Einreise, Zoll und Aufenthalt in Nordmazedonien

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise bei der örtlichen Polizei registrieren. Hotels und Pensionen erledigen dies in der Regel für ihre Gäste.

Die Einreise mit als gestohlen oder verloren gemeldeten Personaldokumenten wird verweigert, auch dann, wenn sie als wieder aufgefunden gemeldet wurden.

Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist die Mitnahme einer Vollmacht beider Erziehungsberechtigter in mazedonischer oder englischer Sprache vorgeschrieben. Sie muss notariell beglaubigt sein.

Die Clubjuristen des ADAC haben Vorlagen in verschiedenen Sprachen erstellt, die noch zu beglaubigen sind. Sie können hier heruntergeladen werden (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):

Reisevollmachten zum Download

Für griechische Staatsbürger genügt für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen der Personalausweis oder Reisepass. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Mit mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Reisepass bleiben türkische Staatsangehörige visumsfrei. Sie dürfen sich pro Einreise maximal 15 Tage aufhalten, so lange bis die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen erreicht ist. Erforderlich sind für den Aufenthalt ausreichende finanzielle Mittel sowie (außer bei Kfz-Reisen) Rück- und Weiterreisetickets.

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise nach Mazedonien keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Mazedonien raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Die medizinische Versorgung in Mazedonien hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Mazedonien reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Hund und Katze

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.

Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich erkennbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.

Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.

Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Serbien, Kosovo und Albanien) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.

Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:

Tipps zur Hundesicherung im Auto

Zollbestimmungen

Persönliche GebrauchsgegenständeAbgabefrei, keine Zollformalitäten.
Andere Waren (wie Geschenke, elektr. Geräte, Parfüm, Schmuck)Zollfrei im Wert bis zu 350 Euro.
WertgegenständeSollten bei der Einreise schriftlich deklariert werden. Es empfiehlt sich auch eine Liste der mitgeführten Wertgegenstände anzufertigen, die durch die Zollbehörden beglaubigt wird.
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 2 l Wein, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%, 50 ml Parfum, 250 ml EDT

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Jagdwaffen und Munition dürfen eingeführt werden, wenn ein gültiger Waffenschein vorliegt, und müssen bei der Einreise deklariert werden.

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.

Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.

Deutscher Zoll - Privatreisen
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, SchmuckZollfrei im Wert bis 430 Euro; für Reisende unter 15 Jahren im Wert bis zu 175 Euro.
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 EuroBereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 10 kg Kaffee, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Für historisch, kulturell und archäologisch bedeutsame Objekte ist eine Ausfuhrgenehmigung notwendig. Käufer sollten sich vor Erwerb und Ausfuhr bei den nordmazedonischen bzw. deutschen Zollbehörden informieren.

Nordmazedonische Zollbehörde

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