Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AADas Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesBei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr. Covid-19-Symptome bei der Einreise können medizinische Untersuchungen und weitere Maßnahmen nach sich ziehen. Bei der Einreise über die internationalen Flughäfen Toronto Pearson, Vancouver und Montréal-Trudeau kann vorab eine Registrierung über "ArriveCAN" (App oder Online, siehe Link unten) vorgenommen werden. Dies ist nicht vorgeschrieben, es beschleunigt jedoch den Einreiseprozess.
ArriveCANEin touristischer Aufenthalt bis zu 6 Monate ist visumsfrei möglich.
Für die Einreise über den Luftweg, auch im Transit, ist im Voraus eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) zu beantragen. Die Genehmigung kostet 7 kanadische Dollar. Sie wird in der Regel binnen weniger Minuten erteilt. Ist eine genauere Prüfung erforderlich, erhält der Antragsteller innerhalb von 72 Stunden eine Mitteilung, und es kann zu längerer Bearbeitungszeit kommen. Es empfiehlt sich deshalb, die eTA frühzeitig zu beantragen,
Für die Einreise auf dem Landweg ist keine eTA erforderlich.
Benötigt wird der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Bei der Ankunft wird der Reisende befragt. Dem Grenzbeamten ist überzeugend darzulegen, dass ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt vorhanden sind, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigt ist und Kanada wieder verlassen wird. Reisende dürfen kein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen, z.B. keine Covid-19-Symptome zeigen.
Die Entscheidung über die Einreise trifft der Grenzbeamte vor Ort. Er legt die Aufenthaltsdauer fest und vermerkt sie im Einreisestempel. Eine erteilte eTA begründet keinen Anspruch auf Einreise.
Die eTA ist 5 Jahre für mehrere Einreisen bis zu jeweils 6 Monate gültig, dabei muss mit dem Reisepass gereist werden, mit dem die eTA beantragt wurde. Wird der Reisepass ungültig, erlischt sie.
ETA Bedingungen und Online BeantragungFür deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, ist eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten bzw. des nicht mitreisenden Sorgeberechtigten in englischer oder französischer Sprache mitzuführen. Außerdem sind erforderlich: eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen, die Kontaktdaten inkl. Telefonnummer der Sorgeberechtigten bzw. des nicht mitreisenden Sorgeberechtigten sowie die Kopien ihrer Personaldokumente. Liegt ein alleiniges Sorgerecht vor oder sind die Sorgeberechtigten nicht die Eltern, muss dies durch Dokumente nachgewiesen werden. Allein reisende Kinder benötigen außerdem die Kontaktdaten der Person, in deren Obhut sie sich in Kanada befinden werden.
Detaillierte englischsprachige Informationen der kanadischen Regierung finden Sie hier:
Informationen der kanadischen RegierungDie Clubjuristen des ADAC haben drei Vorlagen erstellt, die entsprechend zu ergänzen sind (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen)
Einverständniserklärung - ohne Eltern Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Mutter) Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Vater)Sie brauchen für die Einreise nach Kanada keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis A, Hepatitis B. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Die medizinische Versorgung in Kanada hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Wer nach Kanada reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deGenerell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis) nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das so ist, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen AmtesEs ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Wird der Ausweis noch kurzfristiger benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. (Vorläufige Kinderreisepässe gibt es nicht, denn der Kinderreisepass wird immer sofort ausgestellt.) Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Unter "Einreisebestimmungen" des jeweiligen Landes haben wir aufgeführt, in welchen Ländern der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass anerkannt werden.
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, an einigen Flughäfen oder bei einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original. Für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
Elektronische Antragstellung RaPANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung: in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken: in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass: in Bulgarien, Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz, Serbien und Tunesien.
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen.
Zypern: Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotischen Behörden über seine Anerkennung erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise mit dem RaP kam.
Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:
Bundespolizei Staatenliste RaPZu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Ein Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Der EU-Heimtierausweis ist erforderlich, in dem die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung vermerkt sein muss. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Manche Fluggesellschaften verlangen weitere Impfungen oder ein Gesundheitszeugnis, erkundigen Sie sich dort.
Bei der Einreise nach Kanada prüft der Grenzbeamte das Tier auf äußerliche Anzeichen von Krankheiten. Es wird eine Gebühr erhoben.
Detaillierte Informationen enthält die Webseite der Canadian Food Inspection Agency/Animal Health Division
www.inspection.gc.caBei der Wiedereinreise in die EU (Rückreise) ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Darin müssen eingetragen sein:
Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Geschenke | Zollfrei im Wert bis zu 60 CAD. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren (in einigen Provinzen erst ab 19 Jahren) Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 200 g Tabak, 1,5 l Wein, 8,5 l Bier, 1,14 l Spirituosen). |
1 · Alle landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel müssen grundsätzlich deklariert werden. Um Komplikationen bei der Einreise zu vermeiden, empfiehlt es sich, auf die Mitnahme von Nahrungsmitteln ganz zu verzichten.
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Deutscher Zoll - PrivatreisenWaren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 430 Euro; 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 Euro | Bereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Alle Angaben ohne Gewähr.