Einreise, Zoll und Aufenthalt in Neuseeland

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Personaldokumente

Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss mindestens einen Monat über die geplante Ausreise gültig sein.

Rückflugticket und finanzielle Mittel

Die Rück- oder Weiterflugtickets sind vorzuweisen.

Ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Finanzierung des Aufenthaltes muss erbracht werden können.

Elektronische Einreisegenehmigung

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist eine elektronische Einreisegenehmigung (NZeTA) vorgeschrieben. Eine Beantragung mindestens 72 Stunden vor der Abreise wird empfohlen.

NZeTA - Antrag

Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA gilt zwei Jahre lang für beliebig viele Einreisen mit einem Aufenthalt von jeweils bis zu 90 Tagen.

Die Gebühr beträgt 23 NZD für die Online-Beantragung und 17 NZD für die Beantragung über die NZeTA App. Zusätzlich wird eine Touristenabgabe von 100 NZD erhoben.

Transit

Die NZeTA ist auch für den Transit erforderlich, selbst wenn lediglich ein Umstieg innerhalb des Transitbereiches erfolgt. Die Touristenabgabe von 35 NZD wird nicht erhoben.

Alle Transitbestimmungen finden sich bei

Immigration New Zealand Transit Passengers

Deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, benötigen eine formlose Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache.

Die Clubjuristen des ADAC haben verschiedene Vorlagen erstellt, die Sie hier herunterladen können (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):

Reisevollmachten zum Download

Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise nach Neuseeland keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis A, Hepatitis B Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Die medizinische Versorgung in Neuseeland hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Wer nach Neuseeland reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Hund und Katze

Die Einfuhr von Hund oder Katze ist mit einem erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. Unter anderem sind eine Einfuhrerlaubnis sowie eine mindestens 10-tägige Quarantäne in Neuseeland nötig. Die kompletten Vorschriften sowie ein step-by-step guide für die Vorbereitungen finden Sie beim Ministry for Primary Industries unter

Einreisebestimmungen Ministry for Primary Industries

Bei der Wiedereinreise in die EU aus Neuseeland (Rückreise) ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Darin müssen eingetragen sein:

  • die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung (für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht),
  • eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt).

Zollbestimmungen

Persönliche GebrauchsgegenständeAbgabefrei, keine Zollformalitäten.
GeschenkeZollfrei im Wert bis zu 700 NZD.
WertgegenständeBei der Einreise zu deklarieren und bei der Ausreise wieder vorzuweisen. Es empfiehlt sich eine Liste der mitgeführten Wertgegenstände inkl. Originalrechnungen.
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 50 St. Zigaretten, 50 g andere Tabakerzeugnisse, 4,5 l Wein, 4,5 l Bier, 3 Flaschen à 1,125 l Spirituosen

1 · Alkoholika müssen beim Zoll angemeldet werden

Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen strenge Einfuhrrichtlinien für diverse Lebensmittel, Pflanzen und Gegenstände. Alle Arten von mitgeführten Lebensmitteln und Ausrüstungsgegenständen, die im Zusammenhang mit Camping, Tieren oder anderen Outdoor-Aktivitäten benutzt wurden, sind auf dem Einreiseformular, welches vor Ankunft in Neuseeland an die Passagiere ausgehändigt wird, zu deklarieren. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch Sportschuhen) keine Erde haftet.

Biosecurity New Zealand

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.

Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.

Deutscher Zoll - Privatreisen
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, SchmuckZollfrei im Wert bis zu 430 Euro; 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren.
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 EuroBereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 10 kg Kaffee, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

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