Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AADas Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesBei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Für die Einreise gibt es keine coronabedingten Auflagen mehr.
Der Grenzbeamte legt die tatsächliche Aufenthaltsdauer individuell fest.
Von allen Reisenden werden bei der Einreise am Flug- oder Seehafen ein digitaler Fingerabdruck und ein digitales Porträtfoto gefertigt.
Reisende müssen angeben, unter welcher Adresse sie sich in den USA aufhalten. Bei Rundreisen genügt die erste Adresse.
Die Wiedereinreise in die USA nach einem Abstecher nach Kanada und/oder Mexiko ist visumsfrei möglich, wenn die Aufenthaltsdauer inklusive Abstecher 90 Tage nicht überschreitet. Erklären Sie bei der Ausreise Ihre Rückkehrabsicht. Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Kanada und Mexiko.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die Entscheidung darüber trifft der US-Grenzbeamte vor Ort.
Die ESTA-Registrierung sollte so früh wie möglich, muss jedoch mindestens 72 Stunden vor dem Abflug online über das ESTA-System (Electronic System for Travel Authorization) beantragt werden. Im Allgemeinen erfolgt binnen 24 Stunden eine Antwort.
Hinweis: Im ESTA-Formular muss bei der Eingabe der Seriennummer des Reisepasses (statt dem Buchstaben "O") die Ziffer Null "0" verwendet werden, andernfalls kann es zu Problemen bei der Einreise kommen.
Es wird empfohlen, die ESTA-Genehmigung auszudrucken und bei der Reise mitzuführen.
Für den ESTA-Antrag wird eine Gebühr von 21 USD fällig, die online per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, JCB Card, Diners Club und Discover) oder PayPal beglichen werden muss.
Die ESTA ist ab der Genehmigung zwei Jahre gültig, sofern sich nicht der Reisepass, der Name, das Geschlecht oder eine der Antworten, die im ESTA-Antrag mit ja oder nein zu beantworten sind, geändert hat. Innerhalb der Gültigkeit sind mehrere Einreisen mit einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen erlaubt, nach jedem Aufenthalt ist eine Ausreise aus der VWP-Zone (USA, Kanada, Mexiko, Karibikinseln) erforderlich. Die ESTA muss bei der Einreise gültig sein, bei der Ausreise darf sie abgelaufen sein.
Reisende mit einem Aufenthalt von mehr als 4 Wochen im Bundesstaat New York müssen 4 Wochen bis 12 Monate vor der Ausreise aus den USA eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) nachweisen.
Alle Reisenden, die eine der Voraussetzungen für das Visa Waiver Programm nicht erfüllen, müssen ein Visum beantragen (für touristische Reisen das Visitor Visa Tourism B2). Dazu ist eine Terminvereinbarung für ein persönlichen Interview mit monatelangen Wartezeiten erforderlich. Genaue Hinweise finden sich im Link unten.
Botschaft USA, Visainformationen und BeantragungFür deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten dringend empfohlen. Wird der Minderjährige von nur einem Elternteil begleitet, ist eine vom nicht mitreisenden Elternteil unterschriebene Einverständniserklärung empfehlenswert. Die Einverständniserklärung soll die Kontaktdaten des Sorgeberechtigten enthalten und in englischer Sprache verfasst sein. Eine notarielle Beglaubigung ist empfehlenswert, aber nicht Pflicht. Verfügt ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht, sollte ein Dokument in englischer Sprache mitgeführt werden, das die alleinige Sorge belegt (z.B. Sorgerechtserklärung, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde).
Die Clubjuristen des ADAC haben drei Vorlagen erstellt, die entsprechend zu ergänzen sind (Achtung: keine amtlichen Dokumente sondern nur Empfehlungen):
Einverständniserklärung - ohne Eltern Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Mutter) Einverständniserklärung - mit nur einem Elternteil (Vater)Viele Transportgesellschaften verlangen besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Sie brauchen für eine Einreise in die USA keine Impfungen nachzuweisen. Bitte beachten Sie hier auch die aktuellen Bestimmungen zur Coronapandemie unter "Einreise und Zoll". Auch gegen Covid können Impfungen vorgeschrieben sein. Nehmen Sie die Reise auch zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Einreise und Zoll - Aktuelle Bestimmungen zur CoronapandemieDie medizinische Versorgung in den USA hat durchgehend westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie trotzdem immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Wer in die USA reist sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Die Vereinigten Staaten gehören zu den Ländern mit dem teuersten Gesundheitssystem weltweit. Insbesondere in den verbreiteten Privatkliniken liegen die Kosten für medizinische Behandlung zum Teil um ein Vielfaches über denjenigen in Deutschland. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Kosten für einen Krankenrücktransport werden nicht übernommen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deBESTIMMUNGEN DES STAATES USA Hunde und Katzen Das Tier muss bei der Einreise gesund erscheinen, andernfalls wird es auf Kosten des Besitzers untersucht bzw. die Einreise verweigert. Hunde Hat sich der Hund innerhalb von 6 Monaten vor der USA-Einreise nur in Deutschland oder anderen Ländern aufgehalten, die keine Tollwut-Hochrisikoländer (high-risk countries) sind, gibt es keine weiteren Regelungen. Die Aufenthaltsländer der letzten 6 Monate sind bei der Einreise mündlich oder schriftlich anzugeben.
High-risk countriesBESTIMMUNGEN DER BUNDESSTAATEN Die Bundesstaaten haben jeweils eigene Regelungen erlassen, die ebenso einzuhalten sind. Über die Webseite des US-Landwirtschaftsministeriums wird mittels einer Suchfunktion (unter "Taking a pet from one U.S. State/Territory to another U.S. State/Territory (Interstate))" auf die jeweiligen Landwirtschaftsbehörden verlinkt, die ihre Bestimmungen in englischer Sprache enthalten.
US-LandwirtschaftsministeriumDie Kontaktaufnahme mit der Behörde des jeweiligen Bundesstaates ist möglich. Eine Adressliste kann im Link unten (unter "State Animal Health Officials") heruntergeladen werden.
State Animal Health OfficialsBesondere Vorschriften können auch die Fluggesellschaften erlassen haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline.
Bei der Wiedereinreise in die EU (Rückreise) ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Darin müssen eingetragen sein:
Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Geschenke | Müssen deklariert werden |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 21 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarren, 1 l Alkohol (Wein, Bier, Spirituosen) |
Die Einfuhr von tierischen und pflanzlichen Produkten ist streng reglementiert und größtenteils verboten. Genaue Informationen finden sich in englischer Sprache auf der Website der U.S. Customs and Border Protection (s.u.).
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Der US-Zollbehörde ist es erlaubt, die auf Laptops, Mobiltelefonen, MP3-Playern und anderen Geräten gespeicherten Daten zu durchsuchen.
Medikamente, die abhängig machende Stoffe oder Betäubungsmittel enthalten, dürfen nur mit ärztlichem Attest und in Mengen für den persönlichen Bedarf eingeführt werden. Generell sind (nachweisbar) dringend benötigte Medikamente und Lebensmittel im Handgepäck zu transportieren und bei der Einreise zu deklarieren.
Auskünfte über die Mitnahme von Waffen erhalten Sie (Anfragen nur schriftlich oder per Fax) vom US-Customs Department der US-Botschaft in Berlin, Fax (030) 83 22 62 16. Feuerwerkskörper und Springmesser dürfen nicht eingeführt werden.
Weitere Informationen unter:
U.S. Customs and Border ProtectionZollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Deutscher Zoll - PrivatreisenWaren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 430 Euro; 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
Rückwaren (bereits aus Deutschland mitgenommene Waren) im Wert von über 430 Euro | Bereits bei der Ausreise sollten diese im Nämlichkeitsnachweis am Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden. |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 200 St. Zigaretten, 100 St. Zigarillos, 50 St. Zigarren, 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Alle Angaben ohne Gewähr.