Einreise, Zoll und Aufenthalt in Ägypten

Reise- und Sicherheitshinweis

Teilreisewarnung des AA

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für bestimmte Gebiete (Teilreisewarnung) ausgesprochen.

Auswärtiges Amt

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amt

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Visumspflicht

Für den touristischen Aufenthalt ist ein Visum erforderlich. Es gibt zwei Möglichkeiten der Visumsbeantragung:

Visumsantrag im Voraus bei den ägyptischen Konsulaten

Das Visum kann im Voraus bei der ägyptischen Botschaft in Berlin oder den ägyptischen Generalkonsulaten in Frankfurt/Main und Hamburg beantragt werden.

Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Die Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Ägyptische Botschaft Visumsantrag

Die Einreise mit dem Personalausweis wird nicht empfohlen. Beim Kinderreisepass kam es zuletzt zu Zurückweisungen.

Visa on Arrival

Bei Einreise auf dem Luftweg und einem Aufenthalt bis zu einem Monat wird ein Visum on Arrival direkt am Ankunftsflughafen ausgestellt.

Anerkannt werden der Reisepass, vorläufige Reisepass und Kinderreisepass. Alle Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Vor dem Erreichen des Passschalters sind an den offiziellen Bankschaltern 25 US-Dollar oder der Gegenwert in Euro zu entrichten.

Einreise aus Israel

An der Grenze Taba/Elat ist ein maximal 14 Tage gültiges Visum für den Besuch der Sinai-Halbinsel erhältlich.

Für den Besuch des restlichen Ägyptens und für längere Aufenthalte auf dem Sinai ist das Visum vorab bei den ägyptischen Vertretungen in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat Eilat zu erwerben.

Besonderheiten bei der Ausreise

Nach ägyptischer Gesetzeslage müssen Charterflüge sowohl die Ein- als auch die Ausreiseflüge beinhalten. Wenn ein Charterflug lediglich zur Ausreise gebucht wurde, kann der Rückflug verweigert werden. Dies kann z.B. passieren, wenn der Hinflug ein Linienflug war oder wenn ein längerer Aufenthalt in Ägypten stattgefunden hat.

Gelbfieberimpfung

Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende ab einem Alter von 9 Monaten eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch nach einem Transitaufenthalt von mehr als 12 Stunden in einem solchen Land. Sie finden diese Länder im folgenden Link in der linken Spalte "Country determined by WHO to be at risk for yellow fever transmission". Dieser Gelbfiebernachweis ist außerdem bei Einreise aus Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania und Sambia erforderlich.

WHO Gelbfieber-Infektionsgebiete

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies gilt auch für Reisende die vorher mehr als 12 Stunden auf einem Transitflughafen in einem Endemiegebiet gewesen sind. Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 9 Monaten. Sudan: Anstelle der Gelbfieber-Impfung kann eine amtliche Bescheinigung vorgelegt werden, dass sich der Reisende innerhalb der letzten 6 Tage nicht südlich des 15. Breitengrades aufgehalten hat. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen "Standard"-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Ägypten raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Meningitis und evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Derzeit keine.

Ein Risiko, in Ägypten an Malaria zu erkranken, besteht zwar grundsätzlich, es ist aber für Touristen minimal. Nach mehr als zehn Jahren wurden jedoch 2014 erstmals wieder Übertragungsfälle in der Gegend um Assuan gemeldet. Die wichtigste Maßnahme gegen eine Infektion besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. Eine Empfehlung zur vorsorglichen Einnahme oder zur Mitnahme eines Medikamentes für den Notfall besteht seitens der WHO nicht.

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4 - 6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Ägypten reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Ausländer werden dort zumeist in Privatkliniken behandelt und die Kosten können deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder nach Deutschland werden in keinem Fall übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Zollbestimmungen

Gebrauchsgüter

Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.

Wertgegenstände (z.B. Videokamera, Fotoapparat, Laptop, wertvolle Elektro- oder Sportgeräte, Schmuck) müssen Sie bei der Einreise schriftlich deklarieren. Dies geschieht durch einen Eintrag in Ihrem Reisepass oder auf einem speziellen Formblatt.

Geschenke bleiben bis zu einem Wert von 1500 EGP abgabefrei.

Lebens- und Genussmittel

Zollfrei zum Verbrauch verbleiben für Reisende über 17 Jahren
  • 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 250 g Rauchtabak
  • 1 l Spirituosen mehr als 22 Vol.-% Alkoholgehalt

Waren aus Duty-free-shops dürfen den Wert von 200 US-Dollar nicht überschreiten.

Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
  • 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?