Einreise, Zoll und Aufenthalt in Thailand
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Personaldokumente
Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren und später als wieder aufgefunden gemeldet wurden, wird verweigert. Reisende mit solchen Dokumenten werden an der Grenze abgewiesen.
Visumsfreier Aufenthalt
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 60 Tagen ist kein Visum erforderlich.
Die Rück- oder Weiterreisetickets müssen vorgelegt werden können.
Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage kann für einen touristischen Aufenthalt vor Ablauf der genehmigten Aufenthaltsdauer beim thailändischen Bureau of Immigration beantragt werden.
Elektronische Einreisegenehmigung (ETA)
In Planung ist die Einführung einer elektronischen Reisegenehmigung (ETA) ab Mai 2025, die Touristen vor Einreise online auszufüllen haben. Die Einführung verzögerte sich zuletzt, bitte beachten Sie aktuelle Ankündigungen der thailändischen Behörden.
Bei der Einreise
Der Einreisebeamte legt die Aufenthaltsdauer fest und stempelt sie in den Pass. Es wird dringend empfohlen, den Eintrag sofort zu prüfen, eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird drastisch geahndet.
Ausweispflicht
Im Land besteht Ausweispflicht. Für Polizeikontrollen ist ständig eine Fotokopie des Passes inklusive der Seiten mit den Einreisestempeln mitzuführen.
Ausreise
Wenn die Einreise nach Thailand mit Linienflug erfolgt, muss auch die Ausreise mit Linienflug erfolgen.
Wenn die Einreise nach Thailand mit Charterflug erfolgt, muss auch die Ausreise mit Charterflug erfolgen.
Eine Kombination kann beim Boarding der Ausreise zu Problemen oder sogar zur Zurückweisung führen.
Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, mit nicht sorgeberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, benötigen eine Einverständniserklärung beider Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils in englischer Sprache, die Ausweiskopien der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen.
Die Clubjuristen des ADAC haben verschiedene Vorlagen erstellt, die Sie hier herunterladen können (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):
Reisevollmachten zum DownloadHäufig haben die Transportgesellschaften eigene Vorschriften, die zu beachten sind. Erkundigen Sie sich dort.
Gesundheitsinformationen
Eine gültige Schutzimpfung gegen Gelbfieber müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich in den letzten zwei Wochen vor Einreise in einem der folgenden Länder aufgehalten haben: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Rep. Kongo, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Süd-Sudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik. Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad u. Tobago, Venezuela Dies kann auch gelten, wenn Sie nur in einem dieser Länder umsteigen und den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen! Keinen Impfnachweis brauchen Kinder unter 1 Jahr. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Thailand raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Im gesamten Land kommt es zu Erkrankungen an Dengue-Fieber. Wichtig ist konsequenter Schutz gegen Mückenstiche. Seit Anfang 2023 steht auch eine Schutzimpfung zur Verfügung. Auch kleinste Wunden sollten wegen des hohen Infektionsrisikos sorgfältig desinfiziert und versorgt werden.
Ein Risiko, in Thailand an Malaria zu erkranken besteht grundsätzlich das ganze Jahr über, es ist aber gering. Die Krankheit tritt vor allem in den ländlichen Gebieten entlang der Grenzen zu den Nachbarländern Myanmar und Kambodscha sowie auf den Inseln Ko Chang, Ko Mak, und Ko Tao auf. Malariafrei sind zentrale Gebiete in der Nordhälfte des Landes, sowie die Städte Bangkok, Chanthaburi, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, die Halbinsel Phuket und die Insel Ko Samui. Die gefährliche Malaria tropica macht ca. ein Drittel der Fälle aus; in 20% der Fälle ist Plasmodium knowlesi der Erreger. Entscheidende Schutzmaßnahme ist, sich konsequent gegen Mückenstiche zu schützen. Die WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen, falls Sie in Risikogebiete reisen. Besprechen Sie die genaue Vorgehensweise unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt!
Die medizinische Versorgung in den Privatkliniken der Großstädte und touristisch erschlossenen Gebiete entspricht vom Niveau her derjenigen in Westeuropa. Im übrigen Land ist die Versorgung gewährleistet, aber nicht immer auf westeuropäischem Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Wer nach Thailand reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Krankenrücktransport werden nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deZollbestimmungen
Persönliche Gebrauchsgegenstände | Bis 20.000 THB abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 250 g Zigarren oder Tabak, 1 l Alkohol (Wein, Bier, Spirituosen) |
1 · Die Einfuhr von Tier- und Pflanzenarten, tierischen und pflanzlichen Produkten sowie frischen Lebensmittel verboten
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Für Kosmetika, Medikamente, Haustiere, Pflanzen, Waffen und Dronen wird eine Einfuhrerlaubnis benötigt.
Die Einfuhr von Betäubungsmitteln, E-Zigaretten, pornographischem Material und gefälschten Markenartikeln ist verboten.
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 430 Euro; 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 Euro | Bereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.
Die Ausfuhr bestimmter Souvenirs aus tierischen Materialien wie Leder von Elefant, Krokodil oder Schlange sowie Elfenbein unterliegt dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Vor dem Kauf unbedingt informieren!
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