Einreise, Zoll und Aufenthalt in Norwegen
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nicht vorgeschrieben.
Zur Vermeidung von Schwierigkeiten und für Notfälle wird aber die Mitnahme einer Einverständniserklärung empfohlen. Die Clubjuristen des ADAC haben verschiedene Vorlagen erstellt, die Sie hier herunterladen können (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):
Reisevollmachten zum DownloadViele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise nach Norwegen keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: FSME (Frühsommer-Meningo-enzephalitis), Hepatitis B. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Die medizinische Versorgung in Norwegen hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Zwischen Deutschland und Norwegen besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Bei Vorlage der European Health Insurance Card (EHIC) besteht Anspruch auf kostenlose Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern und bei Vertragsärzten. Trotzdem sollte eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, da deutsche Krankenkassen z.B. keine Kosten für einen Krankenrücktransport erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deErsatzausweise
Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das so ist, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen AmtesEs ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Express-Reisepass
Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wird der Ausweis noch kurzfristiger benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Unter "Einreisebestimmungen" des jeweiligen Landes haben wir aufgeführt, in welchen Ländern der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass anerkannt werden.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, an einigen Flughäfen oder bei einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original. Für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
Elektronische Antragstellung RaPANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung: in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken: in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass: in Bulgarien, Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz und Serbien.
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen.
Zypern: Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotischen Behörden über seine Anerkennung erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise mit dem RaP kam.
Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:
Bundespolizei Staatenliste RaPZu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Ein Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Hund und Katze
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder gut lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für ab dem 3.7.2011 erstmals gekennzeichnete Tiere ist der Mikrochip Pflicht.
- die Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt)
- bei Hunden auch die Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) mit einem Mittel, das Praziquantel oder einen vergleichbaren Wirkstoff enthält, a) entweder eine Behandlung mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Einreise oder b) vor der Einreise mindestens zwei Behandlungen, durchgeführt im Abstand von maximal 28 Tagen; während des Norwegen-Aufenthalts weitere Behandlungen in Intervallen von maximal 28 Tagen. Bei Direkteinreise aus Finnland ist keine Bandwurmbehandlung erforderlich.
Für Hunde herrscht Leinenzwang. Kot muss vom Besitzer entfernt werden (Tüte und Schäufelchen mitnehmen).
Grundsätzlich müssen die Dokumente bei der Einreise unaufgefordert dem Zoll vorgelegt werden. Lediglich bei der Einreise aus Schweden ist dies nicht vorgeschrieben.
Bei Einreise aus der Russischen Föderation wird das Tier behördlich untersucht. Um Wartezeiten zu vermeiden wird dringend empfohlen, die Ankunft 48 Stunden im Voraus bei der Behörde in Storskog (Kirkenes) zu melden: Telefon +47 78 97 00 40, +47 95 77 91 21 BIP-Storskog@mattilsynet.no
Weitere Infos unter
Norwegische Lebensmittelbehörde - Reisen mit HaustierenNicht mitgeführt werden dürfen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Toso Inu, Dogo Argentino, Tschechoslowakischer Wolfshund und Kreuzungen davon. Außerdem ist die Mitnahme von Hybriden/Kreuzungen zwischen Wolf und Hund verboten.
Nicht mitgeführt werden dürfen außerdem Hunde anderer Rassen, - die zu Kampf- oder Verteidigungszwecken trainiert wurden oder - aggressives Verhalten zeigen, so dass sie für Menschen und Tiere eine Gefahr darstellen.
Weitere Infos unter
Mattilsynet Banned dogsDer ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Tipps zur Hundesicherung im AutoZollbestimmungen
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Andere Waren (wie Geschenke, elektr. Geräte, Parfüm, Schmuck, Lebensmittel) | Zollfrei im Wert bis zu 6000 NOK. |
Genussmittel
Abgabefrei pro Person Höchstmengen von jeweils bis zu | 200 Zigaretten oder 250 g anderer Rauchtabakwaren (inkl. 200 Blatt Zigarettenpapier) |
und | 1 l Spirituosen (Getränke 22-60 Vol.-%) und 1,5 l Wein (2,5-22 Vol.-%) und 2 l Bier über 2,5 Vol.-% (bzw. 2,5-4,7 Vol.-%)1 |
oder | 3 l Wein (Getränke 2,5-22 Vol.-%) und 2 l Bier über 2,5 Vol.-% (bzw. 2,5-4,7 Vol.-%)1 |
oder | 5 l Bier über 2,5 Vol.-%1 |
1 · Alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 18 Jahren, Alkoholika über 22 Vol.-% nur ab 20 Jahren eingeführt werden
Seit dem 01.01.2022 ist es nicht mehr möglich 1,5 l Wein oder Bier zusätzlich zur normalen Quote zollfrei einzuführen, wenn keine Tabakprodukte eingeführt werden.
Fleischwaren, Milchprodukte und tierische Nahrungsmittel pro Person ab 12 Jahren insgesamt bis zu 10 kg zollfrei. Kartoffeln dürfen nicht eingeführt werden.
Kinder unter 12 Jahren dürfen ausschließlich Schokolade, Süßigkeiten und alkoholfreie Erfrischungsgetränke einführen.
Besondere Bestimmungen
Waffen dürfen nur zu Jagdzwecken mitgenommen werden. Für sie gelten besondere Bestimmungen. Genauere Auskünfte erteilt ds Norwegische Fremdenverkehrsamt.
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Deutscher Zoll - PrivatreisenWaren (Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfüm, Schmuck) | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg); 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 300 Euro bzw. 430 Euro | Bereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 40 / 200 St. Zigaretten, 20 / 100 St. Zigarillos, 10 / 50 St. Zigarren, 50 / 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%2 |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
2 · Bei Einreise in die EU auf dem Landweg / bei Einreise in die EU auf dem Luft- oder Seeweg
Sportangler dürfen zweimal im Jahr pro Person bis zu 18 kg Fisch oder Fischwaren aus norwegischen Meeren ausführen, wenn dieser Fisch in einem registrierten touristischen Fischereibetrieb geangelt wurde. Süßwasserfische dürfen ohne Begrenzung ausgeführt werden. Fischwaren von registrierten Händlern werden mit entsprechendem Beleg nicht in die Quote miteinbezogen.
Antiquitäten und alte Gegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden.
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