Einreise, Zoll und Aufenthalt in Thailand
Reise- und Sicherheitshinweise
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt hat eine Teilreisewarnung (Reisewarnung für bestimmte Gebiete) ausgesprochen.
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes:
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich (auch nur vorübergehend) im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND zu registrieren. So kann die Botschaft im Notfall schnell Kontakt aufgenehmen.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Vorläufiger Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Personalausweis: nein
Vorläufiger Personalausweis: nein
Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren und später als wieder aufgefunden gemeldet wurden, wird verweigert. Reisende mit solchen Dokumenten werden an der Grenze abgewiesen.
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 60 Tagen (voraussichtlich in Kürze nur noch für 30 Tage) gilt:
Visum: nicht erforderlich
Es müssen Rück- oder Weiterreisetickets und ausreichende finanzielle Mittel in bar (derzeit min. 20.000 THB bzw. ca. 550 € pro Person) vorgelegt werden können.
Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage kann für einen touristischen Aufenthalt vor Ablauf der genehmigten Aufenthaltsdauer beim thailändischen Bureau of Immigration beantragt werden. Der Einreisebeamte legt die Aufenthaltsdauer fest und stempelt sie in den Pass. Es wird dringend empfohlen, den Eintrag sofort zu prüfen, eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird drastisch geahndet.
Touristen müssen zudem eine digitale Einreisekarte ("Thailand Digital Arrival Card") vorlegen. Das Formular ist innerhalb 72 Stunden vor Einreise online auszufüllen. Die Bestätigungsmail ist an der Grenze vorzuzeigen. Formular für digitale Einreisekarte
Wenn die Einreise nach Thailand mit Linienflug erfolgt, muss auch die Ausreise mit Linienflug erfolgen. Wenn die Einreise nach Thailand mit Charterflug erfolgt, muss auch die Ausreise mit Charterflug erfolgen. Eine Kombination kann beim Boarding der Ausreise zu Problemen oder sogar zur Zurückweisung führen.
Im Land besteht Ausweispflicht. Für Polizeikontrollen ist ständig eine Fotokopie des Passes inklusive der Seiten mit den Einreisestempeln mitzuführen.
Reisevollmacht für Minderjährige
Minderjährige benötigen für Auslandsreisen ein eigenes, anerkanntes und gültiges Reisedokument. Informieren Sie sich vorab, welche Dokumente im Reiseziel sowie in eventuellen Transitländern akzeptiert werden.
Reisen Minderjährige in Begleitung von Sorgeberechtigten mit abweichendem Familiennamen, wird empfohlen, Unterlagen zum Nachweis des Sorgerechts mitzuführen. Dazu zählen insbesondere Geburts- oder Adoptionsurkunden sowie Nachweise über ein Pflegschaftsverhältnis.
Minderjährige, die allein, nur mit einem Elternteil oder mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, müssen je nach Reiseziel und Situation zusätzliche Vollmachten oder Dokumente mitführen. Behörden möchten so sicherstellen, dass die Reise nicht gegen den Willen eines oder beider Sorgeberechtigten erfolgt. Informieren Sie sich daher vorab beim Auswärtigen Amt über die länderspezifischen Anforderungen.
Die ADAC-Clubjuristen geben weitere allgemeine Hinweise und stellen Vorlagen für Reisevollmachten zum Download bereit. Dabei handelt es sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die je nach Reiseziel ergänzt oder beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen ebenfalls besondere Vollmachten – erkundigen Sie sich dort rechtzeitig nach den jeweiligen Vorgaben.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
- Express-Reisepass: Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
- Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass: Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
- Reiseausweis als Passersatz (RaP): Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze oder an bestimmten Flughäfen bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen. Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten. Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können.
Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden.
Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren gemeldet und später wieder aufgefunden wurde, kann zu erheblichen Problemen führen. Auch wenn deutsche Behörden das Dokument bereits aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an ausländischen Grenzkontrollstellen weiterhin als gesucht verzeichnet ist. Das Auswärtige Amt rät daher davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen. Für Auslandsreisen sollten stattdessen neue Ausweisdokumente beantragt werden.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Reiseimpfungen
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Tollwut und Typhus angeraten.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie ggf. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlt dort auch gut ausgebildetes, Englisch bzw. Französisch sprechendes ärztliches Personal.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 3%, 96% entfallen auf die Malaria tertiana (P. vivax), 1% auf andere, auch P. knowlesi (insbesondere auf Little Koh Chang in der Andamanensee); Mefloquin-Resistenz wurde berichtet Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:
- Ganzjährig mittleres Risiko: Insel Little Koh Chang in der Andamanensee (in der Provinz Ranong, nahe der Grenze Myanmar liegend); Gürtel entlang der Grenze zu Myanmar, angrenzend an Gebiete mit hohem Malariarisiko in Myanmar, s. Karte.
- Ganzjährig geringes Risiko: Rest des Landes, einschl. Phuket, Koh Samui, Koh Phangan, Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Koh Lanta und andere Inseln
- Malariafrei: Städte Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Japanische Enzephalitis, Leishmaniose und Zikavirus-Infektionen.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber und Japanische Enzephalitis. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
- Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch entsteht. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In den Jahren 2004 bis 2006 gab es schwere Ausbrüche von Vogelgrippe, die durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel auf den Menschen übertragen werden kann. Mittlerweise wurden strenge Überwachungs- und Kontrollprogramme eingeführt. In Thailand kommen diverse giftige Schlangenarten vor. Auch in den Stadtgebieten, vor allem während der Regenzeit, muss mit Schlangen gerechnet werden.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
- Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.
- Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sein können.
- Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Melioidose ist eine bakterielle Infektion, die überwiegend durch Hautverletzungen, durch Inhalation von Bakterien aus dem Boden oder Aufnahme bakterienhaltiger Wassertröpfchen übertragen wird. Schwere Lungenentzündungen, schwere Wundinfektionen und Abszessbildungen sind möglich. Immungeschwächte sind besonders gefährdet. Die Erkrankung ist nicht leicht zu diagnostizieren und erfordert eine besondere Behandlung.
- Reinigen und desinfizieren Sie Hautwunden sorgfältig und decken Sie sie ab.
- Weisen Sie bei entsprechenden Symptomen auf Ihre Reise nach Thailand hin.
Die Luftverschmutzung/Feinstaubbelastung in größeren thailändischen Städten, insbesondere in Bangkok und Chiang Mai, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Außerdem ist in der trockenen Jahreszeit (November bis April) auch in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index und Air4Thai.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.
- Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
ADAC Notfall Ambulanz-Service
Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr unter der Telefonnummer 089 76 76 76 oder per Mail unter ambulance@adac.de. Unsere medizinisch ausgebildeten Fachkräfte nehmen rund um die Uhr Notrufe aus aller Welt entgegen und leisten aktive Hilfe.
Reisemedizinischer Informationsservice
Wo sind die richtigen Ärzte? Kontaktieren Sie den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der Telefonnummer 089 76 76 77 oder per Mail unter reisemedinfo@adac.de, wenn Sie medizinische Behandlung vor Ort benötigen. Wir nennen Ihnen Adressen von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten am Urlaubsort.
ADAC Medical App
Die ADAC Medical App bietet schnell, einfach und überall Hilfe bei gesundheitlichen Anliegen. Hier erhalten Sie jederzeit Zugang zu telemedizinischer Behandlung, Arztsuche mit Online-Terminvereinbarung, Symptomchecker sowie Apothekenservices.
adac.de | Gesundheit
Weitere Informationen zu den Themen Reisemedizin, Krankheiten, Impfungen und Vorsorge finden Sie auf: adac.de/gesundheit
Zollbestimmungen
Einreise nach Thailand
Zollfrei | Zollfrei eingeführt werden dürfen pro Person:
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Einfuhrbeschränkungen | Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten – darunter etwa Buddhafiguren oder -abbildungen – ist ausschließlich mit behördlicher Genehmigung gestattet. Bestimmte Medikamente (insb. Betäubungsmittel und Psychopharmaka) unterliegen Einfuhrbeschränkungen. Englischsprachige Antragsformulare für die Mitnahme von Medikamenten stellt die thailändische Narcotics Control Division bereit. Drohnen können nur importiert werden, wenn sie vorher bei der National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) oder bei der Civil Aviation Authority of Thailand (CAAT) registriert wurden. |
Einfuhrverbot | Die Einfuhr von Verdampfern wie E-Zigaretten und Zubehör ist verboten. Auch das Kaufen, Handeln und Rauchen von E-Zigaretten ist nicht erlaubt. Verboten ist außerdem die Einfuhr von Drogen, pornographischen Erzeugnissen, Waffen, Falschgeld, Raubkopien und gefälschte Markenware.
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Wichtige Hinweise zur Einreise
Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.
Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.
Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.
Gebrauchswaren
Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
Genussmittel
Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 10 kg Kaffee
- 4 l Wein und 16 l Bier
- 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%
Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.
Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.
Medikamente
Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.
Kraftstoffe
Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.
Rückwaren
Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.
Wichtige Hinweise zur Rückreise
Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.
Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.
Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .