Einreise, Zoll und Aufenthalt in Nordmazedonien

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie

Es gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.

Reisedokumente für deutsche Staatsbürger

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise bei der örtlichen Polizei registrieren. Hotels und Pensionen erledigen dies in der Regel für ihre Gäste.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist die Mitnahme einer Vollmacht beider Erziehungsberechtigter in mazedonischer oder englischer Sprache vorgeschrieben. Sie muss notariell beglaubigt sein.

Die Clubjuristen des ADAC haben eine Vorlage erstellt, die noch zu beglaubigen ist (Achtung: kein amtliches Dokument sondern eine Empfehlung):

Einverständniserklärung

Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger

Mit mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigem Reisepass bleiben türkische Staatsangehörige visumsfrei. Erforderlich sind für den Aufenthalt ausreichende finanzielle Mittel sowie (außer bei Kfz-Reisen) Rück- und Weiterreisetickets.Die maximale visumsfreie Aufenthaltsdauer beträgt 60 Tage.

Gesundheitsinformationen

Impfungen, Einreisevorschriften

Sie brauchen für die Einreise nach Mazedonien keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Mazedonien raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Mazedonien hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Reiseapotheke

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Reisemedizinische Beratung

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Auslandskrankenversicherung

Wer nach Mazedonien reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Transport in geeignete Zentren oder zurück nach Deutschland werden grundsätzlich nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

ADAC-Infodienst

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Hund und Katze

Ausweise und Kennzeichnungen

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.

Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich erkennbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.

Impfungen

Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.

Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Serbien, Kosovo und Albanien) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.

Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug

Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:

Tipps zur Hundesicherung im Auto

Zollbestimmungen

Bei der Einreise zu beachten

Persönliche GebrauchsgegenständeAbgabefrei, keine Zollformalitäten.
Andere Waren (wie Geschenke, elektr. Geräte, Parfüm, Schmuck)Zollfrei im Wert bis zu 350 Euro.
WertgegenständeSollten bei der Einreise schriftlich deklariert werden. Es empfiehlt sich auch eine Liste der mitgeführten Wertgegenstände anzufertigen, die durch die Zollbehörden beglaubigt wird.
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 18 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 2 l Wein, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%, 50 ml Parfum, 250 ml EDT

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Jagdwaffen und Munition dürfen eingeführt werden, wenn ein gültiger Waffenschein vorliegt, und müssen bei der Einreise deklariert werden.

Bei der Rückreise nach Deutschland

Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.

Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, SchmuckZollfrei im Wert bis 430 Euro; für Reisende unter 15 Jahren im Wert bis zu 175 Euro.
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 EuroBereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Genussmittel1Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 10 kg Kaffee, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-%

1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich

Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.

Für historisch, kulturell und archäologisch bedeutsame Objekte ist eine Ausfuhrgenehmigung notwendig. Käufer sollten sich vor Erwerb und Ausfuhr bei den nordmazedonischen bzw. deutschen Zollbehörden informieren.

Nordmazedonische Zollbehörde

Alle Angaben ohne Gewähr.