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Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AADas Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesBei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr. Reisende werden gebeten, nach der Ankunft einen Antigen-Schnelltest als Selbsttest am Ankunftstag sowie am Tag 5 oder 6 des Aufenthaltes durchzuführen. Die Testkits werden am Ankunftsflughafen ausgegeben. Das Ergebnis sollte den Behörden mitgeteilt werden. Fällt ein Test in Neuseeland positiv aus, wird eine 7-tägige Selbstisolierung auf eigene Kosten angeordnet. Die Einzelheiten zur Isolierung finden sich im Link
Details für die SelbstisolierungEINREISE
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist eine elektronische Einreisegenehmigung (NZeTA) vorgeschrieben, die im Link unten zu beantragen ist. Eine Beantragung mindestens 72 Stunden vor der Abreise wird empfohlen.
Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass, das Dokument muss mindestens einen Monat über die geplante Ausreise gültig sein. Außerdem sind die Rück- oder Weiterflugtickets vorzuweisen. Auf Verlangen muss der Nachweis über die vorhandenen finanziellen Mittel zur Finanzierung des Aufenthaltes erbracht werden können.
Die elektronische Einreisegenehmigung NZeTA gilt zwei Jahre lang für beliebig viele Einreisen mit einem Aufenthalt von jeweils bis zu 90 Tagen. Die Gebühr beträgt 23 NZD für die Online-Beantragung und 17 NZD für die Beantragung über die NZeTA App. Zusätzlich wird eine Touristenabgabe von 35 NZD erhoben.
TRANSIT
Die NZeTA ist auch für den Transit erforderlich, selbst wenn lediglich ein Umstieg innerhalb des Transitbereiches erfolgt. Die Touristenabgabe von 35 NZD wird nicht erhoben. Alle Transitbestimmungen finden sich bei Immigration New Zealand im Link unten.
LINKS
NZeTA beantragen Immigration New Zealand Transit passengersDeutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, benötigen eine formlose Einverständniserklärung beider Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils in englischer Sprache.
Die Clubjuristen des ADAC haben drei Vorlagen erstellt (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):
Einverständniserklärung - ohne Eltern Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Mutter) Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Vater)Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Sie brauchen für die Einreise nach Neuseeland keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis A, Hepatitis B Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Die medizinische Versorgung in Neuseeland hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Wer nach Neuseeland reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deDie Einfuhr von Hund oder Katze ist mit einem erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. Unter anderem sind eine Einfuhrerlaubnis sowie eine mindestens 10-tägige Quarantäne in Neuseeland nötig. Die kompletten Vorschriften sowie ein step-by-step guide für die Vorbereitungen finden Sie beim Ministry for Primary Industries unter
Einreisebestimmungen Ministry for Primary IndustriesBei der Wiedereinreise in die EU aus Neuseeland (Rückreise) ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Darin müssen eingetragen sein:
Persönliche Gebrauchsgegenstände | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Geschenke | Zollfrei im Wert bis zu 700 NZD. |
Wertgegenstände | Bei der Einreise zu deklarieren und bei der Ausreise wieder vorzuweisen. Es empfiehlt sich eine Liste der mitgeführten Wertgegenstände inkl. Originalrechnungen. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 50 St. Zigaretten, 50 g andere Tabakerzeugnisse, 4,5 l Wein, 4,5 l Bier, 3 Flaschen à 1,125 l Spirituosen |
1 · Alkoholika müssen beim Zoll angemeldet werden
Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen strenge Einfuhrrichtlinien für diverse Lebensmittel, Pflanzen und Gegenstände. Alle Arten von mitgeführten Lebensmitteln und Ausrüstungsgegenständen, die im Zusammenhang mit Camping, Tieren oder anderen Outdoor-Aktivitäten benutzt wurden, sind auf dem Einreiseformular, welches vor Ankunft in Neuseeland an die Passagiere ausgehändigt wird, zu deklarieren. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch Sportschuhen) keine Erde haftet.
Biosecurity New ZealandZollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 430 Euro; 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 Euro | Bereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 10 kg Kaffee, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.
Alle Angaben ohne Gewähr.