Einreise, Zoll und Aufenthalt in Ägypten
Ägypten fasziniert mit jahrtausendealter Geschichte, einzigartigen Kulturschätzen und sonnigen Küsten am Roten Meer – ein beliebtes Reiseziel für Erholung und Entdeckungen. Wer eine Reise plant, sollte sich rechtzeitig über die geltenden Einreisebestimmungen, Visaregelungen und benötigten Reisedokumente informieren. Für die Einreise ist in der Regel ein Visum erforderlich, das je nach Aufenthaltsdauer und Zweck unterschiedlich beantragt werden kann. Zudem gelten besondere Vorschriften im Zollbereich, etwa bei der Einfuhr von Bargeld, elektronischen Geräten oder Medikamenten. Auch Impfempfehlungen – insbesondere bei längeren Aufenthalten oder Reisen abseits touristischer Zentren – sollten beachtet werden. Der Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen rund um Einreise, Zoll und Aufenthalt in Ägypten.
Braucht man für Ägypten einen Reisepass?
Für die Einreise nach Ägypten sind ein Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass erforderlich. Die Einreise mit Personalausweis wird nicht empfohlen.Wann und wo beantrage ich das Visum für den Ägypten-Urlaub?
Ein Visum ist erforderlich und kann entweder im Voraus beim ägyptischen Konsulat oder direkt bei der Einreise am Ankunftsflughafen beantragt werden.Welche Impfungen werden bei Reisen nach Ägypten empfohlen?
Eine Gelbfieberimpfung ist nur nötig, wenn man sich 14 Tage zuvor in bestimmten Ländern wie Venezuela, Argentinien oder Kenia aufgehalten hat. Zudem sollten die Standardimpfungen aufgefrischt und eine Impfung gegen Hepatitis A erwogen werden.
Reise- und Sicherheitshinweise
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für bestimmte Gebiete (Teilreisewarnung) ausgesprochen.
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: nicht empfohlen, beim Kinderreisepass kam es zuletzt zu Zurückweisungen
Vorläufiger Personalausweis: nein
Vorläufiger Reisepass: ja
Personalausweis: nicht empfohlen, der Personalausweis wird nicht von jeder Stelle innerhalb Ägyptens anerkannt
Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum: erforderlich
Es gibt zwei Möglichkeiten der Visumsbeantragung:
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Visumsantrag im Voraus bei den ägyptischen Konsulaten: Das Visum kann im Voraus bei der ägyptischen Botschaft in Berlin oder den ägyptischen Generalkonsulaten in Frankfurt/Main und Hamburg beantragt werden: Ägyptische Botschaft Visumsantrag
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Visa on Arrival: Bei Einreise auf dem Luftweg und einem Aufenthalt bis zu einem Monat wird ein Visum on Arrival direkt am Ankunftsflughafen ausgestellt. Vor dem Erreichen des Passschalters ist an den offiziellen Bankschaltern die Gebühr von 30 USD zu bezahlen.
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E-Visum: Ein Visum kann auch vorab online beantragt werden über das offizielle Visumsportal . Das E-Visum muss ausgedruckt und bei Einreise vorgezeigt werden.
Einreise aus Israel
An der Grenze Taba/Elat ist ein maximal 14 Tage gültige Einreiseerlaubnis für den Besuch der Sinai-Halbinsel erhältlich.
Besonderheiten bei der Ausreise
Nach ägyptischer Gesetzeslage müssen Charterflüge sowohl die Ein- als auch die Ausreiseflüge beinhalten. Wenn ein Charterflug lediglich zur Ausreise gebucht wurde, kann der Rückflug verweigert werden. Dies kann z.B. passieren, wenn der Hinflug ein Linienflug war oder wenn ein längerer Aufenthalt in Ägypten stattgefunden hat.
Gelbfieberimpfung
Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende ab einem Alter von 9 Monaten eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch nach einem Transitaufenthalt von mehr als 12 Stunden in einem solchen Land.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheit
Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Nachweis einer Poliomyelitis-Impfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung .
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Denguefieber
Dengueviren werden an der Küste zum Roten Meer (überwiegend Hurghada, vereinzelt El Gouna und Al-Qusair) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Berichte über aktuelle Infektionen gibt es auch im Gouvernement Südsinai (Scharm El-Scheich und Umgebung). Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
HIV/AIDS
Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen (u.a. EHEC-Erkrankung)
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Verzichten Sie auf den Verzehr nicht durchgegarter Speisen.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Hepatitis C
Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Prävalenz der Hepatitis C im Land ist deutlich zurück gegangen.
- Lassen Sie bei jeder Form von Blutkontakten, auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre Vorsicht walten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Schistosomiasis.
- Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie konsequent absehen.
Weitere Infektionskrankheiten
Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Hinweise zur medizinischen Versorgung in Ägypten bietet die Webseite der Botschaft Kairo. Krankenhaus- und Arztkosten können - insbesondere bei Hotelärzten - auch bei vermeintlich kleineren Eingriffen und Behandlungen äußerst hoch ausfallen. Die meisten Kliniken verlangen vor der Durchführung von Behandlungen und Operationen Vorkasse oder einen Nachweis über die Kostenübernahme. In einigen Fällen wurden Behandelte solange in Krankenhäusern festgehalten, bis eine Zahlung geleistet oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Um den Druck zu erhöhen, behielten Krankenhäuser Reisedokumente ein. In einigen Fällen ließen Krankenhäuser den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung bzw. die Kostendeckungsbescheinigungen der jeweiligen Versicherung nicht gelten oder drohten mit Anzeige gegen die behandelten Personen. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem ein Krankenhaus tatsächlich eine Anzeige gestellt hätte. Hingegen sind Fälle bekannt, in denen Krankenhäuser ehemalige Patientinnen und Patienten nach Rückkehr nach Deutschland per Mahnschreiben zur rückwirkenden Zahlung der Behandlungskosten aufgefordert haben. Das Gouvernorat Rotes Meer (u.a. Region Hurghada, Marsa Alam, Safaga) hat einen Beschwerdemechanismus eingeführt, anhand dessen sich Touristinnen und Touristen über überhöhte Behandlungskosten für erbrachte medizinische Versorgungsleistungen im Gouvernorat beschweren können. Die Beschwerdehotline kann ausschließlich über WhatsApp unter folgender Nummer erreicht werden: +20 1022029758.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Klären Sie ggf. vorab, ob Vorerkrankungen abgedeckt sind.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
ADAC Notfall Ambulanz-Service
Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.
Reisemedizinischer Informationsservice
Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.
ADAC Medical App
Die ADAC Medical App bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.
adac.de | Gesundheit
Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit
Zollbestimmungen
Einreise nach Ägypten
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen bis zu:
Waren aus Duty-Free-Shops dürfen den Wert von 200 US-Dollars nicht überschreiten. |
Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke | Waren für den persönlichen Gebrauch (auch Medikamente) sind abgabefrei, es gelten keine Zollformalitäten. Neue Artikel und Geschenke sind bis zu einer Grenze von 15.000 Ägyptischen Pfund (EGP) abgabefrei. |
Wichtige Hinweise zur Einreise
Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.
Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.
Ägyptische Altertümer und Antiquitäten sowie Pflanzen und Tiere, die unter Natur- bzw. Artenschutz stehen, dürfen nicht ausgeführt werden.
Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land
Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.
Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:
- 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
- 10 kg Kaffee
- 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%
Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.
Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.
Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.
Gebrauchswaren
Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
Genussmittel
Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 10 kg Kaffee
- 4 l Wein und 16 l Bier
- 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%
Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.
Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.
Medikamente
Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.
Kraftstoffe
Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.
Rückwaren
Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Wichtige Hinweise zur Rückreise
Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.
Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .