Einreise, Zoll und Aufenthalt in Großbritannien

Egal, ob in England, Schottland oder Wales: Großbritannien begeistert mit seinem Mix aus lebendiger Kultur, historischen Städten und charmanten Landschaften – von London über die Highlands bis zur Küste Cornwalls befinden sich auf der Insel zahlreiche schöne und erholsame Flecken.

Um für die Einreise nach Großbritannien bestens vorbereitet zu sein, sollte man die Bestimmungen rund um die Reisedokumente, das Visum, den Zoll und vorgeschriebene Impfungen kennen. Hier erfahren Sie alles, was Sie bei einer Reise nach Großbritannien wissen und beachten müssen:

  • Benötigen Reisende ein Visum für die Einreise nach Großbritannien?
    Nein, aber seit April 2025 ist eine Einreisegenehmigung (ETA) für Erwachsene und Minderjährige Pflicht. Alle Infos zur elektronischen Beantragung.

  • Welche weiteren Reisedokumente sind für die Reise Voraussetzung?
    Ein Personalausweis reicht für den Flug auf die Insel nicht aus (mit Ausnahme von Gibraltar). Es wird ein gültiger Reisepass benötigt. Mehr Details zu den Bestimmungen.

  • Welche Einfuhr- und Zollbestimmungen gelten?
    Für die Einreise nach und auch für die Ausreise aus Großbritannien gelten genaue Vorgaben für Wertgegenstände, Genussmittel (z.B. Zigaretten und Alkohol) und andere Waren wie Lebensmittel oder Schmuck.

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für das Vereinigte Königreich

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja, aber es gibt vereinzelt Probleme mit verlängerten Kinderreisepässen

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja, nur in Verbindung mit einem Visum (kein ETA möglich)

  • Personalausweis: nein,

Das Dokument sollte bis zum Ende der Reise gültig sein. 

Auch für einen Transit wird der Reisepass benötigt. 

Nur für die Einreise nach Gibraltar ist der Personalausweis ausreichend. 

Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Einreise benutzt werden.

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 180 Tagen gilt:

  • Visum: nicht erforderlich, Visum wird nur benötigt, wenn ETA-Anforderungen nicht erfüllt sind

  • Einreisegenehmigung: erforderlich

Die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) muss für alle Reisende - auch Minderjährige - beantragt werden.

Die Beantragung ist nur auf diesen Wegen möglich:

Die Beantragung per App wird empfohlen, da der Vorgang schneller und unkomplizierter verläuft. Bei der Online-Beantragung kann es zudem zu Wartezeiten kommen. Die Anwendungen sind derzeit nur englischsprachig verfügbar. 

Erklärvideo der britischen Regierung zur ETA (englischsprachig)

Die ETA ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 20 GBP. Die Inanspruchnahme externer Agenturen ist nicht notwendig und kann zu zusätzlichen Kosten führen.

Die Beantragung sollte mindestens drei Tage vor Einreise erfolgen.

Die Gültigkeit kann hier geprüft werden.

Die ETA ist gültig für zwei Jahre (oder bis Ablauf des Reisepasses) und berechtigt zu mehrfachen Einreisen mit jeweils maximal 180 Tagen Aufenthaltsdauer.

Die ETA ist auch für eine Reise auf die Kanalinseln Jersey und Guernsey und für die Isle of Man erforderlich, auch wenn die Anreise nicht über das Vereinigte Königreich erfolgt. 

Bei einem Transit wird keine ETA benötigt, sofern der Transitbereich nicht verlassen und keine Grenzkontrolle passiert wird (z.B. um Gepäck neu einzuchecken).

Für die britischen Überseegebiete wird derzeit keine ETA benötigt.  

Visum

Liegen die Voraussetzung für ETA nicht vor, muss ein Visum beantragt werden: Antrag Visum

Reisen Minderjährige mit Sorgeberechtigten, deren Sorgeberechtigung sich nicht eindeutig aus den Personaldokumenten ergibt (z.B. durch unterschiedliche Nachnamen), soll es durch Dokumente belegt werden können (z.B. Kopie der Geburts-, Adoptions-, Scheidungs- oder Heiratsurkunde).

 

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheit

Aktuelles

In der englischen Grafschaft Kent ist es kürzlich zu einem Ausbruch von Meningitis B unter Studierenden gekommen. Wenige weitere Fälle traten an verschiedenen Schulen auf. Die britische Gesundheitsbehörde UKSHA hat umgehend alle notwendigen Maßnahmen zur Beendigung des Ausbruchs getroffen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland in das Vereinigte Königreich (und auch Gibraltar) sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.

Eine Impfung gegen die Frühsommerenzephalitis FSME ist nicht erforderlich.

Medizinische Hinweise für die Falklandinseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha

  • Es bestehen keine internationalen Impfvorschriften. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.

Medizinische Hinweise für die Karibik: Anguilla, Bermuda, Montserrat, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), die Kaimaninseln (Cayman Islands) und die Turks- und Caicosinseln.

Impfschutz

Reisende nach Montserrat müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind, und aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen oder sich im Transit in einen Gelbfieberendemiegebiet aufgehalten haben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Chikungunya-Fieber, Denguefieber und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Denguefieber

Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen.
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Ein Malariarisiko besteht derzeit nicht. Importierte Malariafälle werden aber beobachtet.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Tollwut (Rabies)

Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.

Medizinische Hinweise für das Britische Territorium im Indischen Ozean (Chagos-Archipel) und die Pitcairninseln.

Reisende auf die Pitcairn-Inseln müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind oder aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen. Für beide Territorien gilt:

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.

Andere

Bitte beachten Sie bei Reisen auf das Chagos-Archipel und die Pitcairn-Inseln ebenfalls die Abschnitte Dengue-, Chikungunya-Fieber, Malaria, HIV/AIDS und Durchfallerkrankungen (s.o.).

Medizinische Versorgung

Von deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS.

Die medizinische Versorgung in den Britischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die Überseegebiete bewusst sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise in die Überseegebiete durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Die Informationen werden zur Verfügung gestellt vom Auswärtigen Amt - Stand: 25.04.2026

ADAC Notfall Ambulanz-Service

Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.

Reisemedizinischer Informationsservice

Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.

ADAC Medical App

Die ADAC Medical App  bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.

adac.de | Gesundheit

Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit

Reisen mit Hund und Katze

Die folgenden Bestimmungen gelten für die Einreise nach Großbritannien (England, Wales und Schottland).

Sie gelten nicht für die Einreise nach Nordirland. Nordirland unterliegt seit dem Brexit gemeinsam mit der Republik Irland dem EU-Heimtiergesetz. 

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis. Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip eingetragen sein. Bei Tieren, die vor dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist eine deutlich lesbare Tätowierung ausreichend.

Im EU-Heimtierausweis muss zudem von einem Tierarzt eingetragen sein:

  • die Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt)
  • bei Hunden auch die Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Einreise. Bei Direkteinreise aus der Republik Irland und Nordirland ist keine Bandwurmbehandlung erforderlich.

Bei Reisen nach Nordirland von Großbritannien kommend, muss ein spezielles Reiseformular (NIPTS) vorgelegt werden: daera-ni.gov.uk/articles/travelling-pets

Die Einreise mit Hund oder Katze per Flugzeug, Schiff oder Bahn ist nur auf zugelassenen Routen durch zugelassene Beförderungsunternehmen gestattet. Die Listen finden sich unter Approved Routes .

Bei der Einreise muss schriftlich erklärt werden, dass der Hund oder die Katze im Vereinigten Königreich weder verkauft wird noch anderweitig den Besitzer wechselt, im Formular "Declaration for the non-commercial movement of animals" .

Ein Einfuhrverbot besteht für die Hunderassen Pit Bull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und alle Hunde, die vergleichbare körperliche Eigenschaften und Verhaltensmerkmale aufweisen. In England und Wales sind darüber hinaus XL Bully-Hunde verboten. 

Alle Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung

Sicherung von Tieren im Fahrzeug

Laut Straßenverkehrsordnung gelten Tiere in Deutschland als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden, um keine Gefahr für die Insassen darzustellen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, wobei die Sicherungsmethode von der Größe des Tieres und den individuellen Umständen abhängt.

ADAC Experten haben verschiedene Hundetransport-Systeme hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile analysiert und in Crashtests geprüft. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie unter adac.de/hundetransport .

Gesundheitstipps für die Autoreise mit Hund

Damit Ihr Hund die Fahrt bei sommerlichen Temperaturen gut übersteht, sollten weitere Aspekte beachtet werden, die Sie hier auf adac.de nachlesen können.

Zollbestimmungen

Einreise nach England/Schottland/Wales aus einem EU-Land inkl. Nordirland und Irland

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu:

  • 200 St. Zigaretten oder 100 St. Zigarillos oder 50 St. Zigarren oder 250 g Tabak
  • 18 l Wein und 42 l Bier
  • 9 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 4 l Spirituosen >22 Vol.-%

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke

Waren für den persönlichen Gebrauch sind abgabefrei, es gelten keine Zollformalitäten. Sonstige Waren wie Geschenke, Elektrogeräte, Parfüm, Schmuck sind zollfrei im Wert bis zu 390 GBP (Luftweg) bzw. 270 GBP (Seeweg).

Einfuhrverbot

Rind-, Schaf-, Ziegen- und Schweinefleisch sowie Milchprodukte dürfen nicht nach Großbritannien eingeführt werden.

Einreise nach Nordirland aus einem EU-Land inkl. Irland

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu:

  • 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak
  • 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier
  • 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-%

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke

Abgabefrei, keine Zollformalitäten

Sonderbestimmungen

Bei der Einreise nach Nordirland aus England/Schottland/Wales sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen abgabefrei von jeweils bis zu:

  • 200 St. Zigaretten oder 100 St. Zigarillos oder 50 St. Zigarren oder 250 g Tabak
  • 4 l Wein und 16 l Bier
  • 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-%

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Waren wie Geschenke, Elektrogeräte, Parfüm, Schmuck sind zollfrei im Wert bis zu 390 GBP (Luftweg) bzw. 270 GBP (Seeweg).

Wichtige Hinweise zur Einreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.

Zollbehörde Großbritannien

Für die Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus England/Schottland/Wales gelten die Bestimmungen für die Rückreise aus einem Nicht-EU-Land.

Für die Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus Nordirland gelten die Bestimmungen für die Rückreise aus einem EU-Land.

Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land

Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.

Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:

  • 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.

Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land

Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.

Gebrauchswaren

Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 4 l Wein und 16 l Bier
  • 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Medikamente

Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.

Kraftstoffe

Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.

Rückwaren

Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.

Wichtige Hinweise zur Rückreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .