Einreise, Zoll und Aufenthalt in Marokko

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Bei einem touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der Personalausweis wird nicht anerkannt und führt zur Zurückweisung.

Minderjährige unter 18 Jahren, die allein oder in Begleitung von nicht sorgeberechtigten Erwachsenen reisen, benötigen eine Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in französischer Sprache. Reist nur ein Elternteil mit seinem Kind, sollte die Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitgeführt werden.

Die Clubjuristen des ADAC haben verschiedene Vorlagen erstellt, die Sie hier herunterladen können (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):

Reisevollmachten zum Download

Die Mitnahme einer Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie von Passkopien der Sorgeberechtigten wird empfohlen.

Stimmen die Nachnamen der Eltern und des Kindes nicht überein, sollte die Sorgeberechtigung durch Dokumente belegt werden können.

Bei unterschiedlichen Nachnamen der Eltern empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde.

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise nach Marokko keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Marokko raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau in Ausnahmefällen gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Wer nach Marokko reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder nach Deutschland werden in keinem Fall übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Hund und Katze

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.

Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.

Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige, maximal 6 Monate alte Tollwutimpfung eingetragen sein. Außerdem ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgeschrieben.

Für die Wiedereinreise aus Marokko in die EU (Rückreise) ist ein Tollwut-Antikörper-Nachweis erforderlich, der noch in Deutschland frühestens 30 Tage nach der Impfung durchgeführt und ebenso im EU-Heimtierausweis bestätigt sein muss. Der Nachweis gilt so lange, wie fristgerechte Auffrischungsimpfungen durchgeführt wurden.

Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:

Tipps zur Hundesicherung im Auto

Zollbestimmungen

Weitere Produkte und Güter

Über die Mitnahme von Waffen erhalten Sie beim Fremdenverkehrsamt Auskunft.

Gebrauchsgüter

Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. Alle Gegenstände müssen deklariert werden, beispielsweise auch Surfbretter. Videokameras werden in den Reisepass eingetragen, manchmal wird eine Kaution verlangt. Funkgeräte dürfen Sie nur mit einer Genehmigung aus Marokko mitführen. Für die Einfuhr von GPS-Empfängern benötigt man inzwischen keine Genehmigung mehr. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über die Marokkanische Botschaft.

Lebens- und Genussmittel

Reisende über 21 Jahre dürfen zollfrei mitführen: 200 Zigaretten oder Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen, 5 g Parfüm, Souvenirs und Geschenke im Wert von bis zu 2000 MAD sowie Reiseproviant bis zum Zielort.

Weitere Produkte und Güter

Die Einfuhr von Narkotika ist verboten, die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten in Mengen für den persönlichen Gebrauch ist nur erlaubt, wenn ein ärztliches Attest mit Angaben der Zusammensetzung und Dosierung sowie eine Kopie des Rezeptes mitgeführt werden.

Bei der Heimreise vom Marokkourlaub über Spanien ist zu beachten, dass keine Frischwaren vom Tier (wie frisches Fleisch, Käse, Milch, Eier, Butter u.ä.) nach Spanien eingeführt werden dürfen. Besondere Gesteine, wie z.B. Fossilien oder Halbedelsteine, dürfen ohne weitere Formalitäten ausgeführt werden, solange es nicht mehr als zehn Stück sind. Für die Ausfuhr von Kunstgegenständen, Sammlerstücken oder Antiquitäten ist eine Genehmigung vom Ministerium für Kultur erforderlich.

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