Einreise, Zoll und Aufenthalt in der Türkei
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie direkt zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes für die Türkei.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen genügt der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Der Reisepass muss noch mindestens über eine freie Seite verfügen, ansonsten kann die Einreise verweigert werden.
Von Reisen mit dem vorläufigen Personalausweis rät das Auswärtige Amt ab, damit kam es bei der Einreise mitunter zu Problemen.
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, ist die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nicht vorgeschrieben.
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten und für Notfälle wird aber die Mitnahme einer Einverständniserklärung empfohlen. Die Clubjuristen des ADAC haben verschiedene Vorlagen erstellt (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen). Sie können hier heruntergeladen werden:
Reisevollmachten zum DownloadViele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten
Kinder türkischer Eltern, die die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass, der vor der Abreise in Deutschland ausgestellt werden muss.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise in die Türkei keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für die Türkei raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Ein Risiko, in der Türkei an Malaria zu erkranken, besteht zwar grundsätzlich, es ist aber insgesamt niedrig. Es besteht von Mai bis Oktober ein minimales Risiko im Südosten (Anatolien, Amikova- und Cukurova-Ebenen). Die größeren Städte und Touristenzentren im Westen und Südwesten sind malariafrei. Die gefährliche Malaria tropica kommt nicht vor. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen eine Infektion besteht in konsequentem Schutz gegen Mückenstiche. WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen.
Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her derjenigen in Westeuropa. Im übrigen Land ist die Versorgung gewährleistet, aber nicht immer auf westeuropäischem Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Wer in die Türkei reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Deutsche Krankenkassen dürfen im Ausland entstandene Kosten höchstens nach deutscher Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deHund und Katze
Für die Einreise ist eine Bescheinigung mitzuführen, in dem Angaben zum Tier und zum Besitzer sowie Impfungen und Behandlungen vom Tierarzt einzutragen sind. Das ›Veterinary health and origin certificate of cats/dogs/ferrets with the passenger intended to movements to the Republic of Turkey‹ kann bei der türkischen Botschaft in Berlin angefordert werden.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Türkei in die EU müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Die Mitnahme folgender Hunderassen ist verboten: amerikanischer Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, American Staffordshire Terrier und American Bully.
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Tipps zur Hundesicherung im AutoZollbestimmungen
Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Geschenke | Zollfrei im Wert bis zu 430 Euro (bis zu 150 Euro für Personen unter 15 Jahren). |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren (Alkohol und Tabakwaren ab 18 Jahren) Höchstmengen von jeweils bis zu 600 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%, 1 kg Kaffee, 1 kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten, 600 ml Parfüm, EDT oder Lotion, 5 St. Hautpflege- oder Toilettenartikel |
1 · Tabak jeweils 250 g Zigarettentabak und Pfeifentabak inkl. 200 Blatt Zigarettenpapier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Deutscher Zoll - PrivatreisenWaren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); für Reisende unter 15 Jahren im Wert bis zu 175 Euro. |
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 300 bzw. 430 Euro | Bereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Kultur- und Naturgüter dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht ausgeführt werden. Das Verbot gilt ebenso für Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert, denn Polizei und Zollbehörden legen den Begriff ›Antiquitäten‹ weit aus - jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen. Es wird deshalb davor gewarnt, von Händlern Antiquitäten, alte Münzen oder Fossilien zu kaufen oder aus einem Gelände mitzunehmen. Für die Ausfuhr solcher Gegenstände ist die offizielle Bescheinigung eines Museums notwendig. Bei der Ausfuhr eines neuen Teppichs ist der Kaufbeleg vorzuweisen.
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