Einreise, Zoll und Aufenthalt in Montenegro

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 30 Tagen oder den Transit ist auch der Personalausweis ausreichend. Alle Personaldokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Die Einreise mit als gestohlen oder verloren gemeldeten Personaldokumenten wird verweigert und kann sogar zu Problemen führen, wenn sie als wieder aufgefunden gemeldet wurden.

Ausländer müssen sich am Aufenthaltsort innerhalb von 24 Stunden polizeilich anmelden. Beherbergungsbetriebe erledigen dies für ihre Gäste.

Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist die Mitnahme einer Vollmacht der Erziehungsberechtigten erforderlich. Reist nur ein Elternteil mit seinem Kind, wird die Vollmacht des anderen Elternteils benötigt.

Die Vollmacht sollte möglichst in montenegrinischer Sprache (alternativ in Englisch) verfasst sein und alle Angaben der Erziehungsberechtigten sowie der Begleitpersonen und des Kindes enthalten (Name, Geburtsdatum, Adresse u.a.). Eine notarielle Beglaubigung wird dringend empfohlen. Die Passkopien der Erziehungsberechtigten sind ebenso mitzuführen.

Die Clubjuristen des ADAC haben Vorlagen in verschiedenen Sprachen erstellt, die noch zu beglaubigen sind. Sie können hier heruntergeladen werden (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise nach Montenegro keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Montenegro raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis B, Tollwut. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

EU-Bürger haben in Montenegro Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung. Trotzdem sollten Reisende unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht übernehmen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Hund und Katze

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.

Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.

Folgende Nachweise müssen im EU-Heimtierausweis eingetragen sein:
  • Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt).
  • Nachweis von Tollwut-Antikörpern anhand einer Blutprobe, die frühestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise entnommen wurde. Dieser Nachweis ist auch für die Wiedereinreise in die EU erforderlich.
  • Behandlung gegen Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis).
  • Veterinärbescheinigung, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist, ausgestellt innerhalb von 3 Tagen vor der Reise.

Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:

Tipps zur Hundesicherung im Auto

Zollbestimmungen

Persönliche GebrauchsgegenständeAbgabefrei, keine Zollformalitäten.
WertgegenständeSollten bei der Einreise schriftlich deklariert werden. Es empfiehlt sich auch eine Liste der mitgeführten Wertgegenstände anzufertigen, die durch die Zollbehörden beglaubigt wird.
GenussmittelAbgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%, 50 ml Parfum

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.

Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.

Deutscher Zoll - Privatreisen
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, SchmuckZollfrei im Wert bis 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); für Reisende unter 15 Jahren im Wert bis zu 175 Euro.
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 300 bzw. 430 EuroBereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 40 / 200 St. Zigaretten, 20 / 100 St. Zigarillos, 10 / 50 St. Zigarren, 50 / 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%2

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

2 · Bei Einreise in die EU auf dem Landweg / auf dem Luft- oder Seeweg

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