Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AADas Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesBei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen genügt der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. In den Zeitraum von 90 Tagen werden eventuelle Aufenthalte im Kosovo mit eingerechnet.
Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren und später als wieder aufgefunden gemeldet wurden führt so lange zur Einreiseverweigerung, bis die Fahndungsausschreibung in den internationalen Registern gelöscht ist. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab.
Ausländer müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft am Aufenthaltsort polizeilich gemeldet werden, was durch die Beherbergungsbetriebe, bei privater Übernachtung durch die Gastgeber zu erledigen ist. Die Meldebescheinigungen können bei Kontrollen im Land und bei der Ausreise verlangt werden.
Camper sind selbst für ihre Anmeldung zuständig. Bei einem Aufenthalt von weniger als 24 Stunden an einem Ort müssen sie ihre grobe Reiseroute mit geplanten Standorten in englischer Sprache an info@mup.gov.rs übermitteln. Bei einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden an einem Ort müssen sie sich bei der zuständigen Polizeibehörde anmelden.
Einreise nach Serbien aus dem Kosovo:
Die Einreise nach Serbien aus dem Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht überschreitet. Selbst wenn dies eingehalten wird, sind Schwierigkeiten bis hin zur Einreiseverweigerung möglich. Grund dafür ist, dass Serbien den Kosovo als Teil seines Staatsgebietes und nicht als Ausland betrachtet.
Kosovarische Einreisestempel werden von den serbischen Behörden meist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, verzichten sie auf Wunsch oftmals auf die Anbringung des Stempels.
Deutsche Minderjährige unter 16 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, benötigen eine beglaubigte Vollmacht beider Eltern in englischer oder serbischer Sprache. Außerdem wird die Mitnahme der internationalen Geburtsurkunde empfohlen.
Die Clubjuristen des ADAC haben eine Vorlage erstellt, die entsprechend zu ergänzen und zu beglaubigen ist (Achtung: kein amtliches Dokument sondern nur eine Empfehlung):
EinverständniserklärungMit gültigem Reisepass sind türkische Staatsangehörige vom Visumzwang befreit, wenn sie über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (bzw. einem EU- oder Schengenstaat) verfügen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.
Sie brauchen für die Einreise nach Serbien keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Serbien raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis B, Tollwut Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her auch in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten nicht derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Grundversorgung oft noch gewährleistet, in ländlichen Gebieten nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Serbien reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da deutsche Krankenkassen z.B. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland nicht erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deGenerell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:
In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass (jedoch nicht der vorläufige Personalausweis) nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das so ist, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen AmtesEs ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.
Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.
Wird der Ausweis noch kurzfristiger benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. (Vorläufige Kinderreisepässe gibt es nicht, denn der Kinderreisepass wird immer sofort ausgestellt.) Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Unter "Einreisebestimmungen" des jeweiligen Landes haben wir aufgeführt, in welchen Ländern der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass anerkannt werden.
Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, an einigen Flughäfen oder bei einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original. Für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter
Elektronische Antragstellung RaPANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:
Ohne Einschränkung: in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken: in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.
In Verbindung mit einem abgelaufenem deutschen Personalausweis oder Reisepass: in Bulgarien, Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz, Serbien und Tunesien.
In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen.
Zypern: Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotischen Behörden über seine Anerkennung erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise mit dem RaP kam.
Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:
Bundespolizei Staatenliste RaPZu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.
HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.
Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Ein Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise) eingetragen sein.
Außerdem sind Impfungen/Behandlungen gegen folgende Krankheiten nachzuweisen: Für Hunde Parainfluenza und Bordetella, Leptospirose, Canine Distemper Virus, Infektiöse Canine Hepatitis und Canine Parvovirus. Für Katzen Feline Panleukopenia, Feline Rhinotracheitis und Feline Calicivirus. Die Impfungen/Behandlungen müssen mindestens 21 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt worden sein.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Serbien in die EU müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Für bestimmte Hunde und Hunderassen gelten zusätzliche Vorschriften:
- Hunde, die eine Person angegriffen haben, unabhängig davon, ob die Person verletzt oder getötet wurde. - Hunde, die einen anderen Hund ohne ersichtlichen Grund angegriffen und ihn verletzt oder getötet haben. - Hunde, die für den Kampf gezüchtet oder trainiert wurden oder die an organisierten Hundekämpfen teilgenommen haben. - Wachhunde sowie Hunde, die Menschen beschützen. - Hunde der Rasse Pit Bull Terrier oder eine Mischung, die nicht aus kontrollierter Zucht stammt. - Hunde der Rassen Bull Terrier, Stafford Terrier, American Stafford Terrier und mini Bull Terrier oder eine Mischung.
Die Vorschriften lauten wie folgt:
- Der Hund darf in der Öffentlichkeit nur von einem Erwachsenen geführt werden, und zwar mit Maulkorb und an der Leine. - Der Erwachsene muss in Deutschland ein Hundetraining mit diesem Hund absolviert haben. - Der Erwachsene darf nicht im Zusammenhang mit Gewaltdelikten gegen Menschen oder Tiere sowie mit Drogendelikten vorbestraft sein. - Räume, in denen sich der Hund aufhält, müssen verschlossen sein; am Eingang ist ein Schild „Opasan Pas“ – „Dangerous Dog“ anzubringen.
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Tipps zur Hundesicherung im AutoPersönliche Gebrauchsgegenstände | Abgabefrei, mündlich zu deklarieren. |
Geschenke | Zollfrei im Wert bis zu 100 Euro. |
Wertgegenstände | Sollten bei der Einreise schriftlich deklariert werden. Es empfiehlt sich auch eine Liste der mitgeführten Wertgegenstände anzufertigen, die durch die Zollbehörden beglaubigt wird. |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 50 St. Zigaretten, 25 St. Zigarillos, 10 St. Zigarren, 50 g Tabak, 1 l Wein, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%, 50 ml Parfüm, 25 ml EDT |
Die Einfuhr von Waffen ist grundsätzlich verboten. Über die Einfuhr von Jagdwaffen und zugehöriger Munition erteilt das serbische Konsulat Auskunft.
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Deutscher Zoll - PrivatreisenWaren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); für Reisende unter 15 Jahren im Wert bis zu 175 Euro. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 40 / 200 St. Zigaretten, 20 / 100 St. Zigarillos, 10 / 50 St. Zigarren, 50 / 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%2 |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
2 · Bei Einreise in die EU auf dem Landweg / auf dem Luft- oder Seeweg
Für die Ausfuhr von Gegenständen mit archäologischem, historischem, ethnographischem, künstlerischem und wissenschaftlichem Wert ist die vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Das gilt auch für Jagdtrophäen.
Alle Angaben ohne Gewähr.