Reisen mit Hund und Katze: Diese Einreisebestimmungen gelten

Paar sitzt mit Hund im Kofferraum
Viele Länder haben spezifische Einreisebestimmungen für Hunde und auch Katzen© iStock.com/kate_sept2004

Wer seinen Hund oder seine Katze mit in den Urlaub nehmen will, sollte sich gut vorbereiten. Dazu gehört auch, rechtzeitig an Impfungen gegen Tollwut zu denken.

  • Für Reisen innerhalb der EU ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich

  • Bei der Rückreise aus Nicht-EU-Ländern muss teilweise ein Antikörpernachweis für Tollwut erbracht werden

  • Vorschriften sicherheitshalber bei der Botschaft des jeweiligen Landes klären

Urlauber sollten sich rechtzeitig vor der Abreise über die länderspezifischen Besonderheiten bei der Einreise mit Tieren informieren. Vor allem Hundebesitzer müssen wissen, dass die Vorschriften für die Leinen- und Maulkorbpflicht bei Reisen mit Hunden, die Listen mit verbotenen Hunderassen sowie die erforderliche Bandwurmbehandlung von Land zu Land variieren können.

Mehr Infos in Ihrer Geschäftsstelle

ADAC Mitglieder erhalten in den Geschäftsstellen kostenlos das Merkblatt "Auslandsreise mit Hund oder Katze" mit den Einreisebestimmungen für 36 Urlaubsländer.

Die Einreisebestimmungen für viele gängige Reiseländer können Sie außerdem online beim ADAC checken: Einfach unter "Mein Reiseziel" das entsprechende Land eingeben und auf "Einreise, Zoll und Aufenthalt" klicken.

Regeln innerhalb der EU

Für Reisen innerhalb der EU ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Er muss Angaben zum Tierhalter, zur Kennzeichnung des Tieres, zur Tollwutimpfung und – je nach Reiseland – zur Bandwurmbehandlung enthalten.

Viele Tiere müssen für Reisen innerhalb der Europäischen Union gechippt sein. Die Chip-Pflicht gilt für alle Tiere, die ab dem 3. Juli 2011 das erste Mal gekennzeichnet wurden. Hatte das Tier vor diesem Stichtag bereits eine Tätowierung als Kennzeichnung, die noch gut lesbar ist, muss es nicht neu gechippt werden. Allerdings verblassen Tätowierungen auf der Haut der Tiere mit der Zeit, der Code im Fell kann dann nicht mehr mit dem Eintrag im Heimtierausweis verglichen werden.

Wer Hund oder Katze mit auf Reisen nehmen möchte, muss das Tier bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Abreise gegen Tollwut impfen lassen. Bei fristgerecht durchgeführten Auffrischimpfungen muss diese Wartezeit von 21 Tagen nicht eingehalten werden. 

In Finnland, Irland, und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer vorgegeben.

Das gilt für Nicht-EU-Länder

Generell haben Nicht-EU-Länder eigene Einreisebestimmungen erlassen, über die sich Reisende stets vor dem Start in den Urlaub informieren sollten. Bei Reisen außerhalb der EU sollte bei der jeweiligen Botschaft des Reiselands geklärt werden, ob besondere Vorschriften für die Einreise von Tieren gelten.

Viele europäische Nicht-EU-Länder haben sich diesbezüglich der EU-Regelung angeschlossen: Für die Einreise in die Schweiz, nach Liechtenstein, Andorra, San Marino, Vatikanstadt, Monaco und Gibraltar genügt der EU-Heimtierausweis mit der Tollwutimpfung. Für Nordirland und Norwegen ist zudem eine Bandwurmbehandlung erforderlich.

Bei der Reise in ein Nicht-EU-Land sollten Tierbesitzer unbedingt auch die Wiedereinreisebedingungen in die EU kennen. 

Wer aus bestimmten Ländern zurück in die EU will, muss bei der Einreise einen Antikörpernachweis für Tollwut erbringen. Das gilt zum Beispiel für Länder wie Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand oder Südafrika, die einen anderen Tollwutstatus haben als das Heimatland in der EU. Hier müssen Urlauber bereits vor der Abreise daran denken, bei ihrem Tier einen Tollwutantikörpertest durchführen zu lassen – und zwar frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung.

Bei wiederum anderen Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien (England, Wales, Schottland), Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Russische Föderation, Australien, Neuseeland, USA, Kanada, Nordmazedonien, Hongkong oder Singapur brauchen Tiere bei der Wiedereinreise in die EU keinen extra Antikörpernachweis für Tollwut.

Flugreisen mit Vierbeinern

Grundsätzlich gilt: Nicht bei jeder Airline sind Tiere erlaubt. Reisende müssen sich vor der Buchung informieren. Je nach Fluggesellschaft gibt es unterschiedliche Bestimmungen für die Mitnahme im Kabinenraum, für den Transport im Frachtraum gibt es spezielle Transportboxen, die vom Besitzer selbst besorgt werden müssen. Auch die Kosten variieren. Zudem ist die Anzahl der Tiere pro Flug begrenzt: Vierbeiner müssen also rechtzeitig angemeldet werden. Für den Transport von Tieren im Flugzeug macht der Airline-Dachverband IATA einige allgemeine Vorgaben. 

Wenn Sie mit dem Auto verreisen, sollte Ihr Hund auch richtig gesichert sein. Jetzt lesen, welche Transport-Systeme sich am besten eignen.

Reisen mit Kaninchen, Papagei und Co.

Für andere Haustiere wie zum Beispiel Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittich gibt es keine einheitlichen EU-Bestimmungen. Für sie gelten die Vorschriften der jeweiligen Reiseländer.

Fachliche Beratung: Sabine Schweiger, Ressort Tourismus

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