen Besonderheiten bei der Einreise mit Tieren informieren. Vor allem Hundebesitzer müssen beachten, dass die Vorschriften für die Leinen- und Maulkorbpflicht bei Reisen mit Hunden, die Listen mit verbotenen Hunderassen sowie die erforderliche Bandwurmbehandlung von Land zu Land variieren können. Auch bei der Rückreise nach Deutschland mit Tier sind die Einreisebestimmungen zu beachten.

Mehr Infos in Ihrer Geschäftsstelle

ADAC Mitglieder erhalten in den Geschäftsstellen kostenlos das Merkblatt "Auslandsreise mit Hund oder Katze" mit den Einreisebestimmungen für 36 Urlaubsländer.

Die Einreisebestimmungen für viele gängige Reiseländer können Sie außerdem online beim ADAC checken: Einfach unter "Mein Reiseziel" das entsprechende Land eingeben und auf "Einreise, Zoll und Aufenthalt" klicken.

Reisen mit Hund und Katze in der EU

Für Reisen innerhalb der EU benötigen Tierhalter sowohl für Hunde als auch für Katzen einen EU-Heimtierausweis. Dieser wird vom Tierarzt ausgestellt. Der Ausweis muss Angaben zum Tierhalter, zur eindeutigen Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung oder Mikrochip), zur Tollwutimpfung und – je nach Reiseland – zur Bandwurmbehandlung enthalten.

Identifizierung durch Mikrochip

Viele Tiere müssen für Reisen innerhalb der Europäischen Union gechippt sein. Die Chip-Pflicht gilt für alle Tiere, die ab dem 3. Juli 2011 das erste Mal gekennzeichnet wurden. Hatte das Tier vor diesem Stichtag bereits eine Tätowierung als Kennzeichnung, die noch gut lesbar ist, muss es nicht neu gechippt werden. Allerdings verblassen Tätowierungen auf der Haut der Tiere mit der Zeit. Der Code im Fell kann dann nicht mehr mit dem Eintrag im Heimtierausweis abgeglichen werden.

Diese Impfung ist Pflicht

Wer Hund oder Katze mit auf Reisen ins Ausland nehmen möchte, muss das Tier bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Abreise gegen Tollwut impfen lassen. Mit fristgerecht durchgeführten Auffrischimpfungen muss die Wartezeit von 21 Tagen nicht eingehalten werden. Bei Welpen darf die Tollwutimpfung erst im Alter von zwölf Wochen erfolgen. Sie dürfen somit frühestens im Alter von 15 Wochen eine innereuropäische Grenze passieren.

In Finnland, Irland und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer durch ein zugelassenes Präparat ein bis fünf Tage vor der Einreise vorgegeben. Diese muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden.

Mit Haustier in Nicht-EU-Länder reisen

Generell haben Nicht-EU-Länder eigene Einreisebestimmungen erlassen, über die sich Reisende stets rechtzeitig vor dem Start in den Urlaub mit Haustier informieren sollten. Bei Reisen außerhalb der EU gilt es bei der jeweiligen Botschaft des Reiselands zu klären, ob besondere Vorschriften für die Einreise von Tieren gelten.

Viele europäische Nicht-EU-Länder haben sich diesbezüglich der EU-Regelung angeschlossen:

  • Für die Einreise in die Schweiz, nach Liechtenstein, Andorra, San Marino, Vatikanstadt, Monaco und Gibraltar genügt der EU-Heimtierausweis mit der Tollwutimpfung.

  • Für Großbritannien, Nordirland und Norwegen ist zudem eine Bandwurmbehandlung erforderlich.

EU-Wiedereinreise auf dem Heimweg

Bei der Reise mit Hund und Katze in ein Nicht-EU-Land sollten Tierbesitzer unbedingt auch die Wiedereinreisebedingungen in die EU kennen.

Für die Einreise in die EU aus Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstadt genügen der Heimtierausweis sowie die gültige Tollwutschutzimpfung.

Wer aus weiteren Drittländern mit Hund oder Katze zurück in die EU reisen will, muss bei der Einreise einen Antikörpernachweis für Tollwut erbringen. Das gilt zum Beispiel für Länder wie Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand oder Südafrika, die einen anderen Tollwutstatus haben als das Heimatland in der EU. Hier müssen Urlauber bereits vor der Abreise daran denken, bei ihrem Tier einen Tollwutantikörpertest durchführen zu lassen – und zwar frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung.

Nicht erforderlich ist dies bei Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien (England, Wales, Schottland), Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, der Russischen Föderation, Australien, Neuseeland, USA, Kanada, Nordmazedonien, Hongkong oder Singapur.

Flugreisen mit Hund und Katze

Grundsätzlich gilt: Nicht bei jeder Airline sind Tiere erlaubt. Reisende müssen sich vor der Buchung informieren. Je nach Fluggesellschaft gibt es unterschiedliche Bestimmungen für die Mitnahme im Kabinenraum, für den Transport im Frachtraum gibt es spezielle Transportboxen, die vom Besitzer selbst besorgt werden müssen. Auch die Kosten variieren.

Zudem ist die Anzahl der Tiere pro Flug begrenzt: Vierbeiner müssen also rechtzeitig angemeldet werden. Für den Transport von Tieren im Flugzeug macht der Airline-Dachverband IATA einige allgemeine Vorgaben. 

Wenn Sie mit dem Auto verreisen, sollte Ihr Hund auch richtig gesichert sein: Hier lesen, welche Transport-Systeme sich am besten eignen.

Reisen mit Kaninchen, Papagei und Co.

Für andere Haustiere wie zum Beispiel Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche gibt es keine einheitlichen EU-Bestimmungen. Für sie gelten die Vorschriften der jeweiligen Reiseländer.

Häufig gestellte Fragen

Für die Einreise mit Hund nach Kroatien (EU-Mitgliedstaat) gelten die EU-weiten Heimtierregelungen. Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Weitere Impfungen z.B. gegen Leptospirose, Parvovirose etc. werden von Tierärzten zwar empfohlen, sind jedoch keine Pflichtimpfungen.

Viele Grünflächen, Hundeparks, klare Regeln bezüglich Leinen- und Maulkorbpflicht und Freizeiteinrichtungen sowie Restaurants, die man auch mit Hund besuchen darf, machen eine hundefreundliche Stadt aus. Dies gilt unter anderem für die Städte Hamburg, Berlin, München und Leipzig, die sich wunderbar für einen Wochenendtrip eignen.

Für den Urlaub mit Hund in Dänemark muss man für das Tier einen gültigen EU-Heimtierausweis mit Nachweis einer Tollwutimpfung mit sich führen. Für 13 spezielle Rassen (sog. Listenhunde und deren Kreuzungen) gilt ein Einreiseverbot.